EGMR zum Umgangsrecht des biologischen Vaters

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 21.12.2010
Rechtsgebiete: UmgangsrechtBiologischer VaterFamilienrecht3|3435 Aufrufe

Max Steinbeis hat das heutige Urteil des EGMR in seinem Verfassungsblog bereits aufgearbeitet. Der Einfachheit verlinke ich mal.

Dazu noch ein Kommentar von Heribert Prantl

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3 Kommentare

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Es ist schon erstaunlich - und doch wiederum nicht - wie deutsche Rechtsprechung gerade auf dem Gebiet des Famielienrechts immer wieder auf europäischer Ebene kassiert wird. Immerhin sprechen wir hier wiederholt von Verstößen des deutschen Staates gegen elementare Menschenrechte.

Ich begreife nicht, wie man es offensichtlich gerechtfertigt finden kann, einem (biologische) Vater völlig zu entrechten, ohne das dieser irgendetwas tun könnte, wenn es der Mutter und ggf. einem "rechtlichen" Vater gefällt. Nun ja, ich tröste mich damit, dass es der EGMR ebenfalls nicht begriffen hat. Da sage noch einmal, es kommt nur Schlechtes aus "Europa".

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HiG schrieb:

Da sage noch einmal, es kommt nur Schlechtes aus "Europa".

 

Naja, zumindest nicht so schlecht, wie das, was von den deutschen Gerichten zu dem Thema kommt.

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Worin liegt faktisch in der deutschen Rechtspraxis der Unterschied, wenn der biologische und rechtliche Vater in Personalunion seine Kinder nach der Trennung ebenfalls nicht mehr zu Gesicht bekommt?

Und das nur nach dem Motto der KM "eine, ich nenn mich jetzt mal Frau Scheinheilig, verlässt man nicht...die Rache folgt auf den Fuß". Nur fürs Protokoll: Selbstverwirklichungsgedanken spielten bei der Trennung keine Rolle.

Umgangsrecht wie üblich auf dem Papier, von der KM vollständig hintertrieben. Antrag auf vollstreckbare Ausfertigung plus Erinnerung daran versauern 2 Jahre bis zum Richterwechsel in der Rundablage, vermutlich vor Richterwechsel schon recycelt.

Gutachten stellt verminderte Erziehungsfähigkeit der Mutter fest und regt an, mir das SO zu übertragen, jedoch unter etwas schwammig formulierten Bedingungen. Der Mutter soll noch einmal eine Chance gegeben werden, die Umgangskontakte nun zu ermöglichen. Umgang wird immer noch von der KM vereitelt, richterliche Konsequenzen Fehlanzeige. In der Zwischenzeitzeit haben die Kinder gem. den "Anweisungen", PAS-Kinder zu erzeugen, die solche Personen so was von drauf haben, nur noch Hassausdrücke für ihren Vater übrig. Zwei Richterinnen erfolgreich wegen Befangenheit abgelehnt, aber was nutzt das, der dritte kehrt nur noch den Scherbenhaufen auf. Den Rest kann man sich denken, es ist auch nicht schön darüber noch weiter nachzudenken.

Die Worte des ersten Umgangpflegers, "es kann Ihnen keiner Ihre Kinder wegnehmen", klingen mir heute noch wie Hohn und Spott im Ohr.

Und bitte - Richter, die ihr das liest - hört endlich mit dem Einzelfall-Gerede auf - das sind bei weitem keine Einzelfälle. Wer ein bisschen belesen ist und sich auch andere Urteile zu Gemüte führt, erkennt das sofort. Das Ergebnis der meisten Urteile führt den Betroffenen vor Augen, warum sie nicht gleich die Kinder bei dem umgangsvereitelnden und manipulierenden Elternteil belassen haben, denn Leute mit Gewissen verlieren hier immer.

Anders als beim salomonischen Urteil bekommen in Deutschland aber leider immer diejenigen die Kinder, die ihnen den Arm ausreißen würden, wenn der andere nicht los lässt. Als Belohnung für solche Missbraucher gibt es in Deutschland auch meist noch das alleinige Sorgerecht obendrauf, damit die Täter, die sich weiterhin Mutter nennen dürfen (nur fürs Protokoll: es gibt in auch analoge Fälle mit umgekehrten Vorzeichen), ihr Treiben noch perfider und mit vollendeter Macht durchführen können, um unangetastet auch das letzte bisschen guten Gefühls der Kindern für ihren Vater herauszupressen.

Dass solche Fälle vor Gericht nicht wieder aufgerollt werden, versteht sich von selbst. Und Richter, wertet das bloß nicht als Erfolg für euer Tun, dass ihr die Fälle vom Tisch habt!

 

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