Ich habe es geahnt
von , veröffentlicht am 13.09.2010Das Justizministerium schweigt noch immer. Derweil wird die Entscheidung des BVerfG zur elterlichen Sorge nichtehelicher Kinder bereits kräftig kommerzialisiert. Ein Verlag (dessen Name ich mal weglasse) schreibt mir:
Sehr geehrter Herr Burschel,
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Das ist wieder typisch Famxxx: schnelle, konzentrierte Informationen plus konkrete Arbeitshilfen. Das spart Ihnen jede Menge Zeit für Wichtigeres.
Karlsruhe hat Anfang August entschieden: Bei unehelichen Kindern ist das gemeinsame Sorgerecht nicht mehr von der Zustimmung der Mutter abhängig. Selbstverständlich berichtet Famxxx in der neuesten Ausgabe aktuell über dieses bahnbrechende Urteil. Und als besonderen Service finden Famxxx-Leser auch schon den passenden Musterantrag im Online-Service.
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
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4 Kommentare
Kommentare als Feed abonnierenChristoph Smets kommentiert am Permanenter Link
Und was ist daran jetzt schlimm??
Dem versierten FamRechtler ist es ja unbenommen, den Antrag selbst zu formulieren. Wer Hilfe braucht, erhaelt sie entweder dort, oder eben in der Famxxx...
Lilly kommentiert am Permanenter Link
Beantragen kann man doch das gemeins. SR schon einmal - wie dann der Richter/die Richterin entscheidet, hängt ja von diesem Vordruck nicht ab, oder?
Hans-Otto Burschel kommentiert am Permanenter Link
Den Antrag selbst wird wohl jeder Anwalt auch ohne Formular "freihändig" formulieren können.
Die Begründung des Antrages ist einer formularmäßigen Bearbeitung hingegen eher nicht zugänglich.
Lilly kommentiert am Permanenter Link
Nunja, man könnte ja Multiple-Choice-Aussagen zum Ankreuzen hinein schreiben ;-)