Loveparade 2010 - fünf Monate danach: Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen werden konkretisiert

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 22.12.2010

Achtung: Dieser Beitrag stammt aus dem Dezember 2010. Der aktuelle Beitrag von Juli 2015 befindet sich hier: 

http://blog.beck.de/2015/07/24/f-nf-jahre-und-kein-ende-die-strafverfolg...

Mittlerweile ist es fünf Monate her, dass bei der in Duisburg veranstalteten Loveparade 21 Besucher ums Leben kamen, da sie auf dem Weg auf das (bzw. von dem) Veranstaltungsgelände in ein tödliches Gedränge gerieten. Diese 21 Besucher erlitten Quetschungen und erstickten in der unkontrollierbaren Massenturbulenz, viele andere erlitten zum Teil schwere Verletzungen.
Nach fünf Monaten intensiver Ermittlungen werden nach Presseberichten die staatsanwaltlichen Ermittlungen nun nicht mehr gegen unbekannt, sondern gegen bestimmte Beschuldigte geführt, wobei aus der Stadtverwaltung Duisburg und aus der Firma des Veranstalters mehrere Personen verdächtigt werden sollen, zudem stehe auch ein leitender Polizeibeamter unter Tatverdacht (Quelle).
Dies würde weitgehend die hier vor einigen Monaten angestellten Überlegungen bestätigen, nämlich dass bei Planung und Genehmigung gravierende Fahrlässigkeiten begangen wurden, die im zurechenbaren Zusammenhang mit den Todesfällen stehen. Zudem können auch der Polizei Fahrlässigkeiten zur Last gelegt werden, da sie durch Sperren die Situation vor Ort noch verschärft hat.
Die einzelnen Vorwürfe sind in meinem Beitrag vom 23.09. und in dem vom 28.07. und in den dazu gehörigen Kommentaren wesentlich ausführlicher dargelegt, hier nur ganz knapp zusammengefasst:

Die Planung der Veranstaltung sah eine Menge von Besuchern vor, die in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht auf das Gelände gelangen konnten. Es musste daher zum Stau kommen, dessen Bewältigung nur unzureichend geplant war.
Bei der Genehmigung der Veranstaltung wurden zudem Besucherströme nur in einer Richtung beachtet und nicht berücksichtigt, dass nach der Planung Hunderttausende gleichzeitig auf das Gelände kommen und es verlassen sollten - über mehrere Stunden und durch nur einen Ein-/Ausgang - eine Unmöglichkeit. Diese Unmöglichkeit wurde trotz Erkennbarkeit ignoriert, auch von den Strömungsphysikern, die die Stadt mit der Analyse der Entfluchtung des Geländes beauftragt hatte.
An entscheidenden Stellen - nämlich auf hunderten von Metern (Tunnel/Rampe) zwischen dem Einlass und dem eigentlichen Festgelände, gab es außerdem keine Fluchtwege.
Diese Wegführungen (die selbst als Fluchtweg galten)  waren überdies verengt von Bauzäunen, Polizeiwagen und Brezel-Ständen. Sie wichen insofern ab von der Genehmigung. Die Besucher wurden auch nicht durch Lautsprecherdurchsagen gesteuert, obwohl dies bei der Größe der Veranstaltung und der Eingangssituation unbedingt erforderlich war.
An der späteren Stelle der Katastrophe befand sich ein offen stehender Gulli, der mit einem dazu ungeeigneten Bauzaun abgedeckt worden war. Hier starben im Gedränge die meisten Menschen - sie konnten dieser Gefahrenstelle nicht ausweichen.

Wenn man diese Punkte noch einmal zusammenfasst, bedrückt es noch heute, selbst wenn man nicht unmittelbar betroffen ist: Hier sind Menschen gestorben, weil einfachste und gesetzlich klar geregelte Sicherheitsvorschriften nicht beachtet wurden, weil man offenbar unbedingt diese Veranstaltung durchführen wollte. Zu Recht wird nach wie vor auch die politische Verantwortung des Duisburger Oberbürgermeisters eingeklagt. Er hätte sich auch in der Anerkennung gesonnt, die eine gut verlaufene Loveparade 2010 ihm gebracht hätte, entsprechend muss er politisch dafür haften, dass es katastrophal misslungen ist - ganz unabhängig von unmittelbarer strafrechtlicher Verantwortung, die nach den Presseberichten der Staatsanwaltschaft wohl nicht angenommen wird (Quelle). Dass die Stadt Duisburg nach den Ereignissen sich mit Hilfe eines für mehrere Hunderttausend Euro bei einer Anwaltskanzlei bestellten "Rechtsgutachtens" reinwaschen wollte, gehört auch zu den vom OB verantworteten politischen Missgriffen.

Die strafrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit diesem Ereignis sind hier im Blog mit einer Nachhaltigkeit diskutiert worden, die bisher bei keinem der hier verhandelten Themen erreicht wurde. Die drei (update 08.02.2011: vier) von mir eingestellten Beiträge sind  insgesamt bislang 25000 mal (update 08.02.2011: 42500mal) aufgerufen und über 1100 mal (update 08.02.2011: über 1350 mal) kommentiert worden. Damit wurde die Leistungsfähigkeit der Kommentarfunktion in diesem Blog mehrfach auf eine ernsthafte Probe gestellt.  Dabei wird - wie nicht anders zu erwarten bei so einem komplexen Geschehen, die Diskussion nunmehr weitgehend von wenigen "Experten" geführt, die sich in den vergangenen Monaten in alle Einzelheiten des Geschehens und der im Netz verfügbaren Planungsunterlagen eingearbeitet haben. Viele der Kommenatre sind hilfreich und alle zusammen vermitteln ein realistisches Bild von den Abläufen vor und bei dieser Veranstaltung. Als Fazit lässt sich wohl festhalten: Die Katstrophe war kein unglücklicher Zufall oder einfach Pech, sondern sie war bei der mangelhaften Planung, der widerrechtlichen Genehmigung und der mangelhaften Beachtung von Sicherheitsvorkehrungen geradezu erwartbar. Die Loveparade hätte in dieser Größenordnung an diesem Ort und mit diesen Vorkehrungen nicht stattfinden dürfen.
 
Es ist schwierig,  derart  komplexe Fälle strafrechtlich zu ermitteln - es gibt hunderte Zeugen, die befragt werden können/müssen, es gibt hunderte von Video- und Fotodokumenten, die analysiert werden müssen und natürlich hat jeder (potentiell) Beschuldigte  auch das gute Recht, sich zu verteidigen, insbesondere auch das Recht zu schweigen. Daher kann der - soweit berichtet wird - umfangreich ermittelnden Staatsanwaltschaft kein Vorwurf gemacht werden, dass es zu langsam gehe. Wenn und soweit die Ermittlungen am Ende erfolgreich  sind und ein Rechtsfrieden schaffendes Ergebnis haben, sollten diese Ermittlungen auch gründlich sein und dies braucht eben Zeit.

Ich habe hier mehrfach die große Wichtigkeit einer strafrechtlichen Aufarbeitung betont, wenn auch das Strafrecht (bei Weitem) nicht die einzige bedeutsame Perspektive ist, unter der die Loveparade 2010 analysiert werden kann. Das Strafrecht ist, auch wenn dadurch direkt keine emotionalen und finanziellen Schäden behoben werden, das stärkste Signal der Gesellschaft, dass ein solches Ereignis nicht hingenommen wird, und dass man die Sicherheit der Besucher nicht hinter dem "Ruhm", eine solche Veranstaltung durchgeführt zu haben, zurückstehen lassen darf.

Die Diskussion geht sicherlich noch weiter.

 

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537 Kommentare

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Die Leserin schrieb:

Meine Auffassung ist, dass man am Veranstaltungstag vielleicht eine Chance gehabt hätte, doch noch so Schlimmes zu verhindern. Notwendig dafür wäre m.E. das frühzeitige, rigorose Unterbinden des weiteren Zustroms an Besuchern in Duisburg gewesen, wie ich es in meinem Beitrag #73 schilderte.

Das ist mit Sicherheit richtig.
Ein ganz entscheidendes Element dazu wäre die Abschaltung des Krachs und die gezielte Ansprache der Zuschauer gewesen.
Da ist eine entscheidende Frage, ob alle Beteiligten wussten, dass Lopavent und Bauamt (wohl konsensual) die ELA-Anlage "versenkt hatten.

Nicht für den Tunnel, aberfür den Rest des Veranstaltungsgeländes hätte man aber Durchsagen über die Floats machen können. Dazu muss man aber vorher die Funktion eines "Stadionsprechers" besetzen. Sollte Schaller an dem Tag einen "Meister für Veranstaltungstechnik" mit einem einwandfreien Vertrag inklusive Unternehmerfunktion eingesetzt haben, muss der sich die unterbliebenen Durchsagen (auch strafrechtlich) vorhalten lassen.

Es spricht einiges dafür, dass Polizei und Ordnungsamt Lopavent aufforderten Durchsagen zu machen.

Wer immer in dieser Situation dafür persönlich verantwortlich ist, dass die Priorität auf "show must go on" und nicht auf "Vorrang für die Rettung" gesetzt wurde, wird in den Focus von ermittlern und Staatsanwaltschaft kommen.

Das wird jedoch dann schwierig, wenn die ganze Lopavent Crew konsequent nicht aussagt und die zwei Bündelfunks im Gegensatz zum Funkverkehr der Polizei und Feuerwehr nicht aufgezeichnet wurden.

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Hallo Pilsbierchen,

besser als in Ihrem Beitrag #93 kann man es kaum beschreiben.

Ja, keine Frage, natürlich ist es überaus sinnvoll, Spezialisten vor Ort zu haben.

Aber wozu denn dieser Spezialist, wenn der nix zu vermelden hatte - ja, noch schlimmer: wenn der noch nicht einmal Kontakt zu jemandem hatte, der etwas zu vermelden hatte?

War der Crowd-Manager eine Alibi-Figur ohne wirkliche Funktion?

 

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Die Leserin schrieb:

Hallo Pilsbierchen,

besser als in Ihrem Beitrag #93 kann man es kaum beschreiben.

Ja, keine Frage, natürlich ist es überaus sinnvoll, Spezialisten vor Ort zu haben.

Aber wozu denn dieser Spezialist, wenn der nix zu vermelden hatte - ja, noch schlimmer: wenn der noch nicht einmal Kontakt zu jemandem hatte, der etwas zu vermelden hatte?

War der Crowd-Manager eine Alibi-Figur ohne wirkliche Funktion?

Kontakt hatte er schon: mindestens zu Wagner in der Veranstaltungszentrale über sein zweites (Lopavent) Bündelfunkgerät. Ob er mit der grundsätzlich vorhandenen Möglichkeit, auf diesem System andere Verantwortliche bei Lopavent direkt anzusprechen, vertraut war, ist nicht klar. Auch nicht, mit wem er gesprochen hat.

Er hatte eine Funktion:
die Fiktion vom eigenständigen Eingangsbereich jenseits jeder Genehmigung und Abnahme praktisch zu exekutieren.

Mit Alibi hat das glaube ich weniger zu tun als mit bürokratischer Aufspaltung von Abläufen und Verantwortlichkeiten. Allemal eine der wichtigsten Vorraussetzungen sich selbst für unwichtig genug zu halten, um unverantwortlich zu handeln.

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Lothar Evers schrieb:

Um den Einlassbereich unabhängig von dem Rest des Veranstaltungsgeländes zu führen und damit dessen Filetierung, die wir schon an den Plänen und Genehmigung sehen, konsequent weiter zu führen.
 

Damit auch: 
ihn zumachen und abtrennen zu können, ohne die Veranstaltung und deren Liveübertragung zu gefährden. 

 

[...]

 

Er [der Crowd-Manager] hatte eine Funktion:
die Fiktion vom eigenständigen Eingangsbereich jenseits jeder Genehmigung und Abnahme praktisch zu exekutieren.

 

Wenn man sich fragen sollte, wie das beweisbar sein könnte: Genau so ist das in der Praxis erfolgt.

 

Die Grenzziehung:

Man wusste, dass die Regelungen der Versammlungsstätten-/Sonderbauverordnung Gültigkeit haben. Demnach begann die Versammlungsstätte an den Einlassschleusen. Aber man zog eine völlig willkürliche Linie an einer anderen Stelle und sah erst ab da die Versammlungsstätte und ihre Sicherheitsvorgaben.

Es gab hier diverse Theorien, warum die Stadt Duisburg zu der Auffassung gelangt sein könnte, dass das Veranstaltungsgelände erst auf der Rampe begann: verschiedene Eigentumsverhältnisse des jeweiligen Bodens, Boden in öffentlichem und privatem Eigentum, Betrachtung der Rampe als Eingang und der Einlassschleusen eben nicht und so weiter. All diese Betrachtungsweisen wären nach Veranstaltungsrecht falsch gewesen, aber wenigstens eine Erklärung für die falsche Grenzziehung.

Freilich laufen alle diese Theorien ins Leere, da die willkürlich gezogene Grenze weder an der Eigentumsgrenze, noch am Beginn der Rampe oder am Bürgersteig verläuft.

Die Grenze verläuft solchermaßen, dass man auf der so willkürlich definierten Versammlungsstätte noch Fluchtwege darstellen konnte. Und jene Bereiche, in denen sich keine Fluchtwege darstellen ließen, wurden einfach aus der Definition der Versammlungsstätte herausgenommen. Dabei wurde einfach auch ein Stück Privatgelände zum öffentlichen Straßenland erklärt und ohne Baugenehmigung durchgewunken.

 

Die Vorgehensweise am Veranstaltungstag:

In der Tat spaltete man den Bereich zwischen Einlassschleusen und Rampe am Veranstaltungstag - nachdem es zu gewaltigen Problemen gekommen war - vom Festivalgelände durch die Polizeisperren ab - ohne Betrachtung dessen, dass es dort keine Rettungswege gab. Dabei kesselte man die Menschen dort zunächst von drei Seiten durch Polizeiketten ein, so dass es für sie kein Entkommen gab, und staute Personenströme von drei Seiten auf, so dass die logische Folge ein Aufeinanderstoßen der drei Personenströme nach Aufhebung der Sperren sein musste.

Immer wieder haben wir darüber nachgedacht, wie man überhaupt auf die Idee kommen konnte, diese Vorgehensweise für eine Lösung zu halten.

Aber sämtliche echten Lösungsmöglichkeiten, die uns hier bislang einfielen, hätten eine Einbeziehung des Partybereichs (z.B. durch Nutzung der dortigen Notausgänge) in die Vorgehensweise bedingt und eine Information der Raver über Lautsprecher im Partybereich, wozu die Musik hätte abgestellt werden müssen. Im Partybereich selbst wäre dann deutlich geworden, dass irgend etwas nicht so läuft wie geplant. Und dies wäre auch für die dort stationierten Radio- und TV-Teams deutlich geworden sowie für die VIPs, die ja durch einen eigenen Eingang sehr komfortabel auf das Gelände gelangen und es wieder verlassen konnten.

Es schien also so wichtig zu sein, den Partybereich selbst nicht in eine Lösung einzubeziehen, dass man sich für eine Vorgehensweise entschied, bei der Menschen auf fatale Weise in einem Bereich ohne Rettungswege eingekesselt wurden.

 

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Sehr geehrter Prof. Müller, vielen Dank für ihre ausführliche Antwort #72, die ja überwiegend aus Zustimmung bestand. Ich gehe nur auf einige ihrer Äußerungen und Rückfragen nochmals ein.

Prof. Dr. Ernst Henning Müller schrieb:

Schlimmstenfalls hätte sie das ganze Terrain vollständig abriegeln oder (besser) die Veranstaltung abbrechen müssen.

Hier bin ich etwas vorsichtiger. Was ist das "ganze Terrain". War eine komplette Abriegelung oder ein Abbruch überhaupt möglich, ohne an anderen Stellen Gefahren heraufzubeschwören?

Mit den vorhandenen Kräften sicher nicht. Dazu hätte es schon ein paar Hunderschaften Polizei mehr bedurft.

Wobei ... wieviele Polizisten waren eigentlich im Einsatz? Mir fällt da gerade ein, dass Ralf Jäger im Vorfeld von 2000 Polizisten gesprochen hatte, danach aber von 4000 (siehe taz-Artikel vom 27.07.). Beide Zahlen kommen mir für eine Veranstaltung, die ja angeblich mit Millionen plante, ziemlich gering vor. In Berlin hat man vor einigen Tagen sage und schreibe 2500 Polizisten im Einsatz gehabt, um ein einziges Haus zu räumen. Wo sind da die Relationen?

Lothar Evers hat auf der Konferenz vor einigen Tagen festgestellt, dass nicht so viele Ordner dagewesen sind, wie vorgesehen. Wer aber legt fest, wieviel Ordner für so eine Veranstaltung angemessen sind? Und wer legt dies für die benötigten Polizisten fest?

Prof. Dr. Ernst Henning Müller schrieb:

(1) Sie hat es nicht vermocht, die Vorsperren im Straßenraum, für die ausschließlich sie verantwortlich war, zu halten

Das mag richtig sein, aber Unmögliches kann man von niemandem verlangen. Vorwerfbar wäre allenfalls, wenn diese Vorsperren vorhersehbar unzureichend besetzt waren. Dann aber ist noch das Problem, inwieweit die Vorsperren mit den Toten an der Rampe in Verbindung stehen.

"Ursächlich" wie Sie das als Strafrechtler bewerten, sicher nicht. Aber dann könnte man ja auch sämtliche Planungsfehler als Ursachen ausschließen, da schwerlich nachweisbar sein wird, dass sie zwingend zu Todesfällen führen mussten.

In diesem Fall sehe ich das mit den Vorsperren wie einen Domino-Effekt: Fällt die erste, fällt irgendwann auch die letzte. Bei Domino-Steinen kann ich doch aber auch nicht sagen, ich kann nichts dafür, dass der letzte Stein umgekippt ist, ich habe ja nur den ersten berührt.

Was die Unmöglichkeit des Haltens solcher Sperren betrifft, behaupte ich: 10 Reihen Polizisten hintereinander - da kommt keiner durch. Da würde ich schon eher auf unzureichend besetzt tippen. Und da es weder theoretisch noch praktisch möglich war, die erwarteten Besucherzahlen auf das Gelände zu bringen, würde ich schon sagen: vorhersehbar unzureichend besetzt.

Prof. Dr. Ernst Henning Müller schrieb:

(5) Sie hat ohne erkennbaren Grund ein Fahrzeug durch die dicht gedrängt stehende Menschenmenge geschickt und damit die Verdichtung noch verschärft, d.h. eine sehr gefährliche Situation geschaffen (die womöglich sogar die finale Ursache für die Knäuelbildung war)

Ich habe, nehme ich an, dieselben Videos gesehen, kann aber so deutlich wie Sie es folgern, dort nicht erkennen, dass hier eine finale Ursache gesetzt wurde. Fahrlässig war es allemal - und vor allem fehlt bisher jede plausible Erklärung der Polizei für diese Maßnahme.

So deutlich hab ich es ja auch nicht gesagt und das Wort "womöglich" davor gesetzt. Die Theorie, dass die Einfahrt des Polizeifahrzeuges in den Rampenbereich zum Umstürzen der Leute im Bereich vor der Plakatwand (zwischen Tunnelmündung und Treppe) geführt hat, dürfte Ihnen aber bekannt sein, die ist hier in ihrem Blog auch schon mal vom User Mein Name geäußert worden.

Die Theorie ist - kurz gesagt - dass durch die Weiterfahrt des Polizeifahrzeuges eine Gasse entstand, in die schnell Leute geströmt sind, wodurch der Druck an anderer Stelle genommen wurde, was zu großflächichigen Wellenbewegungen und zum Umfallen von Personen geführt hat.

Der User lopachron (das ist derselbe, der das Multiperspektivenvideo erstellt hat), hat im loveparade2010doku-Blog sich ebenfalls in dieser Richtung geäußert und dazu sogar ein 25minütiges Video "Dokumentation gegen das Vergessen" erstellt. Falls sie es nicht kennen - es ist durchaus empfehlenswert. Zur Ergänzung ist auf jeden Fall noch dieser Kommentar von lopachron empfohlen.

Außerdem haben wir erst nach der Veröffentlichung der Video-Dokumentation ein Uservideo (DreamMusic457) aufgefunden, wo man das erste Übersteigen einer Person über andere sieht und zwar um 16:50:42 Uhr (intern 00:44), kurz nach der Einfahrt des "Bullis" in der Nähe desselben.

Fest steht, dass kurz nach der ersten Weiterfahrt des Fahrzeuges auf der Rampe (von der West- auf die Ostseite) unmittelbar neben dem Westtunneleingang mehrere Menschen zu Fall gekommen sind und übereinander lagen (sogen. Weber-Knäuel, zur zeitlichen Einordnung siehe auch hier) und dass wenige Zeit später die Massenüberkletterungen in dem gesamten Bereich bis zur Treppe einsetzten, die auf eine tatsächliche Panik schließen lassen.

Eine sichtbare Verknäuelung vor der Plakatwand ist zwar erst um 16:58:09 Uhr belegt (siehe Standbild), aber ich nehme an, sie begann schon früher. Leider gibt es keine brauchbaren Videos, die uns den genauen Ablauf der Ereignisse zwischen Tunnel und Rampe in der Zeit von 16:52 bis 16:58 Uhr zeigen - die Überwachungskamera 13 und die von der anderen Seite gefilmten Polizeivideos würden sicher Aufschluss bringen.

Prof. Dr. Ernst Henning Müller schrieb:

Die Öffnung der Notausgänge wäre angezeigt gewesen, aber um 16.30 Uhr war es schon zu spät, durch eine Notausgang-Öffnung oben auf dem Gelände, die Menschen auf der Rampe zu retten.

Prof. Dr. Ernst Henning Müller schrieb:

Den auf der Rampe künstlich verursachten Stau von heimkehrenden Besuchern halte ich nach wie vor für den Kardinalfehler der operativen Maßnahmen vor Ort. .....

Sehe ich genauso. Allerdings war dies Folge der unzureichenden (nicht vorhandenen) Planung hinsichtlich der Gegenströmung überhaupt. Wo denn hin mit den Leuten?

Zurück nach oben und dann zu den Notausgängen, am besten im Osten und von dort aus weiter nach Norden, wie das später dann ja auch gemacht wurde. Mit akustischer Unterstützung und wenigen Dutzend Polizisten oder Ordnern hätte man m.E. auch nach 16:30 Uhr die Heimkehrer auf der Rampe noch in die Gegenrichtung bewegen können. Schauen Sie sich z.B. mal dieses Video von MEGAROSE von 16:35 Uhr an: Es sind "nur" ein paar Tausend Leute, die brav dastehen und warten, bis es endlich weitergeht und oben auf der Rampe ist ausreichend Platz. Aber es sagt ihnen niemand, dass sie zurückgehen sollen! Natürlich wäre es oben am Rampenkopf wieder eng geworden, aber später ist ein Großteil der Heimkehrer doch ohnehin diesen Weg (teilweise über die Böschungen) gegangen. Die Auffassung, dass ab 16:30 Uhr nichts mehr zu machen war, teile ich nicht.

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Pilsbierchen schrieb:

Prof. Dr. Ernst Henning Müller schrieb:

Schlimmstenfalls hätte sie das ganze Terrain vollständig abriegeln oder (besser) die Veranstaltung abbrechen müssen.

Hier bin ich etwas vorsichtiger. Was ist das "ganze Terrain". War eine komplette Abriegelung oder ein Abbruch überhaupt möglich, ohne an anderen Stellen Gefahren heraufzubeschwören?

Mit den vorhandenen Kräften sicher nicht. Dazu hätte es schon ein paar Hunderschaften Polizei mehr bedurft.

Wobei ... wieviele Polizisten waren eigentlich im Einsatz? Mir fällt da gerade ein, dass Ralf Jäger im Vorfeld von 2000 Polizisten gesprochen hatte, danach aber von 4000 (siehe taz-Artikel vom 27.07.). Beide Zahlen kommen mir für eine Veranstaltung, die ja angeblich mit Millionen plante, ziemlich gering vor. In Berlin hat man vor einigen Tagen sage und schreibe 2500 Polizisten im Einsatz gehabt, um ein einziges Haus zu räumen. Wo sind da die Relationen?

Lothar Evers hat auf der Konferenz vor einigen Tagen festgestellt, dass nicht so viele Ordner dagewesen sind, wie vorgesehen. Wer aber legt fest, wieviel Ordner für so eine Veranstaltung angemessen sind? Und wer legt dies für die benötigten Polizisten fest?

Von der polizei weiss man recht detailliert, wie die Einsatzkräfte verteilen wollte. Das liegt daran, dass von allen Präsentierenden am 15.7. im Ratssaal ( Dokument 33) lediglich ddie Präsentation der Polizei in den Jasper / Berstermann Bericht aufgenommen wurde. Unterhalb von Simon und seinem Führungsstab hatte man 9 Einsatzabschnitte wovon hier vier relevant sind:
Aufklärung
Schutz der Veranstaltung 
Raumschutz West
Raumschutz Ost
Man hatte ja Erfahrungen von den beiden vorherigen Loveparades, und war sicher nicht wie zu eine Demonstration mit Gewaltbereitschaft aufgestellt. Heute würde man nach den Erfahrungen des 24.7. jeden Einsatz mit (mindestens (verdoppelten) Kräften fahren.
Nach dem Konzept standen für jeden der drei grossen Abschnitte vier Einsatzhundertschaften zur Verfügung. (Je zwei pro Schicht). Da sind wir bei dem ersten Unterschied zum Ordnerwesen: letztere arbeiten locker 15 Stunden (und mehr) durch. Ist das sicherheitsrelevant. jedenfalls bedeutete für vergleich der Einsatzkräft, dass die Polizei im Zweischichtsystem doppelt so viele Kräfte wie die Ordnungsdienste vorhalten muss um gleiche Präsenz zu zeigen.

Die Zahl der Ordner müsste zwischen denjenigen, die das Sicherheitskonzept vereinbaren, bestimmt werden. Letztlich macht das Bauamt sich dieses Konzept als Anlage zum Bewilligungsbescheid zu eigen.
Unkalr ist, wer es am Veranstaltungstag kontrolliert. 

Die Einsatzstärke legt die Polizei fest und stimmt Konzept evtl mit den überregionalen Stäben und dem Innenministerium ab.

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Kurz nach Auflösung der Polizeisperre auf der Rampe trat am Rampenkopf dieselbe Situation ein wie vor der Sperre.

Dennoch hätte eine frühere Auflösung der Polizeisperre Druck aus dem Bereich Rampenfuß/Tunnelausgänge nehmen können - aber wirklich nur dann (!), wenn gleichzeitig die Tunneleingänge definitiv geschlossen gewesen wären, so dass keine Personen hätten nachströmen können. Und das war nicht der Fall.

 

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Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste:

Es kann mir niemand erzählen, dass Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste die Gefahr, die es aufgrund Ermangelung von Rettungswegen im gesamten Bereich Einlassschleusen bis Rampe gab, nicht gesehen haben. Zumindest für Feuerwehr und Rettungsdienste ist es keineswegs normal, mit ihren Fahrzeugen mitten durch Menschenmassen auf Veranstaltungen zu fahren, ohne dass dafür irgendwelche freizuhaltenden Fahrtwege zur Verfügung stehen.

Es musste klar sein, dass man in diesem Bereich nicht an die Menschen herankommen kann, wenn etwas geschieht, es sei denn, man nutzt selbst die Tunnel als Zufahrtsstrecke, durch die man in der Spitzenzeit 145.000 Menschen in einer Stunde schicken wollte.

Wie stark mussten da die Augen in der Planungsphase verschlossen werden oder mit welchem Desinteresse waren die Planungen zu betrachten, um dies nicht zu sehen?

 

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@Pilsbierchen. Sie schreiben:

Die Theorie ist - kurz gesagt - dass durch die Weiterfahrt des Polizeifahrzeuges eine Gasse entstand, in die schnell Leute geströmt sind, wodurch der Druck an anderer Stelle genommen wurde, was zu großflächichigen Wellenbewegungen und zum Umfallen von Personen geführt hat.

Ja, mir ist diese Theorie bekannt, aber ich sehe sie auf den Videos einfach nicht bestätigt, auch nicht auf dem natürlich hervorragenden Zusammenschnitt von lopachron: Es gab erste Wellenbewegungen schon, bevor der Bulli aus dem Tunnel heraus kommt (siehe video coolwojtek3), und es gab enorme Wellenbewegungen, als der Wagen längere Zeit unbeweglich auf der Rampe stand (coolwojtek5), wobei diese Wellen nicht bis zum Wagen reichen oder etwa von diesem zurückprallen; Ausgangspunkt der Wellen scheint vielmehr das Gedränge zwischen Treppe, Tunnelausgang und Containerbauzaun zu sein.

Richtig ist, dass der Wagen, der ja selbst einige Quadratmeter Platz benötigt, sicher  zur Verschärfung der Lage beigetragen hat, aber als Grund für die Wellenbewegungen lässt er sich m.E. in diesen Videos nicht eindeutig ausmachen - ich will aber nichts ausschließen. Jedenfalls bedarf es zur Entstehung solcher Bewegungen keines durchfahrenden Wagens, sie entstehen offenbar typischerweise, wenn es sehr eng wird und sind ein bekanntes Teil des Phänomens "Massenturbulenz". Ich habe dies  selbst einmal am eigenen Leib erlebt (was eine ziemlich schlimme Erfahrung ist, die ich niemandem wünsche),  damals glücklicherweise ohne schlimme Folgen, die aber auch hätten passieren können, wäre man etwa aufgrund des Untergrunds ins Stolpern gekommen.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

 

Pilsbierchen #103

"Wer aber legt fest, wieviel Ordner für so eine Veranstaltung angemessen sind"

Ich meine die Generhmigungsbehörde, in Duisburg wohl das Ordnungsamt.

 

"Was die Unmöglichkeit des Haltens solcher Sperren betrifft, behaupte ich: 10 Reihen Polizisten hintereinander - da kommt keiner durch. Da würde ich schon eher auf unzureichend besetzt tippen. Und da es weder theoretisch noch praktisch möglich war, die erwarteten Besucherzahlen auf das Gelände zu bringen, würde ich schon sagen: vorhersehbar unzureichend besetzt."

Dass die Polizei unzureichend besetzt war zeigt ja auch die Tatsache, dass die, die an den ostschleusen zum Kettenbilden in den Tunnel gingen eigentlich ja durch neue ersetzt werden sollten, was aber NICHT geschah.

 

Die Leserin #106

"Es gab hier diverse Theorien, warum die Stadt Duisburg zu der Auffassung gelangt sein könnte, dass das Veranstaltungsgelände erst auf der Rampe begann: verschiedene Eigentumsverhältnisse des jeweiligen Bodens, Boden in öffentlichem und privatem Eigentum, Betrachtung der Rampe als Eingang und der Einlassschleusen eben nicht und so weiter. All diese Betrachtungsweisen wären nach Veranstaltungsrecht falsch gewesen, aber wenigstens eine Erklärung für die falsche Grenzziehung."

Die Besitzverhältnisse sind wie folgt: Der Tunnel gehört der DB Netz AG, die Straße (L237), eine Landesstraße, der Landesbehörde Straßen NRW, hier sei aber angeblich die Stadt Betreiberin und im Falle Duisburgs das Ordnungsamt der Genehmigende, der Unfallort aurelis Real Estate.

Könnte die Herausnahme als Veranstaltungsgelände dadurch begruendet sein, dass alle diese Bereiche gesondert von den Betreibern hätte genehmigt werden muessen?

Betrachtete man folglich die Sperren (auch) als Sicherung dieser "illegalen", da nicht genehmigten Terrains?

"Es schien also so wichtig zu sein, den Partybereich selbst nicht in eine Lösung einzubeziehen, dass man sich für eine Vorgehensweise entschied, bei der Menschen auf fatale Weise in einem Bereich ohne Rettungswege eingekesselt wurden."

Man bedenke die magische 250.000.

 

 

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Felix Licht schrieb:

Die Besitzverhältnisse sind wie folgt: Der Tunnel gehört der DB Netz AG, die Straße (L237), eine Landesstraße, der Landesbehörde Straßen NRW, hier sei aber angeblich die Stadt Betreiberin und im Falle Duisburgs das Ordnungsamt der Genehmigende, der Unfallort aurelis Real Estate.

Könnte die Herausnahme als Veranstaltungsgelände dadurch begruendet sein, dass alle diese Bereiche gesondert von den Betreibern hätte genehmigt werden muessen?

 

NEIN. Ich kann mir nur noch einmal wiederholen: Alle Theorien, welche diese Grenzziehung an Eigentumsgrenzen sehen, laufen ins Leere, da die Grenze nicht an einer Eigentumsgrenze verläuft.

Die Grenze verläuft solchermaßen, dass man auf der so willkürlich definierten Versammlungsstätte noch Fluchtwege darstellen konnte. Und jene Bereiche, in denen sich keine Fluchtwege darstellen ließen, wurden einfach aus der Definition der Versammlungsstätte herausgenommen. Dabei wurde einfach auch ein Stück Privatgelände zum öffentlichen Straßenland erklärt und ohne Baugenehmigung durchgewunken. 

 

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Im Übrigen hat die Veranstaltung nicht gegen den Willen irgendwelcher Eigentümer oder Betreiber dort stattgefunden. Aurelis hatte von sich aus das Gelände für die Veranstaltung angeboten. Sowohl Aurelis als auch die Deutsche Bahn waren von Beginn der Planungen an permanent in die Planungen involviert. Aurelis, die Deutsche Bahn und auch Straßen NRW saßen regelmäßig mit an den Tischen, waren in den Arbeitsgruppen vertreten und so weiter.

 

Felix Licht schrieb:

und im Falle Duisburgs das Ordnungsamt der Genehmigende

 

Wer was zu genehmigen hat, ist gesetzlich geregelt. Das liegt nicht im freien Wünschen oder Wursteln einer Stadt.

Ab Einlassschleusen war die Bauaufsichtsbehörde Genehmigungsbehörde.

Zusätzlich waren eine Menge weiterer Genehmigungen einzuholen, für die verschiedene Behörden Genehmigungsbehörden sind. Diese zusätzlichen Genehmigungen wurden meines Wissens nach alle eingeholt.

 

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Wobei mein letzter Beitrag über Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste nicht ganz gerecht ist.

 

So warnte der Duisburger Polizeipräsident Rolf Cebin, im Februar 2009 vor einer Durchführung der Loveparade in Duisburg und fand sich bald darauf im Ruhestand wieder. Da zu diesem Zeitpunkt noch nicht einmal feststand, wo die Loveparade in Duisburg stattfinden sollte, ließen sich seine Argumente verhältnismäßig leicht vom Tisch wischen. 

 

Im Sommer 2009 warnte dann Rainer Wendt, Vorsitzender der deutschen Polizeigewerkschaft, vor eben jenem Gelände, auf dem die Loveparade dann auch stattfand.

 

Im Oktober 2009 warnte der Feuerwehrdirektor der Stadt Duisburg nach WDR-Informationen in einer schriftlichen Stellungnahme Oberbürgermeister Adolf Sauerland, das Gelände sei ungeeignet für eine solche Veranstaltung. 

 

Ebenfalls laut Informationen des WDR sollen im Juni 2010, also recht kurz vor der Veranstaltung, "in internen Sitzungen des Planungsstabes der Loveparade" Beamte von Polizei und Feuerwehr offen das Sicherheitskonzept kritisiert haben. Vor allem die Zugänge zum Gelände durch den Tunnel sollen in der Kritik gestanden haben. Stattdessen sollten die Besucher an mehreren Stellen auf das Gelände gelassen werden, so Beamte der Dortmunder Feuerwehr laut WDR, die wegen ihrer eigenen Erfahrungen mit der Loveparade in die Duisburger Planung einbezogen wurden.  

Hinweise auf diese Kritik wurden meines Wissens nach freilich erst nach der Loveparade öffentlich.

 

Es gab also Warnungen von einzelnen. Aber das Schweigen in der Arbeitsgruppe Sicherheit über die Planungen und das inakzeptable Sicherheitskonzept bleibt dennoch im Raum stehen. 

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Die Leserin schrieb:

So warnte der Duisburger Polizeipräsident Rolf Cebin, im Februar 2009 vor einer Durchführung der Loveparade in Duisburg und fand sich bald darauf im Ruhestand wieder. Da zu diesem Zeitpunkt noch nicht einmal feststand, wo die Loveparade in Duisburg stattfinden sollte, ließen sich seine Argumente verhältnismäßig leicht vom Tisch wischen. 

Cebin schrieb nach der Absage in Duisburg einen harmlosen Fünfzeiler, weil er sich von der Stadt übergangen fühlte:
http://www.polizei-nrw.de/presseportal/behoerden/duisburg/article/meldung-090206-150326-06-408.html
Im Kern hatte er recht: "in Duisburg wird es schwer ein Gelände zu finden..."

Daraufhin plusterte sich Thomas Mahlberg, CDU Landtagsabgeordneter in Duisburg in einem Brief an den damaligen Innenminister Wolf (FDP) nicht nur auf, sondern leakte den gleich an die Presse. Wie ich auua gut  unterrichteter Quelle erfahre, hat Wolf diesen Brief nicht einmal beantwortet.

Cebin fand sich nicht im Ruhestand wieder sondern wurde völlig undramatisch und mit allen Ehren bei Erreichen der Altersgrenze in diesen verabschiedet:
http://www.derwesten.de/staedte/duisburg/Polizeipraesident-Cebin-in-Ruhestand-verabschiedet-id3533628.html

Interessant wie hartnäckig sich Gerüchte halten:
Wahr bleibt:
in Duisburg und Bochum wagten sich Polizeibeamte am weitesten vor, wenn es darum ging, die Loveparade im Ruhrgebiet zu gefährden...

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Dann bleiben noch die zwei wohl eher recht allgemein gehaltenen Warnungen im Jahr 2009 und die Kritik, die es laut WDR von Seiten Dortmunder Feuerwehrleute im Juni 2010 gegeben haben soll.

 

Laut WDR sei die Kritik nicht weiter berücksichtigt worden. Es stellt sich die Frage, wie diese Kritik ggf. aussah und ob sie als mangelndes Einverständnis gewertet werden kann. Oder kamen da nur Anmerkungen von Dortmunder Feuerwehrleuten, die von der Duisburger Feuerwehr nicht unterstützt wurden?

 

Hat jemand irgendwelche Informationen darüber, ob es von Seiten Polizei, Feuerwehr und Rettungskräfte (die alle auch in der Arbeitsgruppe Sicherheit saßen) Kritik an Sicherheitsbelangen gegeben hat?

 

Oder kämpfte das Duisburger Bauaufsichtsamt mit seinen Bedenken und seiner Kritik an den Planungen wirklich an einsamer Front?

 

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Habe gestern erst diesen Thread entdeckt, in dem schon seit Mitte Dezember munter diskutiert wird. Ist nun viel zu lesen.

 

"Der ‘Runde Tisch’ war eine runde Sache."

mein Artikel dazu:

http://studio2010loveparade.wordpress.com/2011/02/10/der-runde-tisch-war-eine-runde-sache/

 

 

@ Lothar #99

"Das gilt übrigens für Recherche generell, insbesondere auch für schriftliche Dokumente...
"Noch mal lesen, noch mal lesen, noch mal lesen, es steht alles drin, man darf es nur nicht überlesen..."
lautete die Devise und Anleitung von Gert Monheim (WDR), bei dem ich vor bald 20 Jahren gelernt habe..."

.......wie wahr, wie wahr.....

 

@ all

möchte noch mal meine Frage vom anderen Thread #185 wiederholen, da keiner reagiert, scheint niemand genaues zu wissen??? Oder lag das an dem arbeitsreichen heran nahenden 'Runden Tisch'? ;-)

FRAGE:

"Deshalb mal eigens die Frage an alle, die die Planungsunterlagen gut kennen: wo steht, wer das bestimmt hat? Das wurde noch an keiner Stelle explizit erwähnt. Dass Schaller die komplette Einzäunung wollte, war irgendwo zu lesen. Aber wem ist die Wahl dieses Bauwerks als Nadelöhr von Ein- und Ausgang zuzuordnen?"

 

Gruß 

Blue

 

 

 

 

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studio2010loveparade/Blue schrieb:

FRAGE:

"Deshalb mal eigens die Frage an alle, die die Planungsunterlagen gut kennen: wo steht, wer das bestimmt hat? Das wurde noch an keiner Stelle explizit erwähnt. Dass Schaller die komplette Einzäunung wollte, war irgendwo zu lesen. Aber wem ist die Wahl dieses Bauwerks als Nadelöhr von Ein- und Ausgang zuzuordnen?"

 

Um die Antwort noch einmal verkürzt zu bringen:

1) Der Vorschlag wurde von Lopavent eingebracht, nachdem die Firma Aurelis vorgeschlagen hatte, das Gelände zur Verfügung zu stellen und die Stadt daran Interesse gezeigt hatte.

2) Aufgrund der Lage des Geländes und der lange im Raum stehenden Nicht-Sperrung der A 59 gab es (außer dem VIP-Eingang) m.E. bei Wahl dieses Ortes für die Loveparade keine andere Möglichkeit.

3) An den entscheidenden Sitzungen beteiligt waren die oben genannten Duisburger Dezernate, Referate und Ämter, die Feuewehr, Straßen NRW, DMG, Polizei, Wirtschaftsförderung, Aurelis und Lopavent. (Baudezernat und Bauordnungsamt wurden erst ab März 2010 involviert.)

 

Wenn Du noch Fragen zur Einzäunung hast, kann ich auch gerne noch nachschauen.

 

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@ studio2010loveparade/Blue

 

Das geht zurück in die allerersten Anfänge der Planung (die allerdings nicht gerade früh begonnen haben). Schauen wir uns die allerersten Sitzungen, zu denen uns Ergebnisprotokolle vorliegen, einmal daraufhin an:
 

Nachdem sich die Firma Aurelis laut Zwischenbericht der Stadt Duisburg im Februar 2009 bereiterklärt hatte, das Gelände des alten Güterbahnhofs für die Loveparade zur Verfügung zu stellen, fand (erst) am 25. September 2009 ein erstes Gespräch hierzu mit folgenden Teilnehmern statt:

 

  • Geschäftsführer der Wirtschaftsförderung metropoleruhr GmbH
  • Firma Lopavent und deren Rechtsanwalt
  • Firma Aurelis
  • Sicherheitsdezernent Wolfgang Rabe
  • Vertreter des Ordnungsamts

 

Es ging dabei um das inhaltliche Konzept der Loveparade, die Herrichtung des Geländes durch die Firma Aurelis, mögliche Termine für die Veranstaltung und die weitere Terminplanung.  Laut Ergebnisniederschrift wurden nur jeweils Eckpunkte besprochen.

Konkrete Einzelheiten wie z.B. genauer Veranstaltungsablauf, genaue Größe und Abgrenzungen des Festivalgeländes, genauer Veranstaltungstermin etc. standen noch nicht fest - erst recht nicht Details wie Zuwegungen, Eingang, Umzäunung etc.

 

Quelle: Abschlussbericht, Anlage 4

 

Am 2. Oktober 2009 wurden die Eckpunkte für die Durchführung der Loveparade den Beteiligten erstmalig vorgestellt. Teilnehmer des Meetings waren:

 

  • Stadt Duisburg, Dezernat für Sicherheit und Recht
  • Stadt Duisburg, Ordnungsamt
  • Stadt Duisburg, Dezernat des Oberbürgermeisters
  • Stadt Duisburg, Kommunikationsreferat
  • Stadt Duisburg, Feuerwehr
  • Landesbetrieb Straßenbau NRW
  • Stadt Duisburg, Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement
  • Duisburg Marketing GmbH
  • Bundespolizei
  • Polizei Duisburg
  • Wirtschaftsförderung Metropole Ruhr GmbH
  • AURELIS - Real Estate GmbH & Co. KG
  • Lopavent GmbH und deren Rechtsanwalt 

 

Das Ergebnisprotokoll skizziert die Vorstellung eines Grobkonzepts für die Loveparade. Die "Duisburger Freiheit" am alten Güterbahnhof wird als möglicher Veranstaltungsort genannt.

Nun war nicht mehr von 258.000 Quadratmetern die Rede wie noch Ende September, sondern nur noch von einem „Teil der insgesamt 220.000 Quadratmeter“.  Außerdem heißt es "inwieweit die Lopavent GmbH eine Einbindung der A 59 wünscht, wird noch vorgetragen". Das südliche Gelände soll laut Informationen von Aurelis nicht für eine Nutzung der Veranstaltung geeignet sein.

[Hinweis: Die genaue Größe und die genauen Grenzen des Geländes waren von diesem Zeitpunkt an noch längere Zeit Inhalt diverser Diskussionen.]

Zum Zu- /Abfluss ließt man: "Es ist für alle Beteiligten klar, dass die Anreisenden vom Bahnhof bis zum Gelände über eine längere Strecke geführt werden müssen, damit es nicht zu einem Rückstau im Bahnhof kommt (wie in Essen), weil der Zugang zu langsam ist."

 

Hier nun einige relevante Zitate aus dem Besprechungspunkt "Sicherheit":

"Aus Sicht der meisten Gesprächsteilnehmer ist eine Sperrung der A 59 erforderlich."

[Hinweis: Diese Sperrung wurde von Straßen NRW erst im Juni 2010 zugesagt.]

"Nach Einschätzung von 61 wirft die von der Lopavent vorgesehene Besucherführung zur Karl-Lehr-Straße als zentralen Zugang zur Veranstaltungsfläche gegenwärtig grundsätzliche Fragen zur Funktionsfähigkeit dieser geplanten Erschließung auf. Die Ursache hierfür stellt der anstehende Ausbau der A 59 - Baulos 2 - (Stadtstraßen) dar, der in der ersten Bauphase u.a den Ausbau der Mercatorstraße und hier insbesondere des Knotenpunktes Mercator-/Kremer-/Düsseldorfer Straße vorsieht. Hier ist nach gegenwärtigem Zeit- und Bauphasenplan baubedingt von einer erheblichen Engstelle auszugehen, die es nicht erwarten lässt, dass ein Teilnehmerstrom in der Größenordnung von vielen tausend Besuchern zentral über die Friedrich-Wilhelm-Straße/Düsseldorferstraße über diesen Punkt geführt werden kann. Hier sind - soweit  möglich - Alternativen zu entwickeln."

"Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass zusätzliche Baustellensicherungsmaßnahmen [...]"

 

Mit anderen Worten: Bereits zu diesem frühen Zeitpunkt war die Karl-Lehr-Straße als zentraler Zugang von Lopavent geplant worden. Ein Problem sah man aufgrund eines anstehenden Ausbaus der A 59, nicht aber aufgrund der Notwendigkeit mehrerer Zugänge zum Gelände.

 

Und weiter heißt es zum Thema "Sicherheit":

"Zur geplanten 'Ostroute' zur Erreichbarkeit der Karl-Lehr-Straße ist darauf hinzuweisen, dass die derzeit vorgesehene Nutzung der Kommandantenstraße zu hinterfragen ist. Aufgrund des relativ geringen Straßenraumquerschnitts erscheint es ggf. sinnvoller, die Besucherströme über Koloniestraße/Sternbuschweg zur Karl-Lehr-Straße zu führen." 

 

Quelle: Abschlussbericht, Anlage 5

 

Von diesem Zeitpunkt an war stets von der Karl-Lehr-Straße als "zentralem Zugang", der den uns vorliegenden Dokumenten nach nicht mehr grundsätzlich in Frage gestellt wurde, die Rede.

Dies stand also bereits vor dem Veranstaltungstermin fest.

Die Planung von Zugängen über die A 59 - wie vom Meister für Veranstaltungstechnik und sicher auch anderen als sinnvoll angesehen - war nicht möglich, da die Sperrung der Autobahn erst wenige Wochen vor der Veranstaltung zugesagt wurde.

Hat man im Hinterkopf, dass sich auf der einen Seite des Geländes Gleise und auf der anderen die Autobahn befindet, so bleibt m.E. - außer dem Tunnel - nur noch der VIP-Eingang. Die Alternative war also offenbar, einen zentralen Zu- und Abgang zu planen (allenfalls noch auf einen separaten VIP-Zugang zu verzichten) oder aber das Gelände als Veranstaltungsort zu verwerfen. Oder sieht jemand noch eine andere Alternative, wenn Zugänge über die Autobahn entfallen?

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Die Einzäunung des eigentlichen Partygeländes auf dem Gelände des alten Güterbahnhofs ließ sich m.E. gar nicht vermeiden - aufgrund der Eisenbahngleise, teilweise starker Höhenunterschiede (Böschungen) und weil man Abkürzungen vom Bahnhof verhindern wollte.

 

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Die Nutzung der Kommandantenstraße sei wegen des geringen Straßenquerschnitts zu hinterfragen.

Wie hätte man denn erst die Massen von den breiteren Straßen Koloniestr./Sternbuschweg auf der Rampe zusammenkommen lassen können? Bei dieser Überlegung spätestens, hätte doch die Engstelle Tunnel/Rampe auffallen müssen.

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zuschauer

Genau! Deshalb gehe ich nach wie vor davon aus, dass dieses Kanlisieren durchaus gewollt war, um den Besucherandrang zu entschleunigen. Zusätzlich durch die Zäune, die dort standen, begruendet.

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Quote:
Zuschauer #120 "Die Nutzung der Kommandantenstraße sei wegen des geringen Straßenquerschnitts zu hinterfragen"......Wie hätte man denn erst die Massen von den breiteren Straßen Koloniestr./Sternbuschweg auf der Rampe zusammenkommen lassen können? Bei dieser Überlegung spätestens, hätte doch die Engstelle Tunnel/Rampe auffallen müssen.

Felix Licht #121 "Genau! Deshalb gehe ich nach wie vor davon aus, dass dieses Kanalisieren durchaus gewollt war, um den Besucherandrang zu entschleunigen. Zusätzlich durch die Zäune, die dort standen, begruendet."

Sonst redest du doch anders, Felix, dass zwecks Entschleunigen kanalisiert wurde, war doch gewollt und bewusst, allseits einleuchtend und kein Geheimnis.

'Zuschauer'  macht dagegen m.E. sehr richtig auf den offenkundigen Widerspruch aufmerksam. Die Kommandantenstraße, wird groß und breit als zu schmal bemängelt, aber der Tunnel, der obendrein dicke Seitenwände und einen dicken Deckel drauf hat, wird wie selbstverständlich hingenommen. Waren diese Beschwerdeführer vielleicht Anwohner der Kommandantenstraße? Der Tunnel hat keine Anwohner und mithin die, die dadurch geschickt wurden, auch keine 'Lobby' ...?

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studio2010loveparade/Blue schrieb:

'Zuschauer'  macht dagegen m.E. sehr richtig auf den offenkundigen Widerspruch aufmerksam. Die Kommandantenstraße, wird groß und breit als zu schmal bemängelt, aber der Tunnel, der obendrein dicke Seitenwände und einen dicken Deckel drauf hat, wird wie selbstverständlich hingenommen. Waren diese Beschwerdeführer vielleicht Anwohner der Kommandantenstraße? Der Tunnel hat keine Anwohner und mithin die, die dadurch geschickt wurden, auch keine 'Lobby' ...?

Eine Lobby sowieso nicht!
Aber entscheidender:
auch keine Genehmigungsbehörde.
Ab der Vereinzelungsanlage bis zum Beginn der grunen Saktoren befinden wir und eine halbe Million Zuschauer uns im Niemandsland.
Da gilt keine Vorschrift, da genehmigt und prüft niemand.
Weil sobald man das macht, die Loveparade umgehend abgesagt werden muss. Wofür niemand verantwortlich sein will.

Es ist also davon auszugehen, dass das Bauamt erst ab "oberes Drittel Rampe" geprüft hat. Und so z.B. Gullydeckel, Treppe Masten von niemand verantwortlich betrachtet wurden. Diese konsensuale Nichtbefassung ist der eigentliche Skandal. Wobei ich noch mal daran erinnern möchte, wie wenig wir über die Konzepte von Feuerwehr und Rettungsdiensten wissen.

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Lothar Evers schrieb:
 Diese konsensuale Nichtbefassung ist der eigentliche Skandal. Wobei ich noch mal daran erinnern möchte, wie wenig wir über die Konzepte von Feuerwehr und Rettungsdiensten wissen.

"konsensuale Nichtbefassung" ein guter Begriff. Aber das dafür erklärte Niemandsland ist ja schon mehrfach festgestellt worden.

 

Ich halte für möglich dass meine oben erwähnte Klemme (Nichtsperre A 59 /Unbedingter Wille aller zur Loveparade) denen allen unbewusst so etwas wie ein Brett vor den Kopf gesetzt hat, was die Realität des Hexenkessels betraf. Und die Vorbereitungen vorwiegend am grünen Tisch haben ihres dazu getan.

 

Ich weiß nicht, ob andere das auch kennen, ich jedenfalls habe schon oft genug Situationen erlebt, wo ich lange etwas Ungutes nur gespürt habe, aber nicht zuordnen konnte, es nicht ins Bewusstsein vordringen konnte, entweder, weil ich zwischendrin nicht mal rabiat - und sei' s im größten Stress - Stop zu mir selber gesagt habe und neu überdacht und entschieden habe oder aber weil für mich einfach undenkbar war, was sich dann ereignete. Mit jeder neuen solchen Situation wurde ich vorsichtiger und habe durch die jeweiligen Erfolge viel gelernt.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass nicht etliche an der Planung Beteiligte, ähnlich im Vorfeld der Loveparade gespürt haben. Man müsste sie fragen können.

 

 

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Lothar Evers schrieb:

Es ist also davon auszugehen, dass das Bauamt erst ab "oberes Drittel Rampe" geprüft hat. Und so z.B. Gullydeckel, Treppe Masten von niemand verantwortlich betrachtet wurden. Diese konsensuale Nichtbefassung ist der eigentliche Skandal. Wobei ich noch mal daran erinnern möchte, wie wenig wir über die Konzepte von Feuerwehr und Rettungsdiensten wissen.

Wir haben aktuell folgende Punkte noch einmal herausgearbeitet:

1) Jeder, der die Entfluchtungsanalyse erstellte, überprüfte oder zur Kenntnis erhielt, übersah die daraus hervorgehende Unmöglichkeit der geplanten Besuchermengen. Korrekter ausgedrückt: Es liegen uns keine schriftlichen Informationen vor, die etwas anderes besagen.

2) Der gesamte kritische Bereich Tunnel/Rampe wurde aus Analysen und Genehmigungen - soweit uns hierzu Dokumente vorliegen oder wir dies aus vorliegenden Dokumenten nachvollziehen können - herausgelassen.

3) Es fällt äußerst schwer zu glauben und wirkt daher unglaubwürdig, dass beides niemandem der vielen Beteiligten aufgefallen sein soll.

 

Die Annahme, hier sei einiges der Polizei, der Feuerwehr oder dem Ordnungsamt verschwiegen worden, teile ich nicht ohne weiteres. Dazu waren die entsprechenden Stellen zu intensiv in die Gesamtplanung involviert, wurde zu oft über Entfluchtung, mögliche Gefahren, notwendige Analysen etc. etc. gesprochen. Ich kann einfach aktuell nicht erkennen, dass fehlende Informationen nicht aufgefallen wären, und dann würde ich bei den entsprechenden Stellen in Wahrnehmung ihrer Verantwortung die Pflicht sehen, die fehlenden Informationen anzufordern.

Hinzu kommt, dass das Bauaufsichtsamt von vornherein und bis kurz vor der Veranstaltung immer wieder als einzige Stelle durch Kritik an den Plänen deutlich in Erscheinung trat. Noch unweit vor der Veranstaltung war das Bauaufsichtsamt drauf und dran, die Loveparade in Duisburg platzen zu lassen.

Eine mit geradezu krimineller Energie betriebene Desinformation anderer Beteiligter, um die Loveparade zu realisieren, passt nicht zu allem, was an Informationen hinsichtlich der Arbeit des Bauaufsichtsamts vorhanden ist - und das ist wirklich eine große Menge sehr ausführlicher Informationen.

Jedenfalls haben wir aufgrund der uns vorliegenden Informationen absolut keine Veranlassung zu einer These in dieser Richtung.

Ich persönlich sehe da eher Veranlassung, nach vorhandenen Informationen bei den übrigen Beteiligten zu suchen. Ich denke, so können wir uns der Antwort auf die Frage, an welcher Stelle strafrechtliche Verantwortung aus welchem Grund zu suchen ist, besser nähern.

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Die Leserin schrieb:
 Hinzu kommt, dass das Bauaufsichtsamt von vornherein und bis kurz vor der Veranstaltung immer wieder als einzige Stelle durch Kritik an den Plänen deutlich in Erscheinung trat. Noch unweit vor der Veranstaltung war das Bauaufsichtsamt drauf und dran, die Loveparade in Duisburg platzen zu lassen.

Eine mit geradezu krimineller Energie betriebene Desinformation anderer Beteiligter, um die Loveparade zu realisieren, passt nicht zu allem, was an Informationen hinsichtlich der Arbeit des Bauaufsichtsamts vorhanden ist - und das ist wirklich eine große Menge sehr ausführlicher Informationen.

Jedenfalls haben wir aufgrund der uns vorliegenden Informationen absolut keine Veranlassung zu einer These in dieser Richtung.

Ja, das sehe ich auch so.  Da war 'lediglich' die seltsame generelle Vorprogrammierung und Fixierung auf den Hexenkessel. Das Bauamt wird vielmehr nach besten Kräften versucht haben, dieser vorgegebenen Problemstellung gerecht zu werden.

Quote:
Ich persönlich sehe da eher Veranlassung, nach vorhandenen Informationen bei den übrigen Beteiligten zu suchen. Ich denke, so können wir uns der Antwort auf die Frage, an welcher Stelle strafrechtliche Verantwortung aus welchem Grund zu suchen ist, besser nähern.

Vielleicht muss man auch mal davon Abstand nehmen, die einzelnen zuständigen Behörden intern als ein Herz und eine Seele zu betrachten. Es bedarf nicht allzu vieler Leute, um in dem großen 'Gefecht' der Vorbereitungen unauffällig eine solche Fixierung auszulösen und zu bewirken dass ihre Gefährlichkeit von den Beteiligten nicht registriert wird, völlig aus dem Fokus fällt, ja als völlig OK angesehen wird.

 

Im Schlussbericht fallt mir auf, wie Frau Dr. Jaspers z.B. herumeiert:

 

Bericht: "Der Baugenehmigungsbescheid enthielt unter anderem die Auflage, die Fluchtwege freizuhalten".

 

Tja , durfte also nun überhaupt keiner aufs Gelände gelangen????

 

Bericht: Gesonderte bauliche Prüfungen der Rampe und des Tunnels waren nicht erforderlich, da die Bauaufsicht dort keine Gefahr vermuten musste.

 

Das ist doch ein Hammer! Dás Bauamt hat doch den ganzen Aufstand mit der Entfluchtung und den Sperren etc. gemacht, weil sie zu Recht Gefahr vermuteten

Von ihr kein Wort davon, dass der Tunnel nicht nur als Fluchtweg sondern auch als Zugang vorgesehen war.

 

Bericht: "Denn das Sicherheitskonzept des Veranstalters und die Pflichten des Veranstalters und der Polizei sahen vor, dass im Tunnel und somit auch auf der Rampe Stagnationen und Gedränge durch Vorsperren und andere Maßnahmen zu unterbinden waren. Dieses Konzept war durch Sachverständige geprüft und bestätigt worden"

 

Allein diese unwahre Darstellung in sich finde ich strafrechtlich relevant. Die Rampe als Zugang unterschlägt sie einfach. Kommt nur in dem 'kleinen' Wörtchen Vorsperren zum Ausdruck. Denn bei guter Entfluchtung braucht man die ja wohl nicht. Sie vermischt einfach Zugang und Abgang.

 

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Die Leserin schrieb:

Lothar Evers schrieb:

Es ist also davon auszugehen, dass das Bauamt erst ab "oberes Drittel Rampe" geprüft hat. Und so z.B. Gullydeckel, Treppe Masten von niemand verantwortlich betrachtet wurden. Diese konsensuale Nichtbefassung ist der eigentliche Skandal. Wobei ich noch mal daran erinnern möchte, wie wenig wir über die Konzepte von Feuerwehr und Rettungsdiensten wissen.

Wir haben aktuell folgende Punkte noch einmal herausgearbeitet:

1) Jeder, der die Entfluchtungsanalyse erstellte, überprüfte oder zur Kenntnis erhielt, übersah die daraus hervorgehende Unmöglichkeit der geplanten Besuchermengen. Korrekter ausgedrückt: Es liegen uns keine schriftlichen Informationen vor, die etwas anderes besagen.

2) Der gesamte kritische Bereich Tunnel/Rampe wurde aus Analysen und Genehmigungen - soweit uns hierzu Dokumente vorliegen oder wir dies aus vorliegenden Dokumenten nachvollziehen können - herausgelassen.

3) Es fällt äußerst schwer zu glauben und wirkt daher unglaubwürdig, dass beides niemandem der vielen Beteiligten aufgefallen sein soll.

 

Die Annahme, hier sei einiges der Polizei, der Feuerwehr oder dem Ordnungsamt verschwiegen worden, teile ich nicht ohne weiteres. Dazu waren die entsprechenden Stellen zu intensiv in die Gesamtplanung involviert, wurde zu oft über Entfluchtung, mögliche Gefahren, notwendige Analysen etc. etc. gesprochen. Ich kann einfach aktuell nicht erkennen, dass fehlende Informationen nicht aufgefallen wären, und dann würde ich bei den entsprechenden Stellen in Wahrnehmung ihrer Verantwortung die Pflicht sehen, die fehlenden Informationen anzufordern.

Hinzu kommt, dass das Bauaufsichtsamt von vornherein und bis kurz vor der Veranstaltung immer wieder als einzige Stelle durch Kritik an den Plänen deutlich in Erscheinung trat. Noch unweit vor der Veranstaltung war das Bauaufsichtsamt drauf und dran, die Loveparade in Duisburg platzen zu lassen.

Eine mit geradezu krimineller Energie betriebene Desinformation anderer Beteiligter, um die Loveparade zu realisieren, passt nicht zu allem, was an Informationen hinsichtlich der Arbeit des Bauaufsichtsamts vorhanden ist - und das ist wirklich eine große Menge sehr ausführlicher Informationen.

Jedenfalls haben wir aufgrund der uns vorliegenden Informationen absolut keine Veranlassung zu einer These in dieser Richtung.

Ich persönlich sehe da eher Veranlassung, nach vorhandenen Informationen bei den übrigen Beteiligten zu suchen. Ich denke, so können wir uns der Antwort auf die Frage, an welcher Stelle strafrechtliche Verantwortung aus welchem Grund zu suchen ist, besser nähern.

Aus welchem Dokument des Bauaufsichtsamtes liest Du diese Option "platzen lassen"?

Ich sehe die Konstellation anders:
die Städtischen Behörden sitzen ständig zusammen. Polizei, Rettungsdienste, uns sicher zu Teilen auch Lopavent müssen separat informiert werden, z.B. über die AG 4.

Für mich hätte die in Brandschutz, Entfluchtung und Rettung erfahrene Feuerwehr als Erste merken müssen, dass da in grossen Teilen nichts zu retten ist. Die ist Raabes Dezernat unterstellt. Wir kennen nicht ein Rettungskonzept aus diesem Bereich, geschweige denn etwas über die Konflikte zwischen Dezernat und Amt / Leitung aus dieser Zeit.

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Die Leserin schrieb:
Hinzu kommt, dass das Bauaufsichtsamt von vornherein und bis kurz vor der Veranstaltung immer wieder als einzige Stelle durch Kritik an den Plänen deutlich in Erscheinung trat. Noch unweit vor der Veranstaltung war das Bauaufsichtsamt drauf und dran, die Loveparade in Duisburg platzen zu lassen.

Eine mit geradezu krimineller Energie betriebene Desinformation anderer Beteiligter, um die Loveparade zu realisieren, passt nicht zu allem, was an Informationen hinsichtlich der Arbeit des Bauaufsichtsamts vorhanden ist - und das ist wirklich eine große Menge sehr ausführlicher Informationen.

Lothar Evers schrieb:
Aus welchem Dokument des Bauaufsichtsamtes liest Du diese Option "platzen lassen"?

  • ......wollte die Leserin schon länger mal bitten, diese Stellen, die sie zu der Einschätzung des Verhaltens des Bauamtes veranlasst, zu nennen oder mir eben gelegentlich selber mal die Zeit nehmen in diese Richtung ausführlich zu stöbern.

Quote:
Lothar: Ich sehe die Konstellation anders:
die Städtischen Behörden sitzen ständig zusammen. Polizei, Rettungsdienste, und sicher zu Teilen auch Lopavent müssen separat informiert werden, z.B. über die AG 4.

  • Na ja Lothar, die Städtischen Behörden sind mehrere relativ selbständige Abteilungen und zum Teil in getrennten Gebäuden. Bauaufsichtsamt ist nicht Ordnungsamt. Und die beiden Ämter sitzen sicher auch nicht ständig zusammen. Die Kommunikation wird da nicht sehr viel anders sein als mit der Polizei, Feuerwehr etc.

Quote:
Lothar: Für mich hätte die in Brandschutz, Entfluchtung und Rettung erfahrene Feuerwehr als Erste merken müssen, dass da in grossen Teilen nichts zu retten ist. Die ist Raabes Dezernat unterstellt. Wir kennen nicht ein Rettungskonzept aus diesem Bereich, geschweige denn etwas über die Konflikte zwischen Dezernat und Amt / Leitung aus dieser Zeit.

 

  • Genau, diese Konkflikte bzw. 'Kriege' sind vermutlich entscheidend, haben sich aber aller Wahrscheinlichkeit nach am Telefon oder in unprotokollierten live Gesprächen ereignet. Das könnte die Staatsanwaltschaft/Polizei natürlich besser ermitteln, ... so sie nicht selber mit in diese Kriege verwickelt ist..... was ja doch sehr fraglich ist.....
  • Die Dokumente, die uns zur Verfügung stehen, sind wie ein Puzzle, von dem die Hälfte der Teile fehlen. In der Regel ist dabei wichtig, dass man wenigstens den äußeren Rahmen schon mal richtig setzen kann. Der Rest lässt sich dann leichter raten und eventuell auch beweisen. Diesen äußeren Rahmen könnte man vielleicht in etwa mit den richtigen Hypothesen vergleichen. Mit anderen Worten, man muss mehrere Hypothesen durchspielen...... auch die miesesten. ...

 

@ Dr.Müller: mit welchem code macht man denn bei diesen Kommentaren den Einzug eines Textabschnitts, wie Sie das gelegentlich hinkriegen.. :-)?

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studio2010loveparade/Blue schrieb:

  • Na ja Lothar, die Städtischen Behörden sind mehrere relativ selbständige Abteilungen und zum Teil in getrennten Gebäuden. Bauaufsichtsamt ist nicht Ordnungsamt. Und die beiden Ämter sitzen sicher auch nicht ständig zusammen. Die Kommunikation wird da nicht sehr viel anders sein als mit der Polizei, Feuerwehr etc.

Die beiden Dezernenten Recht und Bau können schon in die Ämter durchregieren.

Gegen eine einheitlich genehmigende Stadt ist nicht leicht ankommen.

Man darf auch nicht vergessen, dass nach Cebin das Polizeipräsidium nur kommisarisch besetzt war. Wenn sich "von Schmeling" Hoffnung auf den Posten des Polizeipräsidenten machte, hat ihn das bestimmt bei der Option die Loveparade gegen die einheitlich sprechende Verwaltung und den Veranstalter zu verhindern, nicht mutiger / ruppiger gemacht... 

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Lothar Evers schrieb:

Aus welchem Dokument des Bauaufsichtsamtes liest Du diese Option "platzen lassen"?

Drohungen, die Loveparade nicht zu genehmigen, gab es von Seiten des Bauaufsichtsamts viele. Wenn ich mal wieder einen ganzen Samstag Zeit habe, stelle ich sie hier gerne (mit Angabe der Quellen bzw. Dokumente) zusammen.

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Die Leserin schrieb:

Lothar Evers schrieb:

Aus welchem Dokument des Bauaufsichtsamtes liest Du diese Option "platzen lassen"?

Drohungen, die Loveparade nicht zu genehmigen, gab es von Seiten des Bauaufsichtsamts viele. Wenn ich mal wieder einen ganzen Samstag Zeit habe, stelle ich sie hier gerne (mit Angabe der Quellen bzw. Dokumente) zusammen.

Auf dem runden Tisch spielte eine gewisse Rolle, dass in den Nachforderungen  von Dokumenten immer stand, dass man den Antrag kostenpflichtig zurück weisen könne, falls nicht...

Aber: das war doch nicht ernsthaft vorgesehen.
Sonst hätte man doch sicher bei der weder planerisch noch baulich realisierten ELA die Sache platzen lassen.

Die hatte man immerhin seit Monaten gefordert und nichts war geschehen.

 

 


 

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Die Leserin

"2) Aufgrund der Lage des Geländes und der lange im Raum stehenden Nicht-Sperrung der A 59 gab es (außer dem VIP-Eingang) m.E. bei Wahl dieses Ortes für die Loveparade keine andere Möglichkeit."

Ich meine gelesen zuhaben, dass die Stadt die Nutzung der Autobahn ausgeschlossen hatte, da diese ueber eine Baustelle verfuegte(e).

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Zur Wegfuehrung

Es hätte nur eine einzige Alternative gegeben, da man den VIP-Eingang wegen der Nähe zum Hbf ausschließen muss. Die beiden Rampen im Kreislaufsystem nutzen, ohne jegliche Zäune und Autos. Eingang: Westrampe ueber Westtunnel, Ausgang Ostrampe ueber Osttunnel. So und nicht anders.

Mit folgender Geländebedingung: Die kompletten 220.000 qm hätten genutzt werden muessen, und alle drauf.

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So ein Kreislaufsystem wäre natürlich sicherer gewesen. Allerdings hätte man dann eben die Hälfte der letztlichen Wegführung, die ja als Entzerrungs- und Rückstauraum gedacht war, verloren. Dass dieser wichtig war sieht man an der großen Bedeutung, die der geringen Kapazität der Kommandantenstr. beigemessen wurde.

Vermutlich war klar, dass man Auslaufflächen bei der Hinführung braucht. Dass Tunnel und Rampen eigentlich zu eng sind hat man wohl zu lösen geglaubt, indem man durch das Einlasssystem mit Vereinzelungsanlagen und ggf. mit Vorsperren im Stadtgebiet sowie dem Crowdmanager am neuralgischen Punkt einen Stau theoretisch ausschließt. Nach dem Motto: In der Stadt kann sich die Masse stauen/verteilen, da passiert nichts. Und in den Tunnel lassen wir immer nur so viele rein, wie auch durchpassen.

Theoretisch wäre das eine annähernd nachvollziehbare Planung, allerdings wie wir wissen natürlich nicht in Einklang mit den Bestimmungen und der letztlich schlimmen Realität...

Zur Autobahn: Es stand doch irgendwo in den hochgeladenen Dokumenten zu lesen, dass eine Zuwegung über diese (von wem?) gewünscht wurde, aber aufgrund der Böschungen etc. auch aus Kostengründen verworfen wurde. Man hätte da wohl Behelfsbrücken oder Rampen gebraucht, was natürlich teuer wäre. Sorry, mir fehlt gerade der Beleg/die Quelle dafür...kann sich jamend dran erinnern?

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Das folgende stammt aus meinen Hintergrundgesprächen und ist nicht durch Dokumente belegt:
Es soll bereits kurz nach dem Vertragsabschluss zu einer Sideinspection mit Lopavent und Duisburg gekommen sein. Dabei hat man sich u.a. die Schauinslandarena und die mercator Insel angesehen. Aber relativ schnell verworfen. Bei der Insel u.a. wegen zu schmalem Zugang. 

Zwischendurch gab es die Idee die Parade auf der A 59 durchzuführen.  
Die Aurelis Brache, war die grösste Freifläche in Innenstadtnähe und da muss das Angebot von Aurelis, die zur Verfügung zu stellen und aufzubereiten kurz nach der Absage in Bochum und nach dem Sturm im Wasserglas um Cebin den Verantwortlichen wie ein Geschenk des Hiimmels erschienen sein.
So liest sich das von der Lesrin zitierte Dokument vom 25.9 2009 wie die Beschreibung einer echten win-win Situation.

Mna plante die Parade damals ja noch weitläufiger:
unter evtl. Einbezug der A59 und des Mercator Kreisels und mit einer Fahrt der Float im Uhrzeigersinn, was:

  • die Möglichkeit die Parrade zu sehen entzerrt hätte
  • die Eingangssituation am Ende der Rampe (wenn auch nur leicht) verbessert hätte.
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Felix Licht schrieb:

Zur Wegfuehrung

Es hätte nur eine einzige Alternative gegeben, da man den VIP-Eingang wegen der Nähe zum Hbf ausschließen muss. Die beiden Rampen im Kreislaufsystem nutzen, ohne jegliche Zäune und Autos. Eingang: Westrampe ueber Westtunnel, Ausgang Ostrampe ueber Osttunnel. So und nicht anders.

Mit folgender Geländebedingung: Die kompletten 220.000 qm hätten genutzt werden muessen, und alle drauf.

 

Das hätte die Sache allerdings nicht besser gemacht.

Beide Rampen führen nun einmal in ein und dieselbe Tunnelhälfte, die laut Schreckenberg ein Durchlaufvolumen von 30.000 Personen pro Stunde (ohne Gegenverkehr) hat.

Von da aus hätten sich die Abgänger, die Richtung Oberhausen und Essen wollten, dann entweder in die andere Tunnelhälfte vorarbeiten müssen (die ebenfalls ein Durchlaufvolumen von 30.000 Personen pro Stunde ohne Gegenverkehr hat) oder man hätte alle Abgänger über dieselben Straßen auf dieselbe Bahnhofsseite geleitet.

Dabei ist es auch völlig egal, ob man andere Berechnungen zugrunde legt und das mögliche Tunneldurchlaufvolumen etwas höher bemisst: Die Personenströme hätten da nicht durchgepasst.

Und auch unabhängig von der Tunnelbreite wäre es auch bei dieser Alternative zu Verstopfungen und Chaos auf dem Festivalgelände gekommen. Wie hätten denn die vielen Abgänger am Nachmittag über die kleine Rampe passen sollen? Gar nicht. Vor der kleinen Rampe war es jedoch eng bis zur Floatstrecke und genau dort hätte sich dann auch ein dicker Stau gebildet. Und wie hätte man die Strömungen der Ab- und Aufgänger auf dem Festivalgelände trennen sollen, damit sie sich nicht gegenseitig im Weg stehen? Auch das wäre genauso wenig gegangen wie bei der realen Lösung, da die beiden Rampen dafür zu dicht beieinander sind.

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Klenk schrieb:

Vermutlich war klar, dass man Auslaufflächen bei der Hinführung braucht. Dass Tunnel und Rampen eigentlich zu eng sind hat man wohl zu lösen geglaubt, indem man durch das Einlasssystem mit Vereinzelungsanlagen und ggf. mit Vorsperren im Stadtgebiet sowie dem Crowdmanager am neuralgischen Punkt einen Stau theoretisch ausschließt. Nach dem Motto: In der Stadt kann sich die Masse stauen/verteilen, da passiert nichts. Und in den Tunnel lassen wir immer nur so viele rein, wie auch durchpassen.

Theoretisch wäre das eine annähernd nachvollziehbare Planung, allerdings wie wir wissen natürlich nicht in Einklang mit den Bestimmungen und der letztlich schlimmen Realität...

 

Es ist einfach illusorisch, zigtausende von Leuten über viele Stunden auf dem Weg vor irgendwelchen Sperren aufzuhalten. Die Sperren werden entweder irgendwann überrannt oder es kommt davor zu bedrohlichen Situationen aufgrund von Gedränge. Dies ist ja offenbar auch der Grund dafür, warum die Einlassschleuse zum Westtunnel irgendwann geöffnet wurde, obwohl die Rampe gesperrt war.

 

Dass die Lenkung der Massen über Tunnel und Rampe(n) absolut nicht funktionieren kann, hätte man feststellen können, wenn man eine Personenstromanalyse für die Aufgänger am Nachmittag durchgeführt hätte. Es hätten sich gigantische Rückstaus gebildet, bei denen klar gewesen wäre, dass man sie nicht mal locker über die Stadt in Seitenstraßen verteilen kann.

 

Auch ohne diese Analyse ging dies aus der Entfluchtungsanalyse hervor, und zwar aus dem Entleerungs-Szenario für das Ende der Veranstaltung, welches man von der Firma Traffgo hatte erstellen lassen. Dieses ergibt, dass es fast vier Stunden gedauert hätte, 250.000 Personen (ohne Gegenverkehr) vom Gelände herunterzubekommen. Tatsächlich war aber geplant, dass am Nachmittag pro Stunde 90.000 oder gar 145.000 Personen in beiden Richtungen, also als Auf- und Abgänger, das Nadelöhr Ein- und Ausgang passieren.

 

Ich finde, dass das strafrechtlich relevant ist: Wer hätte das sehen müssen? Eine solche fahrlässige Planung mit derartigen Menschenmassen führt zu lebensbedrohlichen Situationen.

 

Dabei denke ich nicht nur an die Personenstrom-Experten. Wer hat das Papier in die Hände bekommen und hatte ein Wörtchen bezüglich Genehmigung oder Einvernehmen mitzusprechen?

 

Was sollte man den Betreffenden zugute halten können? Dass sie das Papier einfach nicht gelesen haben? Oder dass sie es zwar angesehen, aber sich einfach keine Gedanken darüber gemacht haben?

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Die Leserin schrieb:

Auch ohne diese Analyse ging dies aus der Entfluchtungsanalyse hervor, und zwar aus dem Entleerungs-Szenario für das Ende der Veranstaltung, welches man von der Firma Traffgo hatte erstellen lassen. Dieses ergibt, dass es fast vier Stunden gedauert hätte, 250.000 Personen (ohne Gegenverkehr) vom Gelände herunterzubekommen. Tatsächlich war aber geplant, dass am Nachmittag pro Stunde 90.000 oder gar 145.000 Personen in beiden Richtungen, also als Auf- und Abgänger, das Nadelöhr Ein- und Ausgang passieren.

Ich finde, dass das strafrechtlich relevant ist: Wer hätte das sehen müssen? Eine solche fahrlässige Planung mit derartigen Menschenmassen führt zu lebensbedrohlichen Situationen.

Dabei denke ich nicht nur an die Personenstrom-Experten. Wer hat das Papier in die Hände bekommen und hatte ein Wörtchen bezüglich Genehmigung oder Einvernehmen mitzusprechen?

Was sollte man den Betreffenden zugute halten können? Dass sie das Papier einfach nicht gelesen haben? Oder dass sie es zwar angesehen, aber sich einfach keine Gedanken darüber gemacht haben?

Gelesen haben die Analys neben der erstellenden Firma traffgo, Lopavent als Antragsteller und Finanzier, der Ersteller des Brandschutzkonzepts Dr. Jaspers (oekotec), der die Analyse abnehmende und Nachtrag veranlassende Professor Schreckenberg, und natürlich die genehmigenden Mitarbeiter des Bauamtes.

Das ist sicher.
Nicht umsonst hatte man die Baugenehmigung aus dem AK Sicherheit heraus genommen. Ob also Ordnungsamt, Rechtsdezernat, Feuerwehr, Polizei, Ordnungsdienst jemals etwas von dieser Analyse und ihrer entscheidenden Voraussetzung der artifiziellen (Ein)teilung des Veranstaltungsgeländes  erfahren haben, ist offen und erscheint mir eher zweifelhaft.

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Lothar Evers schrieb:

Nicht umsonst hatte man die Baugenehmigung aus dem AK Sicherheit heraus genommen.

Ich sehe es nicht so, dass man die Baugenehmigung aus der Arbeitsgruppe Sicherheit "heraus genommen" hätte.

Für die Baugenehmigung ist die Bauaufsichtsbehörde zuständig. Für ein solches Genehmigungsverfahren gibt es dort behördenintern einen vorgeschriebenen Weg. Dieser Weg lässt sich nicht in eine Arbeitsgruppe auslagern. Das Baugenehmigungsverfahren hatte insofern in der Arbeitsgruppe nichts zu suchen.

Die Arbeitsgruppe Sicherheit hat ja auch sämtliche anderen Genehmigungen, sei es Straßennutzung, Immissionsschutz, Jugendschutz und so weiter, nicht erteilt. Das haben die jeweils zuständigen Behörden getan.

Dasselbe gilt auch für die anderen Arbeitsgruppen, so erteilte beispielsweise auch nicht die Arbeitsgruppe Verkehr die Sondererlaubnis für die Straßennutzung, ebenso wenig wie diese Arbeitsgruppe auf die Nutzung der A 59 Einfluss hatte.

 

Ich sehe die Aufgabe der Arbeitsgruppe Sicherheit in folgender Passage der Versammlungsstätten-/Sonderbauverordnung, Zitat:

§ 43 (2) 1Für Versammlungsstätten mit mehr als 5 000 Besucherplätzen hat der Betreiber im Einvernehmen mit den für Sicherheit oder Ordnung zuständigen Behörden, insbesondere der Polizei, der Brandschutzdienststelle und den Rettungsdiensten, ein Sicherheitskonzept aufzustellen. 

Bzw. in folgender Passage der "Begründung und Erläuterung zur Musterverordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Muster-Versammlungsstättenverordnung - MVStättV)", Zitat:

 Bei diesen großen Versammlungsstätten ist ein Einvernehmen mit den für Sicherheit oder Ordnung zuständigen Behörden, insbesondere der Polizei, der Feuerwehr und der Rettungsdienste herzustellen. [...] Die Mitwirkung der Behörden soll sicherstellen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften beachtet werden und Festsetzungen, z.B. die Anzahl der erforderlichen Ordnungskräfte sich an den sicherheits- und ordnungsrechtlichen Bedürfnissen ausrichten und unabhängig von wirtschaftlichen Erwägungen getroffen werden. 

 

Außerdem beschäftigte sich die Arbeitsgruppe Sicherheit auch mit den Zuwegungen zur Versammlungsstätte.

Die Gruppe hatte - den Protokollen nach - auch das Ziel, Sicherheitsmaßnahmen sowie Notfallmaßnahmen zwischen verschiedenen Beteiligten abzustimmen, Vorgehenseisen und Zuständigkeiten festzulegen.

 

In Anlage 9 des Abschlussberichts werden die Aufgaben der Arbeitsgruppen stichwortartig skizziert. Da steht zur AG Sicherheit, Zitat:

  • Betreuung von An-/Abreisenden
  • Rettungs- und Sanitätskonzept
  • Kontakte mit Krankenhäusern
  • Absicherung von Gebäuden und Grünflächen z.B. Kantpark
  • Ermittlung Besucherzahl
  • Sicherheit auf dem Gelände

Diesen Aufgaben nach hätte der AG Sicherheit auf jeden Fall auch das Brandschutzkonzept sowie die Entfluchtungsanalyse vorgelegt werden müssen.

Das sogenannte "Sicherheitskonzept" wurde der AG Sicherheit ja vorgelegt. Aber darin steht leider hauptsächlich, warum Lopavent die Loveparade für nicht besonders gefährlich hält. Viele wesentliche Punkte, die in einem Sicherheitskonzept zu erwarten sind, werden darin überhaupt nicht behandelt. Wir haben bereits zu einem früheren Zeitpunkt erörtert, dass uns über eigentlich zu erwartende Kritik keine Informationen vorliegen.

Sollten dieser Arbeitsgruppe Informationen bzw. Papiere vorenthalten worden sein, so hätte man erwarten können, dass sie sie anfordert. Das sollten wir uns noch genauer ansehen. eige In InDIn AnlganiiiiDas

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Die Leserin schrieb:

Lothar Evers schrieb:

Nicht umsonst hatte man die Baugenehmigung aus dem AK Sicherheit heraus genommen.

Ich sehe es nicht so, dass man die Baugenehmigung aus der Arbeitsgruppe Sicherheit "heraus genommen" hätte.

Für die Baugenehmigung ist die Bauaufsichtsbehörde zuständig. Für ein solches Genehmigungsverfahren gibt es dort behördenintern einen vorgeschriebenen Weg. Dieser Weg lässt sich nicht in eine Arbeitsgruppe auslagern. Das Baugenehmigungsverfahren hatte insofern in der Arbeitsgruppe nichts zu suchen.

Das ist richtig.
Was aber wenn Lopavent den noch im Polizei Szenarienworkshop einheitlichen Sektor "V" artifiziell aufteilen, und den gefährlicheren Teil ausserhalb jeder Genehmigung stellen? Das sieht man dem kurz vor der Loveparade Polizei und Feuerwhr zugestellten Bewilligungsbescheid nicht an.

Dazu hätte ein Vortrag in AG 4 nicht geschadet wäre vielmehr unverzichtbar gewesen, um zu einer gemeinsamen Handlungsoption zu gelangen.

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Lothar Evers schrieb:

Ob also Ordnungsamt, Rechtsdezernat, Feuerwehr, Polizei, Ordnungsdienst jemals etwas von dieser Analyse und ihrer entscheidenden Voraussetzung der artifiziellen (Ein)teilung des Veranstaltungsgeländes  erfahren haben, ist offen und erscheint mir eher zweifelhaft.

Stimmt leider nicht. Hier die Ergebnisse meiner Durchsicht:

 

25. Juni 2010  

Sitzung bei Lopavent nach dem großen Knatsch zwischen Bauaufsichtsamt und Lopavent am 18. Juni. Teilnehmer waren:  

  • Lopavent
  • Ökotec (Brandschutzsachverständiger)
  • DMG
  • Feuerwehr
  • Mehrere Vertreter des Bauaufsichtsamts

Man beachte, dass die Feuerwehr hier bereits mit am Tisch saß.

Lopavent stellte einen Lageplan mit doppelgenutzten Ausgängen vor. Das Bauaufsichtsamt entgegnete, dieser Lösungsansatz basiere weder auf der Versammlungsstätten-/Sonderbauverordnung, noch sei er ein wissenschaftlicher Nachweis, um eine Abweichung vom geltenden Recht zu rechtfertigen.

Der Brandschutzsachverständige "erläuterte aufgrund seiner Erfahrung vom Papstbesuch in Köln und vom Kirchentag in Kleve", dass diese Großveranstaltungen durch das Aufstellen einer Fluchtanalyse abgesichert worden seien.

Er habe eine telefonische Rücksprache mit dem Ministerium für Bauen und Verkehr in NRW gehabt, fuhr er fort. Dort habe man ihm bestätigt, dass eine Fluchtanalyse die Möglichkeit bietet, Verdichtungen von mehr als zwei Personen je Quadratmeter im Bereich vor den Szeneflächen etc. und die daraus resultierenden Entfluchtungsströme mit den dazugehörigen Ausgangsbreiten und Rettungswegflächen konkret darzustellen. Daraus könne dann evtl. eine erforderliche Abweichung zur SBauVO Teil 1 formuliert werden.

Er habe bereits Vorgespräche mit der Firma Traffgo geführt, die über das notwendige Fachwissen und die Qualifikation verfüge, solche Simulationen zu berechnen und zu werten.

@ Felix Licht: So kam Traffgo ins Spiel.

Als Lösung wurde vorgeschlagen, ein Brandschutzkonzept inklusive der Entfluchtungsanalyse zu erstellen, welches vom Bauaufsichtsamt und 37 (wer war das jetzt gleich?) sowie von Schreckenberg (für den Teilbereich der Entfluchtungsanalyse) gegengeprüft werden sollte.

 

1. Juli 2010

Die Mitarbeiter der Firma TraffGo stellten sich bei der Stadt Duisburg vor. Teilnehmer an diesem Gespräch waren laut Abschlussbericht:

  • Schreckenberg
  • Bauaufsichtsamt
  • Ordnungsamt
  • Lopavent
  • Feuerwehr
  • ein Mitarbeiter des Dezernates für Sicherheit und Recht 

Hier lässt sich festhalten, dass das Ordnungsamt, die Feuerwehr und das Dezernat für Sicherheit und Recht involviert wurden. Diese Stellen waren also sowohl über die Problematik als auch über die Erarbeitung einer Entfluchtungsanalyse informiert. Es wäre schon sehr merkwürdig, wenn man sie zu diesem Zeitpunkt einlädt, um die Firma TraffGo vorzustellen, ihnen dann aber deren Arbeitsergebnisse vorenthält. Ebenso merkwürdig wäre es, wenn sich die besagten Stellen von sich aus nicht mehr für die Arbeit der Firma TraffGo interessiert hätten. Zumindest würde ich das nicht als Ausrede akzeptabel finden.

 

15. Juli 2010

Besprechung im Ratssaal. Der Beigeordnete Rabe hatte alle beteiligten Institutionen eingeladen, den Stand der Dinge vorzutragen. Teilnehmer waren:

  • VRR
  • Deutsche Bahn
  • Bundespolizeidirektion St. Augustin
  • Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft
  • Feuerwehr
  • Polizeipräsidium Düsseldorf
  • Ordnungsamt
  • Bauaufsichtsamt
  • Lopavent
  • DMG
  • Referat für Kommunikation der Stadt Duisburg

Die damalige Präsentation der Polizei Duisburg befindet sich in Anlage 33. Diese Präsentation ist sehr interessant und zeigt beispielsweise, dass die Polizei über die Planung der Besucherströme detailliert informiert war. Eine genaue Aufstellung der jeweils auf dem Gelände erwarteten Besucherzahlen ist Bestandteil der Präsentation. Es handelt sich dabei um jene Zahlen, die sich als Anhang auch in der Entfluchtungsanalyse befinden. DieP     

Aus den mir vorliegenden Informationen geht nicht hervor, ob der Polizei die Entfluchtungsanalyse als Ganzes vorgelegt wurde. Zumindest aber wurde ihr die Besucherplanung vorgelegt, die sie auch zum Bestandteil ihrer eigenen Planung und Präsentation machte.

 

16. Juli 2010  

Schreckenberg äußert sich in einer E-Mail folgendermaßen über die Entfluchtungsanalyse, Zitat:

"Die Ergebnisse der Analyse lassen im Kern den Schluss zu, dass eine Entfluchtung des Veranstaltungsgeländes im Rahmen eines vertretbaren Risikos, insbesondere durch hohe Personendichten, möglich ist. Allerdings kommt dem Zugang zum Gelände durch den Tunnel Karl-Lehr-Straße eine besondere Rolle zu, die in jedem Falle detailliertere Betrachtung benötigt. Das Gutachten stützt die Aussage der Veranstalter, dass die Vorkehrungen zur Entfluchtung des Veranstaltungsgeländes bei vertretbarem Risiko ausreichend sind. Dieser Meinung schließe ich mich im Rahmen der mir zur Verfügung stehenden Informationen und Unterlagen an."

Wir halten fest, dass Schreckenberg die unrealistischen Personenströme, die der Analyse beilagen, nicht aufgefallen sind.

Das Gleiche gilt für die Firma Ökotec, welche die Entfluchtungsanalyse zum Bestandteil ihres Brandschutzkonzepts machte.

Und es gilt für das Bauaufsichtsamt, welches sowohl Brandschutzkonzept als auch Entfluchtungsanalyse ausdrücklich zum Bestandteil seiner eigenen Genehmigung machte.

 

Die Arbeitsgruppe Sicherheit:

Hierzu noch ein allgemeines Wort, unabhängig von Protokollen:

Diese Arbeitsgruppe beschäftigte sich mit Notfallmaßnahmen. Dazu zählten auch die Schließung des Festivalgeländes, die Steuerung der Personenströme, Schließung von Vorsperren, Ausweichflächen bei Überfüllungen sowie eine Reihe von Notfall-Szenarien.

Sollte sich diese Arbeitsgruppe nicht für das Brandschutzkonzept interessiert haben, dessen Bestandteil die Entfluchtungsanalyse war, so wäre dies nicht nachvollziehbar.

Und ich würde es für nicht glaubwürdig halten, dass sich das Bauaufsichtsamt - trotz ausdrücklich geäußertem Wunsch - geweigert haben sollte, dieser Gruppe das Brandschutzkonzept und die Entfluchtungsanalyse vorzulegen. Wäre dies so gewesen, so hätten wir sicher schon etwas darüber erfahren.

Vielmehr scheint es mir so zu sein, dass jetzt jeder froh über jedes Detail ist, dessen Kenntnis ihm nicht bewiesen werden kann. Das ändert aber nichts an der Verantwortung der Beteiligten bzw. daran, dass man von ihnen die Kenntnis der jeweils relevanten Informationen erwarten kann.

 

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Die Leserin schrieb:

15. Juli 2010

Besprechung im Ratssaal. Der Beigeordnete Rabe hatte alle beteiligten Institutionen eingeladen, den Stand der Dinge vorzutragen. Teilnehmer waren:

  • VRR
  • Deutsche Bahn
  • Bundespolizeidirektion St. Augustin
  • Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft
  • Feuerwehr
  • Polizeipräsidium Düsseldorf
  • Ordnungsamt
  • Bauaufsichtsamt
  • Lopavent
  • DMG
  • Referat für Kommunikation der Stadt Duisburg

Die damalige Präsentation der Polizei Duisburg befindet sich in Anlage 33. Diese Präsentation ist sehr interessant und zeigt beispielsweise, dass die Polizei über die Planung der Besucherströme detailliert informiert war. Eine genaue Aufstellung der jeweils auf dem Gelände erwarteten Besucherzahlen ist Bestandteil der Präsentation. Es handelt sich dabei um jene Zahlen, die sich als Anhang auch in der Entfluchtungsanalyse befinden. DieP     

Aus den mir vorliegenden Informationen geht nicht hervor, ob der Polizei die Entfluchtungsanalyse als Ganzes vorgelegt wurde. Zumindest aber wurde ihr die Besucherplanung vorgelegt, die sie auch zum Bestandteil ihrer eigenen Planung und Präsentation machte.

Aus der Entfluchtungsanalyse hat die Polizei die Zahlen nicht. Die die geht nämlich erst am 19 Juli im Bauamt ein und kann so kaum bereits am 15. 7. in eine Einsatzplanung oder gar Powerpoint Präsentation geronnen sein.
Polizei wie traffgo beziehen dies Zahlen vielmehr aus der (vertraulich) am 8.7. vorgelegten Besucherprognose / bewegungsmodell (Endbereicht Dokument 49) dass eben die Aufteilung nicht erwähnt, aber auch nicht erwähnen muss.

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Lothar Evers schrieb:

Die Leserin schrieb:

15. Juli 2010

Besprechung im Ratssaal. Der Beigeordnete Rabe hatte alle beteiligten Institutionen eingeladen, den Stand der Dinge vorzutragen. Teilnehmer waren:

  • VRR
  • Deutsche Bahn
  • Bundespolizeidirektion St. Augustin
  • Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft
  • Feuerwehr
  • Polizeipräsidium Düsseldorf
  • Ordnungsamt
  • Bauaufsichtsamt
  • Lopavent
  • DMG
  • Referat für Kommunikation der Stadt Duisburg

Die damalige Präsentation der Polizei Duisburg befindet sich in Anlage 33. Diese Präsentation ist sehr interessant und zeigt beispielsweise, dass die Polizei über die Planung der Besucherströme detailliert informiert war. Eine genaue Aufstellung der jeweils auf dem Gelände erwarteten Besucherzahlen ist Bestandteil der Präsentation. Es handelt sich dabei um jene Zahlen, die sich als Anhang auch in der Entfluchtungsanalyse befinden. DieP     

Aus den mir vorliegenden Informationen geht nicht hervor, ob der Polizei die Entfluchtungsanalyse als Ganzes vorgelegt wurde. Zumindest aber wurde ihr die Besucherplanung vorgelegt, die sie auch zum Bestandteil ihrer eigenen Planung und Präsentation machte.

Aus der Entfluchtungsanalyse hat die Polizei die Zahlen nicht. Die die geht nämlich erst am 19 Juli im Bauamt ein und kann so kaum bereits am 15. 7. in eine Einsatzplanung oder gar Powerpoint Präsentation geronnen sein.
Polizei wie traffgo beziehen dies Zahlen vielmehr aus der (vertraulich) am 8.7. vorgelegten Besucherprognose / bewegungsmodell (Endbereicht Dokument 49) dass eben die Aufteilung nicht erwähnt, aber auch nicht erwähnen muss.

 Das kann so sein, das muss aber nicht so sein.

 

Die Entfluchtungsanalyse ist vom 13. Juli.

Sie wurde am 15. Juli von Traffgo besagter Sitzung im Anschluss an die Ratssitzung vorgestellt. Wer genau an dieser Sitzung (erwähnt wird sie in Anlage 33, Protokoll der Ratssitzung, und Anlage 30, Nachtrag 1 der Entfluchtungsanalyse) teilgenommen hat, wissen wir nicht, da uns hierzu kein Protokoll vorliegt.

Allerdings: Während der Ratssitzung am 15. Juli lag dem Bauordnungsamt die Entfluchtungsanalyse offenbar bereits vor, wie z.B. auf Seite 43 des Abschlussberichts deutlich wird, wo es heißt: "Keiner der Beteiligten äußerte während oder nach der Sitzung Bedenken. Auch die Untere Bauaufsicht hatte keine Bedenken, da die Firma TraffGo HT im Rahmen ihrer Entfluchtungsanalyse zu dem Ergebnis kam, dass auch bei reduzierten Fluchtwegbreiten eine Entfluchtung in angemessener Zeit möglich ist."

Daraus ist zu entnehmen, dass zumindest das Bauaufsichtsamt die Entfluchtungsanalyse vom 13. Juli bereits gesehen hatte.

Wir können aktuell nicht belegen, dass auch andere Stellen die Entfluchtungsanalyse zu diesem Zeitpunkt bereits zur Ansicht erhalten hatten. Aber auch das Gegenteil lässt sich nicht belegen.

 

Darüber hinaus gibt es zwei Nachträge zur Entfluchtungsanalyse, die aber nur Ergänzungen enthalten:

Nachtrag 1 (Anlage 30) stammt vom 16. Juli und enthält Ergänzungen, die aufgrund des von mir oben beschriebenen Termins am 15. Juli vorgenommen wurden.

Ebenfalls vom 16. Juli stammt die Stellungnahme von Schreckenberg zur Entfluchtungsanalyse, eben an jenem Tag, an dem  die Arbeitsgruppe Sicherheit womöglich zu letzten Mal tagte (wie ich weiter oben dargelegt habe). 

Vom 20. Juli schließlich stammt der Nachtrag 2 zur Entfluchtungsanalyse (Anlage 54), ebenfalls mit einer Ergänzung, für welche man Traffgo am 19. Juli noch einige Daten geschickt hatte.

 

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Die Leserin schrieb:

Das kann so sein, das muss aber nicht so sein.

Die Entfluchtungsanalyse ist vom 13. Juli.

Sie wurde am 15. Juli von Traffgo besagter Sitzung im Anschluss an die Ratssitzung vorgestellt. Wer genau an dieser Sitzung (erwähnt wird sie in Anlage 33, Protokoll der Ratssitzung, und Anlage 30, Nachtrag 1 der Entfluchtungsanalyse) teilgenommen hat, wissen wir nicht, da uns hierzu kein Protokoll vorliegt.

Allerdings: Während der Ratssitzung am 15. Juli lag dem Bauordnungsamt die Entfluchtungsanalyse offenbar bereits vor, wie z.B. auf Seite 43 des Abschlussberichts deutlich wird, wo es heißt:
"Keiner der Beteiligten äußerte während oder nach der Sitzung Bedenken. Auch die Untere Bauaufsicht hatte keine Bedenken, da die Firma TraffGo HT im Rahmen ihrer Entfluchtungsanalyse zu dem Ergebnis kam, dass auch bei reduzierten Fluchtwegbreiten eine Entfluchtung in angemessener Zeit möglich ist."

Jetzt muss man nur noch erklären, warum die Entfluchtungsanalyse einen Eingangsstempel des Bauamtes vom 19. Juli trägt.

Bei der eigenen Analyse halte ich mich ausschliesslich an die Originaldokumente.
Die Paraphrasen von Berstermann und Jasper sind für mich anwaltliche Stellungnahmen, die sich nicht ein verantwortlich Handelnder der Stadt Duisburg ausdrücklich zu eigen gemacht hat. Dass diesen Stellungnahmen nicht zu trauen ist, zeigt auch der "kreative" Umgang der Autoren bei der Versenkung des Krisenstabes von Zwischen- zu Endbericht.

Diese parteiischen Einlassungen "ex post" den gleichen Stellenwert, wie einem Dokument aus der Planungsphase zu geben, scheint mir nicht adäquat. 

Man hätte sie wie jede Tatsache auch aus einer zweiten (unabhängigen) Quelle zu verifizieren.

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Lothar Evers schrieb:

Jetzt muss man nur noch erklären, warum die Entfluchtungsanalyse einen Eingangsstempel des Bauamtes vom 19. Juli trägt.

Zum Beispiel, weil sie vorab schon einmal als Fax oder pdf-Datei geschickt wurde (immerhin war die Sache sehr eilig und die Post braucht in Ämtern oftmals mehrere Tage, bis sie auf dem Zielschreibtisch landet). Wie es sich gehört, schickte Traffgo die Analyse zusätzlich auf Unternehmenspapier mit Originalunterschrift per Post, die dann den Eingangsstempel erhielt.

 

Du könntest mir auch erklären, wie man den Nachtrag 1 am 16. Juli erstellen konnte, der aufgrund von Änderungswünschen vom 15. Juli erarbeitet wurde, wenn das Papier bis dato niemand kannte, sondern es erstmalig am 19. Juli gesichtet worden sein soll (natürlich ausschließlich im Bauamt, weil wir nämlich nur von dort ein Papier mit Eingangsstempel vorliegen haben und uns ganz sicher alle Papiere vorliegen, die irgendwer bekommen hat).

 

Ein Stempel ist für mich nur ein Pussleteil von mehreren. In diesem Fall ist eindeutig, dass dieses Dokument bereits vor dem Eingangsstempel nicht nur gesichtet, sondern auch besprochen und sogar schon geändert wurde. Diese Information ist aus unterschiedlichen Quellen verifiziert, nämlich durch den Einleitungstext von Nachtrag 1, den Einleitungstext von Nachtrag 2 sowie durch die Sitzung vom 15. Juli, die aus den beiden weiter oben genannten Quellen hervorgeht. Das Ganze wird zusätzlich belegt durch die Formulierung in dem Abschlussbericht. Wenn Du Dich nur an Originaldokumente hältst, dann hast Du in diesem Fall vier solcher Quellen zum Nachschauen.

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Die Leserin schrieb:

Du könntest mir auch erklären, wie man den Nachtrag 1 am 16. Juli erstellen konnte, der aufgrund von Änderungswünschen vom 15. Juli erarbeitet wurde, wenn das Papier bis dato niemand kannte, sondern es erstmalig am 19. Juli gesichtet worden sein soll (natürlich ausschließlich im Bauamt, weil wir nämlich nur von dort ein Papier mit Eingangsstempel vorliegen haben und uns ganz sicher alle Papiere vorliegen, die irgendwer bekommen hat).

Aus diesem Grund wäre es sehr wichtig, eine Information darüber zu erhalten, wer genau an der Sitzung vom 15. Juli teilgenommen hat. Die Teilnehmer jener Sitzung waren spätestens am 15., höchstwahrscheinlich jedoch in Vorbereitung auf diese Sitzung bereits vorher, über die Entfluchtungsanalyse informiert.

Ob nun am 15. oder schon vorher oder etwas später ist dabei freilich nicht die entscheidende Frage. Entscheidend ist, DASS die Leute Kenntnis der Entfluchtungsanalyse hatten. Dabei ist nicht davon auszugehen, dass man sie uninformiert in die Sitzung gehen ließ und auch ohne ein Papier in Händen wieder nach Hause schickte.

Die Kenntnis der Entfluchtungsanalyse zeigt auf, wer schon alleine anhand dieses Papiers gesehen haben muss, dass die geplanten Besucherströme völlig unrealistisch waren. Darum geht es hierbei und nicht um einen einzelnen Tag.

 

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Die Leserin schrieb:

Die Kenntnis der Entfluchtungsanalyse zeigt auf, wer schon alleine anhand dieses Papiers gesehen haben muss, dass die geplanten Besucherströme völlig unrealistisch waren. Darum geht es hierbei und nicht um einen einzelnen Tag.

Wie gesagt:
das Bewegungsschema mit den hohen Besucherzahlen pro Stunde war ja schon am 8.7. von Lopavent erstellt worden. Es wurde übrigens auch an das Ordnungsamat als der federführenden Duisburger Behörde und nicht etwa an das Bauamt geschickt. Das Ordnungsamt dürfte es verteilt haben.

Bisher sehe ich in den bei traffgo referierten Zahlen keine Eigenleistung, sondern eine Übernahme. Da die gleichen Zahlen auch in der Präsentation der Polizei vom 15.7. referiert werden, gehe ich davon aus, dass das Ordnungsamt diese Zahlen mindestens an die Teilnehmer der AG 4 (Sicherheit) weiter geleitet hat. Dass die Besucherströme unrealistisch waren konnte man also bereits eine Woche vor der Enfluchtungsanalyse sehen. Das bedeutet auch: traffgo konnte es (bei einem winzigen Blick über den Tellerrand des von Lopavent  bezahlten Auftrages) auch sehen, da sie die Zahlen einfach übernahmen.

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Lothar Evers schrieb:

das Bewegungsschema mit den hohen Besucherzahlen pro Stunde war ja schon am 8.7. von Lopavent erstellt worden. Es wurde übrigens auch an das Ordnungsamat als der federführenden Duisburger Behörde und nicht etwa an das Bauamt geschickt. Das Ordnungsamt dürfte es verteilt haben.

Bisher sehe ich in den bei traffgo referierten Zahlen keine Eigenleistung, sondern eine Übernahme. Da die gleichen Zahlen auch in der Präsentation der Polizei vom 15.7. referiert werden, gehe ich davon aus, dass das Ordnungsamt diese Zahlen mindestens an die Teilnehmer der AG 4 (Sicherheit) weiter geleitet hat. Dass die Besucherströme unrealistisch waren konnte man also bereits eine Woche vor der Enfluchtungsanalyse sehen. Das bedeutet auch: traffgo konnte es (bei einem winzigen Blick über den Tellerrand des von Lopavent  bezahlten Auftrages) auch sehen, da sie die Zahlen einfach übernahmen.

Noch eines: Die Kenntnis hoher Besucherzahlen alleine reicht m.E. nicht aus, um den Betreffenden nachzuweisen, dass sie die Unmöglichkeit des Passens durch den Eingang Tunnel/Rampe wissen mussten.

Dazu braucht es die Kenntnis, wie viele Personen pro Stunde durch den Tunnel und über die Rampe passten. Das wiederum ergeben Personenstromanalysen wie sie von TraffGo erstellt wurden.

Wir können uns über die von TraffGo zugrunde gelegten Berechnungen streiten oder es auch lassen. Fest steht: unabhängig davon, welche Berechnungsformeln man genau zugrunde legt - die prognostizierten Besucherzahlen passten da nicht durch.

Durch das Lesen der Entfluchtungsanalyse von TraffGo musste deutlich werden (auch ohne Anschauen des Anhangs), dass es viel zu lange dauert, 250.000 Personen durch den Bereich Tunnel/Rampe zu bringen. Schaute man zudem noch die prognostizierten Zahlen der Zu- und Abgänger im Anhang an, mussten rote Lämpchen in den Köpfen angehen.

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Noch eines: Die Kenntnis hoher Besucherzahlen alleine reicht m.E. nicht aus, um den Betreffenden nachzuweisen, dass sie die Unmöglichkeit des Passens durch den Eingang Tunnel/Rampe wissen mussten.

Dazu braucht es die Kenntnis, wie viele Personen pro Stunde durch den Tunnel und über die Rampe passten. Das wiederum ergeben Personenstromanalysen wie sie von TraffGo erstellt wurden.

Wir können uns über die von TraffGo zugrunde gelegten Berechnungen streiten oder es auch lassen. Fest steht: unabhängig davon, welche Berechnungsformeln man genau zugrunde legt - die prognostizierten Besucherzahlen passten da nicht durch.

Durch das Lesen der Entfluchtungsanalyse von TraffGo musste deutlich werden (auch ohne Anschauen des Anhangs), dass es viel zu lange dauert, 250.000 Personen durch den Bereich Tunnel/Rampe zu bringen. Schaute man zudem noch die prognostizierten Zahlen der Zu- und Abgänger im Anhang an, mussten rote Lämpchen in den Köpfen angehen.[/quote]

Die Analysen beschäftigen sich ja ausser der Analyse vier nicht mit der Bewegung von Teilnehmern insgesamt oder pro Stunde, sondern mit der Entfluchtung von Sektoren. Bei Szenario 3 (Floatstrecke) ist ja gegen die Simulation wahrscheinlich nicht so viel einzuwenden. Die Frechheit sind die Felder, die gar keinen Notausgang erreichen müssen, sondern, wie z.B. Feld F, dessen Ausgang jedoch leider der mit Menschen voll stehende einzige Eingang ist.

In Szenario vier muss man wohl fragen, ab wieviel Stunden Wartezeit Menschen drängeln und andere tot trampeln. Eine Entlehrung von bald vier Stunden würde man so schnell wohl kaum für ein Bundeslige Stadion akzeptieren.

Speziell im Bauamt, also die Behörde mit der Erfahrung bei Ein- und Ausgängen geht, aber auch bei Rettern und Entfluchtern der Feuerwehr, hätte umgehend klar sein müssen, dass im Nadelöhr Rampenkopf / Floatstrecke in einer Stunde nicht 90.000 Personen das Gelände betreten und gleichzeitig 55.000 das Gelände verlassen können. Diese sich vielmehr unbeweglich gegenüber stehen würden.

Damit hätte man den Bauantrag getrost zuklappen können und es hätte keine Loveparade, Tote und Verletzte gegeben. Es an der Stelle weiter mit "fröhlicher Wissenschaft" zu versuchen ist für die mit der Sache befassten und diese Prognosen kennenden Experten schlicht: dreist.

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Die Leserin schrieb:

Allerdings: Während der Ratssitzung am 15. Juli lag dem Bauordnungsamt die Entfluchtungsanalyse offenbar bereits vor

Das war keine Ratssitzung. Das war eine Sitzung der verschiedenen Verantwortungsträger der Loveparade im Ratssaal.

Da hat das Bauamt (als einzige beteiligte Institution) gar nichts gesagt. Mit Hinweis auf eine Besprechung am Nachmittag. So steht es im Protokoll.

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