Virtuelle Grabpflege: Geschäftsideen aus den USA

von Dr. Michael Karger, veröffentlicht am 16.08.2010

Ein spezielles Internet-Erbrecht braucht es nicht, das BGB genügt. Aber wer hilft den Erben bei der Verwaltung des digitalen Nachlasses? Wer schließt E-Mail-Accounts und Weblogs, was geschieht mit den Accounts in Social Communities? Originell und lesenswert hierzu der Beitrag "Virtuelle Grabpflege" von Ben Schwan in Technology Review: US-Firmen mit bedeutungsschweren Namen wie "Deathswitch" oder "Legacy Locker" haben ein sich neues Geschäftsfeld erschlossen und bieten digitale Nachlassverwaltung für Erben. Zu Legacy Locker siehe auch schon SPIEGEL ONLINE NETZWELT.

Besonders speziell ist das Angebot von Death Switch: Hier muss der registrierte Kunde -analog zum "Totmannknopf" - in bestimmten Zeitabständen passwortgeschützte Nachrichten an das System senden - tut er dies trotz mehrerer Aufforderungen nicht, schickt das System automatisch die vom Kunden vorverfassten Mail-Nachrichten an die von ihm bestimmten Empfänger. Werbespruch: "Don't die with secrets that need to be free!"

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Wer hilft den Erben bei der Verwaltung des digitalen Nachlasses? - gute Frage.

Die genannten Dienste sind engischsprachig. Inzwischen gibt es auch deutschsprachige Dienste. Allen gemeinsam ist, dass Sie ein Angebot zur Vorsorge sind. Zu Lebzeiten hinterlegt ein User seine Zugangsdaten etc., die im Todesfall an die Erben gegeben werden.

Aber wieviele Menschen denken zu Lebzeiten daran, vorzusorgen? Und ist die Vorsorge aktuell (neue Accounts, neue Passwörter)?

Der erste Dienst zur Regelung des digitalen Nachlasses post-mortem ist SEMNO. Ausgangsbasis ist die Analyse der Hardware. Daten auf der Festplatte und Spuren der Internetnutzung werden aktuell erfasst und im Auftrag der Erben bearbeitet und verwaltet s. www.semno.de

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