Ich habe es geahnt

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 13.09.2010
Rechtsgebiete: elterliche SorgeFamilienrecht4|3724 Aufrufe

Das Justizministerium schweigt noch immer. Derweil wird die Entscheidung des BVerfG zur elterlichen Sorge nichtehelicher Kinder bereits kräftig kommerzialisiert. Ein Verlag (dessen Name ich mal weglasse) schreibt mir:

Sehr geehrter Herr Burschel,

Lernen Sie jetzt Famxxx kostenlos kennen und laden Sie sofort schon hier das neue Antragsformular fürs Sorgerecht unverheirateter Väter herunter – selbstverständlich gratis!

Das ist wieder typisch Famxxx: schnelle, konzentrierte Informationen plus konkrete Arbeitshilfen. Das spart Ihnen jede Menge Zeit für Wichtigeres.

Karlsruhe hat Anfang August entschieden: Bei unehelichen Kindern ist das gemeinsame Sorgerecht nicht mehr von der Zustimmung der Mutter abhängig. Selbstverständlich berichtet Famxxx in der neuesten Ausgabe aktuell über dieses bahnbrechende Urteil. Und als besonderen Service finden Famxxx-Leser auch schon den passenden Musterantrag im Online-Service.

 
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4 Kommentare

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Und was ist daran jetzt schlimm??

Dem versierten FamRechtler ist es ja unbenommen, den Antrag selbst zu formulieren. Wer Hilfe braucht, erhaelt sie entweder dort, oder eben in der Famxxx...

Beantragen kann man doch das gemeins. SR schon einmal - wie dann der Richter/die Richterin entscheidet, hängt ja von diesem Vordruck nicht ab, oder?

 

 

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Den Antrag selbst wird wohl jeder Anwalt auch ohne Formular "freihändig" formulieren können.

Die Begründung des Antrages ist einer formularmäßigen Bearbeitung hingegen eher nicht zugänglich.

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