5% Verwirkung

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 24.09.2010

Nach 30 jähriger Ehe stritten sich die Beteiligten um Trennungsunterhalt.

Sie leidet an einem Gehirntumor und entsprechenden Folgeerkrankungen und bezieht Krankengeld von 732 €. Weitere Einnahmen hat sie – auch auf ausdrücklichen Vorhalt – verneint.

Nach einjähriger Verfahrensdauer und nach der mündlichen Verhandlung musste sie einräumen, dass sie zusätzlich zu dem Krankengeld von ihrem Arbeitgeber weitere rund 100 € monatlich als Zuschuss zum Krankengeld erhalten hat. Sie habe krankheitsbedingt die Kontoauszüge nur abgeheftet, nicht aber gelesen.

Das nahm ihr das OLG (nach sachverständiger Beratung) nicht ab, sondern sah in dem Verschweigen des Zuschusses einen Fall der Teil-Verwirkung nach §§ 1361 III, 1579 Nr. 3 BGB.

Im Hinblick auf die lange Ehedauer, den realtiv geringen Betrag, der verschwiegen wurde und die Erkrankung kürzte das OLG den Trennungsunterhalt um rund 5 % von 1.053 auf 1.000 €.

OLG Düsseldorf v. 07.07.10 - 8 UF 14/10 = FamFR 2010, 391

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