Hinterlegung des Persos als Schutz vor Entführung nicht mehr möglich

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 16.11.2010

Um sicher zu stellen, dass der Umgangsberechtigte den Besuch nicht als Gelegenheit nutzt, das Kind zu entführen, ist vielfach von den Gerichten angeordnet worden, dass der Umgangsberechtigte seinen Personalausweis für die Dauer des Umgangs bei dem betreuenden Elternteil (oder einer dritten Stelle) hinterlegen muss.

Jens Ferner weist nun in anderem Zusammenhang daraufhin, dass diese Praxis zukünftig nicht mehr möglich sein wird.

§ 1 I 2 des neuen Personalausweisgesetzes (PAuswG, in Kraft getreten zum 01.11.2010) lautet:

Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben.

Zwar hat der Bundestag eine ursprünglich vorgesehene Bußgeldbewehrung bei Verstößen gegen dies Vorschrift ersatzlos gestrichen, gleichwohl werden die Gerichte die Hinterlegung des Persos nicht mehr anordnen können.

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5 Kommentare

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Gleiches verlangen die JVAen, wenn man denn normaler Besucher oder gar Teilnehmer an einem Tag der offenen Tür ist. Bis sich da jemand beschwert, werden sie es aber wohl auch fortsetzen.

Da die Gerichte das bisher ja offenbar auch nur gegen Umgangselternteile eingesetzt haben und damit nicht auch die eigenmächtige "Entführung" des Kindes durch den Betreuungselternteil unterbunden haben, ist das ja nun auch nur ein Stück Gleichberechtigung.

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Letzten Mittwoch sollte ich für den Besuch im Bundestag meinen Perso am Eingang hinterlegen. (was kein Akt ist, weil ich noch einen alten Perso habe).

Am Donnerstag wurde ich nach etwas Anderem zur Hinterlegung gefragt. Freitag & Samstag war kein Pfand gefragt…

Da ich selber kürzlich noch einmal in einer JVA war, kann ich bestätigen, dass (in Aachen) gleichsam der Ausweis noch genutzt wird. Ich habe den Artikel gerade kurz aktualisiert und weise nun noch ausdrücklich auf die Ausnahmeklausel hin (die m.E. weder bei dem hiesigen Beispiel noch in der JVA greift). Es wird spannend sein, die Entwicklung zu beobachten.

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Zur Bedeutung des Personalausweises in Deutschland habe ich auch kürzlich in "Die Arroganz der Macht - Die Tapferkeit der Protestierenden kränkt die Politiker tief" http://www.taz.de/1/debatte/kommentar/artikel/1/die-arroganz-der-macht/ einen schönen Komentar gelesen:

 

"Der Ausweis heißt auf englisch Passport, also ein Papier umd eine Landesgrenze zu passieren.

Auf französisch carte d'identité, also die Karte zum Nachweis der Identität.

In Deutschland heißt es Personalausweis, das bedeutet, daß man zum Personal der Bundesrepublik Deutschland gehört."

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