DAV zur Winterreifenpflicht bei LKW

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 10.12.2010RA Mathias Bruchmann vom Beck-Verlag hat mich auf eine sicher schon vielen Bloglesern bekannte Ungereimtheit bei der Winterreifenpflicht für LKW aufmerksam gemacht (Danke, hier schon einmal!). Der DAV hat hierzu heute nämlich Folgendes mitgeteilt:
"Bei der nun geltenden Regelung zur Winterreifenpflicht gibt es eine gefährliche Lücke im Gesetz. Demnach müssen LKW´s, Busse, Polizei-, Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge nur auf der Antriebsachse mit Winterreifen ausgerüstet sein. Darauf weist die Deutsche Anwaltauskunft hin. In der Praxis bedeute die Ausnahmeregelung einen verlängerten Bremsweg, sagte Verkehrsrechtsanwalt Gregor Samimi vom Deutschen Anwaltverein (DAV): „Wenn auf allen Achsen entsprechende Winterbereifung bestünde, dann würde sich der Bremsweg um rund 50 Prozent verringern." Denn die Gefahr bestehe in der Regel nicht beim Anfahren, sondern beim Bremsen.   Der Anwalt beklagte: „Es kann nicht sein, dass dem Normalbürger Winterreifen vorgeschrieben werden, aber wichtige Verkehrsteilnehmer von dieser Pflicht faktisch ausgenommen sind."   Nach Samimis Worten gilt diese Ausnahmeregelung bundesweit. Ursache dafür könnten die erheblichen Kosten sein, die die privaten wie auch öffentlichen Fahrzeugbetreiber zu tragen hätten. Demnach koste ein Reifen allein in der Anschaffung ab 350 Euro, hinzu kämen Aufwand für Montage sowie Lagerung im Sommer."  
Hierzu auch: O-Ton: Ausnahme bei der Winterreifenpflicht
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6 Kommentare

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Komisch - beim PKW-Fahrer sind dem Gesetzgeber diese Kosten egal.... Und wenn ich die Nachrichten der letzten Tage richtig verstanden habe, beruhen die meisten Großstaus auf liegengebliebenen LKWs....

In einer mittleren LKW-Flotte sind mit _einem_ vermiedenen Unfall die Umrüstkosten für die ganze Flotte amortisiert. Aber das ist ja eine andere Kostenstelle...

Wobei ich hinzufügen muß, daß ich das ganze Theater für sinnlos halte - im Winter müssen Winterreifen ans Auto, egal welches....

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Wieso genügen M+S Reifen NUR auf der Antriebsachse?

 

Der § 2 Abs. 3a S. 2 StVO lautet: "Kraftfahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3 ... dürfen bei solchen Wetterverhältnissen * auch gefahren werden, wenn ** an den Rädern der Antriebsachsen M+S-Reifen angebracht sind."

Mir fehlt da ein "abweichend von Satz 1" (*) oder ein "nur" (**). Die gesetzesbegründung besagt etwas anderes, aber der Wortlaut ist eindeutig.

 

 

P.S.: Gibt es hier im Fachblog noch eine Stellungnahme zur Bestimmtheit der Normänderung und zur eventuellen Nichtigkeit dank des Verweises auf die 46. ÄndVO vom 5. August 2009 (BGBl. I S. 2631)? Die Verordnung ist ja nun seit einer Woche in Kraft.

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Die derzeitige Situation auf den Autobahnen zeigt deutlich auf, wie sich die gesetzliche Regelung der Winterreifenpflicht für LKW´s auswirkt.

Querstehende LKW´s sind die häufigste Ursache für blockierte Autobahnen und somit für kilometerlange Staus, bzw. Sperrungen.

Meiner Meinung nach, ist hier der Verkehrsminister vor einigen Lobbyistengruppen eingeknickt.

 

1. Der Verband der Speditionen, die mit dem Argument der hohen Kosten und damit der Wettbewerbsfähigkeit in Europa dieses Gesetzin ihrem Sinne aufgeweicht hat.

2. Die Versicherungswirtschaft, die es jetzt wesentlich leichter hat, witterungsbedingte Unfallschäden nicht mehr zu regulieren.

3. Die Reifenindustrie, die dieses Gesetz und der damit verbunden erhöhten Nachfrage ausgenutzt hat, Preise für Winterreifen extrem zu erhöhen.

 

Der größte Teil der PKW-Fahrer hat  bisher immer, auch ohne Gesetz, eine witterungsbedingte Fahrweise gezeigt und sogar in Extremsituationen sein Fahrzeug in der Garage gelassen.

 

 

 

 

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>>>Der größte Teil der PKW-Fahrer hat  bisher immer, auch ohne Gesetz, eine witterungsbedingte Fahrweise gezeigt und sogar in Extremsituationen sein Fahrzeug in der Garage gelassen.

 

Ich habe selten so gelacht.

 

>>>Wieso genügen M+S Reifen NUR auf der Antriebsachse?

 

Welchen Sinn bezwecken Winterreifen am Anhänger oder Auflieger?

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