EuGH: Jetzt geht es auch dem österreichischen Glücksspielmonopol an den Kragen

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 09.09.2010

Einen Tag nach Verkündung des EuGH-Urteils zum deutschen Glücksspielmonopol (siehe Blog-Eintrag http://blog.beck.de/2010/09/08/eugh-kippt-das-deutsche-gluecksspielmonopol-oder-doch-nicht) hat der Europäische Gerichtshof  nun auch das österreichische Glücksspiel-Monopol als gegen EU-Recht verstoßend gebrandmarkt (Strafsache Engelmann):

Das Gericht argumentiert, dass das österreichische Recht, das den Betrieb von Spielbankengesellschaften mit Sitz in Österreich vorbehält, gegen Unionsrecht verstößt und die Vergabe an die Casinos Austria ohne Ausschreibung als rechtswidrig einzuordnen ist. Dies stelle eine Ungleichbehandlung zum Nachteil von in anderen Mitgliedstaaten niedergelassenen Unternnehmen dar, die keine reale Möglichkeit haben, ihr Interesse an der fraglichen Konzession zu bekunden. Dies verletze den Gleichbehandlungsgrundsatz und das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit und stellt eine mittelbare Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit dar, die nach dem Unionsrecht verboten ist.

Das Urteil bezieht sich dabei auf die alte Rechtsfassung - zwischenzeitlich hatte Österreich eine Neufassung des Glücksspielgesetzes beschlossen, die eine „vorherige öffentliche und transparenter Interessentensuche" vorsieht.

EuGH PM: http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2010-09/cp100080de.pdf

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