Alltag
von , veröffentlicht am 28.09.2010Von meinem Schreibtisch aus der vergangenen Woche:
- Er (70) fordert seine Ehefrau (66) auf, mit ihm einen Swinger-Club zu besuchen. Ob dieses Ansinnens beantragt sie nun eine Härtescheidung nach § 1565 II BGB.
- Marvin (6) hat Papa-Wochenende. Man besucht einen Vergnügungspark. Marvin wird animiert/überredet/gezwungen, mit Papa Achterbahn zu fahren. Das geht buchstäblich in die Hose. Eine Zweithose hat Papa nicht dabei. Ergebnis (nach dem Vortag von Marvins Mama): Blasenentzündung und Traumatisierung.
- Antonias Mama hat in einem Schulfragebogen ihren jetzigen Ehemann als den Vater des Kindes eingetragen. Antonias Vater tobt.
- Er hat auch nach der Trennung noch einen Schlüssel zu dem von ihr betriebenen Ladengeschäft. Am Samstagnachmittag befestigt er dort von innen am Schaufenster einen Zettel mit der Aufschrift: "Wegen Fremdgehens vorübergehend geschlossen."
- Sein Haus soll im Rahmen des Zugewinnausgleichs von einem Sachverständigen geschätzt werde. Zum Besichtigungstremin des SV erscheint auch sie mit ihrer Anwältin. Er will die beiden nicht in sein Haus (die ehemalige Ehewohnung) lassen. Der Sachverständige ist irritiert.
Ansonsten keine besonderen Vorkommnisse.
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
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