Vorratsdatenspeicherung - Wohin geht die Reise?

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 20.12.2010

Im Streit um die Vorratsdatenspeicherung haben sich nunmehr der Deutsche Richterbund (DRB) und die Gewerkschaft der Polizei (GDP) für eine rasche Neuregelung stark gemacht. Generalbundesanwältin Monika Harms forderte darüber hinaus Befugnisse für Ermittler für heimliche Online-Durchsuchungen und die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) auch zur Strafverfolgung. Bisher ist dem Bundeskriminalamt (BKA) der verdeckte Zugriff auf IT-Systeme nur zur Terrorabwehr erlaubt.  Wie sehen Sie die Debatte?

 

Hier die aktuellen Positionen:

(1) Der DRB führt an, dass auf nahezu allen Feldern mittlerer bis schwerer Kriminalität Telefon- und Internetverbindungsdaten häufig der einzige Ansatz für Ermittlungen seien. Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts liegt eine "Blaupause" für eine Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung auf dem Tisch. Der Gesetzgeber müsse diese jetzt endlich umsetzen. „Quick Freeze"-Regelung liefe ins Leere, weil Verkehrsdaten in der Regel nur noch wenige Tage gespeichert würden.

(2) Die GDP meint, dass die Vorratsdatenspeicherung "sehr viele Ermittlungsmöglichkeiten, um Straftaten aufzuklären und zu verhindern" biete. Die müsse Polizei die notwendigen Instrumente zur Verfügung gestellt bekomme.

 (3) Harms hebt hervor, dass die Strafverfolger islamistischen Terroristen "auf Augenhöhe" begegnen können müssten. Dafür bräuchten sie technische Mittel wie den Bundestrojaner und die anlasslose Aufzeichnung von Nutzerspuren. Es sei "bemerkenswert", dass Online-Durchsuchungen derzeit lediglich zur Gefahrenabwehr erlaubt seien. Sie hoffe auf neue Einsichten zu diesem Thema.

 (4) Die Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger hält derweil am  Quick Freeze-Ansatz, dem Einfrieren von Verbindungs- und Standortinformationen in konkreten Verdachtsfällen, fest.  Sie kündigte  an, dass derzeit die von der FDP-Bundestagsfraktion verabschiedeten Eckpunkte "verfeinert" würden.

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23 Kommentare

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Wirklich unheimlich, wie der DRB sich nun als Arm der Exekutive aufführt. Gewaltenteilung ist wohl "was von gestern". Gleichzeitig gibt es von denen keinen Aufschrei, dass ein Ministerpräsident demnächst Verfassungsrichter wird, wo er dann die Gesetze abwinken kann, die seine eigene Partei beschlossen hat.

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Ich erinnere mich dunkel an Statistiken, die darauf hindeuteten, dass eine VDS von mehr als einem Monat ohnehin so gut wie keinen Nutzwert bringt. Natürlich weiß ich nicht, inwieweit diese Statistiken ernst zu nehmen sind - mir macht es aber Bauchschmerzen, dass die Exekutivorgane regelmäßig letztlich ungeachtet des tatsächlichen Nutzwertes auf weitere Eingriffskompetenzen drängen.

 

Der DRB schließlich schießt den Vogel ab - m.E. ist es nicht seine Aufgabe, sich um die Effektivität des Strafverfolgung zu sorgen.

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@Lurker + Tilman: was die Aufgaben des DRB sind und worum er sich sorgt, dürfte nicht Ihrer Definitionshoheit unterliegen, sondern der des Vereins und seiner Mitglieder.

Vielleicht lesen Sie auch einmal auf der DRB-Homepage nach ("wir über uns", Fettdruck von mir):

"Der Deutsche Richterbund

  • bezweckt unter Ausschluss parteipolitischer Betätigungen die Förderung der Gesetzgebung, der Rechtspflege und der Rechtswissenschaft,
  • die Wahrung der richterlichen Unabhängigkeit und der unparteiischen Rechtsprechung,
  • die Förderung der beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Richter und Staatsanwälte"

Und immerhin hat auch das BVerfG selbst in der VDS-Entscheidung die "Effektivität der Strafverfolgung" auf das Rechtsstaatsprinzip zurückgeführt.

Dass derzeit keine Regelung vorliegt, trotz recht klarer Vorgaben des BVerfG, weil eine Ministerin, die für Justiz zuständig ist,  sich weigert, eine solche Regelung zu schaffen, die eine effektive Strafverfolgung ermöglicht und mit dem geforderten Maß an Grundrechtsschutz vereinbar ist,(und es nicht etwa als inkompatibel ansieht, einerseits Ministerin des zuständigen Ressorts zu sein und gleichzeitig in Karlsruhe  als Klägerin aufzutreten), spricht für sich (bzw. dafür, dass sie am falschen Platz sitzt, aber FDP und Klientelpolitik ist ein zu weites Feld für diesen Blog).

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Klabauter, natürlich kann ein Lobbyverein wie der DRB, so wie jeder andere Verein alles von sich geben, was nicht gegen geltendes Recht verstößt.

 

Dennoch ist es sicher bedenklich, wenn sich Angehörige der Judikative in dieser Art in die Aufgaben der Legislative einmischen.

 

Aber anscheinend hat die Gewaltenteilung kein großes Gewicht mehr.

 

Ihrem letzten Absatz stimme ich allerdings zu.

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Paul schrieb:

Klabauter, natürlich kann ein Lobbyverein wie der DRB, so wie jeder andere Verein alles von sich geben, was nicht gegen geltendes Recht verstößt.

 

Dennoch ist es sicher bedenklich, wenn sich Angehörige der Judikative in dieser Art in die Aufgaben der Legislative einmischen.

 

Um mal etwas mehr von der Website des DRB zu zitieren:

"Der Deutsche Richterbund ist der mit Abstand größte Berufsverband der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Deutschland."

Natürlich klingt es gleich viel besser/objektiver, wenn der Deutsche Richterbund sowas fordert und nicht der Deutsche Staatsanwältebund. Ein Schelm ...

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Es gab doch eine Zeit mit VDS. Merkwürdigerweise war es in dieser Zeit nicht so, dass plötzlich viel mehr Straftaten aufgeklärt wurden, oder dass die Polizei Leute in andere Aufgabenbereiche versetzen konnte weil dank VDS alles RuckZuck ging. Tatsächlich stelle sich skurrilerweise heraus, dass es mit VDS sogar weniger Aufklärung gab. Link müsste irgendwo bei heise sein.

Der einzige wirkliche Zweck der VDS ist das Abgreifen von Journalistenquellen. Die EU hatte seinerzeit das Problem mit einigen "Netzbeschmutzern" in der Verwaltung, die mit dem STERN redeten (Eurostat Affäre). Bei unserer Regierung ist es ähnlich - vor Einführung der VDS wurde einige Monate eine Einzel-VDS für das ZDF-Magazin Frontal 21 eingeführt, weil man wissen wollte mit wem die sprechen. Das wurde dann leider von den Gerichten auch erlaubt.

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@Tilman: Das mit Journalistenquellen ist Quatsch. Die VDS wäre auch ohne EU in der einen oder anderen Form gekommen. Abgesehen davon, dass mögliche Straftatbestände, an denen Journalisten mitwirken/von denen sie im Rahmen der Berufsausübung betroffen sein könnten, in aller Regel keine Straftaten von auch im Einzelfall erheblicher Bedeutung (100g ) sind und damit ohnehin eine Anordnung auf Herausgabe von Verbindungsdaten in Deutschland nicht in Betracht kam.

Die VDS ermöglicht z.B. beim Fund eines Mordopfers (nach x Tagen oder Wochen), abzufragen,

- in welchen Funkzellen sich zuletzt das Mobiltelefon befand

- welche weiteren Mobiltelefone in den betreffenden Funkzellen waren

Dass die VDS der ALLEINIGE Bringer ist, hat kaum jemand behauptet. Fakt ist aber, dass heutzutage fast jeder mit einem Handy herumläuft (Dealer gerne auch mit wechselnden Handies und wechselnden SIM-Karten, was auch die von ahnunglosen Journalisten wie Herrn Prantl beklagte exponentielle Steigerung der Tü- Zahlen mit erklärt; die Zeiten des Deutsche-Post-ein-Haushalt-ein Telefon-Wesens sind eben lange vorbei).

  Eine Funkzellenabfrage kann z-B. dazu führen,

- Zeugen aufzufinden, die sich in der Funkzelle in Tatortnähe befanden

- Verdächtige zu finden

- Verdächtige entlasten, die nachweislich von anderen Orten als dem Tatort aus Telefonate führten

Alles eben  Bausteine in Ermittlungen, auf die man nicht unbedingt verzichten muss. Und die natürlich zu bewerten sind(wer hatte das Handy, wer hatte die SIM-Karte...).

Deshalb ist es auch Unsinn, wenn irgendwelche Statistiken über die "Erfolgsquote" der VDS bei der Aufklärung von Straftaten veröffentlicht werden. Da muss man sich fragen, was von den Erhebern denn als "Erfolg" gewertet wird (alleine ursächlich, mit ursächlich, in welcher Kausalkette : gilt schon als Erfolg, wenn ein Zeuge über die Funkzellenabfrage gefunden wird, der Angaben über das Täterfahrzeug machen kann?). Und ob sich die Aufklärungsquote verändert hat, müsste einerseits nur bezogen auf die Katalogtaten errechnet werden und andererseits heißt ein statistischer Zusammenhang nicht, dass ein negativer Kausalzusammenhang besteht oder dass die VDS gänzlich wertlos gewesen wäre (vielleicht wäre die Aufklärungsquote ohne VDS ja noch schlechter gewesen).

Wir können die Polizei auch wieder auf Pferdchen setzen, die daktyloskopischen und DNA Datenbanken löschen, weil sich jeder überwacht fühlen kann. Manche Leute glauben auch, dass bei der VDS ihre Gespräche der letzten 6 Monate aufgezeichnet werden. Die Diagnose des BVerfG eines diffusen Gefühls des Beobachtetseins scheint bei der datenfreizügigen Generation facebook und Payback-Punktesammler mE etwas übertrieben,aber sie ist nun einmal da.

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Lieber Klabauter,

 

ich schreibe mal Deinen Beitrag

klabauter schrieb:

Die VDS ermöglicht z.B. beim Fund eines Mordopfers (nach x Tagen oder Wochen), abzufragen,

- in welchen Funkzellen sich zuletzt das Mobiltelefon befand

- welche weiteren Mobiltelefone in den betreffenden Funkzellen waren

Dass die VDS der ALLEINIGE Bringer ist, hat kaum jemand behauptet. Fakt ist aber, dass heutzutage fast jeder mit einem Handy herumläuft (Dealer gerne auch mit wechselnden Handies und wechselnden SIM-Karten, was auch die von ahnunglosen Journalisten wie Herrn Prantl beklagte exponentielle Steigerung der Tü- Zahlen mit erklärt; die Zeiten des Deutsche-Post-ein-Haushalt-ein Telefon-Wesens sind eben lange vorbei).

  Eine Funkzellenabfrage kann z-B. dazu führen,

- Zeugen aufzufinden, die sich in der Funkzelle in Tatortnähe befanden

- Verdächtige zu finden

- Verdächtige entlasten, die nachweislich von anderen Orten als dem Tatort aus Telefonate führten

 

etwas um:

 

Die Vorratskameraaufzeichnung durch die Installation von Kameras in jeder Wohnung (die natürlich nur bei schweren und schwersten Straftaten ausgewertet werden) ermöglicht z.B. beim Fund eines Mordopfers in einer Wohnung, zu sehen,

- was da passiert ist

- und unter Umständen wer der Täter war,

- zudem können Suizide und Co. aufgeklärt werden,

- Straftaten gegen den §176a StgB werden in der Wohnung verhindert bzw. im Fall des Falles gibt es Beweismaterial

 

Was spricht also gegen die VKA? Warum steht sie nicht schon längst auf der Forderungsliste der Herren Strafverfolger?

klabauter schrieb:

Alles eben  Bausteine in Ermittlungen, auf die man nicht unbedingt verzichten muss. Und die natürlich zu bewerten sind(wer hatte das Handy, wer hatte die SIM-Karte...).

aber auf die die Strafverfolger verzichten können.....es muss nicht jeder Pfurz oder vermeitlich schwere/schwerste Straftat aufgeklärt werden, besonders wenn die Daten der VDS der einzige Hinweis darauf ist....

Interessant ist wie das BKA die Notwendigkeit der VDS begründet vgl. http://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/3/33/IMK2010-Anlage10.pdf

Daraus folgende Zitate:

BKA-PDF schrieb:
Dies ist vor allem bedeutsam, da der Hauptanteil (69,52 %) der hier erfassten Fälle aus dem Deliktsbereich der Kinderpornografie stammt und gerade in diesen Fällen ein unverzügliches Unterbinden des fortgesetzten Missbrauchs höchste Priorität hat.

Laut BKA wären das 850 Fälle (Anschlüsse); schaut man sich die PKS 2009 an und sucht den Schlüssel "131600 Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern zur Herstellung und Verbreitung pornographischer Schriften § 176a Abs. 3 StGB" gibt es 87 aufgeklärte Fälle und selbst da sollte im Hinterkopf behalten werden, dass sich der  § 176a Abs. 3 StGB auf den gesamten §176 StgB bezieht d.h. Posingaufnahmen einer Person unter 14 Jahren wird in der Statistik mit der analen Penetration eines Kleinkinds gleichgesetzt.

Für mich bedeutet das, bei der Mehrzahl der Fälle kan von einem unverzügliches Unterbinden des fortgesetzten Missbrauchs nicht ausgegangen werden, außerdem frage ich mich was so eine wertende Aussage überhaupt in einer Statistikauskunft zu suchen hat.

BKA-PDF schrieb:

619 der insgesamt 850 negativen Fälle (rd. 73 %) im dem Bereich Strafverfolgung stellen derzeit Straftaten der Verbreitung, des Erwerbs oder Besitzes von kinder- und jugendpornographischen Schriften (§§ 184b I-III, 184c III StGB) dar.

Da frage ich mich
a) was Verbreitung, Erwerb und Besitz dieser Schriften wiederum mit der Produktion zu tun haben?
b) warum da Kinder- und Jugendpornographie in einen Topf geworfen wird?
c) und wenn ich mir den Fehlschlag der “Operation Himmel” ansehe, ob den Grundlagen für diese Zahlen so ohne weiteres trauen darf ?

Bei den im PDF aufgeführten ohne die VDS nicht lösbaren Fällen zeigt sich dass einige nicht zu den schweren und schwersten Straftaten zählen vgl. "BKA – Gefahrenabwehr (siehe Anlage 1, Fälle 1 bis 4, S. 1-10)" der Fall 2 (ein Bot-Netz) für meine Begriffe (meine Meinung der Tatverdacht einfach zu gering ist vgl. "BKA – Strafverfolgung (siehe Anlage 1, Fälle 5 bis 18, S. 11-39)" Fall 7: Warum geht die Mutter nicht zur Polizei, wenn sie sich so sicher ist? oder sich die betroffenen Personen sehr schnell umstellen werden vgl. Fall 6: Internet-Caffee, Hotspot oder gekapertes W-Lan, Tor oder anders gefragt ist ein Unterstützer einer terroristischen Vereinigung so blöd mit seiner eigenen IP zum posten?

klabauter schrieb:

Wir können die Polizei auch wieder auf Pferdchen setzen, die daktyloskopischen und DNA Datenbanken löschen, weil sich jeder überwacht fühlen kann.

 

Kleiner Unterschied...in den Datenbanken werden zur Zeit immer noch Täter bzw. mutmaßliche Täter erfasst und nicht präventiv 80 Millionen Bundesbürger....das ändert doch etwas an der Sachlage oder fidnest Du das nicht, denn dann könnten wird doch auch folgendes machen:

Hey, wenn man jedem Bundesbürger seine DNA abnimmt und das speichert, ihm einen GPS-Sender in den Arsch implantiert und in seiner Wohnung Kameras installiert, zudem noch dafür sorgt dass die lieben Strafverfolger verdachtsunabhängige Hausdurchsuchungen machen können jeder Zeit und zu jeder Stunde, kann man bestimmt ncoh viel mehr Fälle aufklären…und der präventive Effekt wäre doch auch nicht zu verachten....

Ist das der feuchte Traum der Strafverfolger?

 

 

klabauter schrieb:

Manche Leute glauben auch, dass bei der VDS ihre Gespräche der letzten 6 Monate aufgezeichnet werden. Die Diagnose des BVerfG eines diffusen Gefühls des Beobachtetseins scheint bei der datenfreizügigen Generation facebook und Payback-Punktesammler mE etwas übertrieben,aber sie ist nun einmal da.

Das zwar nicht (die Gespräche) aber die sozialen Netze lassen sich wunderbar auswerten und bestimmte IP-Adressen sind von sich aus auch ohne den Inhalt aussagekräftig genug um daraus was abzuleiten und wie man an dem Artikel "Datenschutz-Fallrückzieher
Ein Netizen entdeckt den Wunsch nach Privatsphäre" http://www.heise.de/ct/artikel/Datenschutz-Fallrueckzieher-1153312.html reichen aus Einzeldaten verknüpfte Metadaten durchaus aus, dass da jemand ins Grübeln kommt, hier passierte die Veröffentlichung noch freiwillig im Gegensatz zur VDS wo von jedem zwangsweise sein Kommunikationsverhalten gespeichert wird und das geht niemanden was präventiv etwas an...außer es liegen sehr konkrete Verdachtmomente vor....und nicht weil von einer IP von mir aus auf Kinderpornos zugegriffen worden ist...

 

bombjack

 

 

 

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axel.spies schrieb:

 (3) Harms hebt hervor, dass die Strafverfolger islamistischen Terroristen "auf Augenhöhe" begegnen können müssten. Dafür bräuchten sie technische Mittel wie den Bundestrojaner und die anlasslose Aufzeichnung von Nutzerspuren.

Islamistische Terroristen in Deutschland studieren gewöhnlich an einer Hochschule, die ihnen weltweit nutzbare Kommunikationsinfrastruktur anbietet, welche weder mit Vorratsdatenspeicherung noch mit Abhörschnittstellen belastet ist. Es hat den Anschein, technische Mittel sind nur dort erforderlich, wo sie von der Privatwirtschaft bezahlt werden.

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@ #6: geschenkt - dass Listen von angewählten Telefonnummern noch evtl. kriminalistische Erkenntnisse bringen, sei zugestanden. Aber wie lautet die Antwort auf die Frage, was gespeicherte IP-Adressen bringen? 

Selbstverständlich haben Kriminelle auch noch nie etwas von Proxies, Internetcafes oder offenen WLAN-Zugangspunkten gehört.

Was wirklich traurig stimmt ist, dass die Angstmacherei vor dem islamistischen Terror die offenkundige Kapitulation vor der real existierenden Kriminalität verschleiert. Wenn es Anlass zum Handeln und zu Reformen gibt, dann dort, beim Umgang mit Menschen - nicht im Sammeln von Nummern. Nur ein Beispiel: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-71892545.html

 

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Blackjack:

Ihr Vergleich mit einer "VKA" liegt leider neben der Sache. Wenn Sie telefonieren oder ins Netz gehen, fallen bei Ihrem Provider/Telefonanbieter Daten an, die OHNEHIN dort erfasst und gespeichert werden (und sei es auch noch so kurzfristig). Die VDS bewirkt, dass diese Daten für einen längeren Zeitraum gespeichert werden und bereitgestellt werden müssen.
Die von Ihnen ins Spiel gebrachte VKA wäre demgegenüber nicht eine Aufzeichnung ohnehin aufgezeichneter Daten, sondern eine überhaupt erstmalig per staatlichem Eingriff erfolgte Aufzeichnung. Das ist der kleine, aber feine Unterschied.

Kriminelle nutzen die technisch zur Verfügung stehenden Mittel. Sie sind nicht nur deshalb, sondern weil Strafverfolgung qua definitionem erst nach einer Straftat stattfindet, immer im Vorsprung. Weshalb man nicht mit fortschreitender Technik auch den Strafverfolgungsbehörden die Möglichkeiten geben will, auch Taten, die mit (Hilfe)dieser Technik begangen wurden, aufzuklären oder aber die aufgrund dieser Technik hinterlassenen Spuren auszuwerten, ist mir schleierhaft. Die vielbeschworene staatliche Totalüberwachung will ernsthaft wohl außer in der paranoiden Phantasie von PP-Nerds niemand. Schon deshalb nicht, weil keiner die finanziellen und personellen Mittel hat, um die Datenflut zu speichern und auszuwerten. Und Ihr letzter Absatz belegt eigentlich nur, dass die vielbeschworene Angst vor dem gläsernen Bürger offenbar in der Bevölkerung nicht existiert, sondern im Gegenteil Hinz und Kunz seine Daten gießkannenartig im Netz verstreut ohne jede Scheu und Angst vor einer Überwachung.

 

p.s.: wenn irgendwelche Idioten wie im "Welpen-Killerin"-Fall Ihren Namen und Ihre Anschrift nebst Mordaufruf ins Netz stellen, weil sie meinen, Sie als grausamen Tiermörder identifiziert zu haben (s.  http://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen/vermischtes/todesdrohung-im-internet-findet-das-maedchen-1.995404 )

was ist Ihnen dann wertvoller: Der Schutz der Verbindungsdaten dieser Idioten oder Ihr Leben und Ihre Gesundheit?

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klabauter schrieb:

Blackjack:

Ihr Vergleich mit einer "VKA" liegt leider neben der Sache. Wenn Sie telefonieren oder ins Netz gehen, fallen bei Ihrem Provider/Telefonanbieter Daten an, die OHNEHIN dort erfasst und gespeichert werden (und sei es auch noch so kurzfristig). Die VDS bewirkt, dass diese Daten für einen längeren Zeitraum gespeichert werden und bereitgestellt werden müssen.

Schön nur was wenn ich mir im Ausland einen Server miete und zu diesem einen VPN-Tunnel aufbaue....dann hat der heimische Provider nur die Verbindungsdaten zum VPN-Server und mehr nicht....

Hast Du Dich schon mal mit "Tor" beschäftigt.....da versagt auch die VDS....und von der Aussagekraft einer IP-Adresse bzw. die Zuordnung mal ganz zu schweigen...

Selbst das Argument dass ja nur Daten anfallen die ohnehin erfasst werden ist sofern es sich um eine unbegrenzte Flatrate handelt hinfällig, weil es dem Provider egal sein kann wann ich über ihn ins Netz gehe....und da zwingt die VDS defintiv den Provider Daten vorzuhalten die ansonsten nicht anfallen würden.

klabauter schrieb:

Kriminelle nutzen die technisch zur Verfügung stehenden Mittel. Sie sind nicht nur deshalb, sondern weil Strafverfolgung qua definitionem erst nach einer Straftat stattfindet, immer im Vorsprung. Weshalb man nicht mit fortschreitender Technik auch den Strafverfolgungsbehörden die Möglichkeiten geben will, auch Taten, die mit (Hilfe)dieser Technik begangen wurden, aufzuklären oder aber die aufgrund dieser Technik hinterlassenen Spuren auszuwerten, ist mir schleierhaft.

Wie passt die Definition "Strafverfolgung findet erst nach der Straftat statt" mit der VDS zusammen? Die Strafverfolger haben laut StPO doch alle Mittel eine vermutete Straftat zu verfolgen, diverse Überwachungsmaßnahmen stehen ihnen zur Verfügung.  Zudem werden sich die Kriminellen an das einfach anpassen.....

 

klabauter schrieb:

Die vielbeschworene staatliche Totalüberwachung will ernsthaft wohl außer in der paranoiden Phantasie von PP-Nerds niemand. Schon deshalb nicht, weil keiner die finanziellen und personellen Mittel hat, um die Datenflut zu speichern und auszuwerten. Und Ihr letzter Absatz belegt eigentlich nur, dass die vielbeschworene Angst vor dem gläsernen Bürger offenbar in der Bevölkerung nicht existiert, sondern im Gegenteil Hinz und Kunz seine Daten gießkannenartig im Netz verstreut ohne jede Scheu und Angst vor einer Überwachung.

 

Sagt Dir der Begriff Hollerithmaschine etwas?

Aus der Wikipedia:

[...]

Sein System (auch Hollerithmaschine genannt) wurde 1890 bei der amerikanischen Volkszählung verwendet. Es trug zu einer enormen Beschleunigung der Auszählung bei. Es wurde möglich, diese in nur zwei Jahren mit 43 Maschinen und 500 Leuten als Bedienungspersonal auszuwerten, zuvor hätte dieselbe Anzahl an Leuten ganze sieben Jahre gebraucht.

[...]

Das Argument der finanziellen und personellen Mittel zieht daher meines erachtens nicht...

Zu meinen letzten Absatz...der feine Unterschied ist, dass die Leute dies freiwillig tun; ich z.B. tue es nicht....und die VDS aber jeder gezwungen wird....

 

klabauter schrieb:

p.s.: wenn irgendwelche Idioten wie im "Welpen-Killerin"-Fall Ihren Namen und Ihre Anschrift nebst Mordaufruf ins Netz stellen, weil sie meinen, Sie als grausamen Tiermörder identifiziert zu haben (s.  http://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen/vermischtes/todesdrohung-im-internet-findet-das-maedchen-1.995404 )

was ist Ihnen dann wertvoller: Der Schutz der Verbindungsdaten dieser Idioten oder Ihr Leben und Ihre Gesundheit?

LOL (nicht für das betroffene Opfer) und Du kannst mir sicher sagen wie die Polente das Opfer vor Anrufern aus dem Ausland oder Postings aus dem Ausland, Postings über Tor usw. schützt....und was bringen die Verbindungdaten wenn ein potetieller Täter nur die Nachricht ließt und ohne das Anzukündigen zur Tat schreitet? Was wenn jemand Flugblätter mit Aufruf und Anschrift im Wohnort klebt?

bombjack

 

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und noch eine aktuelle Position:

http://www.noz.de/deutschland-und-welt/politik/50074048/vorratsdaten-minister-will-kompromiss

Thomas de Maizière (CDU) ... sagte, er sei „bei der Mindestspeicherfrist für Telefon- und Internetverbindungsdaten, dem Umfang der gespeicherten Verkehrsdaten sowie möglichen Zugriffshürden für die Strafverfolger kompromissbereit“.

So sei es denkbar, die von der EU vorgeschriebene Mindestspeicherfrist von sechs Monaten für Telefon-, Handy- und Internetverkehrsdaten in Deutschland gestaffelt nach Nutzungsarten zu gestalten, wenn die EU-Kommission dem zustimme. Der Innenminister schlug auch vor, „über die Zugriffsrechte der Strafverfolger auf die Verkehrsdaten zu sprechen“. „Ein Abruf sämtlicher bei den Providern gespeicherten Verbindungsdaten käme nur bei schwerer Kriminalität in Betracht“, führte der Minister aus.

Weiter könne er sich vorstellen, im Bereich der Strafverfolgung „auf die Speicherung oder den Abruf von Standortdaten zu verzichten, die beim Telefonieren mit dem Handy anfallen“. Am wichtigsten sei die Möglichkeit, auch rückwirkend an die Bestandsdaten über die IP-Adressen – also die Namen der Nutzer – zu gelangen. Dies sei grundrechtlich am wenigsten problematisch. „Und darum geht es auch bei 80 Prozent der Anfragen der Sicherheitsbehörden an die Telefon- und Internetanbieter.“

Der Innenminister stellte klar, dass er den von der Justizministerin ins Spiel gebrachten Ansatz eines schnellen Einfrierens von Verbindungsdaten nicht für eine taugliche Alternative hält. De Maizière: „Auf Anordnung der Strafverfolger lassen sich nur jene Daten einfrieren, die zu diesem Zeitpunkt nicht bereits gelöscht sind.“ In der Regel würden Verkehrsdaten von Telefon- und Internetanbietern aber nur noch wenige Tage gespeichert, „eine Quick-freeze-Regelung liefe also weitgehend ins Leere“.

Nanu - ausgerechnet der Innenminister wie die von klabauter so hoch gehaltene Handy-Ortung nicht? Na sowas...

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@Tacitus: Ein sehr hilfreicher Diskussionsbeitrag. Was für ein Leut bin ich denn und woher kommt Ihre Anmaßung, das beurteilen zu können? Hätten Sie außer einer Meinung auch mal ein Argument?

@bombjack: zu Ihrem letzten Absatz:

Wie gesagt, dass Kriminelle auch Spuren verwischen KÖNNEN ist kein Argument dagegen, Spurensicherung zu ermöglichen. Macht eben nicht jeder Täter, weil nicht jeder der SuperNetizenNerd ist, der sich die neuesten Anonymisierungtools besorgt oder einen Server im Ausland nutzt. Dass Leute wegen Straftaten verurteilt werden, geschieht in der Regel deshalb, weil sie Fehler machen, Spuren hinterlassen, es Zeugen gibt oder sie sich erwischen lassen. Das Argument, jeder Täter könnte es ja richtig perfekt anstellen, deshalb braucht man das Instrumentarium nicht, ist doch kein ernsthaftes grundsätzliches Argument gegen strafprozessuale Eingriffsmaßnahmen, oder?

Dass die VDS bei Taten vom Ausland aus nicht viel hilft, ist eh klar. Das ist kein Argument dagegen, die Spuren bei Inlands(oder EU-Auslands)taten nicht zu sichern und zu verfolgen. Im konkreten Fall dürfte Mr. Wang aus Peking kaum darauf gekommen sein, eine Schülerin aus einem bayrischen Dorf als Täterin zu verleumden.

Zum von mir verlinkten Fall: Ich wiederhole mich. VDS ist ebenso wenig wie eine Fingerabdruckdatenbank oder eine DNA_Datenbank geeignet, jede erdenkliche Straftat zu verhindern; Allheilmittel gibt es nicht. Morde geschehen trotz des Risikos lebenslanger Freiheitsstrafe. Aber wieso sollte nicht zumindest die Möglichkeit bestehen, Täter anhand von Daten zu ermitteln, die TK-Anbieter OHNEHIN speichern (wenn auch nicht 6 Monate lang). Und bei Taten mittels Internet/Telefon braucht man eben in der Regel die Verbindungsdaten.  Beim Plakatekleben hat man das Risiko, dass einen Zeugen sehen, dass man seine DNA auf dem Papier lässt oder Fingerspuren . Kann natürlich sein, dass man nicht entdeckt wird. das ist aber mE kein Argument dafür, bei Taten über das Internet/Telefon schon gar keinen Ermittlungsansatz zu haben, weil die Daten nicht länger gespeichert werden dürfen (was übrigens noch nicht einmal das Bundesverfassungsgericht so entschieden hat; nach BVerfG ist die VDS zulässig, aber nur unter bestimmten Einschränkungen. Ich meine also, dass ich mich trotz solch substanzloser Schreibereien wie der von Tacitus auf verfassungsrechtlich solidem Boden befinde).

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klabauter schrieb:
Zum von mir verlinkten Fall: Ich wiederhole mich. VDS ist ebenso wenig wie eine Fingerabdruckdatenbank oder eine DNA_Datenbank geeignet, jede erdenkliche Straftat zu verhindern; Allheilmittel gibt es nicht. Morde geschehen trotz des Risikos lebenslanger Freiheitsstrafe. Aber wieso sollte nicht zumindest die Möglichkeit bestehen, Täter anhand von Daten zu ermitteln, die TK-Anbieter OHNEHIN speichern (wenn auch nicht 6 Monate lang). Und bei Taten mittels Internet/Telefon braucht man eben in der Regel die Verbindungsdaten.  Beim Plakatekleben hat man das Risiko, dass einen Zeugen sehen, dass man seine DNA auf dem Papier lässt oder Fingerspuren . Kann natürlich sein, dass man nicht entdeckt wird. das ist aber mE kein Argument dafür, bei Taten über das Internet/Telefon schon gar keinen Ermittlungsansatz zu haben, weil die Daten nicht länger gespeichert werden dürfen (was übrigens noch nicht einmal das Bundesverfassungsgericht so entschieden hat; nach BVerfG ist die VDS zulässig, aber nur unter bestimmten Einschränkungen.

 

a) Welche Taten gibt es wo die Daten der VDS den einzigen und alleinigen Ermittlungsansatz darstellen?

b) Ferner sind diese Taten so gravierend, dass es dazu nötig ist das Kommunikationsverhalten von 80 Millionen Bundesbürgern präventiv zu speichern?

c)  Zum Ohnehin-Argument: Diverse ISPs speichern bei einer Flatrate keine IPs...

d) Zudem wäst Du dann auch für die Auswertung von z.B. den Datensätzen die durch die Navigationsgeräte in den Autos anfallen, denn schließlich speichern diese Geräte die Daten ohnehin?

e) Es stellt sich auch die Frage wieviel % der IP-Nummer-Standort-Auflösung-Abfragen erfüllen überhaupt die Kriterien was das BVerfG aufgestellt hat?

 f) Zu den Einschränkungen:

Ich werde da das Gefühl nicht los, dass die Exekutive und vor allem die Strafverfolger fast immer von "Worst Case" ausgehen und so probieren die Einschränkungen zu umgehen, denn wie z.B. in den Artikeln "Terrorfahndung in Kinderzimmern" http://www.heise.de/tp/r4/artikel/21/21622/1.html oder "Von Chemikalien, Aquarianern, Sprengstoffen und Drogen" http://www.heise.de/tp/r4/artikel/28/28448/1.html gezeigt, wurde bei den Bestellern von Chemikalien in den HD-Befehlen fast immer die §308 und §310 StgB (Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, Vorbereitung eines Explosions- oder Strahlungsverbrechens) erwähnt und eben nicht der §27 SprengG (Verstoß gegen die Erlaubnispflicht für den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen). Mir stellt sich da die Frage wie es sein kann, dass lediglich die Bestellung (und selbst wenn es eine verdächtige Kombination sein sollte) ohne andere Anhaltspunkte zur Unterstellung eines Verbrechens führt und da soll ich Strafverfolgern abnehmen, dass sie die Einschränkungen beachten und nicht bis zum Biegen und Brechen ausreizen?

bombjack

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a)  z.B. § 202a StGB? Oder Beleidigung, Volksverhetzung, Öffentliche Aufforderung zu Straftaten wenn mittels fake-Account oder ganz anonym bei facebook, in einem Forum, blog u.a. Text eingestellt wird? Oder Erpresseranruf (wenn... vergifte ich Lebensmittel in Ihrem Supermarkt), wenn es nicht ´bis zu einer Geldübergabe kommt? Oder Stalking per SMS, Mail, Telefon?

b) Fragen Sie doch mal Leute, die Opfer solcher Taten geworden sind? Z.B. googeln Sie nach "Stalking-Opfer"?

c) diverse nicht, viele schon, die Daten der in einer Funkzelle aktiven Handies werden gespeichert. So what? Eine mögliche Lücke ist , ich wiederhole mich, kein grundlegendes Argument gegen die Maßnahme selbst.

d) Wenn ein Navi beschlagnahmt wird, kann es genauso wie ein beschlagnahmtes Handy ohne weiteres ausgelesen werden, Das ist bereits jetzt auf Grundlage der §§ 94, 98 StPO möglich. Dazu braucht es keine VDS.  Siehe 2 BvR 1940/05.

zu f). vielleicht wird umgekehrt ein Schuh daraus. Die Datenschützer gehen vom Worst case aus und meinen, dass die Daten zum Spaß gesammelt werden oder um damit möglichst jeden sein Leben lang umfassend überwachen und kontrollieren zu können. Wenn sie wüssten, welchen Aufwand alleine eine Telefonüberwachung mit einer ausländischen Tätergruppe bedeutet (Übersetzer/Dolmetscher, ausgefallene Dialekte u.a.), bei ständig wechselnden Telefonanschlüssen, dann würden sie vielleicht etwas anders denken.

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klabauter schrieb:

a)  z.B. § 202a StGB? Oder Beleidigung, Volksverhetzung, Öffentliche Aufforderung zu Straftaten wenn mittels fake-Account oder ganz anonym bei facebook, in einem Forum, blog u.a. Text eingestellt wird? Oder Erpresseranruf (wenn... vergifte ich Lebensmittel in Ihrem Supermarkt), wenn es nicht ´bis zu einer Geldübergabe kommt? Oder Stalking per SMS, Mail, Telefon?

 Wie in dem Posting schon von "mein Name" angeklungen ist, fallen diese Taten nicht unter die Ausnahmen vom BVerfG und zudem angenommen ich würde Dich jetzt beleidigen oder Du mich....ist das da über Pseudonym eine Strafverfolgung wert? Volksverhetzung ist ein deutsche Problem....löschen wenn möglich und die Sache ist erledigt, das Gleiche gilt für Öffentliche Aufforderung zu Straftaten und bei den fake-Accounts könnte ich mir (wenn die Äußerungen strafrelevant sind) durchaus vorstellen, dass eine Art Fangschaltung installiert werden kann und wenn derjenige nochmals den Accaout benutzt er (falls nicht über Tor oder andere Maßnahmen geschützt) identifiziert werden kann. Erpressung sollte wohl genügend Spuren hinterlassen, wenn es wirklich soweit kommt....und bei Stalking dürfte die Spuren auch eher im näheren Umfeld des Betroffenen zu finden sein.

Sorry ihre Liste zeigt für mich genau die Tendenz die ich befürchte... jeder Mist wird verfolgt.....

 

klabauter schrieb:

b) Fragen Sie doch mal Leute, die Opfer solcher Taten geworden sind? Z.B. googeln Sie nach "Stalking-Opfer"?

Sorry die Zweite: Schlechtes Argument..zwar weiß ich nicht wie Stalking-Opfer drauf sind, aber wenn es z.B. nach Opfern des §176a StgB geht, dann gibt es da welche die den Täter am liebsten an den Eiern aufhängen, vierteilen und exekutieren würden....und gerade bei Stalking kann wegen der Wiederholungen gezeilt vorgegangen werden.

klabauter schrieb:

zu f). vielleicht wird umgekehrt ein Schuh daraus. Die Datenschützer gehen vom Worst case aus und meinen, dass die Daten zum Spaß gesammelt werden oder um damit möglichst jeden sein Leben lang umfassend überwachen und kontrollieren zu können. Wenn sie wüssten, welchen Aufwand alleine eine Telefonüberwachung mit einer ausländischen Tätergruppe bedeutet (Übersetzer/Dolmetscher, ausgefallene Dialekte u.a.), bei ständig wechselnden Telefonanschlüssen, dann würden sie vielleicht etwas anders denken.

 

a) ist der automatische Ableich mit den VDS Daten einfacher als eine Übersetzung

b) geht es für mich auch um den präventiven Faktor

c) Erzeugt die VDS ein Überwachunsklima

d) trauen sich diverse Leute bestimmte Tätigkeiten nicht mehr zu machen, seien Whistle-Blower (Stichwort: Cicero-Affäre) oder Personen die eine Help-Line anrufen, wo schon die Ziel-IP etwas über den Inhalt der Kommunikation aussagt.

bombjack

 

PS: Auch wenn sich unsere Positionen nicht zur Deckung bringen lassen werden: Trotzdem Danke für die Diskussion und dass ich mich an Dir reiben kann.

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zu f) dumm nur, dass

1. das BVerfG ein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung etabliert hat, in das die Vorratsdatenspeicherung

2a. bei Gefahrenabwehr nur im Falle einer konkreten Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person, für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für einer gemeine Gefahr eingreifen darf oder

2b. bei der Strafverfolgung einen durch bestimmte Tatsachen begründeten Verdacht einer schweren Straftat voraussetzt.

Vielleicht einfach mal die Leitsätze des Beschlusses nochmal lesen?

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20100302_1bvr025608.html

damit gehören auch die bei #16 unter a) aufgeführten Straftaten nicht zu denen, für die das BVerfG einen Abruf der gespeicherten Daten zulässt.

und den klabauter will ich sehen, der mit einem Beschluss aus Deutschland bei Mr. Zuckerberg in den USA anklopft, weil er die IP eines facebook-Account haben will - der war wirklich gut, ich habe sehr gelacht ...

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@Mein Name: Das freut mich, dass Ihnen die Vorstellung eines Besuchs bei Herrn Zuckerberg Freude bereitet hat. Aber werfen Sie doch mal google an:

http://www.steffen-persiel.de/2010/exklusivfotos-facebook-deutschland-in...

und klopfen Sie dann weiter auf Ihre Schenkel. Aber nicht zu dolle.

Oder schauen Sie ins Impressum von de-de.facebook.com, wer die deutsche Facebook-Seite betreibt und gucken Sie dann mal nach, welche Staaten Mitglied der EU sind. Und lachen Sie dann weiter.

 

Und zu f) (wohl a): Ich habe bombjack nur darauf geantwortet, bei welchen Taten die Verbindungsdaten möglicherweise TATSÄCHLICH DER EINZIGE Ansatzpunkt für Ermittlungen sein KÖNNTEN. Dass das BVerfG in RECHTLICHER Hinsicht  Taten mittels Endeinrichtungen gänzlich ausgeklammert hat, steht auf einem anderen Blatt. Man wird eben mit dieser Entscheidung leben müssen (und Frau Leutheuesser-Schnarrenberger sich vielleicht langsam bequemen, einen Gesetzesentwurf zu präsentieren, schließlich ist sie als ehemalige Klägerin ja voll in die Materie eingearbeitet

Bei den schweren Taten, auf die das BVerfG die Verwendung der Daten für Strafverfolgungszwecke beschränkt, bestehen möglicherweise andere Ermittlungsansätze (DNA, Zeugen, Fingerspuren, Faserspuren...), die Verbindungsdaten wären aber eine ERGÄNZENDE Erkenntnisquelle.

 

@bombjack: Frohes Fest!

 

 

 

 

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klabauter schrieb:
Und zu f) (wohl a): Ich habe bombjack nur darauf geantwortet, bei welchen Taten die Verbindungsdaten möglicherweise TATSÄCHLICH DER EINZIGE Ansatzpunkt für Ermittlungen sein KÖNNTEN.

Provokant gefragt: Zeigt das u.U., dass es BKA (Zierke), Generalstaatsanwälte, Richterbund und diverse Politiker mit der Wahrheit nicht so genau nehmen, wenn sie die unbedingte Notwendigkeit der VDS mit der Nichtaufklärung von schweren und schwersten Straftaten begründen?

 

 

Quote:

@bombjack: Frohes Fest!

 

Danke und ebenfalls "Frohes Fest" an Dich und an alle Leutenchen die hier posten....und die Seite betreiben....

 

bombjack

 

 

 

 

[/quote]

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bleiben Fragen wie

- wie ist die Vorratsdatenspeicherung in Irland geregelt?

- wie lange dauert ein Rechthilfeersuchen an Irland, um an gespeicherte IP-Adressen der Nutzer von facebook.de zu kommen?

- wie viel Aufwand kostet es Facebook, die Server außerhalb der EU zu verlegen, wenn ihnen die VDS zu teuer wird (und die Iren wegen Staatsbankrott ihre Unternehmenssteuern auf Normalmaß anheben müssen), z.B. in die Schweiz oder zurück in die USA?

- wie realistisch ist die Annahme, ein Fake-Nutzer würde zum Aufruf zu Straftaten gegen Leib und Leben auf Facebook kein Internetcafe oder Proxy benutzen? Die Flugblätter der RAF-Unterstützer in den 1970er Jahren enthielten schließlich auch keinen ViSdP, sondern erschienen anonym ...

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Offensichtlich gibt es jetzt Gegendruck" der Neuen Richter Vereinigung:

http://www.nrv-net.de/downloads_publikationen/520.pdf

Zitat:

 "Nach wie vor gehen wir davon aus, dass eine Vorratsdatenspeicherung, wie sie vor allem von CDU und CSU, vom Bundeskriminalamt (BKA) und auch in Justizkreisen gefordert wird, insgesamt der Abwehr von Gefahren und der Verfolgung von Straftaten nicht dienlich wäre und sogar umgekehrt die Strafverfolgung erschweren und zusätzliche Gefahren schaffen könnte."

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