Das freundliche Kind

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 16.09.2010
Rechtsgebiete: elterliche SorgeFamilienrecht22|4253 Aufrufe

Aus dem Befund der Uni-Klinik für einen fünfmonatigen Säugling:

3 x 3 cm großes Hämatom linke Wange, Hämatom in der rechten Ohrmuschel von 1 cm und retroariculär rechts von 1 cm Durchmesser. Hämatom der Stirn von 2 x 3 cm, Stecknadelgroße Einblutung der Sklera, hier liegt eine konjunktivale Unterblutung im linken Augenwinkel

Aus dem Gutachten der psychologischen Sachverständigen:

D. lächelt in der Begutachtung alle Personen an. … Es ist davon auszugehen, dass der Junge keine grundlegenden Fürsorgeerfahrungen mit der Mutter hat entwickeln können, wofür auch das mütterliche Interaktionsverhalten spricht.

Der Junge zeigt sich undifferenziert freundlich, da er über soziale Kontexte überaus verunsichert ist. Er bemerkt bei den Treffen mit der Mutter, dass weder seine Unmutsäußerungen noch sein Weinen zu Reaktionen bei der Mutter führen.

Sein augenscheinliches Lächeln ist im Zusammenhang mit seiner angespannten Körperhaltung und seinen Lautäußerungen als Hilflosigkeit und Ängstlichkeit in diesen Konstellationen zu bewerten.

 

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22 Kommentare

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Traurig, sehr traurig. Handelt es sich bei der Mutter um eine sehr junge Mutter oder um eine, die an postnatalen Depressionen leidet? Ich hoffe, dass dieser Frau das Kind weggenommen wird und eine Familie für das Kind gefunden wird, die sich wirklich ein Kind wünscht. Hoffentlich behält das Kind keine bleibenden Schäden zurück.

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Kant schrieb:

Traurig, sehr traurig. Handelt es sich bei der Mutter um eine sehr junge Mutter oder um eine, die an postnatalen Depressionen leidet? Ich hoffe, dass dieser Frau das Kind weggenommen wird und eine Familie für das Kind gefunden wird, die sich wirklich ein Kind wünscht. Hoffentlich behält das Kind keine bleibenden Schäden zurück.

 

Warum nicht einfach an den Vater?

 

Warum soll eine fremde Familie Vorrang vor diesem haben?

 

Es gibt noch viel zu tun!

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"Der Junge zeigt sich undifferenziert freundlich..." - Puh.

Es gibt zum Glück auch gesunde und geliebte Säuglinge (und Erwachsene ;o)) die ihrer Umwelt zunächst mal "undifferenziert freundlich" gegenüberstehen.

Die Überschrift scheint daher wohl etwas unglücklich.

Zusammen mit der Gesamtbeobachtung der Körperhaltung und den Lautäußerungen (und weiteren Anzeichen?) und den offensichtlichen Verletzungen, die ein Säugling in dem Alter sich nur schwerlich selbst beibringen kann ist das was anderes. Auch der Psychologe hat in jedem Falle eine Menge Verantwortung zu tragen und 'nen schweren Job.

Traurig ist soetwas allerdings ... sehr sogar. Aber wenn man jetzt noch etwas tun kann dann los.

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Ich bewundere die Fortschritte, die die psychiatrischen und psychologischen Wissenschaften gemacht haben. Ich bin zuversichtlich, daß demnächst sogar die Befindlichkeiten einer soeben befruchteten Eizelle zutreffend analysiert werden können ("Der Embryo wirkt traurig und lächelte nicht in das Ultraschallgerät. Die Umstände deuten auf Verwahrlosung und Liebesentzug hin. Gutachterlicher Empfehlung: Verpflanzung des Embryo in eine christdemokratische Frau").

 

 

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Was soll denn bitte so ein vollkommen unqualifizierter Kommentar? Besonders der Hinweis auf die christdemokratische Frau zeigt doch, wessen Gedanken Kind Sie sind. Selbstverständlich zeigt es Kind bereits Gefühlsregungen, die interpretierbar sind. Auch, wenn es Ihrem Menschenbild nicht entsprechen mag, aber auch Kleinkinder und Leute, die nicht ständig über "die - da - oben - mit - viel - Geld - und - uns - alle - beherrschen - tun" schimpfen, haben Gefühle.

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Ist das Signée "Kant" schon als Warnung vor Spaßbefreitheit gedacht gewesen? Ich fand den Kommentar verhältnismäßig erheiternd. Und wenn ich vorsichtig daran erinnern darf, dass dein erster Kommentar hier zumindest auch vermuten läßt, dass dir das Denken in Schubladen auch nicht so ganz fremd zu sein scheint und dich die Gefühle mancher Menschen auch relativ periphär zu tangieren scheinen...

Abseits dieses albernen Geplänkels hier ist das nur ein ganz vorsichtiger Blick in die Abgründe, die mitunter gleich in der Wohnung oder dem Haus nebenan herrschen können. Ich frage mich in solchen Fällen ja immer, wie hoch die Dunkelziffer ist, wie viele Hämatome nie ein Arzt zu sehen bekommt. In der Position, dann nur auf Gutachtengrundlage über das Ende einer Familie zu entscheiden, möchte ich lieber nie sein.

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@ Denny Crane

Ihre abschließende Bemerkung war mehr als daneben. Weitere solche Ausfälle werde ich kommentarlos löschen.

@ Gerhard Raden

Der Vater hat die Mutter während der Schwangerschaft verlassen und sich nie um sein Kind gekümmert

@Herr Burschel,

das schließt doch aber seine Eignung nicht von vornherein aus.

Weniger als eine Fremdfamilie hat er doch mit dem Kind auch nicht zu tun.

 

Und die Hintergründe für die Trennung kennen wir doch alle nicht.

 

Natürlich kann er ungeeignet sein, nur sollte das geprüft werden bevor eine Unterbringung in einer völlig fremden Familie in Erwägung gezogen wird.

 

Im Interesse des Kindes.

Aus Gründen des Elternrechts des Vaters.

Und aus Gründen, der Kostenvermeidung für den Staatssäckel.

 

Gründe, dies zu unterlassen fallen mir keine ein.

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Nein, ich kenne die Umstände natürlich nicht. Aber für ein so wohl offensichtlich aggressives Verhalten der Mutter gegenüber ihrem Kind gibt es natürlich bestimmte Gründe. Entweder die Mutter ist selber noch ein Kind und hat bisher wenig hinsichtlich Erziehung auf den Weg mit bekommen, die Mutter des Kindes leidet an postnatalen Depressionen oder aber der Vater hat die Mutter verlassen, die Mutter ist vollkommen mit der Situation überfordert, eventuell ist das Kind sogar noch ein sog. "Schrei"kind. Vielleicht kommt auch alles zusammen.

Und bzgl. des Vaters: Ich weiß zwar nicht wie man darauf kommt dem Vater die Fürsorge übertragen zu wollen, wenn er sich nie um das Kind gekümmert hat und noch vor der Geburt die Mutter im Stich gelassen hat, aber nun gut. Da bevorzuge ich doch lieber eine Familie die sich aktiv um ein Kind bewirbt als einen Vater, für den ein Kind eine Belastung darstellt.

Aber ideologisch verblendete gibt es natürlich überall ...

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Ich denke, das Gericht wird schon prüfen, ob eine Übertragung des SR oder ABR an den Vater in Frage kommt, bevor sie sich um eine Pflegefamilie kümmert. Aber entspricht es wirklich dem Wohl des Kindes, wenn der Vater - wie oben erwähnt - die Mutter schon während der Schwangerschaft verlässt und sich nach der Geburt nie gekümmert hat? Den schwarzen Peter IMMER und in jedem Blogbeitrag der Mutter zuzuschieben und zu behaupten, sie liesse den Vater nicht zu seinem Kind, ist auch nicht so ganz richtig, Herr Raden. Das sollten Sie vll. mal überdenken.

Ansonsten macht mich die Geschichte sehr traurig, mit 5 Monaten sind doch Kinder noch relativ pflegeleicht...

 

 

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@Burschel

 

Verzeihung, ich meinte: sozialdemokratische Frau.... Nein, im Ernst: Auch ohne die massenhafte Verwendung von Smilies gehe ich davon aus, daß man eine ironische Bemerkung noch als solche versteht. Ich habe Ihren Beitrag im übrigen als Kritik an den weitreichenden Feststellungen des Sachverständigen (miß?)verstanden und ihn dahingehend aufgefaßt, daß Sie es für daneben halten, aus der Mimik eines 5 Monate alten Säuglings solche tiefenpsychologischen Schlüsse zu ziehen.

 

Ich halte es nicht nur für ausgeschlossen, über einen Säugling ein solches Psychogramm zu erstellen, sondern auch für höchst überflüssig, wenn ein Baby offenbar grün und blau geschlagen ist. Daß kein Lebewesen, gleich welchen Alters, über eine solche Mißhandlung glücklich ist, liegt auf der Hand, und bedarf keiner sachverständigen Beurteilung durch einen Psychologen. Wenn aber streitig ist, ob das Kind geschlagen wurde oder gestürzt ist, halte ich eine psychologische Begutachtung für ungeeignet.

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Herr Burschel, können Sie mir bitte den Gefallen tun, mir zu erklären, gegen welche Regeln ich verstoße, dass sie meine Beiträge ständig löschen?

Gerade in meinem letzten Beitrag bin ich mir keines Verstoßes bewußt, ausser den Anwurf der ideologischen Verblendung an Kant zurückgespiegelt zu haben.

 

@Lilly, wenn Sie meinen Beitrag noch lesen konnten, müssten Sie erkennen, dass ich weder dem Vater, noch der Mutter irgendetwas unterstellt habe.

 

Ich habe mich lediglich dagegen, verwahrt, dass Andere, in dem Falle Kant, das tun.

 

Wenn ein Gericht die Eignung des Vaters prüfen würde, wäre ich ja zufrieden.

 

Nur Kant schließt das ja schon im Vorwege aus.

 

Ich habe auch in diesem Beitrag der Mutter überhaupt nichts vorgeworfen.

Nur die Möglichkeit in den Raum gestellt, das nicht der Vater sich getrennt hat, sondern die Mutter.

Und nicht mal das wäre ein Vorwurf, denn trennen darf sich jeder und das Schuldprinzip ist ja angeblich auch abgeschaft.

 

 

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@ Denny Crane

Tut mir leid, aber im Zusammenhang mit Kindesmisshandlung fehlt mir jeder Sinn für Ironie

Wenn aber streitig ist, ob das Kind geschlagen wurde oder gestürzt ist, halte ich eine psychologische Begutachtung für ungeeignet.

In der Tat, da lag das Problem. Die Mutter hatte widersprüchliche, in keinem Falle aber plausible Erklärungen zu der Herkunft der Verletzungen abgegeben.

Dem FamRichter bleibt dann nur das Mittel der psychologischen Begutachtung. Die hier wiedergegebne Passage ist ein kleiner Ausschnit des 95-seitigen Gutachtens.

Für mich war das Erstaunliche/Verblüffende, dass ein Kleinkind/Säugling auch der Person, von der es mutmaßlich schwer misshandelt worden ist, noch so etwas wie ein Urvertrauen (Lächeln) entgegenbringt.

@ Gerhard Rathen

Das ständige Rumreiten auf den angeblich benachteiligten Vätern hilft in dieser sache nichts

 

Das liegt daran, dass ein Kind in dem Alter auf Gedeih und Verderb auf Erwachsene angewiesen ist. Es MUSS freundlich und süß und nett aussehen, weil dann die Chancen steigen dass sich jemand um es kümmern wird. Je jünger, um so größer ist ja dieses Abhängigkeit.

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Sehr geehrter Herr Burschel,

gut, dass Sie darauf hinweisen, dass das Gutachten noch etwas ausführlicher ist und möglicherweise auch noch schlüssige Inhalte hat. Ich halte den von Ihnen wiedergegebenen Ausschnitt für unschlüssig. Die differenzierte Freundlichkeit/Unfreundlichkeit von Babys gegenüber Erwachsenen ("Fremdeln") beginnt meines Wisens meist erst im 7./8. Lebensmonat, nur manchmal schon im 5. Monat. Es ist jedenfalls nichts Auffälliges sondern völlig normal, dass das Kind im 5. Monat  jeden anlächelt. Schon gar nicht erscheint die weit reichende Folgerung, "da er über soziale Kontakte überaus verunsichert ist" gerechtfertigt. Diese Folgerung erklärt sich daraus, dass dem Psychologen der Verdacht der Misshandlung schon bekannt war und er dann etwas gutachtlich Verwertbares in die Reaktionen des Babys hineingelesen hat. Als Beweismittel, einen Verdacht der Misshandlung zu erhärten oder auszuräumen, erscheint jedenfalls diese Passage völlig ungeeignet. Würde man demselben Psychologen eine repräsentative Auswahl von 5 Monate alten Babys zur Beobachtung geben, dann würde er mit dieser Methode mit Sicherheit nicht diejenigen herausfinden, die tatsächlich in unnormaler Weise "über soziale Kontakte verunsichert" sind. Ein paar würden Fremdeln und weinen, die meisten würden wegen der Aufmerksamkeit des erwachsenen Beobachters lächeln, und beide Verhaltensweisen wären völlig "normal" .

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

Lieber Herr Prof. Müller,

zwischen den festgestellten Verletzungen in der UniKlinik und der psychologischen Begutachtung lag eine gewisse Zeit. Nach den festgestellten Verletzungen war das Kind vom JA in Obhut genommen worden, was ich durch eAO bestätigt hatte. Zugleich hatte ich (erst dann) das Gutachten in Auftrag gegeben. Das Kind war bei der (mehrwöchigen) Begutachtung schon im "Fremdel"-Alter.

Ebenfalls besten Gruß

Hans-Otto Burschel

Ich halte den Einwand von Herrn Prof. Müller für berechtigt. Hier stellen sich ähnliche Probleme wie bei einer (unterlassenen) Wahllichtbildvorlage. Wird der Zeuge/Sachverständige bereits mit Vorwissen ausgestattet, ist der Befund nur bedingt aussagekräftig. Ohnehin ist mein Eindruck, daß nur wenige Psychiater und Psychologen bescheiden und seriös genug sind, die Grenzen der Erkenntnismöglichkeiten ihrer Wissenschaft einzuräumen. Bedauerlicherweise scheint die Mehrzahl der gerichtlich bestellten Sachverständigen sich ohne weiteres zuzutrauen, jede Person, gleich welchen Alters, aufgrund des Akteninhalts und einer zumeist zu kurzen persönlichen Exploration einzuschätzen und ein weitreichendes Urteil fällen zu können, dem nicht wenige Gerichte - natürlich nach "gründlicher eigener Prüfung" - ohne weiteres folgen. Die Folgen sind für viele Menschen verheerend. Einmal zu den Akten gelangte Einschätzungen bleiben über Jahre, manchmal Jahrzehnte aufrecht erhalten. Neue Gutachten übernehmen nicht selten unkritisch die Beurteilung der Vorgänger. Fehlbeurteilungen bestimmen oftmals jahrelang das Leben eines Betroffenen.

 

Um nicht mißverstanden zu werden: viele hervorragende Ausnahmen bestätigen die Regel. Es gibt ganz ausgezeichnete Psychiater und Psychologen, die sich nicht scheuen, eingefahrene Beurteilungen kritisch zu hinterfragen oder einzuräumen, daß ihre Wissenschaft Grenzen hat. Das hier angesprochene Gutachten scheint mir jedoch zu der ersten Kategorie zu gehören. Solche Folgerungen kann man allein aufgrund der Beobachtung eines 5 Monate alten Säuglings nicht ziehen, wenn man nicht die Vorgeschichte und den Tatverdacht kennt und daher Ausgangspunkt und Ergebnis bereits vorgezeichnet sind. Das ist unwissenschaftlich.

 

Der "Bender/Nack", Tatsachenfeststellung vor Gericht, 2 Bände, sollte auch in solchen Fällen Pflichtlektüre sein.

 

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@ Alan Shore:

Lieber Herr Shore, ich finde Sie in Boston Legal ganz klasse, aber hier unterstelle ich mal, dass Sie etwas pauschal und vorschnell urteilen. Haben Sie den Text ganz gelesen, vor allem diese Passagen:

"...wofür auch das mütterliche Interaktionsverhalten spricht...dass weder seine Unmutsäußerungen noch sein Weinen zu Reaktionen bei der Mutter führen...Sein augenscheinliches Lächeln ist im Zusammenhang mit seiner angespannten Körperhaltung und seinen Lautäußerungen..."

Ich habe selber Erfahrung mit Videocoaching gemacht, das heisst  es werden Situationen mit sozialer Interaktion auf Video aufgenommen und dann analysiert. Man soll gar nicht glauben was da alles sichtbar wird, über ein Video von zehn Minuten kann man da stundenlang sprechen, und man kann tatsächlich aus anscheinend völlig belanglosen Situationen sehr, sehr viel an Informationen gewinnen. Das hat auch mit Hokuspokus nichts zu tun, sondern mit genauer Beobachtung, wenn nötig mit Standbild und Zeitlupe.

Wenn der Gutachter schreibt, dass die Mutter auf das Verhalten des Kindes schlicht nicht reagiert, dann ist es so offensichtlich wie es nur sein kann, dass die Mutter zur Betreuung des Kindes ungeeignet ist, denn das ist das Schlimmste was man mit einem Kind machen kann. Eine "normale" Mutter wäre dazu gar nicht in der Lage. Und eine angespannte Körperhaltung und ein Lächeln sind widersprüchliches Verhalten und zeigen damit einen inneren Konflikt an, denn ein Säugling, egal ob im Fremdelalter oder nicht, muss nicht zwangsläufig jeden Menschen anlächeln.

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Die Frage, ob die angewandten Methoden zur Wahrheitserforschung geeignet sind (was ich bei einem Säugling bezweifele), stellt erst den zweiten Schritt da. Maßgeblich ist aus meiner Sicht, daß das Ergebnis in gewisser Weise schon determiniert ist, wenn der Sachverständige bei der Vorbereitung seines Gutachtens bereits mit dem Verdacht einer Körperverletzung konfrontiert wird. Ein offenes Ergebnis ist dann aus menschlichen und fachspezifischen Gründen nicht mehr zu erwarten. Herr Prof. Dr. Müller hat zurecht darauf hingewiesen, daß das Ergebnis nur dann aussagekräftig wäre, wenn der Sachverständige unter fünf oder mehr Säuglingen denjenigen herausfinden könnte, bei dem die äußerlichen Verletzungen festgestellt worden sind. Nicht umsonst verlangt die Rechtsprechung zur Täteridentifizierung eine Wahllichtbildvorlage. Das "Wiedererkennen" des Tatverdächtigen auf einem einzelnen Lichtbild oder auf der Anklagebank ist nichts wert, da so lediglich eine Erwartungshaltung bestätigt wird. Solange Psychologen und Psychiater ohne Auswahlmöglichkeit immer nur auf den mutmaßlichen Täter bzw. das mutmaßliche Tatopfer angesetzt werden, hat das für mein Empfinden etwas von einem Wünschelrutengänger, dem man vorher auf die Stelle der Wasserader hingewiesen hat. Kein Wunder, wenn die Rute an dieser Stelle ausschlägt...

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