Gemeinsame Sorge hat Vorrang vor Alleinsorge, aber ...

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 27.08.2010
Rechtsgebiete: elterliche SorgeFamilienrecht18|11272 Aufrufe

Und noch eine weitere Entscheidung, die nach der Entscheidung des BVerfG zum Sorgerecht für nichteheliche Kinder ergangen ist.

Hier hatte der Vater die Alleinsorge und nur hilfsweise die gemeinsame elterliche Sorge für das nichteheliche Kind beantragt.

Das OLG stellt klar, dass zunächst immer zu prüfen sei, ob eine gemeinsame Sorge als für den anderen Elternteil weniger einschneidende Regelung in Betracht kommt. Nur wenn dies negativ beantwortet werde, komme eine Alleinsorge eines Elternteils in Betracht.

Im konkreten Fall scheide aber eine gemeinsame Sorge aus.

Denn es fehlt an der dazu erforderlichen Kooperationsfähigkeit und -willigkeit der Eltern. Dies zeigen nicht nur die anhaltenden – gerichtlichen – Auseinandersetzungen der beteiligten Eltern und die Ereignisse der letzten Wochen, sondern auch ihre in diesem Verfahren abgegebenen Erklärungen. Beide Elternteile haben – insoweit übereinstimmend – die alleinige elterliche Sorge für sich reklamiert und sich darauf berufen, mit dem jeweils anderen Elternteil in den das Kind betreffenden Angelegenheiten nicht mehr kommunizieren zu können bzw. zu wollen. Auch der Vater hat ausdrücklich erklärt, nicht (mehr) bereit zu sein, zusammen mit der Mutter die elterliche Sorge gemeinsam auszuüben.

Im Weiteren hat es der Senat dann mit nachvollziehbarer Argumentation bei der Alleinsorge der Mutter belassen.

OLG Brandenburg v. 12.08.2010 - 10 UF 109/10

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

18 Kommentare

Kommentare als Feed abonnieren

Es steht die Frage im Raum, ob die Richter anders geurteilt hätten, wenn a, der Kindesvater die gemeinsame Sorge nicht "nur"  hilfsweise beantragt hätte und b, einer der beiden Beteiligten erklärt hätte, mit dem jeweils anderen Teil sehr wohl noch komminizieren zu wollen / können...?

Andernfalls wäre nämlich künftig jede Kindesmutter in der sehr komfortablen Situation, dass sie einfach erklären bräuchte, mit dem KV nicht mehr kommun. zu wollen / können und wäre somit davor geschützt, die Sorge teilen zu müssen....

5

Sehr geehrter Herr Goldmann,

aber genau dies habe ich nun schon 2x erlebt. Die Kindesmutter beschließt, mit dem Vater nicht mehr über das Kindeswohl kommunizieren zu wollen, und schon bekommt sie das alleinige Sorgerecht.

Soweit ich das Urteil verstehe, hat der Vater faktisch als "Scheinpflegevater" das Kind fast sein ganzes Leben über überwiegend allein betreut - und nunmehr seit 10 Wochen die Mutter durch widerrechtliches Handeln diese Kontinuität durchbrochen.

Diese Kontinuität auf Seiten des Vaters ist komplett unbeachtlich -bei umgekehrtem Geechlechterverhältnis wäre bestimmt nicht so geurteilt worden, bzw. bereits beim widerrechtlichen "Fakten schaffen" mit aller justiziellen Gewalt eingegriffen worden.

Stattdessen findet Beachtung, dass die Mutter bereits ein Kind hat, wo ebenfalls der Vater ausgegrenzt ist. Man könnte meinen, wenn die Mutter einmal einen Vater ausgrenzt, dann "bekommt" sie auch alle weiteren Kindern von weiteren Vätern "zugesprochen".

Im Ergebnis heißt das "Kindeswohl ist immer Mutti" - Karlsruhe hin oder her. Damit ist Kindeswohl komplett ins Belieben der Richter gestellt, die ihre Müttervoreinstellungen nun einfach fortsetzen können.

5

Einen schönen guten Tag Herr Burschel!

Vielleicht bin ich ein bisschen einfach gestrickt, ganz gewiss aber kein Jurist und somit habe ich mindestens ein Verständnisproblem, wenn Sie schreiben:

"Im Weiteren hat es der Senat dann mit nachvollziehbarer Argumentation bei der Alleinsorge der Mutter belassen.".

Ich habe ein Problem mit der Nachvollziehbarkeit. Können Sie mir helfen?

Wie kann eine bindungsintolerante Mutter ein Sorgerecht für ein Kind erhhalten? Die Bindungstoleranz ist schließlich nicht per Begriffsdefinition unmittelbar auf eine einzelne Person beschränkt? Diese Mutter, die hier das alleinige Sorgerecht inne hat, hat ein Problem, das über die Person des Vater hinaus wirkt und dessen Folgen für das Kind bisher unabsehbare Folgen hat. Es ist schon erstaunlich, mit welch stoischer gelassenheit dieses Kind einer Egozentrikerin ausgesetzt wird. Möchten Sie Kind einer solchen Mutter sein?

Gab es wirklich keinen anderen gangbaren Weg? Ich denke schon. Die gemeinsame elterliche Sorge hätte beide Elternteile gezwungen sich neu zu orientieren, weil ein jeder Elternteil etwas zu verlieren gehabt hätte. Nämlich das Sorgerecht - ob in Teilen oder in Gänze.

Diesem Beschluss folgt das übliche Achselzucken, wie nach erfolgreichen Entfremdungen. Am Ende verlieren Kinder einen Elternteil und somit die Hälfte der eigenen Identität.

Ich halte diesen OLG-Beschluss nicht nur für ein falsches Signal, sondern er wird mit Sicherheit nachhaltig schädlich wirken. Viele Väter werden die gemeinsame elterliche Sorge nicht beantragen und Mütterverbände werden sich freudestrahlend an die Öffentlichkeit wenden, mit den Worten: "Männer wollen keine Väter sein!" Das wird mit entsprechenden Statistiken belegt. Bedauerlich, dass die Folgen derartiger Ereignisse dann auch als „Erfolgsmodelle“ gefeiert und die Proklamierenden mit Würden und hohen Auszeichnungen bedacht werden.

Irgendetwas stimmt hier nicht, wenn man sich derart an Paragrafen entlang hangelt, bis es passt. Ich bin mir sicher: Es sind die Paragrafen selbst.

Urteile wie dieses, welches Sie so schön "nachvollziehbar" finden und das entsprechende aus Naumburg gehören zum Grundübel der Scheidungsjustiz.

Der Streit, der stets so Krokodilstränenreich beklagt wird, wird dadurch, dass der, der den Streit anfängt so schön mit alleinigem Sorgerecht und reichlich Unterhalt belohnt wird erst ausgelöst und angefacht.

So wie jedes bezahlte Lösegeld Belohnung und Anreiz für die Entführer und Nachahmer ist.

Das ist so banal, dass man das kaum noch für Fahrlässigkeit halten kann sondern nur für Vorsatz der, ebenfalls vom Streit profitierenden Scheidungsindustrie sein kann.

Der Erfolg, nämlich ständig steigende strittige Scheidungsfälle und immer mehr Elend bei den Opfern beweist die Richtigkeit dieser Strategie.
Zumindest aus Sicht der Täter.

5

Nach meiner Kenntnis handelt es sich bei Sorgerechtsverfahren um Amtsverfahren.

Bei Amtsverfahren ist das Gericht nicht an die Anträge gebunden. Höchstrichterliche Rechtsprechung sagt sogar, dass Anträge in (familienrechtlichen) Amtsverfahren lediglich als Anregungen zu verstehen und zu behandeln sind.

Insofern kommt es weder verfahrensrechtlich noch materiell-rechtlich für die Entscheidung überhaupt nicht darauf an in welcher Reihenfolge "Anträge" und hilfsweise "Ersatzanträge" gestellt werden (ich verwende absichtlich Anführungszeichen, weil es im Kern in Amtsverfahren gar keine Anträge gibt).

Es mag vielleicht taktisch für die Beteiligten geschickt sein, ihr Vorbringen strukturiert in der "richtigen" Reihenfolge vorzutragen und zu begründen, weil sie dadurch die Arbeit für das Gericht erleichtern. Aber es gibt tatsächlich keine richtige oder falsche Reihenfolge, weil das gesamte Vorbringen der Beteiligten lediglich Anregungen sind.

 

 

5

@ Thilo Mühlberger

Sie haben völlig Recht. Gleichwohl bleibt es den Beteiligten unbenommen, vorzutragen, was sie vorrangig anstreben.

Aus meiner Sicht hat das OLG völlig richtig zuerst geprüft, ob das gemeinsame Sorgerecht (= gesetzlicher Regelfall) in Betracht kommt.

Erst nachdem es festgestellt hat, dass dies aufgrund mangelnder Kooperationsmöglichkeiten der Eltern nicht möglich ist, stellte sich die Frage, wem dann die Alleinsorge zu übertragen ist.

-------------------------------------------

Ralph Steinfeldt

Gab es wirklich keinen anderen gangbaren Weg? Ich denke schon. Die gemeinsame elterliche Sorge hätte beide Elternteile gezwungen sich neu zu orientieren, weil ein jeder Elternteil etwas zu verlieren gehabt hätte

Halten Sie es wirklich für mit dem Kindeswohl vereinbar, gegen den Willen beider Eltern gemeinsame Sorge anzuordnen bzw. beizubehalten?

Wo soll das Kind z.B. wohnen, wenn über seinen Aufenthalt zwischen den Eltern keine Einigung erzielt werden kann?

-----------------------------------------

@ Gerhard Raden

der Ton, den Sie in Ihren Beiträgen anschlagen, ist in diesem blog absolut unüblich. Bei aller emotionalen Betroffenheit sollte Sie sich um Sachlichkeit bemühen.

Quote:

Halten Sie es wirklich für mit dem Kindeswohl vereinbar, gegen den Willen beider

Eltern gemeinsame Sorge anzuordnen bzw. beizubehalten?

Wo soll das Kind z.B. wohnen, wenn über seinen Aufenthalt zwischen den Eltern keine Einigung erzielt werden kann?

Zunächst einmal einen herzlichen Dank, für Ihr Feedback, Herr Burschel!

Sie gehen zwar nur auf den kleinen lösungsorientierten Ansatz ein, den ich einstellte, nicht jedoch auf die umstehenden Aspekte, die mich hier hin leiteten.

Man muss als Tatrichter schon abwägen können was sich aus der getroffenen Entscheidung an Konsequenzen, nicht nur im angeführten Einzelfall ergibt - ein OLG ist schließlich kein Amtsgericht und stellt somit eine Präferenz für Folgeentscheidungen. Zurecht stellt Ihre Frage aber auch hierauf ab.

Da die gemeinsame elterliche Sorge nicht erklärt wurde, können wir getrost davon ausgehen, dass die elterliche Paarbeziehung bereits im Zeitraum um die Geburt des Kindes herum nicht mehr grundsätzlich intakt war.

Allein dies ist kein Grund anzunehmen, dass sich die elterlichen Dissonanzen mittelbar oder unmittelbar auf das Kindeswohl auswirken. Sehr wohl aber die Beschlüsse des AG sowie des OLG.

Die gemeinsame elterliche Sorge hätte angeordnet und sogleich das ABR zeitlich befristet auf einen Dritten übertragen werden können. Mit dem Ziel der Auflösung der elterlichen Konfliktsituation unter zwangsbewährter Anordnung zur Mediation. Im Geeigneten Fall (kind- nicht elternbezogen) wäre ein Wechselmodell möglich oder eine (zeitlich befristete) Festlegung des Lebensmittelpunktes bei einem Elternteil.

Dies hätte so schnell gehen können und müssen, wie dieser (tragische) Beschluss, nur wenige Tage nach der Entscheidung des BVefG, ergangen ist.

Gegenfrage:

Wie, meinen Sie, wird der elterliche Konflikt, der nun offensichtlich einen Elternteil zum Gewinner und einen zum Verlierer erklärt hat aufzulösen sein und dies wiederum unter dem von Ihnen angeführten Aspekt zum Kindeswohl?

Gerade mit diesem Beschluss wurde diesem dreijährigem Kind ein Elternteil auf Dauer genommen, egal welcher Elternteil zu diesem (un)Zeitpunkt den Zuschlag für Unterhalt und Betreuung erhielt.

5

Herr Burschel,
in Anbetracht des Leids und Elends das Sie und ihre Kollegen Tausendfach über Väter und Kinder bringen, ist mein Ton durchaus moderat.

Wenn ihnen ihre Kinder, ganz oder bis auf ein geringfügiges Besuchsrecht entzogen würden, und sie dafür auch noch finanziell ruiniert würden, ohne, dass sie sich auch nur das Geringste haben zu Schulden kommen lassen, würden sie auch nicht mehr diese kalte Gleichgültigkeit an den Tag legen können.

Und wie schon gesagt, können sie sich nicht darauf berufen, nur den bestehenden Streit zu klären, sondern Urteile, wie das von Ihnen hier "nachvollziehbar" genannte produzieren diesen Streit erst. Sie und ihre Kollegen sind daher eindeutig Teil des Problems und nicht Teil der Lösung.

Das deutsche Familienrecht ist seit Jahren als menschenverachtend, diskriminierend, und als das schlechteste in Europa bekannt und hat mit Sicherheit keinen Respekt, sondern nur Verachtung verdient.

5

Nanana Herr Raden, sind also immer die anderen Schuld? (Sagt meine jüngere Tochter aber auch immer ;) )

 

Im Ernst, Sie können doch nicht pauschal auf die gesamte deutsche Justiz schimpfen, wenn Ihre Ehe in die Brüche ging und daraus resultierend Ihrer Exgattin das alleinige SR übertragen wurde. Davon mal abgesehen kann ich den Richter/die Richterin sogar ein wenig verstehen, nachdem was man so von Ihnen hier liest, tut mir leid.

 

Egal welche SR-Entscheidung, wenn man nicht selbst dabei war, kann man sich sowieso kein Urteil darüber erlauben - insofern nützt es wenig einfach alles zu verdammen, was entschieden wird - vielfach oder meistens werden diese Entscheidungen schon ihre Richtigkeit haben..

 

Just my 2 pences

5

Lilly, Sie irren sich.

Ich habe für 3 meiner Kinder das Sorgerecht und für mein erstes Kind zwar kein Sorgerecht, jedoch hat die Mutter dieses Kindes nie die Hilfe der Justiz gesucht um mich auszugrenzen oder zu ruinieren.
Es wurde mir auch nicht, als Resultat der Scheidung, das GSR entzogen, was ihr aber ein Leichtes gewesen wäre, wie man an vielen Tausend Urteilen, wie den beiden genannten erkennen kann.
Es ist leider keine Ausnahme, dass Mütter nur Streit anzufangen brauchen, um mit dem ASR belohnt zu werden, was Herr Burschel ja mit seiner eigenen Statistik bestätigt.
Immer wenn eine Partei das ASR beantragt, wird es ganz überwiegend der Mutter zugesprochen.
Oder wenn die Mutter wegziehen möchte und der Vater sein Kind nicht verlieren möchte, ist es vielfach geübte Praxis, dem Vater das SR oder zumindest das ABR zu entziehen, nur weil er die Rechte aus dem GSR wahrnehmen möchte.

Richtig ist, dass ich noch bei keiner SR-Entscheidung anwesend war, aber alleine die Tatsache, dass es in über 90% der Fälle der Mutter zugesprucht wird, schließt eine objektive Entscheidung der Gerichte schon statistisch aus.
Darüberhinaus werden ja oft genug die Begründungen veröffentlicht, so dass man sehr wohl erkennen kann, was die Grundlage war.
Z.B. wenn das OLG-München einem Vater das SR entzieht, damit die Mutter mit dem Kind nach Südamerika ziehen kann.
Oder das OLG-Celle zwar erkennt, dass die Mutter zwar keinerlei Bindungstoleranz zeigt und für den Streit zwischen den Eltern ganz überwiegend verantwortlich ist, aber auch hier im Ergebnis das SR alleine auf die Mutter überträgt.

Ich wüsste nicht, warum ich nicht dem Gericht die Schuld an solch katastrophalen Entscheidungen geben sollte.

Ich kenne genug Fälle, so dass ich mit Fug und Recht behaupten kann, dass das deutsche Fam.Recht darauf ausgerichtet, ist Väter so weit wie möglich auszubeuten und von ihren Kindern fern zu halten. Und das bezieht sich nur zum Teil auf meinen eigenen Fall.
Die zahlreichen Verurteilungen Deutschland durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte spricht eine deutliche Sprache.
Die Tatsache, dass diese Verurteilungen etwas zurück gegangen sind, ist nicht etwa darauf zurück zu führen, dass sich die Lage gebessert hätte, sondern einzig darauf, dass die deutsche Beate Jäger auf den Stuhl der Vorsitzenden gehieft wurde.
Das berühmte Zaunegger-Urteil kam auch nur dadurch zustande, dass Frau Jäger am vorgelagerten Urteil, welches dort gerügt wurde, beteiligt war und ihr Stellvertreter, dies als einzige Gegenstimme nicht verhindern konnte.

5

Lieber Herr Steinfeldt,

eine OLG-Entscheidung ist immer nur der Schlusspunkt eines langen Verfahrens.

Viele Amtsgerichte (auch das meinige) arbeiten heute nach dem Cochemer Modell. Das heißt, es wird in vielen Beratungsrunden (sie könen es auch Mediation nennen) versucht, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Auch die meisten nach dem Scheitern der Beratungen eingesetzten Sachverständigen (jedenfalls die, die ich beauftrage) arbeiten mit lösungsorientierten Ansätzen.

Und doch: In einer bestimmten Anzahl der Fälle kommt trotz eines langen und intensiven Beratungsprozesses eine konsensuale Lösung nicht zustande. Die Eltern sind - sozusagen - austherapiert. Es muss dann im Sinne des Kindes eine Entscheidung getroffen werden (wobei ich ein aufgezwungenes Wechselmodel für falsch halte).

Selbstverständlich muss es in einem Rechtsstaat gegen eine solche Entscheidung ein Rechtsmittel geben. Auch die OLG werden im Beschwerdeverfahren zunächst noch einmal versuchen, eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen. Wohlwissend, dass die Entscheidungdes OLG im Regelfall endgültig ist (also genügend Einigungsdruck aufgebaut ist) scheitert auch hier in bestimmten Konstellationen eine Einigung (btw: die Fälle, in denen es zu einer Einigung kommt, werden nie publik).

Schlussum: Ich kenne die Vorgeschichte und die Einzelheiten der vorgestelletn Entscheidung nicht, aber ich gehe davon aus, dass (auch hier) alles getan wurde, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Gerade mit diesem Beschluss wurde diesem dreijährigem Kind ein Elternteil auf Dauer genommen

Das stimmt doch nicht!

Genommen wurden dem Vater bestimmte Entscheidungsbefugnisse.

Unbenommen sind dem Kind und dem Vater das wechseleseitige Umgangsrecht und die Umgangspflicht.

Quote:
Das stimmt doch nicht! Genommen wurden dem Vater bestimmte Entscheidungsbefugnisse.
Unbenommen sind dem Kind und dem Vater das wechseleseitige Umgangsrecht und die Umgangspflicht.

DAS stimmt nicht.

Mit dem Sorgerecht, bekommt die Mutter nicht nur die praktische Möglichkeit, sondern das ausdrückliche Recht, mit dem Kind hin zu ziehen, wo sie will, und damit das Umgangsrecht zu endgültig auszuhebeln. Die Gewährung eines "großzügigen" Umgangsrechts ist ein reines Lippenbekenntnis, wenn die Mutter das erstmal ein paar Tausend Kilometer verschleppt hat und der Vater die allein ihm auferlegten Kosten nicht tragen kann.

Er verliert auch das, theoretische, Recht, von Schule und Ärzten etwas über sein Kind zu erfahren.

Er verliert das Recht, sein Kind vor einer möglicherweise gewalttätigen Mutter oder deren Lebensgefährten zu schützen, von denen bekanntlich, wie auch gerne unterschlagen wird, die größte Gefahr für das Kind ausgehen.
Die absolute Entrechtung von Vätern ohne Sorgerecht, lässt sich auch am Fall Görgülü ablesen, der ein bezeichnendes Licht, nicht nur auf die Rechtsbeuger vom (mal wieder) OLG-Naumburg werfen, sondern auf die gesamte Rechtsindustrie, die alles tut um diese Rechtsbeuger zu schützen.

4

Sehr geehrter Herr Burschel,

es gibt viele Fälle, die mit Namen wie Reichert oder Alteck geschmückt sind. Und wie es um die persönlichen Kontakte nach elterlichen Trennungen bestellt ist, wissen Sie zudem. Insofern spielt es auch keine Rolle mehr, wer zukünftig entnervt aufgibt: Das Kind oder der nichtbetreuende Elternteil. Aber auch solche Fälle rücken nur selten in das öffentliche Interesse.

Zur Cochemer Praxis sei angemerkt, dass diesem wohl ein Modellcharakter zukommt, dies jedoch nach Belieben der jeweiligen Gerichte abgeändert und somit umetikettiert wurde und wird. Selbst das BMJ war stolz auf "den Einsatz von Elementen aus dem sogenannten Cochemer Modell".Wie vielen Betroffenen hat´s geholfen und wie vielen Betroffenen hätte eine konsequentere Umsetzung helfen können?

Quote:
Auch die OLG werden im Beschwerdeverfahren zunächst noch einmal versuchen, eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen.
Das AG beschloss am Samstag, den 19.06.2010, das OLG, Donnerstag, den 12.08.2010 !!!

Da Sie mir die Kernfrage zur Mutter nicht bentwortet haben, lieber zügige Entscheidungen als Zwang und langwierige Annäherungsprozesse sehen, bedanke ich mich für Ihre eindeutige, wenngleich mir in Teilen unverständliche, Positionierung und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.

4

wie vielen Betroffenen hätte eine konsequentere Umsetzung helfen können?

welche konsequente Umsetzung von was?

Da Sie mir die Kernfrage zur Mutter nicht bentwortet haben

Welche Kernfrage zur Mutter?

Sehr geehrter Herr Burschel,

Quote:
wie vielen Betroffenen hätte eine konsequentere Umsetzung helfen können? welche konsequente Umsetzung von was?

Der Cochemer Praxis.

Quote:
Da Sie mir die Kernfrage zur Mutter nicht bentwortet haben Welche Kernfrage zur Mutter?

Wie kann eine bindungsintolerante und Konsens ablehnende Mutter das Sorgerecht für ein Kind - zudem: Allein (!) - erhalten?

Mit freundlichem Gruß

 

4

1. Wesentliche Teile des Cochemer Modells sind jetzt Gesetz, siehe, §§ 155, 156 FamFG

2. Bindungsintoleranten und auch sonst erziehungsunfähigen Elternteilen ist unabhängig vom Geschlecht das Sorgerecht zu entziehen. Vgl. hier (S. 8, der Fall Doreen mit update insoweit, dass Doreen jetzt bei ihrem Vater lebt)

Ersteinmal meinen Respekt, dass sich ein Direktor eines Amtsgerichts hier öffentlich einer Diskussion stellt, das sollte Vorbildcharakter haben.

Leider gehen Sie fälschlicherweise davon aus, dass an deutschen Familiengerichten objektiv und im Sinne des Gesetzgebers gehandelt wird. Dem muss ich aus eigener Erfahrung widersprechen.

Wenn ich mir den Fall Doreen ansehe,  die jetzt doch bei Ihrem Vater lebt, frage ich mich als Laie, warum man die Entfremdung der Mutter so lange unterstützt hat. Man braucht doch nicht monatelang auf ein oft schlechtes und einseitiges Gutachten warten, oder JAHRELANGEN Umgangsboykott zu akzeptieren um im Sinne des Kindes zu handeln. Doreen hat wieder zu Ihrem Vater gefunden aber die verlorene gemeinsame Zeit ist nicht zu ersetzen!

Jemand der aus was für Gründen auch immer so ein Spiel (Entfremdung und Umgangsboykott) auf dem Rücken seines Kindes austrägt, ist auch ohne Gutachten präventiv als erziehungsunfähig einzustufen. Es wird vor allem auch nicht "nur" ein Elternteil entsorgt, sondern dessen ganze Familie gleich mit.

Hätte man im Fall Doreen gleich die Konsequenzen gezogen und der Mutter sofort die rote Karte gezeigt, wäre Doreen viel Leid und Ärger erspart geblieben.

Ihre Sorge um die durch die Trennung verursachten Probleme,

"Erst recht und generell droht das Beziehungsdreieck bei einer Trennung/Scheidung der Eltern aus den Fugen zu geraten:
• Seinen Lebensmittelpunkt hat das Kind nur noch bei einem Elternteil, der andere verschwindet – von Besuchskontakten abgesehen – real und psychisch aus seinem Leben.
• Dem „Ausziehenden“ wird die Schuld an der Trennung zugewiesen.
• Die tatsächliche oder auch nur vermeintliche Abhängigkeit zu dem jetzt „alleinerziehenden“ Elternteil wächst. Zugleich entsteht möglicherweise die Angst, auch diesen Elternteil noch zu verlieren, was zu einer Fixierung auf diesen Elternteil führen kann.
• Das Kind plagen Schuldgefühle (war ich nicht brav genug, habe ich zu hohe Anforderungen gestellt und damit die Trennung meiner Eltern verschuldet?)
• Regelmäßig wird die materielle und psychosoziale Situation der Familie durch die Trennung nicht unerheblich verschlechtert.
• Neue Partner der Eltern erscheinen und es müssen neue Beziehungsdreiecke gebildet und gelebt werden."

würde man durch das Wechselmodell, welches in vielen Ländern Standard ist, zum größten Teil ausmerzen.

Vor allem Punkt 1-4 würde man zum Gunsten des Kindes abschwächen und teilweise eliminieren.

Trotzdem sperren sich alle Familiengerichte und selbst Sie dagegen. Den Konflikt bekommt ein Kind auch, oder vor allem mit, wenn kein Umgang zum anderen Elternteil mehr besteht, oder stark eingeschränkt ist. Ob es nun alle 14 Tage ein Aufeinandertreffen der Parteien gibt, oder jede Woche, wird keinen (großen) Unterschied machen.

Die Frage muss nicht sein, ob beide das SR erhalten oder behalten, man muss sich nur Gedanken machen wie man es in der Praxis umsetzt.

Ist die deutsche Justiz so arrogant, dass man nicht über den Tellerrand hinaus blicken kann und sich die Regelungen der Nachbarländer einmal ansieht und eigene Defizite eingesteht und nachbessert? Schweden ist ja als das Kinderfreundlichste Land bekannt, weit weg wäre es auch nicht!

Selbst Brasilien hat seit diesem Jahr das Wechselmodell als Standard eingeführt. Das sollte einem zu denken geben, vor allem den Familienrichtern.

40% der Trennungskinder haben zu einem Elternteil innerhalb eines Jahres keinen Kontakt mehr. Können sich die Familiengerichte ein noch schlechteres Zeugnis ausstellen?

 

 

 

 

 

 

4

Kommentar hinzufügen