Love Parade-Unglück - zwei Monate nach den tragischen Ereignissen - im Internet weitgehend aufgeklärt

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 23.09.2010

Die im Titel dieses Beitrags aufgestellte Behauptung ist bewusst plakativ gewählt und mag auch anmaßend klingen. Ich denke aber, man kann sie in der Tendenz belegen.

Die von den verschiedenen beteiligten "Akteuren" unmittelbar nach den Ereignissen angekündigten Aufklärungsbemühungen zielten von Anfang an v.a. dahin, die Veranwortung auf jeweils die anderen Verantwortlichen abzuwälzen und die eigene Verantwortung zu leugnen oder in Frage zu stellen. Dieses Gebaren ist es, dass die verletzten Opfer und Angehörigen massiv befremdet und empört hat.

Dabei dürfte, wie ein lesenswerter Beitrag zu den rechtlichen Fehlern bei der Genehmigung der loveparade auf docunews richtig ausführt, bei einer gesetzmäßig durchgeführten Planung und Genehmigung einer solchen Veranstaltung die Verantwortlichkeit niemals unklar sein.

Recherchen im Internet (nur einige Beispiele: loveparade2010doku, lothar evers, Dr. Wittsiepe, bluemoonsun) haben schon zu Ergebnissen geführt, die weit detaillierter sind als in anderen Medien bekannt wurde. Die Gründe dafür sind nicht, dass das Internet im Allgemeinen besser geeignet wäre als andere Medien, aktuelle Ereignisse aufzuklären und zu bewerten. Internetforen und blogs haben vielmehr spezifische Schwächen, die einer objektiven Tatsachenermittlung regelmäßig eher abträglich sind: Fehlen einer Organisation, Anonymität der Beiträge, Sammelbecken von abstrusen Verschwörungstheoretikern, Auseinanderfallen von Engagement und Fähigkeiten bei den einzelnen Personen. Zudem zerfasert eine solche Internetrecherche tendenziell häufig zwischen verschiedenen teilweise ideologisch zerstrittenen Plattformen. All das lässt sich auch diesmal finden, aber bei den Recherchen zur Love Parade sind besondere Bedingungen zusammengekommen, die es ermöglichten, wesentlich weiter zu kommen als sonst. Weitere Links zu den wichtigsten dieser Recherchen finden Sie in meinem früheren Beitrag.

1. Die Betroffenen (womit ich hier alle Besucher und Interessierte meine, die potentiell in die Situation hätten kommen können) entstammen ganz überwiegend der Generation, die mit Internetforen, Twitter, Blogs, Videodatenbanken wesentlich mehr anfangen kann als mit Zeitungen, Rundfunk, Fernsehen.
2. Es steht mit den auf youtube und anderen Plattformen hochgeladenen Filmen und Fotos sowie Augenzeugenberichten eine riesige Menge an Datenmaterial zur Verfügung, deren Sichtung und Sortierung (u.a. durch eine aufwändige Synchronisation vieler Besuchervideos) unter den Bedingungen des Internet wesentlich besser gelingen kann als innerhalb eines einzelnen Arbeitsauftrags bei Polizei oder Staatsanwaltschaft. Jeder kann diese Filme anschauen, verifizieren, auf Details hinweisen, Thesen aufstellen, belegen und verwerfen.
3. Die Tendenz einer Zerfaserung - ein spezifisches Problem der Internetrecherche - wurde etwas gebremst durch eine gewisse  Konzentration auf wenige Seiten und die Vernetzung dieser Seiten. Das Ziel der "Aufklärung" hat diese Seiten verbunden. Zudem haben einzelne Rechercheure mit ihren Seiten entscheidende Akzente gesetzt - auch der Einzeljournalismus ist keineswegs überflüssig in den Zeiten des Internet..
4. Das große, nachhaltige Interesse wird durch die ständige Verfügbarkeit aller Texte, Filme, Dokumente verstärkt. Nicht nur, wenn gerade ein Artikel in der Zeitung steht oder ein Filmbericht im TV gelaufen ist, sondern dauerhaft kann sich im Internet jeder informieren über die Fortschritte bei der Aufklärung und kann diese durch Einsicht in die Text- und Bildquellen unmittelbar nachvollziehen. Man kann "am Ball" bleiben, auch wenn das allg. öffentliche Interesse nachlässt bzw. von anderen Ereignissen überdeckt wird.
Ich bin sicher, ich habe noch nicht alle Aspekte aufgeführt.

Nun zur "Aufklärung" des Love Parade-Unglücks, soweit ich sie heute zusammenfassend beschreiben kann (updates sollen nicht ausgeschlossen sein):

Schon bei der Planung der LoPa hat man nicht beachtet, dass der ohnehin problematische gemeinsame Ein- und Ausgang zwischen den Tunneleingängen und der oberen Rampe zwar knapp die erwarteten Besucherströme in einer Richtung verkraften konnte, aber nicht die (vorab angenommenen) Besuchermengen in beiden Richtungen. Durch Ein- und Ausgang hätten über mehrere Stunden hinweg laut Planung in der Summe hundertausend und mehr Personen pro Stunde geschleust werden sollen. Trotz des erkennbaren Widerspruchs (60.000 Personen/Stunde  maximaler Durchgangsstrom in einer Richtung unter optimalen Bedingungen, 100.000 Personen/Stunde in gegenläufigen Richtungen für den Nachmittag geplant) wurde dieses unstimmige Konzept von den Veranstaltern geplant und von den zuständigen Behörden genehmigt.
Dass die Tunnel problematisch waren, war zwar jedem bewusst, aber man "plante" dieses Problem weg, indem man meinte, den Zustrom sicher steuern zu können. Für die Steuerung des Abstroms während der Veranstaltung (z.T. mehr als 50.000 Personen/Stunde wurden am Nachmittag erwartet) gab es kein Konzept. Und weder die zu einer Besuchersteuerung notwendige Anzahl von Ordnern, noch die dazu von den Experten vorab geforderten Lautsprecher waren am Veranstaltungstag vorhanden.

Das für die Veranstaltung geforderte Sicherheitskonzept enthielt eine Lücke gerade in dem (von allen) zuvor als sicherheitstechnisch problematisch angesehenen  Eingangsbereich (der auch unklar mal dem Veranstaltungsgelände mal dem Straßengelände zugewiesen wurde und keinerlei Fluchtwege aufwies). Ein Konzept dafür, was man tun könne, wenn es dort zu Stauungen kommt, war nicht vorhanden. Entgegen dieser Lücke, die aus den veröffentlichten Dokumenten (einschließlich der Entfluchtungsanalyse) erkennbar ist, wurde die Veranstaltung genehmigt.
Die Auflagen der Genehmigung, die u.a. beinhalteten, die Zuwege und Fluchtwege von Hindernissen frei zu halten, wurden in eklatanter und gefährlicher Weise missachtet. Die Zu- und Abgangsrampe wies am Veranstaltungstag noch etliche Hindernisse auf: Zur Personenstromsteuerung ungeeignete Bauzäune, Brezlbuden, Polizeifahrzeuge hinter weiteren Bauzäunen. Ein Gulli und ein Schlagloch mit Baumwurzel wurde - Gipfel der Rücksichtslosigkeit - mit einem Bauzaun abgedeckt (am besten hier zu sehen). Mit hoher Wahrscheinlichkeit gab im Gedränge ein Stolpern oder Verhaken in diesem Bauzaun den unmittelbaren Ausschlag für viele der Todesfälle.

Als es dennoch zu Stauungen (wie nach der Entfluchtungsanalyse vorhersehbar und unvermeidlich zunächst  am oberen Rampenende) kam, fehlte das Konzept für diesen Fall. Das "Pushen" durch Ordner und "Wegziehen" durch die Floats konnte bei der Anzahl der Besucher, die die Veranstaltung gerade verlassen wollten, nicht funktionieren: Es waren dort insgesamt zu viele Personen in beiden Richtungen für diesen Engbereich.

Man war nun auf ein adhoc-Konzept angewiesen und auf die Hilfe der Polizei. Die Polizei sperrte daraufhin an einer Engstelle auf der Mitte der Rampe den Zu- und Abgang. Gleichzeitig wurden in den Tunneln Sperren errichtet, um den Zugang zur Rampe zu hindern. Beide Sperrpositionen waren höchst ungeeignet. Sie widersprachen den vorab gegebenen Empfehlungen (Stauungen im Tunnel unbedingt vermeiden) und hatten erkennbar keine Entlastung zur Folge, sondern eine bloße Verlagerung und Verschärfung der Gefährdung. Durch die Platzierung der Sperre auf der Rampenmitte konzentrierte sich das Gedränge nunmehr im unteren Drittel der Rampe und an den Tunnelausgängen. Da die feststeckenden Besucher (die teilweise schon stundenlang auf den Zuwegen verbracht hatten) weiterhin nicht per Lautsprecher  informiert wurden, suchten sie selbst Auswege aus dem Dilemma - Masten, v.a. Treppe, Container, mit der Folge, dass sich das Gedränge in den Richtungen dieser vermeintlichen Auswege noch verschärfte und es hier über Minuten zu Massenturbulenzen kam.
Die Sperren in den Tunneln wurden schon zeitlich vor der Sperre auf der Rampenmitte aufgelöst bzw. überrannt, so dass sich das Gedränge auf dem unteren Rampendrittel nochmal verschärfte. Offenbar war auch die Funk-Kommunikation zwischen den Sicherheitsbehörden und sogar der Polizei untereinander gestört. Niemand wusste zeitweise, was er oder die anderen taten, welche Sperren geöffnet, welche geschlossen waren. Zu spät wurde eine Sperre am oberen Rampenende aktiviert, und die Abströmenden über die zweite Rampe (Korrektur: Abströmende zunächst blockiert, später über die Notausgänge) geschickt. Und auch als der Weg nach oben wieder relativ "frei" war, konnten das die im Gedränge feststeckenden nicht erkennen - niemand informierte sie.

Die genannten Umstände führten - zusammen - zur Katastrophe. Entgegen den vorherigen Ankündigungen (Sicherheit hat Vorrang) hat man diese in entscheidenden Punkten vernachlässigt. Bei allen drei "Akteuren" (Veranstalter, Stadt, Polizei) lassen sich meiner Meinung nach fahrlässige Handlungen und  Unterlassungen feststellen, die Tod und Verletzung zurechenbar mitverursachten und zu einer Anklageerhebung wegen fahrlässiger Tötung (§ 222 StGB) oder Körperverletzung (§ 229 StGB) führen könnten. Die genaue institutionelle "Zuständigkeit" für jede dieser Fahrlässigkeiten ist allerdings noch in der Diskussion, auf den entsprechenden Internetseiten und hier im Blog. Und die im Strafrecht notwendige individuelle Zurechnung ist m.E. Sache der Staatsanwaltschaft.

Hier im Beck-Blog wurden zwar kaum Tatsachen unmittelbar recherchiert, aber zum Teil intensiv mit juristischer Schlagseite diskutiert. Mein Beitrag zu dieser Aufklärung war vergleichsweise gering.  Die Kommentarsektion ist  aber mit anderen Aktivitäten im Netz verknüpft und dadurch profitiert die hiesige Diskussion von den Früchten dortiger Recherche. Das Echo und die weiteren Reaktionen haben mich außerordentlich überrascht: Der Beitrag ist einer der am häufigsten angeklickten und der mit Abstand am häufigsten kommentierte Beitrag hier im Blog. Die Kommentare waren häufig weiterführend und fundiert und infolgedessen habe ich den Ausgangsbeitrag alle paar Tage aktualisiert.  

Die Diskussion und Recherche im Internet ist natürlich nicht beendet. Es gibt noch viele Details, die nicht vollständig aufgeklärt sind, und es gibt sicherlich noch weitere Belege für die schon aufgeklärten Fakten.

Möglicherweise gibt es auch an meinen obigen Erwägungen zutreffende Kritik, die ich gerne aufgreifen werde.

(Letztes update dieses Beitrags - Link eingefügt - am 12.11.2010, 14.10 Uhr)

Update am 8.Juni 2011:

Links zu den weiteren Diskussionen hier im Beck-Blog:

Juli 2010 (465 Kommentare, ca. 23000 Abrufe)

September 2010 (788 Kommentare, ca. 16000 Abrufe)

Dezember 2010 (537 Kommentare, ca. 8000 Abrufe)

Mai 2011 (bisher über 1000 Kommentare; über 7000 Abrufe)

AKTUELL: Juli 2011

 

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788 Kommentare

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Hallo Herr Licht,

die Frage, was hier unter welchem Gelände zu verstehen ist, haben wir doch längst diskutiert.

Wir haben festgestellt, dass es diesbezüglich in der Vorplanung teils verschiedene, teils missverständliche Definitionen gab, so dass hierdurch eine Planungslücke entstand - nämlich zwischen Einlassschleusen und Rampe (mit den Tunneln dazwischen).

Bezüglich der rechtlichen Vorschriften für Veranstaltungen haben wir bereits festgestellt, dass eine Versammlungsstätte laut Versammlungsstättenverordnung logischerweise an ihrem Eingang beginnt, für welchen laut dieser Verordnung für Veranstaltungen im Freien die Einlassschleusen vorgesehen sind.

Ferner haben wir festgestellt, dass der Bereich Einlassschleusen, Tunnel und Rampe aus verschiedenen Gründen nicht den gesetzlichen Vorschriften für Veranstaltungsstätten entsprach.

Da sich die Fragen, wie es zu dieser unklaren Definition des Veranstaltungsgeländes in der Vorplanung kam und wer sich womöglich was dabei gedacht haben mag, nicht klären und sich diesbezüglich auch keine Beweise finden lassen, führen uns Überlegungen diesbezüglich absolut nicht weiter - ebenso wie sie absoltut niemandem (Staatsanwaltschaft, Betroffene oder wem ansonsten auch immer) weiterhelfen können.

Rechtlich relevant ist die Frage, von wo bis wo das Veranstaltungsgelände laut VStättVO und SBauVO ging, dennoch, weil sich daraus bestimmte, rechtlich festgelegte Zuständigkeiten, Verantwortlichkeiten und Vorschriften ergeben (während die Vorschriften für Straßen und die Pflichten gegenüber den Nutzern von Straßen nicht gleichermaßen weitreichend sind).

In verständlicherem Deutsch: Es war rechtlich festgelegt, wer hier ganz genau was hätte beachten und prüfen müssen und wer ganz genau sein Einvernehmen zu bekunden hatte. Und nach den Vorschriften für Versammlungsstätten war die Veranstaltung nicht genehmigungsfähig.

Das reicht völlig aus. Ob sich dabei irgendwer noch irgendwas Zusätzliches gedacht haben mag, was obendrein nicht den gesetzlichen Vorschriften oder aber unserem höchstpersönlichen Rechtsverständnis entspricht, ist weder relevant, noch nötig, um die Verantwortlichen zur Verantwortung zu ziehen.

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Hallo Leserin,

ja, die Planungsluecke fuer mich, Sie können es sich denken, nicht etwa durch Schludrigkeit vergessen, sondern bewusst gelassen, da nicht "darstellbar", um im Politiker- und Wissenschaftlerjargon zu sprechen. Nicht darstellbar = nicht passend hinzukriegen.

Aber war es nötig meine Wiederholung zu wiederholen? ;-) Nun, zumindest duerfte es nun allen klar sein. Und ich hoffe, dass Sie Recht behalten. Die Frage nach persönlicher, strafrechtlicher Verantwortung ist entscheidend bei zu stellenden Strafanzeigen. Ich möchte z.B. immer noch gerne wissen, ob und wer außer Bölling vom Ordnungsamt fuer das Genehmigungsportal und/oder Bauordnungsbehörde (stellv.) gezeichnet hat. Auch interessiert mich die Frage, wer genau zu Sicherheits- und Krisenstab gehörte. Wer waren die leitenden Polizisten und gehörten von Schmeling und Wehe gleichermaßen dazu? Vielleicht wissen Sie ja da was.

 

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@Licht

für Sie ein letzter Versuch meinerseits und nochmal ganz einfach: es steht schwarz auf weiß da, dass 485.000 durch die Tür hinein und 485.000 wieder durch die Türe hinaus gehen sollten und das zwischen 10:00 und 01:00. Ob man die Türe zum Haus oder zum Freien zählt, ist vollkommen egal. Sie reimen sich etwas zusammen, dass die Schwierigkeiten absichtlich herbeigeführt worden seien und behaupten so implizit, dass nur vorgeblich geplant gewesen sei, die Tore um 10 zu öffnen. Das ist aber egal, denn wenn man nur die Ihrer Ansicht nach vorgebliche Planung alleine betrachtet, sieht man, dass auch diese vorgebliche Planung selbst schon inkonsistent, mindestens aber alarmierend knapp war.

@Die Leserin: Ja, Sie haben Recht, dass die Überlegung theoretisch ist undes sein soll. Alles was ich sage, ist, dass das Ergebnis der Entfluchtungssimulation in Kombination mit dem Bewegungsmodell (also beides Bestandteile der Planung) zeigt, dass die Planung nicht aufgeht. Ich will an dieser Stelle kein besseres Wissen von außen oder im Nachhinein anbringen, ich will nur zeigen, dass das Minimum, nämlich eine konsistente Planung (dass alle Teile der Planung zueinander passen), nicht erfüllt war. Man hat mit der Entfluchtungssimulation eine Prüfung gemacht, die eigentlich gezeigt hat, dass es nicht geht. Die Information lag den Planern also mit Hilfe der von ihnen gewählten Methoden vor  Augen, aber sie haben sie nicht erkannt, weil sie nicht darauf kamen, dass noch "* 2 * 485 / 250" an das Ergebnis multipliziert werden muss. Diese Kritik setzt deswegen noch viel grundsätzlicher an, als die Kritik an den fehlenden Rettungswegen im Tunnel, als die Kritik an der Polizeitaktik und als die Kritik am Missverständnis in der Planung um die Zuständigkeitsbereiche. Sie haben aber vollkommen recht: ich sage damit nicht, dass diese Berechnung eine große Präzision hat, sie hätte aber auf jeden Fall mindestens zu noch genaueren Überprüfungen führen müssen, ein "huch" bei den Planern auslösen müssen. Kurzum: der Veranstalter (oder die Polizei oder die Stadt oder die Feuerwehr) hätte aktiv werden müssen und die Glaubwürdigkeit der Simulation grundlegend in Frage stellen. Solche Dokumente wurden meines Wissens nach aber bislang nicht gefunden. JEDER, der gelesen hat, dass es angeblich 3:52 dauern soll, bis 250.000 Besucher von der einen auf die andere Seite gewechselt haben, hätte entweder grobe Fehler in der Simulation nachweisen oder die Absage betreiben müssen.

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danke #julius

ich finde auch das wichtig. Du bist der 2te. Denn Fakt ist, dass die Menschen dem Staub ueber Stunden ausgesetzt waren. Alles Ausdruck mörderischer Vorgänge.

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julius

Es hat sich herausgestellt, dass Frau Hendrix in diesem Interview Falschaussagen machte. Völlig unklar ist, warum sie das tat. Lt. Kriegerbau gibt es keine Asbestbelastung. Auch einige andere Behauptungen stimmen nicht. Sie kämpft angeblich seit dem 27.7. Worum geht es ihr wirklich? Genug des Themas.

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@ Flusspferd:

Ich stimme Ihrem Beitrag 101 in jedem einzelnen Satz zu.

 

Was hat das mit den Todesfällen zu tun?

Wie man es im Vorfeld der Veranstaltung auch drehen und wenden mochte -

- ob man sich einfach nur die vorliegenden Unterlagen auf ihre Plausibilität hin ansah, also daraufhin, ob sie einfach nur in sich selbst schlüssig waren oder nicht

oder

- ob man eigene Berechnungen anstellte - und ganz egal, welche der für Personenströme vorgeschlagenen Formeln (von denen sich letztlich sogar für Laien einzelne googlen lassen) man zugrunde legte -

jedes Ergebnis zeigt, dass diese Veranstaltung nicht genehmigt werden konnte und eine Durchführung zu größtmöglich denkbaren Problemen führen musste.

 

Ich hoffe sehr, dass

- die Aufteilung des maßgeblichen Geländes in Festivalgelände bis Rampe und (entgegen der Intention der Versammlungsstättenverordnung) in einen zu den Zuwegungen gerechneten Bereich zwischen Einlassschleusen und Rampe

sowie

- die Einholung des Einvernehmens des Ordnungsamtes, der Polizei und Feuerwehr etc. entsprechend den Vorschriften für das Sicherheitskonzept laut Versammlungsstättenverordnung

und

- die Einschaltung externer Berater / Unternehmen

  • für Brandschutzkonzept und Entfluchtungsanalyse,
  • Schreckenberg für den einen oder anderen unverbindlichen Kommentar (teils mündlich, teils per E-Mail) sowie
  • Sicherheitsunternehmen auch von Seiten der Stadt für den Veranstaltungstag

nicht dazu führt, dass man im Falle der Loveparade zu dem Ergebnis gelangt: Hier tragen so viele Verantwortung, dass die Verantwortung quasi wie eine Suppe, in die man ein Duzend Flüssigkeiten geschütttet hat, verdünnt wurde und somit am Ende keine zurechenbare Verantwortung mehr festgestellt werden kann.

Das wäre ein furchtbares Zeichen für die Zukunft. Man müsste in eine Veranstaltung nur hinreichend verschiedene Seiten involvieren, um letztlich jeden von seiner Verantwortung zu entbinden - sogar dann, wenn vermeidbare und (bei verantwortungsvoller Planung) voraussehbare Fehlplanung zu Todesfällen führt.

Zudem würden die bereits vorhandenen gesetzlichen Grundlagen für Veranstaltungen ad absurdum geführt. Die Einschaltung und Verantwortung verschiedener Seiten (Veranstalter, Betreiber, Genehmigungsbehörden, Polizei, Feuerwehr etc.) ist nämlich bislang Grundlage der gesetzlichen Vorschriften für Veranstaltungen. Insofern möchte ich jetzt keine Formulierung dafür finden müssen, was es bedeuten würde, eben jene Konstellation nun plötzlich zur Grundlage einer Auflösung von Verantwortung zu machen.

 

Sehr geehrter Herr Prof. Müller,

bitte lassen Sie mich demnach meine folgende Frage in dieser bildhaften Art formulieren:

Besteht im Falle der Loveparade die Gefahr, dass die juristische Verantwortung aufgrund verschiedener Verantwortlicher verdünnt wird wie eine verwässerte Suppe?

 

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@Flusspferd,

Ihre Berechnungen konkretisieren meine angestellten Vermutungen sehr treffend: Schon im Planungs- und Genehmigungsstadium hätte auffallen können/müssen, dass die geplanten Besucherzahlen nicht durch den Ein-Ausgang in der vorgesehenen Zeit hindurchpassen. Dies ist aus der begrenzten Entfluchtungsnalyse indirekt herauszulesen.  Daher war die Veranstaltung so nicht genehmigungsfähig. Dass man sich  die Zahlen auch noch schönrechnete und die einzelnen Stunden nicht beachtete (Leserin # 97), kommt erschwerend hinzu.

@Leserin,

Besteht im Falle der Loveparade die Gefahr, dass die juristische Verantwortung aufgrund verschiedener Verantwortlicher verdünnt wird wie eine verwässerte Suppe?

In der Tat stellt diese Art der arbeitsteiligen Vorbereitung, Genehmigung und Durchführung eines Großereignisses (oder auch einer Großbaustelle) das Strafrecht vor eine schwierige Aufgabe. Denn (anders als im Zivilrecht) gibt es im Strafrecht nur eine individuelle Verantwortung, d.h. bei allen arbeitsteilig durchgeführten Unternehmungen und insbesondere bei Fahrlässigkeitstaten ergibt sich das Problem der "Verwässerung" (wie Sie es nennen) durch Verteilung auf verschiedene Personen, von denen jede einzelne möglicherweise  dann nicht mehr hinreichend "schuldig" ist. Also lautet meine Antwort: Ja, diese Gefahr besteht.

Es ist ja gerade ein Ziel meines  Beitrags (und ich denke auch Ihrer Beiträge) hier, der von Ihnen beschriebenen Gefahr entgegenzuwirken und möglichst konkrete Verhaltensweisen zu benennen, die die Katastrophe (mit)bedingt haben und wofür dann auch die konkrete Schuld Einzelner nachweisbar sein sollte.

@Felix Licht und julius,

genau deshalb (s. meine Antwort an Leserin) mag es zwar ein interessanter Umstand sein, dass auf dem Bahngelände möglicherweise Asbest existiert, aber es lenkt von der dringlichsten Aufgabe ab, nämlich die Verantwortung für die konkreten Todesfälle festzustellen, von denen keiner durch Asbest verursacht wurde. Es trägt  ungewollt mit zur Verwässerung bei, wenn solche Nebenschauplätze diskutiert werden.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

Die Polizei Duisburg hat zur Überwachung der Einlassbereiche der Loveparade
eigene Überwachungskameras eingesetzt. Das ergeben Recherchen unseres
Nachrichtenportals DocuNews.

Die beiden hierfür eingesetzten Kameras waren an Laternenmasten in der Nähe
der Vereinzelungsanlagen West und Ost im Eingangsbereich der Loveparade
montiert. Sie ergänzten die Perspektiven der 17 auf dem Veranstaltungsgelände
vorhandenen Kameras. Der Polizei standen damit unabhängig vom Veranstalter
eigene Bilder auf die Eingangsbereiche der Loveparade zur Verfügung.

Beide Einlassbereiche sollten am Veranstaltungstag ab 15:46 gesperrt werden.
Dass dies misslang, war eine entscheidende Ursache für die Überfüllung der
Tunnel und der Rampe zur Loveparade und der 21 Todesfälle und hunderten
Verletzten.

Den ausführliche Artikel mit Photos auf DocuNews:
http://docunews.org/loveparade/analyse/polizei-hatte-eigene-uberwachungskameras/

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Meine Recherchen ergaben das: Unmittelbar vor den Osatschleusen hingen mehrere Kameras an einem Baum, die in alle Richtungen zeigten. Folgende Situation herrschte dort: ab circa 16.40 ließen kollektiv alle Polizisten die dortigen Ordner alleine, die aufgrund des explosionsartigen Ansturms nur noch die Schleusen öffnen konnten. An den Westschleusen verhielt es sich genau umgekehrt: Hier scheinen die Polizisten die Ordner in der Zeit von 16.30-16.45 kollektiv in Pause geschickt zu haben. Diese Zeit wurde offenbar genutzt, um die Schleusen zu öffnen. Es gibt Fotomaterial und Zeugenaussagen, die dies alles belegen. Die Fotos Ost liegen der Kripo vor.
Herr Evers, sind Sie sicher, dass die Staatsanwaltschaft die Aufnahmen vorliegen hat? Wäre es nicht besser, die Kripo hätte diese zusätzlich?

 

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Kripo und Staatsanwaltschaft haben das Material...

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Verantwortunghttp://www.duisburg.de/ratsinformationssystem/bi/vo0050.php?__kvonr=2005...
Anlage 23
Stand 28.05.2010
Allgemeine Veranstaltungsbeschreibung
Seite 1
"Die dortige grundsätzliche Aufgaben und Verantwortungsteilung nach der der Veranstalter für das Veranstalltungsgelände zuständig ist,während die Stadt die sonstigen (orginär städischen) Belange einschließlich Zu- und Abreise der Besucher verantwortet, wird beibehalten."

auf Seite 4
Punkt 5
Haupt Zu- und Abwegung
(gelb)
Frei begehbare ebene Fläche auf maximaler Breite.
Um einer gößtmöglichen Besuchermenge gleichzeitig die Möglichkeit zu geben die Ein und Ausgänge zu nutzen, werden in diesem Bereich sämtliche Hindernisse beseitigt.

dann folgen einige Details
zB.Entfernung von Wellblechhütten.
(anscheinend sind diese noch auf dem Plan des Krisenstabes am 27.07.2010 eingetragen)
oder sollen das die parkenden Polizeiautos sein?
http://www.spiegel.de/video/video-1077726.html
bei 9:52 zu sehen.

ob die Entfernung der Verkehrsschilder die Reparatur des defekten Gullydeckels etc. oder noch weiteres geplant war ist nicht ersichtlich.

die "direkt" Verantwortlichen bei Lopavent
auf Seite 22
Technische Leitung
Leitung Sicherheit
Produktionsleitung
Gesamtleitung

es bleiben Fragen.
z.B.
Wer hatte die Verantwortung für die Hindernisse auf und an der Rampe?

wer hat wann und warum beschlossen die Nebenrampe erst "später" als Ausgang freizugeben ?

Letzlich haben auch "Ausbruchsversuche" von Eingeschlossenen zum tötlichen Erfolg beigetragen.

wie man auf
http://www.youtube.com/watch?v=-Rp1I6_R93o
sehen kann
ohne Stolperfallen, punktuelle Hindernisse (Verkehrszeichen) und Gegenverkehr
"noch" nicht tödlich.

mfffggg

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"wer hat wann und warum beschlossen die Nebenrampe erst "später" als Ausgang freizugeben ?"  Juilus

Hallo Julius, die Nebenrampe war scheinbar von Anfang an als Ausgang freigegeben, siehe Kamera 15.

http://www.dokumentation-loveparade.com/kameras/kamera-15/737/ und bei kaydee271 Teil 1

http://www.youtube.com/watch?v=2fT7qKC8QOw#t=0m23s

Ab 16:02 konnte sie dann auch als Eingang genutzt werden, da die Polizeikette verschoben wurde.

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Daphne schrieb:

Hallo Julius, die Nebenrampe war scheinbar von Anfang an als Ausgang freigegeben, siehe Kamera 15

werum gibt  es dann Berichte von Betroffenen, die berichten dass sie zum Haupteingang weitergeschickt wurden ?

leider habe ich überhaupt keine Lust mehr diese im Netz wieder zu finden .

konkrete Auskunft können nur Bilder,  Videos "Zeugenaussagen"  vom oberen Teil der Nebenrampe liefern.

mein Eindruck war. laut einer Aussage einer Besucherin

Vortäuschung hoher Besucherzahlen.

"wir wollen doch denn Besucherrekord brechen"

Auskunft eines Ordners der sie von der  Rampe West zum Hauptausgang weitergeschickt hat!

PS: man sieht auch (Kamera15) das vereinzelt Besucher nach oben eingelassen. werden.

aber ich habe mir jetzt wirklich nur noch die die erste halbe Stunde angeschaut.

z.Zt. kann ich es wirklich nicht mehr sehen.

 mfffggg

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Daphne schrieb:

Hallo Julius, die Nebenrampe war scheinbar von Anfang an als Ausgang freigegeben, siehe Kamera 15.

http://www.dokumentation-loveparade.com/kameras/kamera-15/737/ und bei kaydee271 Teil 1

Ab 16:02 konnte sie dann auch als Eingang genutzt werden, da die Polizeikette verschoben wurde.

 

Ich habe mir auch Kamera 15, Teil 1 (ab 13:48 UHR), angesehen:

Man sieht Sperrgitter sowie davor und dahinter Personen (Ordner / Polizisten). Innerhalb der 20 Minuten sieht man zweimal 1 Person und zweimal 2 Personen als Abgänger die Absperrung passieren. Bei ca. Minute 8:19 werden 4 Personen als Aufgänger durchgelassen.

Fazit: Grundsätzlich ergeben die Aufnahmen, dass die Rampe gesperrt war. Die ganz vereinzelten Abgänger können auch auf andere Weise auf die Rampe gekommen sein, indem sie z.B. irgendwo drübergeklettert sind oder an einer Sperrung oben ebenso vereinzelt durchgelassen wurden wie die 4 Aufgänger bei Minute 8:19.

 

Die Feuerwehr hatte starke Bedenken gegen die Polizeiketten geäußert und zur Voraussetzung erklärt, dass die kleine Rampe für Aufgänger geöffnet wird.

Dennoch hatte die Polizei um ca. 15:55 Uhr den Tunnel vor der Rampe gesperrt.

 

Kamera 15, ab 16 UHR:

Man sieht weiterhin Absperrgitter an der Rampe. Da die Aufnahme recht unscharf ist, lässt sich nur schwer erkennen, ob da ein Durchlass ist. Also habe ich meinen Blick auf einen aus der Menge ragenden, großen Mann geheftet, der ganz nahe der Absperrung stand und da prima hätte durchgehen können, wenn es denn einen Durchlass gegeben hätte. Aber er kann offenbar nicht durch die Absperrung gelangen. Statt dessen macht er sich nach einigen Minuten auf den Weg durch das Gedränge, um zu versuchen, durch den Tunnel wieder hinaus zu gelangen.

Ab ca. Minute 7 wird da offenbar eine ganz schmale Lücke in den Absperrgittern an der Rampe geschaffen (rechts am Rand). Ich meine jedoch, ebenso viele Ab- wie Aufgänger durch die Lücke strömen zu sehen. Inzwischen ist auch die Hauptrampe seit einigen Minuten gesperrt, wo ja schon zuvor chaotische Verhältnisse herrschten. Es ist also naheliegend, dass auch Abgänger auf jedem erdenklichen Weg versuchen, das Partygelände zu verlassen.

Minute 12: Es herrscht fürchterliches Gedränge im Tunnel. Abgänger sind nun kaum noch zu sehen. Sie passen schlicht nicht mehr in den Tunnel. Evtl. stauen sie sich hinter den Sperrgittern der kleinen Rampe oder kehren um und gehen wieder zurück, so wie auch viele, (die man bis hierhin schon den ganzen Film über sieht) die den Platz vor der Hauptrampe durch den Tunnel verlassen wollten und an der Polizeikette wieder umdrehen und zurückgehen.

Minute 14: Doch. Ich erkenne deutlich auch wieder Abgänger, die sich durch die schmale Spur der Aufgänger in den Tunnel vorarbeiten. Ganz im Ernst: unter einer geöffneten Rampe ist definitiv etwas anderes zu verstehen, als dieses kleine Loch, welches hier am Rand der Sperrgitter als Durchlass dient.

Bei ca. Minute 15 sieht man im Bildvordergrund jemanden, der mit Handy telefoniert. Kommunikation scheint also nicht unmöglich zu sein. Den Strom der Abgänger kann man die ganze Zeit über beobachten, indem man seinen Blick auf die Köpfe größerer, aus der Menge ragender Personen im Bereich der Durchlasslücke richtet und so sieht, dass permanent Personen von der Rampe in den Tunnel gehen.

Gegen Ende des Films wird der Aufgängerstrom etwas stärker. Aber es hilft nichts. Im Tunnel herrscht entsetzliches Gedränge.

Interessant: Angeblich sollte die Polizeisperre doch um 16:14 UHR aufgelöst worden sein. Gegen 16:20 UHR sieht man sie jedoch immer noch auf dem Film. Der Zustand im Tunnel ist unhaltbar.

Kamera 15, ab 16:20 UHR: Nun erst sieht man, dass die Polizeikette aufgelöst wird.

 

Fazit:

Die Öffnung der kleinen Rampe können wir zumindest bis hierhin bei unserer Betrachtung vollständig vernachlässigen. Durch die winzige Öffnung strömten nicht nur Auf-, sondern auch Abgänger. Der Entlastungseffekt war so marginal, dass er keinerlei Rolle spielte.

Unter Öffnung einer Rampe ist etwas anderes zu verstehen.

 

 

 

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Die Leserin schrieb:

Daphne schrieb:

Hallo Julius, die Nebenrampe war scheinbar von Anfang an als Ausgang freigegeben, siehe Kamera 15.

http://www.dokumentation-loveparade.com/kameras/kamera-15/737/ und bei kaydee271 Teil 1

Ab 16:02 konnte sie dann auch als Eingang genutzt werden, da die Polizeikette verschoben wurde.

 

Ich habe mir auch Kamera 15, Teil 1 (ab 13:48 UHR), angesehen:

Man sieht Sperrgitter sowie davor und dahinter Personen (Ordner / Polizisten). Innerhalb der 20 Minuten sieht man zweimal 1 Person und zweimal 2 Personen als Abgänger die Absperrung passieren. Bei ca. Minute 8:19 werden 4 Personen als Aufgänger durchgelassen.

Fazit: Grundsätzlich ergeben die Aufnahmen, dass die Rampe gesperrt war. Die ganz vereinzelten Abgänger können auch auf andere Weise auf die Rampe gekommen sein, indem sie z.B. irgendwo drübergeklettert sind oder an einer Sperrung oben ebenso vereinzelt durchgelassen wurden wie die 4 Aufgänger bei Minute 8:19.

 

 

 

 

Wenn Du Dir die Aufnahen von Kamera 15 im download-Modus anschaust, hast Du eine bessere Qualität und kannst erkenn, dass es eine Öffnung in der Absperrung der Nebenrampe gibt, durch die die Leute rausgehen... und das um 14:00 Uhr kaum jemand das Gelände verlässt, ist nicht wirklich verwunderlich und lässt nicht den Schluss zu, dass die Rampe gesperrt war.

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z.B

Tammy und ich waren gestern auf der Loveparade in Duisburg und erlebten das Desaster aus nächster Nähe.

http://www.humphrey-blogart.de/?p=134

Nachdem wir den Platz einige Male umrundet hatten und feststellten, dass es wirklich nur diesen einen Ausgang gab, der gleichzeitig als Eingang fungierte, entschlossen wir uns, die Segel zu setzen und nach Hause zu fahren bevor die Massenabreise beginnen würde.

Nach ca. 45 Minuten fanden wir uns mitten in dem Riesenpulk

Nachdem es ca. 20 Minuten lang nicht weiterging, begonnen die ersten Leute an der linken Seite einen Lichtmast die dort ca. 5 Meter hohe Mauer hinaufzuklettern,

mfffggg

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Wir leben in einer Zeit der Globalisierung, in der Großveranstaltungen wie die Loveparade voraussichtlich nicht abnehmen sondern zunehmen. Inzwischen gibt es ja etliche Forschungszweige in diesem Feld, wie durch die Loveparade so recht zutage tritt.

Forschung braucht nun aber Experimentierfelder und die müssen ab einem gewissen Stadium möglichst live sein, original, nicht unter konstruierter Laborbedingung.

Wie steht es da mit der Verfassungswidrigkeit gegenüber der in der Verfassung garantierten Freiheit und Menschenwürde, wenn vorsätzlich große Menschenansammlungen ohne das Wissen ihrer Individuen, also fern jeder Selbstbestimmung konkret von Wissenschaftlern und/oder anderen Interessenten als Experimentierfeld benutzt werden?

GG § 5 die Forschungsfreiheit, gilt ja nur, wenn sie nicht gegen GG §1, Freiheit und Menschenwürde, verstößt.

Und was, wenn solche Experimente nachweislich wegen des Expriments tödliche Folgen haben?

Der Bedarf an Experimentierfeldern dürfte in diesem Bereich sehr schwierig und teuer abzudecken sein und entsprechend groß die Versuchung verfassungswidrig, also manipulativ und versteckt vorzugehen in der Nutzung existierender Großereignisse mit dem irrigen, fatalen Argument, dies sei zum Wohle der Gesellschaft. 

Wie geht unser Rechtsstaat damit um? Ist das noch juristischer Urwald?

Die gegenseitige Schuldzuweisung im Falle der Loveparade lässt in dieser Hinsicht den Schluss zu, dass alle verantwortlichen Parteien weitestgehend zu diesem Zweck anhand ihrer Schwächen manipuliert wurden und diese Tatsache jetzt nicht so ohne weiteres in ihren Kopf bekommen. Dass sie dies mit sich haben machen lassen, steht zunächst auf einem anderen Blatt. Es befreit nicht von der Verantwortung, klärt aber manches am unerklärlichen Verhalten.

 

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Fragende schrieb:

Und was, wenn solche Experimente nachweislich wegen des Expriments tödliche Folgen haben?

 

Ich bin jetzt mal auf Deine Nachweise gespannt, Fragende.

Du hast sicherlich schon mitbekommen, dass wir hier im Thread nicht viel von Behauptungen und Verschwörungstheorien halten, sondern mit konkreten Belegen oder zumindest Glaubhaftmachungen durch nachvollziehbare Rückschlüsse arbeiten.

Also:

Wer (konkrete Benennung von Stellen / Unternehmen) hat Deines Erachtens welches Experiment (Beschreibung, Belege, Quellen, Hinweise, Zeugen) durchgeführt und sich dabei welcher Mittel von Manipulation (Beschreibung, Belege, Quellen, Hinweise, Zeugen) bedient?

 

Du solltest Deine These wirklich sehr konkret bzw. nachvollziehbar belegen können, wenn Du nicht einfach nur vorhast, hier zu stören.

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Die Leserin schrieb:
  

Ich bin jetzt mal auf Deine Nachweise gespannt, Fragende.<...>Du solltest Deine These wirklich sehr konkret bzw. nachvollziehbar belegen können, wenn Du nicht einfach nur vorhast, hier zu stören.

Bei allem Respekt vor deinen Beiträgen, das ist nun aber doch eine arg seltsame Reaktion, um es vorsichtig zu sagen:

Seit wann hat etwa die Kripo zu Beginn ihrer Ermittlungen Beweise in der Hand um ihre Hypothesen bezüglich des Hergangs einer Straftat zu belegen??? Und seit wann rückt sie Beweise, die sie etwa schon hat, vor Abschluss der Ermittlungen heraus???? Ich würde einen Teufel tun, hier Beweise zu nennen, wenn ich sie hätte, außer sie lägen für jedermann offen auf der Hand. Doch selbst dann täte ich es nicht, denn so manches liegt offen auf der Hand, was dennoch nicht jeder zu sehen vermag.

Ich vergaß ihn direkt anzusprechen, wollte aber eigentlich nur Herrn Dr. Henning  wegen der Rechtslage befragen.

OK?

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Ergänzung:

Dieses Bild hier

http://www.dokumentation-loveparade.com/kameras

zeigt am Fuß der kleinen Rampe ein Sperrgitter-System, dass es tatsächlich gegeben haben könnte. Da müssten die Leute tatsächlich rechts hineinlaufen, um sich dann durch die V-förmig aufgestellte Zaunkonstruktion nach links und wieder nach rechts auf die Rampe zu schlängeln.

Hätte man die Sperrgitter zur Seite geräumt, so hätte man im Tunnel Entlastung schaffen und verhindern können, dass die zusammengeballte Masse nach Auflösung der Polizeikette in den Bereich vor der Hauptrampe strömt.

Andererseits zeigt die Grafik auch, wie eng die Verhältnisse oben auf dem Festivalgelände am Rampenkopf waren. Da die Grafik hinsichtlich der Hauptrampe falsch ist und dort viel mehr Platz vorgaukelt als tatsächlich vorhanden war, müsste man das noch einmal anhand einer anderen Darstellung abchecken.

Voraussichtlich aber wäre es am Kopf der kleinen Rampe zu denselben Verhältnissen gekommen wie am Kopf der Hauptrampe, hätte man die kleine Rampe vollständig geöffnet.

Dennoch hätte eine tatsächliche Öffnung der kleinen Rampe (durch Beiseiteräumen der Sperrgitter) wenigstens verhindert, dass die zusammengestauchte Menge aus dem Tunnel - gemeinsam mit der zusammengestauchten Menge aus der anderen Tunnelseite - mit den vor der Hauptrampe eingekesselten Menschen zusammengestoßen wäre.

Man musste doch sehen - und zwar fast 20 Minuten lang -, dass dieser winzige Durchgang am Fuß der kleinen Rampe nicht den gewünschten Effekt eines Aufgangs in irgendwie effizienter Weise erfüllen konnte. Warum kam da niemand auf die Idee, den Durchlass zu verbreitern? Warum nur ließ man die Menschen von allen Seiten vor der weiterhin gesperrten (!) Hauptrampe zusammenprallen?

Dass dies keine gute Wirkung haben konnte, musste man sich - meinem Eindruck nach Betrachtung der Filmaufnahmen nach - auch an jeder einzelnen Stelle vor Ort denken können.

 

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PS zu meinen vorangehenden Fragen an Dr. Henning Müller:

auf  'loveparade2010doku.wordpress.com' schreibt jemand ziemlich am Anfang der Recherchen (4.8.) Permalink to this comment

>>Und natürlich die bescheuerte Schäuble-Gesetzgebung, wegen der alternativlosen Kontrollen und Einzäunung infolge der großen Terrorgefahr – deshalb muss man sogar im Angesichts des Todes filmen (oder filmt man doch ganz bewußt Experimente?): <<

Was ist das für eine Gesetzgebung und war diese nachweislich die Ursache für die schreckliche,  komplette Umzäunung, oder gab es völlig andere Gründe, wie in dem Kommentar auch angedeutet?

In einem WDR Bericht heißt es:

>>.... Das Berliner Unternehmen Lopavent, dessen Geschäftsführer Rainer Schaller ist, hatte mitgeteilt, das Gelände am alten Duisburger Bahnhof komplett einzäunen und Teile des Geländes nicht freigeben zu wollen. <<(2.März/ WDR-die_chronologie_der_loveparade)

wiederum ist auf  'loveparade2010doku.wordpress.com' zu lesen dass Schaller selber die Umzäunung angeblich nicht wollte. (finde den Link im Moment nicht)

Was stimmt nun?

Woher nimmt 'loveparade2010doku' diese Info? Was oder wer war Ursache der kompletten - wie wir heute wissen: tragischen -  Einzäunung, die lt obigem WDR Bericht weitreichende Auswirkungen hatte:...<< Wegen dieser Zäune braucht der Veranstalter eine andere Genehmigung, nämlich die einer vorübergehenden Nutzungsänderung für das Gelände. Der Antrag vom 1. Februar 2010 ist damit hinfällig.>>

 

Die komplette Einzäunung, die der Loveparade rechtlich einen anderen Charakter gab und deshalb eine grundlegende Änderung des gesamten Genehmigungsprozesses zwischen Lopavent und Stadt erforderte, war Ursache für all die Verzögerungen und auftretenden Probleme in der Frage der Genehmigung und der Durchführung am Tag selbst, wie etwa die Vernachlässigung wichtiger Details wie die Beseitigung der groben Stolperfallen im Nadelöhr des Eingangsbereichs, die fehlenden Lautsprecheranlagen etc.

Im Grunde fehlte der Lopavent die Erfahrung und Kompetenz für diesen geänderten Umgang mit der Loveparade, wie auch in dem Gespärch zwischen Lopavent und Stadt (s.obigen WDR-Bericht) zum Ausdruck kommt:

>< Treffen bei Lopavent mit Vertretern der Stadt, <...> Die Leiterin des Amtes für Baurecht und Bauberatung <....> erinnert sich zudem an "eine 'engagierte' Diskussion", während der Lopavent geltend gemacht habe, dass "Fluchtwege mit 440 Metern von ihnen nicht dargestellt werden könnten. Sie seien überrascht, welche rechtlichen und formalen Anforderungen die Bauordnung stellte, ihnen ginge es allein um die praktische Seite.<<

Deshalb ist die Frage, wer diese Änderung warum veranlasst hat und wer mit welchem Motiv möglicherweise diese Änderung forciert und ihr durch Gutachten zur Genehmigung verholfen hat, m.E. für die Schuldfrage ausschlaggebend. 

@Dr. Henning Müller,

Mir geht es hier im Moment  nur um das 'Schäuble Gesetz',  ist das bekannt, wie lautet es und war es eine zwingende Ursache für die komplette Umzäunung vom Bahnhof bis zum Gelände?

 

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Die Genehmigungen nach der Sonderbauverordnung waren nicht nur wegen der Einzäunung notwendig. Erstmalig fand die Loveparade nicht auf öffentlichem Strassenland sondern zu grössten Teilen auf Privatgelände statt. Das machte eine Nutzungsänderung nach den Grundsätzen der Versammlungsstättenverordnung notwendig. Auch konnte man wegen des Glasverbotes und der riesigen Einnahmen aus Catering auf Einlasskontrollen nicht verzichten.

Das Gelände des alten Güterbahnhofes hatte keine Alternative. Die Stadt Duisburg war -ähnlich wie ein Jahr vorher Bochum- zu klein für die erwarteten Massen.

Das Genehmigungsverfahren war dann in jeder Beziehung abenteuerlich.
Aber das waren die Voraussetzungen. 

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Lothar Evers schrieb:

Die Genehmigungen nach der Sonderbauverordnung waren nicht nur wegen der Einzäunung notwendig. Erstmalig fand die Loveparade nicht auf öffentlichem Strassenland sondern zu grössten Teilen auf Privatgelände statt.  <...> das Gelände des alten Güterbahnhofes hatte keine Alternative.  Das Genehmigungsverfahren war dann in jeder Beziehung abenteuerlich. 

Das habe ich so zwar nicht direkt erwähnt, Lothar, aber das war mir klar und  hängt ja auch mit den Zäunen zusammen.

Nun muss man mit der Berichterstattung des WDR sicher auch vorsichtig sein, aber für mich schwingt in der Formulierung des Berichts für die Bedeutung der Zäune noch was anderes mit, zumal sie ja nicht nur zur Absicherung auf dem Gelände waren, sondern bis zum Bahnhof führten.

Also du meinst, alleine die Vorgabe des Geländes hat das alles verursacht? Man musste das Gelände aber nicht zwingend als eine Sackgasse auf Tunnel und Rampe hin konzipieren. Denn das war' s ja. Den gesamten Fluss hätte man mit guter Rechnung und Praxisnähe durchaus anders und etwas freier, luftiger lenken können. OK, war sicher auch eine Finanzfrage.....

Ich möchte aber vor allem das zu bedenken geben:

Wenn man der hirnrissigen Meinung ist, eine Menschenansammlung vorwiegend junger, tanzhungriger  Leute von erwarteten 1,4 Millionen, tatsächlich vielleicht 400 000, (wäre aber immer noch Wahsninn), absolut sicher kontrollieren und vor allem determinieren zu können und durch ein Meer von Bauzäunen vom Bahnhof erst mal quer durch die Stadt und dann sage und schreibe durch einen Wahnsinnstunnel hindurch zu einem Nadelöhr von Eingang und Ausgang gleichzeitig, (was durchaus auch anders gegangen wäre), umgeben von hohen Rampenmauern hinauf zum nicht minder eingezäunten Veranstaltungsgelände

....und über einen ganzen Tag hin schön brav im Griff haben und führen zu können,....

denn das genau signalisiert das Konzept, dann hat die daraus resultierede Tragödie von 21 Toten, auch wenn dazu noch etliche andere Ursachen, wie hier die groben Stolperfallen im Eingangsbereich eine große Rolle spielen, verfassungsrechtliche und gesamtgesellschaftspolitische  Relevanz.

Dann muss man fragen, ist für den der so etwas als Experte, als OK   begutachtet oder auch von anderen ein wie auch immer gedrechseltes Gutachtung postuliert, manipuliert, erzwingt(?)..ist für den der Mensch nur noch Vieh, das man herankarren und zwecks Einnahmen melken, oder zwecks Forschung einsperren kann?  Oder ist er für ihn ein freies, denkendes, liebendes Individuum, das auch in einer großen Ansammlung in der Lage ist schöpferisch verantwortlich zu handeln und Gefahren zu vermeiden, auf dass solche Ansammlungen auch bei sparsamem Reglement nicht zur Tragödie werden müssen?  

Natürlich kann es theoretisch auch ganz einfach eine fürchterlich unqualifizierte naive Planung eines einzelnen vom grünen Tisch sein. Aber das haut hier auch nicht hin. Schließlich haben hier etliche angeblich kompetente Experten und Verantwortungsträger mit überlegt und entschieden. Da muss man sich schon fragen, welches verfassungswidrige oder -konforme MENSCHENBILD hier den stärksten Schub zur Genehmigung hin auslöste und seine Verfechter möglicherweise manipulativ vorgehen ließ.  

Gemessen an dieser umzäunenden Gewalt waren die Gäste trotz diverser einzelner Grenzwertigkeit wahrlich brav und haben wahrscheinlich Schlimmeres verhütet.

Ohne Zweifel gab es jede Menge Fehler in der Organisation und Durchführung, aber die gab' s doch auch in den anderen Loveparades und ohne 21 Tote. Die geänderte Handhabung in Duisburg war der große Unterschied. Dann muss man schon fragen, ob da ein Zusammenhang besteht. Musste dieses Ausmaß der Umzäunung sein, die eingedämmt und eingeengt hat und nicht entfluchtet und entspannt?

Weißt du was das für ein 'Schäuble-Gesetz' ist, von dem in dem Doku Kommentar die Rede ist?

Ich möchte eigentlich nur wissen, ob das mit den Zäunen, so WIE es gehandhabt wurde, ein rechtliches Muss war. Dann bräuchte ich natürlich nicht mehr weiter darüber nachdenken.

 

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Die Einzäunungen waren aufgrund erheblicher Gefahren für die Loveparade-Teilnehmer notwendig. Zum einen grenzte das Gelände an Bahngleise. Zum anderen gibt es nach allen Seiten Böschungen, an denen man Klettern und Stürze verhindern wollte, z.B. zur Autobahn hin. Dass schließlich Raver zu Massen über die Böschungen kletterten, war natürlich nicht vorgesehen und hätte auch so nicht geplant werden dürfen.

Die Autobahn sollte im übrigen lange Zeit von der genehmigenden Landesbehörde aus nicht für den Autobahnverkehr gesperrt werden, so dass sich auch hierdurch die Notwendigkeit einer Absperrung zum Festivalgelände hin ergab.

Als die Sperrung der Autobahn für den Autobahnverkehr schließlich beschlossen wurde, war sie als Zufahrt für Rettungswagen notwendig und laut Versammlungsstättenverordnung dafür freizuhalten, so dass es weiterhin zwei Gründe gab, hier Zäune aufzustellen: erstens die Freihaltung der Bahn für Rettungsfahrzeuge, zweitens die Absperrung der Böschungen, um Klettern, Stürze und Unfälle zu vermeiden.

Die Absperrungen waren also aufgrund der Geländelage und Geländebeschaffenheit notwendig.

Das Gelände war als Ganzes von vornherein nicht für eine Veranstaltung dieser Größenordnung geeignet.

 

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Die Leserin schrieb:

Die Einzäunungen waren aufgrund erheblicher Gefahren für die Loveparade-Teilnehmer notwendig. Zum einen grenzte das Gelände an Bahngleise. Zum anderen.....  

....damit sich hier nicht noch andere Eifrige unnötig Mühe machen:

Wenn man, wie ich es tat,  hier im Blog und im Loveparade2010doku Blog und anderen Blogs und Medien recherchiert und sich kundig macht, sind einem die örtlichen Gegebenheiten für die Loveparade und was da geschützt werden musste, wie etwa Gleise und Autobahn vertraut. Wenn ich trotzdem nach dem verfassungsrechtlichen Zusammenhang frage, dann habe ich meinen Grund dafür.

Es ist eigentlich ein Witz, das ausgerechnet ich mich noch um die Loveparade kümmere, während ich zu früheren Zeiten nichts damit am Hut hatte. Aber das Geschehen geht jeden was an und hat mich nun mal gepackt und wenn man dann erst einmal durch die Videos in seine Realität eingetaucht ist, ist' s um einen geschehen. Man möchte begreifen und helfen können, es im Guten zu überwinden. Dazu gehört aber eben die ganze Wahrheit und auch Mut zur ganzen Wahrheit.

 

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@Fragende,

Spekulationen über "Experimente", die hier angeblich gemacht werden sollten, sind in der Tat wenig hilfreich. Es hilft eher den für die Katastrophe tatsächlich Verantwortlichen, wenn im Internet über solche Verschwörungen spekuliert wird. Daher bitte ich auch Sie hiermit ausdrücklich, wie andere vor Ihnen, solche Spekulationen hier nicht zu verbreiten.

Die Umzäunung hat nur indirekt mit den Todesfällen zu tun. Die Zäune waren zB. auch wichtig, damit nicht Leute am Rand auf die Gleisanlagen oder auf die Autobahn abgedrängt werden bzw. darüber sich Zugang verschaffen. Auch Konzerte in Stadien finden mit Umzäunung statt. Auch heute werden Großdemonstrationen (unter diesen segelte ja auch die ursprüngliche LoPa) nicht eingezäunt. Es war einfach - wie Herr Evers schon sagt - die Voraussetzung, unter der die LoPa in Duisburg überhaupt nur stattfinden konnte. Ich halte daher die Frage der Umzäunung nicht für die entscheidende zur Erklärung der Todesfälle. Man hätte aber unter diesen Voraussetzungen anders planen müssen und die Veranstaltung anders durchführen müssen: Besuchertransport beschränken, getrennter Aus/Eingang, Fluchtwege auch im Eingangsbereich, Lautsprecherdurchsagen, hindernisfreie Rampe, Floats weiter weg vom Eingang, mehr Ordner, bessere Kommunikation zwischen Ordnern und Polizei etc. Jede dieser Maßnahmen hätte die Sicherheit verbessert und möglicherweise die Todesfälle verhindert.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

PS: Kreuzposting mit Leserin

 

Henning Ernst Müller schrieb:

Spekulationen über "Experimente", die hier angeblich gemacht werden sollten, sind in der Tat wenig hilfreich. Es hilft eher den für die Katastrophe tatsächlich Verantwortlichen, 

Danke Herr Dr. Müller für die Reaktion (übrigens nicht nur Dr.Henning, sorry!), wenngleich Sie mir meine Hauptfrage bezüglich des Verfassungsrechts leider nicht beantwortet haben.

Ich meine, grundsätzlich stehen die für die Katastrophe tatsächlich Verantwortlichen ja eben noch nicht fest. Weder in Richtung der vor Ort Verantwortllichen noch in Richtung irgendeiner Fremdeinwirkung. Daran ändern auch die ganzen Vorverurteilungen nichts, die man je nach couleur bei den einzelnen eifrigen Kämpfern heraushören kann.

 

Wenngleich es in meiner Fragestellung nicht um verschwörerische Fremdeinwirkung ging und ich auf keinen Fall den wahren Tätern damit würde in die Hände spielen wollen, ist mir selber sehr bewusst, dass alle vor Ort für die Loveparade unmittelbar Verantwortlichen prima entlastet wären, wenn Fremdeinwirkung, wie etwa bei einem Terroranschlag oder rechtsradikaler Kräfte die Ursache der Todesfälle wäre. Denn dann könnten sie alle im Nachhinein glatt noch trotz persönlichen Versagens zu Helden werden, wie z.B. der Bürgermeister von New York nach dem 11/9. Und dass gerade die unmittelbar Verantwortlichen, wenn sie wirklich schuldig sind und dies auch wissen, solche Recherchen favorisieren könnten, um von sich abzulenken und dies die Ermittlungen nur zusätzlich erschweren würde, dürfte auch klar sein.

 

Klar dürfte aber auch sein, dass der kleine  Verantwortliche vor Ort für seine kleinen oder großen  Schlampereien  schneller, zudem medial unterstützt zum Täter oder gar Bauernopfer würde, als derer, die  über 'unsichtbare' Fremdeinwirkung ihre Taten vollbringen.

Mal abgesehen davon dass Teroristen und Rechtsradikale ja auf jeden Fall mit ihren Taten erkannt werden wollen und in der Regel schnell ansTageslicht kommen, ging es mir eben nicht um solche Fragestellung.  

 

Es dürfte vielmehr inzwischen doch  kein Geheimnis mehr sein, dass Forschung zur Verifizierung Experimentierfelder braucht. Und dass diese im Kontext einer Forschung am lebenden Menschen ein nicht geringes Problem darstellen. Eine Massenansammlung gibt es nicht jeden Tag, um in ihr natürliches, menschliches Verhalten erforschen zu können. Es dürfte auch klar sein, dass auf diesem Gebiet schon sehr viel Verbotenes geschieht, eben wegen der hohen Problematik mit lebenden Menschen und verfassungsrechtlicher Hürden.

Geplant waren die 21 Toten sicher nicht. Im Gegenteil sie werden eventuellen, verfassungswidrigen Hintergründen mächtig quer gekommen sein, weil sie insgesamt nun das große Scheinwerferlicht auf das Geschehen werfen, das zuguterletzt auch diese Winkel erfassen könnte.  

Dass z.B. die Hauptmedien sich sofort, aber auch sofort  auf die Verantwortlichen vor Ort als Schuldige eingeschossen haben, finde ich mehr als verdächtig. Das wirkt wie ein Ablenkungsmanöver und hat obendrein die Stimmung emotional negativ angeheizt, was niemandem weiterhilft.

Vielleicht bekomme ich ja noch eine Antwort zu der Verfassungsfrage....:-)

freundlichen Gruß

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Dass nicht das gesamte, zur Verfügung stehende Gelände des alten Güterbahnhofs für die Veranstaltung freigegeben werden sollte, lag u.a. an den Kosten, welche die Herrichtung des Geländes verursachte. Das Gelände war nämlich zuvor überwuchert und auch ansonsten von der Bodenbeschaffenheit absolut nicht für eine solche Veranstaltung geeignet. Die Herrichtung des Bodens war entsprechend aufwändig.

Zu einem späteren Zeitpunkt der Planung (als es z.B. um konkrete Fluchtwege ging) stellte sich zudem die Notwendigkeit des Vorhandenseins von Ausweichflächen bei Überfüllung oder in Notfällen heraus. Und solche Ausweichflächen können natürlich nicht für das eigentliche Party-Geschehen eingeplant werden.

 

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Ich kenne mich mit dem Schäuble Gestz nicht aus.
Aber: ich verstehe den Move der Loveparade ins Ruhrgebiet als eine Marketingstrategie von Mc Fit unter schaller und seinen Medienwizzards.
Dann gelingt der Rahmenvertrag mit der Wirtschaftsförderung und allen fünf Städten.

In Duisburg war schnell klar, dass man entweder das Güterbahnhofsgelände nutzt oder absagt. Absagen wollte aber von der Stadtspitze und der Landesregierung und bei McFit niemand. Dass man dann West und Ost (Autobahn und Bundesbahn einzäunt ist klar. Jetzt braucht man ein Ein und Ausgangskonzept. Und das funktioniert nur, wenn nicht jeder einfach so und uneingezäunt wie in Woodstock aufs Gelände spazieren kann und wieder geht. Da scheint mir nicht viel mehr hinter zu stecken.

Sobals man aber die Tunnel braucht, und sei es nur in eine Richtung, war die Versammlungsstättenverordnung nicht mehr einzuhalten. Deswegen: teile und genehmige! Da wird alles was nicht in Privatbesitz ist zu blossem Strassenland, anstatt zu einem integrierten Teil der Versammlungsstätte.

An dieser Stelle muss man auch noch mal auf das Bauministerium und den dort zuständigen Ministerialrats Rübel. Dem hätte eigentlich schnell auffallen müssen, dass man das so niemals genehmigen kann. Stattdessen signalisiert er Dr Jaspers ohne irgendeine Unterlage zu kennen, wie es gehen könnte, und spielt auch jetzt im NW Innenausschuss eine mehr als eigentümliche Rolle. Salopp gesprochen: im Bauamt könne man sowieso nicht beurteilen, ob ein Sicherheitskonzept funktioniere oder nicht. Also könne man es auch nicht kontrollieren.

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Danke Lothar, ja, das mit der Marketingstrategie las ich auch irgendwo in den Kommentaren. Aber das hat ja nicht direkt mit der geänderten Situation in Duisburg zu tun. Ich denke schon auch, dass die Örtlichkeiten für diese ausschlaggebend waren.

Nur, Veränderungen liefern eben immer auch neue Chancen und zwar in alle Richtungen.  Der Dr. Klüpfel  fand ja, dass Duisburg die Lopa mit dem Güterbahnhofsgelände gut ausrichten könne und die Chance nicht verpassen sollte. 

Lothar Evers schrieb:
In Duisburg war schnell klar, dass man entweder das Güterbahnhofsgelände nutzt oder absagt. Absagen wollte aber von der Stadtspitze und der Landesregierung und bei McFit niemand.

Z.B. genau dieser Druck, der ja letztlich eine Schwäche der Verantwortlichen ist, weil sie dadurch eher unvorsichtig werden, gehörte mit zu der Chance, dass die LP auf jeden Fall, notfalls auch mit dem Zudrücken eines Auges, stattfinden würde. Und was man mit dieser exotischen 'Zwangseinweisung' in Tunnel und Rampe inszenierte, ohne Lautsprecher und Rettungswege in diesem Bereich, bedurfte einiger zugedrückter Augen.

Quote:
Sobald man aber die Tunnel braucht, und sei es nur in eine Richtung, war die Versammlungsstättenverordnung nicht mehr einzuhalten. Deswegen: teile und genehmige! Da wird alles was nicht in Privatbesitz ist zu blossem Strassenland, anstatt zu einem integrierten Teil der Versammlungsstätte.
Ich weiß nicht, ob ich das jetzt richtig verstehe. Du meinst der Bereich außerhalb des direkten Geländes wurde rechtlich kurzerhand anders behandelt als das Gelände und eben nicht nach der Versammlungsstättenverordnung? Nach was dann? öffentliche Demonstration wie anfangs in Berlin?  Man hat also getrickst?  .....na dann, sag ich doch,.... das erste Auge wurde zugedrückt... usw.....Dann hätte man also doch auf dem Weg zum Bahnhof, wenn ich das richtig sehe, keine Zäune gebraucht?

[/quote]An dieser Stelle muss man auch noch mal auf das Bauministerium und den dort zuständigen Ministerialrats Rübel. Dem hätte eigentlich schnell auffallen müssen, dass man das so niemals genehmigen kann. Stattdessen signalisiert er Dr Jaspers ohne irgendeine Unterlage zu kennen, wie es gehen könnte, und spielt auch jetzt im NW Innenausschuss eine mehr als eigentümliche Rolle. Salopp gesprochen: im Bauamt könne man sowieso nicht beurteilen, ob ein Sicherheitskonzept funktioniere oder nicht. Also könne man es auch nicht kontrollieren.[/quote]

.....und das ist schon ein Schuss mehr, als Auge zudrücken. Dr. Jaspers kennt ja vermutlich viele Leute, die in der Lage sind mehr als ein Auge zu zu drücken.

Aber lassen wir' s gut sein. Ich schau mal, ob ich was über das Gesetz finde. Aber d.h. für die Strecke zum Bahnhof wäre auch das dann ja wahrscheinlich schon nicht mehr relevant gewesen, also die Zäune dort nicht zwingend???

Ok,  ...hm kann natürlich noch sein, dass die Anwohner sich in dieser Hinsicht bemerkbar gemacht haben. Weiß man da was von? Aber nee, glaub ich eher nicht. Die waren im Gros wohl eher genauso brav wie die Besucher.

 

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Fragende schrieb:

 

Quote:
Sobald man aber die Tunnel braucht, und sei es nur in eine Richtung, war die Versammlungsstättenverordnung nicht mehr einzuhalten. Deswegen: teile und genehmige! Da wird alles was nicht in Privatbesitz ist zu blossem Strassenland, anstatt zu einem integrierten Teil der Versammlungsstätte.
Ich weiß nicht, ob ich das jetzt richtig verstehe. Du meinst der Bereich außerhalb des direkten Geländes wurde rechtlich kurzerhand anders behandelt als das Gelände und eben nicht nach der Versammlungsstättenverordnung? Nach was dann?

Wir kennen ja alle bis heute nicht den Antrag auf Nutzungsänderung den Lopavent beim Bauamt der Stadt Duisburg gestellt hat. Er ist weder als Dokument zum Zwischen- noch zum Endbericht der Stadt Duisburg durch Frau Dr. Jaspers und Herrn Berstemann zugänglich gemacht worden. Es ist also unklar, ob sich dieser Antrag auf das gesamte Veranstaltungsgelände also alle Sektoren, die im Sektorenplan mit V gekennzeichnet waren bezog, oder nur auf das Privatgelände des alten Güterbahnhofes, beginnend nach dem Verlassen der beiden Tunndel am Rampenaufgang. Ohne diesen Antrag wissen wir nicht, worauf sich die Genehmigung des Bauamtes eigentlich bezog.

Frau Jaspers und Herr Berstermann tuen jedenfalls so, als sei durch das Duisburger Bauamt eine Nutzungsänderung nur für das Privatgelände, nicht für das öffentliche Strassenland zwischen den beiden Vereinzelungsanlagen und dem Rampenaufgang genehmigt worden. Für das öffentliche Strassenland habe eine ordnungsrechtliche Genehmigung der Bezirksverwaltung ausgereicht, sei also eine Antragstellung, Prüfung und Genehmigung nach Sonderbauverordnung, bzw Versammlungsstättenverordnung verzichtbar gewesen.

Das stimmt jedoch nicht: diese Verordnungen beziehen sich eindeutig auch auf eingezäuntes öffentliches Strassenland. Das Veranstaltungsgelände als ganzes hätte inklusive des öffentlichen Teils, geprüft werden müssen. Für diesen öffentlichen Teil existierte jedoch nicht ein Rettungsweg. Weswegen sicher gewesen wäre, dass man eine Genehmigung versagen musste.

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Schade. Ich wollte eigentlich noch einen Text über das Entfluchtungskonzept schreiben, um in einer zusammenfassenden Betrachtung noch einmal einige Punkte herauszuarbeiten.

Solange hier jedoch dunkle Mächte eingebracht werden, die im Hintergrund manipulativ tätig gewesen und für verfassungswidrige Menschen-Experimente gesorgt haben sollen, solange es nun plötzlich um Menschenbilder und schöpferische Verantwortung statt um Veranstaltungssicherheit und juristische Verantwortung geht, kann hierüber in diesem Thread nicht mehr seriös diskutiert werden.

 

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Es sind keine dunklen Mächte.

obwohl manche Ermittler manchmal leichte Zweifel haben.

nur Motive

Zitate aus
Veranstaltungsbeschreibung Loveparade 2010
Duisburg.den 16.07.2010
Stephan Sasse
Produktionsleiter

Eingangsstempel 19.JULI 2010
-62-
Amt für Baurecht und Bauberatung

auf Seite 17 von 24

Zitat
Weiterhin werden ausgewählte Kameras dazu verwendet um die Personendichte auf dem Veranstaltungsgelände zu bestimmen.

Das Veranstaltungsgelände hat 4 grundlegende Nutzungskarakteristika:

a) Zu und Ablauf von Puplikum, exemplarisch dargestellt an Kamera Position 4
b)Bühnenpuplikum AK-Platz,exemplarisch dargestellt an Kamera Position 8
c)Stehendes Puplikum Chilout, exemplarisch dargestellt an Kamera Position 11
d)Floatbegleitendes Puplikum auf der Strecke, exemplarisch dargestellt an Kamera Position 3

Diese 4 Kameras werden per Tastendruck auf voreingestellte Messzonen justiert,die winkelgenau Bildbreiten von jeweils 5m 10m und 20m wiedergeben. Somit ist eine Quadratmeter-genaue Personen-Hochrechnung möglich. Diese Puplikumszählung ist im Hoist-Haus jederzeit abrufbar.

Über diese vorprogramierten Positionen kann die Veranstaltungsleitung,sehr genaue Personendichten ermitteln,die als Sachdaten die Grundlage für alle Entscheidungen der Puplikumssteuerung auf dem Gelände dienen.
Zitat Ende

es wird langsam Zeit dass diese Zusammenhänge im Bewustsein einiger Mitmenschen ankommen.
es ist auch eine Erklährung für aufs 1/100 Prozent genauen Auslastungszahlen des Veranstalters für die einzlenen Sektoren.
die ganz erheblich von den eher "menschlichen" Einschätzungen von Polizei und Ordnungsamt abweichen.
erst im Laufe der Veranstaltung nähern sie sich etwas an.

und nun schon wieder eine "Spekulation".
die Programierer haben während der Veranstaltung ihre theoretischen Parameter etwas korrigiert.
aber die Ergebnisse sind auch weiterhin auf 1/100 Prozent genau.

PS:dabei würde mich interessieren welche qm Zahl sie für die einzelnen Sektoren verwendet haben.

mfffggg

0

Seherin schrieb:
solange es nun plötzlich um Menschenbilder und schöpferische Verantwortung =>>  statt <<= um Veranstaltungssicherheit und juristische Verantwortung geht

Diese Gegenüberstellung - und somit auch Trennung - bringt es auf den Punkt. Bin nur angesichts deiner Ausführungen überrascht, dass diese Einseitigkeit auch dein Problem ist und bin überhaupt verwundert ob deiner Einschüchterungsversuche. Oder ist es eigene Angst? 

Keine Forschung, keine polizeiliche Ermittlung, keine juristische Verantwortung, keine Sicherheitsplanung kommt ohne schöpferische Verantwortung klar und geschieht losgelöst vom jeweiligen Menschenbild der Akteure. Das anzunehmen ist gefährlich unseriös und irreführend, wenn  man es propagiert.

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http://www.wz-newsline.de/?redid=897923

zitat

"Um 15.45 Uhr beschlossen wir, Pia Hecheltjen (20), Julia Kersten (21) und Marc Buchholz (20), den Heimweg nach Krefeld anzutreten. Es dauerte bestimmt eine halbe Stunde, bis wir uns von den Essenständen durch die Menschenmassen in Richtung Ausgang quetschen mussten. Man konnte dort schon sehen, dass es Stunden dauern würde, bis wir durch den Tunnel zum Hauptbahnhof gelangen werden. Die Menschen standen bis zu den Toiletten, um zum Ausgang zu kommen.

Daraufhin bahnten wir uns wieder zurück durch die Menschenmasse und gingen zu den Security um nach einem anderen Ausweg für dieses Gefängnis zu fragen. Dieser sagte uns, dass dies der einzige Ausgang sei und der Veranstalter kein okay gibt die Notausgänge zu öffnen und das wir nur eine Chance hätten, eventuell durch die Sanitäter hinaus zu kommen. Daraufhin gingen wir zu einem der Malteser-Zelte und schilderten unsere Situation. Dieser informierte sich darüber, ob es noch weitere Ausgänge gibt. Leider ohne Erfolg. Wir fragten, ob wir erst umkippen oder uns etwas anderes passieren muss, damit wir anders aus dem Gelände kommen. Daraufhin zuckte der Sanitäter nur mit den Schultern und schickte uns zur Polizei.

Wir bahnten uns einen Weg, durch eingetretene aufgebrochene Zäune, hinter denen Polizeiwagen und zwei Polizisten standen. Wir fragten den Polizisten erneut, wie wir hier raus kommen sollen. Die erstaunliche Antwort, die wir nun hörten: „Tut euch am besten mit mehreren Leuten zusammen und tretet die Zäune um das Gelände ein, anders kann ich euch nicht helfen.“

Wir waren total fassunglos und entsetzt, so etwas von einem Polizisten zu hören. Daran konnte man sehen, wie aussichtslos die Situation war und wie ratlos die Polizei waren. Sie hatten einfach keine Lösung dafür, wie sie das Problem in den Griff bekommen sollen. Daraufhin antworteten wir, dass es nicht sein kann, dass man wie in einem Gefängnis hier mit Millionen Menschen auf einem Gelände eingesperrt wird und es nur einen Ausgang gibt, der gleichzeitig der einzige Eingang ist. Der Polizist antwortet darauf: „Wartet ein paar Minuten, bis etwas passiert ist, dann werden die Veranstalter hoffentlich endlich erlauben, dass wir die Notausgänge öffnen.“

Wir gingen also nun weiter zu dem Notausgang. Dort hatten sich schon einige Menschen panisch versammelt, die aus dem Gelände heraus wollten. Die Menschen fingen an zu randalieren und zu schreien. Einige weinten sogar. Sie diskutieren mit den Polizisten und schilderten die Lage im und vor dem Tunnel. Die Polizei jedoch zeigte eher keine Reaktion, zuckten nur mit den Schultern und verwiesen wieder auf die Hartnäckigkeit des Veranstalters, der die Notausgänge nicht freigibt.

Zitat Ende

noch einmal

Der Polizist antwortet darauf: „Wartet ein paar Minuten, bis etwas passiert ist, dann werden die Veranstalter hoffentlich endlich erlauben, dass wir die Notausgänge öffnen.“

das war kurz vor 17 Uhr

Fazit

Experten werden bestätigen, dass die Verantwortlichen keine Verantwortung haben,

denn anscheinend dürfen in "Deutschland" Notausgänge  immer erst nach dem Notfall geöffnet werden. und nicht vorher .

wenn die Veranstalter eine Meldung von der Polizei bekommen, dass es Tote gegeben hat.

dann beruften diese eine Telefonkonferenz ein.

dann beschließen sie, dass der Notfall eingetreten ist,

dass nach Krisenscenario XX Plan "B" in Kraft tritt und deshalb auch die Notausgänge geöffnet werden dürfen.

gehts noch.?

mffffggg

 

 

 

 

 

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#Leserin

"Deshalb ist die Frage, wer diese Änderung warum veranlasst hat und wer mit welchem Motiv möglicherweise diese Änderung forciert und ihr durch Gutachten zur Genehmigung verholfen hat, m.E. für die Schuldfrage ausschlaggebend."

Dafuer könnte ebenfalls Wolfgang Rabe veranwortlich sein, Jurist, Dezernent Amt Sicherheit und Recht 2010, Dezernent Ordnungsamt 2009 - kennt sich "gut" in allen Fragen aus, weiß aus Unrecht Recht zu machen.

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Als Erinnerung:

In diesem Blog geht es um Strafrecht.

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Sehr geehrte Kommentator-inn-en,

nach einigen Versuchen, die Kontamination der hier getroffenen Aussagen und damit die wohl unbeabsichtigte Entlastung der Verantwortlichen durch Ermahnungen zu stoppen, habe ich nun einige Kommentare gelöscht, die vom hiesigen Untersuchungsfokus zu weit abdrifteten. Sicherlich finden Sie in den Weiten des Internet genug Raum, Ihre Thesen zu verbreiten - hier im Beck-Blog BITTE nicht mehr.

Ernsthafte Kommentare und Erweiterungen der hier begonnenen Diskussion sind weiterhin willkommen.

Beste Grüße

Henning Ernst Müller

Hallo Herr Licht,

da ist etwas durcheinander gekommen. ;) Das Zitat in Ihrem Beitrag 137 stammt nicht von mir.

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Fazit

Denkbar schlechte Voraussetzungen um eine Katastrophe zu verhindern…

 

mffffgggg

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Sehr geehrter Herr julius (#140),

die von Ihnen verlinkte schon am 6. August geäußerte Zusammenfassung von msluckystar07 auf loveparde2010doku zum  Zuschauerverhaltens am Ort der Todesfälle (Überklettern, Stürze von den Plakatwänden etc.) ist nützlich, doch ist es m.E. nicht richtig, sich darauf zu konzentrieren.

Zitat: Wie es Professor Keith Still, einmal ausdrückte: «People usually don’t die because they panic; they panic, because they die.» (Quelle)

Die von bluemoonsun angeführten Hindernisse in dem anderen Link  (Gullli und Wurzel mit Bauzaun darüber) sind in meinen Beiträgen ja bereits erwähnt, danke für den Link.

 

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

Henning Ernst Müller schrieb:

Sehr geehrter Herr julius (#140),

die von Ihnen verlinkte schon am 6. August geäußerte Zusammenfassung von msluckystar07 auf loveparde2010doku zum  Zuschauerverhaltens am Ort der Todesfälle (Überklettern, Stürze von den Plakatwänden etc.) ist nützlich, doch ist es m.E. nicht richtig, sich darauf zu konzentrieren.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

ich dachte auch mehr an "Wer hat die "Masse" ge-"pusht" ?

vor dem Polizeiauto liefen Security Angestellte bei der Fahrt durch den Tunnel zur Rampe

Phase 3: 17:00 bis 17:02
Ziemlich genau um 17:00 setzt der parkende grüne Polizeiwagen, der etwa in Höhe des rosa Plakats steht, seine Fahrt fort. Im zügigen Schritttempo fährt er in Richtung Rampe. Genauso zügig gehen die Gäste hinter dem Wagen her. Der Strom hinter dem Wagen wird schnell immer breiter, da die bis dahin eingekeilten Menschen aus beiden Tunneln endlich weiter gehen können. Insbesondere die aus dem von Westen kommenden Tunnel nachströmende Menschenmenge baut Druck auf. Es gibt eine regelrechte Wellenbewegung, die von den eingekeilten Leuten vor der Treppe und denen vor dem dreieckförmig angeordneten Absperrgitter rechts von der Treppe zurück geworfen wird. Die zurück laufende Menschenwelle dauert etwa 4 Sekunden und wirft eine Traube von Menschen zwischen Plakat und Treppe um. Sie verknäulen sich ineinander.

mffffggg

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Hallo Herr Evers,

vielen Dank für Ihren Beitrag 141.

Ich finde, dass Sie damit die Angelegenheit der verschiedenen, von der Stadt Duisburg erteilten Genehmigungen und deren Auswirkungen hervorragend auf den Punkt gebracht haben.

Zu ergänzen ist dabei noch, dass die Stadt dafür jede Verantwortung von sich weist und behauptet, Genehmigungsverfahren seien durch den Antrag eines Veranstalters festgeschrieben und die Stadt könne nichts dafür, wenn dadurch bestimmte Grenzen festgelegt würden, sondern müsse diese quasi zwangsläufig so genehmigen.

Das ist natürlich nicht richtig. Wenn Grenzen in Anträgen falsch gesetzt wurden, so ist dies von den Genehmigungsbehörden ebenso festzustellen wie andere Fehler oder Verstöße gegen geltendes Recht und Auflagen.

 

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Das ist völlig richtig, und: vielleicht war der Bauantrag tatsächlich weitreichender. Einen Grund muss es schliesslich geben, warum uns diese (zentrale) Dokument bisher vorenthalten wird.

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Ergänzung:

Konkret hätte bei der Beantragung der Sondernutzung des zum öffentlichen Straßenraum gezählten Bereichs zwischen Einlassschleusen und Rampe festgestellt werden müssen, dass dieser Bereich umzäunt werden sollte (logisch, denn sonst nützen Einlassschleusen ja nix) und damit der Versammlungsstättenverordnung und Überprüfung/Genehmigung durch die Baubehörde unterliegen musste.

 

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An dieser Stelle möchte ich die Frage, warum das im Sektorenplan mit V gekennzeichnete Gebiet in zwei Kategorien (Veranstaltungsstätte und öffentlicher Straßenraum) gespalten und dafür Genehmigungen von zwei verschiedenen Behörden ausgestellt wurden (wobei die eine Genehmigung den strengen Auflagen der Versammlungsstättenverordnung unterlag und die andere eben nicht) noch nicht im weiteren Verlauf unserer Diskussion untergehen lassen.

 

Bereits im Thread des vorherigen Beitrags von Herrn Prof. Müller hier im Blog ( http://blog.beck.de/2010/07/28/love-parade-wie-wurde-die-katastrophe-verursacht-ein-zwischenfazit-mit-updates ) diskutierten wir diesen Punkt ausführlich.

Damals aber lagen uns allen viel weniger Informationen vor als jetzt. Viele Beiträge bezogen sich also darauf, uns gegenseitig zu informieren oder die Einschätzung einzelner Informationen zu diskutieren.

Jetzt lassen sich unsere Ergebnisse besser auf den Punkt bringen und Fragestellungen, die jetzt noch verbleiben, sind von anderer Qualität.

Und dazu gehört eben auch die folgende:

 

Wo - bitte schön - soll denn der Beginn einer Veranstaltungsstätte sonst sein, wenn nicht an ihrem Eingang?

 

Die Versammlungsstättenverordnung NRW (Sonderbauverordnung) schreibt folgendes für den Eingang von Veranstaltungsstätten vor:

"Vor den Eingängen sind Geländer so anzuordnen, dass Besucher nur einzeln und hintereinander Einlass finden. Es sind Einrichtungen für Zugangskontrollen sowie für die Durchsuchung von Personen und Sachen vorzusehen."

Damit sind - unzweifelhaft wiedererkennbar - die Einlassschleusen beschrieben.

 

Nun ist es aber nicht nur möglich, durch Lesen schwer verständlicher, juristischer Werke festzustellen, wo sich der Eingang und damit Beginn einer Veranstaltungsstätte befindet. Denn die Einlassschleusen heißen Einlassschleusen, weil dort die Besucher in die Veranstaltungsstätte eingelassen werden = Eingang.

Auch durch rein logisches Laien-Denken wird also jeder den Eingang an den Einlassschleusen sehen.

 

Deshalb ist eine Definition des Veranstaltungsgeländes erst ab Rampe überhaupt nicht nachzuvollziehen.

Wie - um Himmels willen - kann man denn bloß darauf gekommen sein, hier zwei verschiedene Definitionen ein und desselben Veranstaltungsgeländes vorzunehmen? Weder die rechtliche Definition, noch logisches Laien-Denken legen dies nahe.

Und in beiden Fällen spielt es auch keine Rolle, ob der jeweilige Boden nun einem privaten Unternehmen oder der Stadt gehört.

Nur weil ein Stück des Bodens der Stadt gehört, gibt es keinerlei Bewandtnis dafür, dass es deshalb dort keine Rettungswege zu geben bräuchte. Auf solche Überlegungen kommt weder der Gesetzgeber, noch der Laie.

Auch die Stadt Duisburg kommt nicht auf diese Schlussfolgerung, sondern argumentiert, der Veranstalter habe dies so beantragt und da sei man dann sozusagen gezwungen gewesen, das so hinzunehmen.

Wenn die Angelegenheit keine Todesfälle zur Folge gehabt hätte, könnte jeder Besitzer eines Häuschens, der sich schon einmal einen kleinen Wintergarten anbauen wollte und dies nicht genehmigt bekam, nur müde über derlei abwegige Argumentation grinsen. Seit wann zwingt ein Antragsteller die Behörden durch seinen Antrag zur Genehmigung desselben?

 

Bei korrekter Vorgehensweise wäre die Veranstaltung nicht genehmigungsfähig gewesen. Und warum man hier auf eine so abwegige Aufspaltung des Geländes verfiel, ist also weder durch die Rechtslage, noch durch Laien-Definitionen, ja noch nicht einmal durch die gegebene Begründung der Stadt Duisburg nachvollziehbar.

Natürlich drängt sich dann die Frage auf, ob man diese Aufspaltung vornahm, um genau dadurch eine Genehmigungsfähigkeit künstlich herzustellen.

 

Diesen Punkt können wir nicht klären. Sehr wohl aber kann dies die Staatsanwaltschaft versuchen. Sie verfügt (hoffentlich) über mehr Dokumente als wir und kann darüber hinaus diesem wesentlichen Punkt gezielt durch Zeugenbefragungen bei Veranstalter und Stadt nachgehen.

Wurde am Genehmigungsverfahren bzw. der Antragstellung gezielt gedreht, um die Genehmigungen zu erwirken, so wäre dies mit ausschlaggebend für die Todesfälle, denn zu denen kam es u.a., weil der Bereich zwischen Einlassschleusen und Rampe nicht den Vorschriften der Versammlungsstättenverordnung entsprach.

 

 

 

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