"Für lau": OLG Düsseldorf zu Umsatzsteuer bei Unfallreparatur

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 28.08.2010

Einmal mehr möchte ich hinweisen auf eine Besprechung von Ottheinz Kääb aus dem beck-fachdienst Straßenverkehrsrecht - FD-StrVR 2010, 307140. Es geht um OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.03.2010 - 1 U 188/09 (LG Wuppertal), BeckRS 2010, 15809. Leitsatz der Entscheidung:

Wenn der Geschädigte eines Unfalls die Nettoreparaturkosten per Gutachten oder Kostenvoranschlag abrechnen will und gleichzeitig die Umsatzsteuer aus Ersatzteilrechnungen ersetzt verlangt, so muss er vortragen und notfalls nachweisen, welcher Umsatzsteueranfall konkret angefallen ist.

 

Schauen Sie ruhig mal rein.

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