Traurig

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 25.11.2010
Rechtsgebiete: elterliche SorgeFamilienrecht7|3754 Aufrufe

Aus einem Brief eines Mannes an seine geschiedene Ehefrau:

Ruf mich nie wieder an. Ich will mit Dir und (unserem Sohn) Marvin nichts mehr zu tun haben. Meine Familie ist hier und das soll auch so bleiben. Ich stimme dem Namenswechsel von Marvin zu, weils mir egal ist. Ich kümmere mich eh nicht um den Jungen. Mich geht das Kind nichts mehr an, beantrag die Alleinsorge. Solltest Du mich noch einmal anrufen, schalte ich meinen Anwalt ein.

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7 Kommentare

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Das ist wenigstens eine klare Kante.

Ein verantwortungsvoller Umgang mit Kindern bedarf einer besonderen Verlässlichkeit.

Entweder jemand bekennt sich zu seinem Kind und den hieraus sich ergebenden Verantwortungen oder jemand bekennt sich nicht dazu, so wie hier.

Dann kann nämlich geplant werden. Die unerfreulichsten Konstellationen sind die, in denen ein Elternteil nicht weiß, was er oder sie eigentlich will.

Da werden Forderungen erhoben, um den anderen Teil zu schikanieren, aber an Abmachungen wird sich dann nicht gehalten. Dieses Wechselbad der Gefühle, dieser Psychokrieg ist auf Dauer schlimmer, als die eindeutige Abkehr von seines eigenen Fleisch und Blut.

 

Ich sage meinen Freunden immer: MIt "JA" kann ich planen und mit "NEIN" weiß ich auch woran ich bin. "Vielleicht" ist eine Aussage, die ich nicht mag.

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So schockierend wie sich das liest, frage ich mich doch, was wohl jemanden dazu bringen kann, so zu reagieren. Wäre er von Natur aus so verantwortungslos, egoistisch und desinteressiert wie dieser Brief klingt, hätte er die Frau ja gar nicht heiraten müssen.

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Man weis leider nicht, wie übel die (Ehefrau/Sohn) dem mitgespielt haben. 'Falbala' hat recht, wäre der Mann GRUNDSÄTZLICH verantwortungslos, hätte er nicht geheiratet und dem Kind auch nicht seinen Namen gegeben. Punkt.

ZAHLEN wird er ja wohl müssen - darüberhinaus hat er aber reinen Tisch gemacht. Wenn auch tragisch aber immer noch besser, als wenn er Fürsorge heucheln würde und dafür aber nicht zahlen .................

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Da die Mutter offenbar eine Namensänderung vorhatte, möchte sie wohl mit Kind vom alten Mann und einem neuen Mann neue Familie sein, die sich durch einen gemeinsamen Namen nach aussen hin so repräsentiert. Also fort mit den Altlasten und das Kind flugs umbenannt.

Der Vater kann nun versuchen, mit viel Geld Richter und Anwälte zu füttern, um dieses Begehren zu verhindern und sich gegen den Willen der Mutter irgendwie einen Rest Vaterschaft zu erhalten. Oder er kann versuchen, einen klaren Schnitt zu machen, das Thema wegzulegen und dafür zu sorgen, dass es nicht wieder hochkommt. Dem Brief zufolge hat er sich für letzteres entschieden. Ich kann es verstehen, halte es aber langfristig für genauso unmöglich wie Vaterschaft gegen den Willen der Mutter in Deutschland.

Die Mutter scheint nur einen neuen Namen für das Kind zu wollen, aber keine Stiefkindadoption. Auf den Unterhalt gedenkt sie somit nicht zu verzichten. Insoweit ist es auch den Helfern wie Jugendamt & Co egal, solange nur der Unterhalt fliesst ist ja alles in Ordnung.

Fairerweise muss man dazu dann aber sagen, dass es ja nicht die alleinige Entscheidung der Mutter ist, ob deren zweiter Ehemann das Kind adoptiert. Und ob das im Interesse des Kindes ist, hängt ja auch noch von verschiedenen Umständen ab - die neue Ehe könnte ja schließlich auch irgendwann in die Brüche gehen, und das Kind hätte dann schon den zweiten Vater verloren.

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Es ist sicherlich auch keine alleinige Entscheidung der Mutter, ob das Kind den Namen des "neuen Vaters" annimmt, ihr neuer Ehemann könnte sich sicherlich auch dagegen aussprechen. Da hat er aber wohl nichts dagegen, wenn der Familienkühlschrank vom Ex der Mutter frei Haus weiter aufgefüllt wird, d.h. Kindesunterhalt weiter fliesst und jederzeit einklagbar, vollstreckbar bleibt.

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