Frage an die Anwälte: Lohnt sich so was?

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 11.11.2010
Rechtsgebiete: Familienrecht9|3655 Aufrufe

Aus meiner Post:

 

Stellen Sie sich das einmal vor: ein Mandant kommt zu Ihnen, hat alle erforderlichen Unterlagen dabei, liefert Ihnen schriftlich die nötigen Informationen und Sie müssen nicht schon wieder all das erzählen, was Sie auch schon den 100 Mandanten vorher erzählt haben. Mehr noch: Der Mandant ruft nicht laufend an, um sich nach dem Stand der Dinge zu erkundigen. Das würde Ihnen doch mit Sicherheit mindestens 1 Stunde pro Mandat bringen, oder?

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9 Kommentare

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,,Aus meiner Post:"

lol.

Vielleicht sollten die Amtsgericht mal Werbung machen. Eine Anzeige in der örtlichen Zeitung wäre hilfreich, denn der Laden muss laufen.

Das Gerichtsgebäude bzw. dessen Namensrecht könnte auch verkauft werden, um Geld in die knappen Kassen zu bringen.

Möglich wäre es ja auch, dass die Amtsgerichte in Kostenkonkurrenz zueinander gehen. Rabattaktion wären auch was. Die 10 Scheidung gibt es für ,,Umme". 

 

 

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Ungeachtet der falschen Ansprache ist das Schlimme, es gibt Kollegen, die auf so einen Blödsinn (Formulare gibts an jeder Ecke; oder Word/Adobe + 1 Std. Arbeitszeit für die einmalige Erstellung eines solchen Bogens) anspringen und jährlich dafür 249,- € Netto ausgeben.

 

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Lohnt sich das? Nur dann, wenn

- die Mandanten die an sie gerichteten regelmäßigen (Rund-)Schreiben auch lesen

- man nicht für jeden Mandanten die Information individuell zusammenstellt, so dass er nicht nach den ersten Schreiben die folgenden als Werbung oder irrelevanten Info entsorgt

- man nicht alle Angaben nochmals überprüfen muss, weil soe von den "Mandantenmerkblättern online" ohne Gewähr kommen

- die Mandanten alles Gelesene auf Anhieb verstehen und nicht zum Anlass für Rückfragen nehmen

Ergo ...?

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Solche Mandantenmerkblätter sind in etwa so sinnvoll wie der Tip, der Mandant möge sich die Antwort auf seine Fragen selbst zurechtgooglen oder sich einen Gesetzeskommentar kaufen.

 

Im übrigen: solange Telefongespräche mit Mandanten wie folgt ablaufen, ist jede schriftliche Information ohnehin überflüssig.

 

Mandant (stolz): "Ich habe heute einen Brief von Ihnen bekommen!"

 

Anwalt: "Schön, daß er angekommen ist. Und?"

 

Mandant: "Was, und?"

 

Anwalt: "Was sagen Sie dazu?"

 

Mandant: "Ich habe ihn noch nicht gelesen."

 

Anwalt: "Warum rufen Sie dann an?"

 

Mandant: "Ich wollte 'mal fragen, was drinsteht. Wie geht's denn jetzt weiter?"

 

Anwalt (in die Tischkante beiß)

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Man muss  wohl unterscheiden zwischen den Mandantenrundschreiben zu aktuellen Rechtsentwicklungen und den angebotenen Checklisten

Die allgemeinen Mandantenrundschreiben sind ja besonders bei Steuerberatern gang und gäbe. Ob sie den Mandanten interessieren /gelesen /umgesetzt werden/neue Aufträge generiert werden können, weiß ich nicht. Das muss  jeder RA je nach Mandantenstruktur selbst beurteilen. Eine Haftungsfalle besteht allerdings beim Versenden von Rundschreiben ohne nähere Beratung bei bestehendem Mandat, Auftrag und Beratungsbedarf: Das Rundschreiben ersetzt eine konkrete Beratung nicht. z.B. OLG Düsseldorf I-23 U 64/07 v. 29.01.08 (Steuerberaterhaftung) :"Ebenso wie das Landgericht geht auch der Senat davon aus, dass die Beklagte mit der angeblichen Versendung der Mandantenschreiben ihre Hinweispflicht nicht ausreichend erfüllt hat. Die Beklagte schuldete eine konkrete, auf die speziellen Probleme der Klägerin und der Eheleute D bezogene Belehrung. Allgemeine Ausführungen in Mandantenschreiben können konkrete Hinweise nicht ersetzen " Also Vorsicht. Mit "Fire and Forget"sollte man nicht ohne Weiteres arbeiten

Ob man sich Checklisten aus gängigen sonstigen Büchern/CDs zusammenstellt oder ein Abo abschließen will ist wohl Geschmackssache.

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"Mandant: "Ich wollte 'mal fragen, was drinsteht. Wie geht's denn jetzt weiter?"

Das ist gut.........

Heute morgen wurde ich aufgefordert, es zu unterlassen einer Mandantin wichtige Sachen zu faxen. Ich könne es auch als pdf. schicken. PC gehöre Ihrem Mann, da darf Sie nicht dran...

Sie sei nicht bereit die Kosten der Blätter und der Tinte zu übernehmen, die ich ja verursache..........

Ganz schön schlau...............

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@Anna:
Sie haben hoffentlich einen ausreichenden Vorschuss von Ihrer Mandantin erhalten? Bei solchem Umgang eines Mandanten mit dem eigenen RA kann man sich ausmalen, wie hoch die Bereitschaft ist, irgendwann einmal eine Honorarnote zu bezahlen...

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Ja, da haben Sie wohl Recht. Vorschuss ist aber schon überwiesen. Auch dafür mußte man sich rechtfertigen. Sollte es mir zu bunt werden, fliegt der ein oder andere Mandant raus.

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Merkblätter sparen mE nicht Arbeit - sie verursachen zusätzliche Arbeit. Denn - wie oben schon sehr richtig angedeutet: Die Mandanten rufen an und wollen wissen, was das denn zu bedeuten hat, was da drin steht??!!??

Und dann muss man erklären, dass dies und das und das und... auf seinen Fall gar nicht zutrifft, sondern nur jenes und solches und..., aber dass er sich keine Sorgen machen soll, solange nicht dieses oder jenes...

Und der Mandant fragt nach: Aber wenn nun solches und jenes..., was ist dann mit diesem... - und überhaupt...???

Meiner Erfahrung nach machen Merkblätter nur dort Sinn, wo sie der Anwalt zur Haftungsbegrenzung einsetzt. Wir sind verpflichtet, die Mandanten auf alles und jedes hinzuweisen. Und wenn es zu Beginn und am Ende des Mandates dann einen Rundumschlag-Hinweis in Form eines Merkblattes gibt, dann kann man sich damit viel Ärger ersparen. Aber sonst... Rausgeschmissenes Geld und vergeudete Zeit.

Schöne Grüße aus München

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