Miese Rückgriffsquote

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 17.08.2010
Rechtsgebiete: UnterhaltsvorschussFamilienrecht1|2508 Aufrufe

Im Jahr 2008 zahlten die Jugendämter insgesamt 846,3 Millionen € an Unterhaltsvorschuss aus.

Im gleichen Zeitraum wurden von den Unterhaltsschuldner nur 164,7 Millionen € zurückgezahlt, das entspricht einer Rückgriffsquote von nur 19,7%.

Zur Verbesserung derselben sieht ein Gesetzentwurf des Bundesrates vor, dass die Informationsquellen zur Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs eines Kindes gegen Unterhaltsschuldner durch die Einführung eines automatisierten Datenabgleichs und Kontenabrufs ausgeweitet werden. Diese Möglichkeit hat sich nach Ansicht der Länderkammer bereits beim BAföG und beim Wohngeld als wirksames Mittel zur Verhinderung missbräuchlicher Inanspruchnahme bewährt.

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1 Kommentar

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Recht so. Aber müsste die Rückgriffquote nicht anders berechnet werden? Nämlich, wie viel wurde von den Schulden eines spezifischen Jahres zurückgezahlt und nicht wieviel wurde innerhalb des gleichen Jahres (auf vielleicht ganz andere Schulden) zurückgezahlt?

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