Berliner Führerschein...wie geschmiertInhalt abgleichen

Rechtsgebiet: Verkehrsrecht
Experte: Carsten Krumm

Richter am Amtsgericht

15.08.2010

Da konnte man in Berlin doch in letzter Zeit besonders leicht eine Fahrerlaubnis erwerben....und nun auch schnell wieder abgeben. Denn wann gibt es das schon einmal, dass eine massenhafte Rückgabe von Führerscheinen (fast 1000) freiwillig stattfindet? Offenbar konnte man Fahrlehrer und Prüfer mit einem Betrag von 2000 Euro aufwärts schmieren, um zuverlässig eine Fahrerlaubnis zu bekommen. Hier die entsprechende Meldung der Berliner Morgenpost.  

Siehe auch:

Kommentare

Kommentare:
Tilman

16.08.2010

Im Artikel steht "Die erschreckende Bilanz: Mehr als die Hälfte der überprüften Fahrer hatten nicht die theoretischen Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten, um ihr Auto sicher durch den Verkehr zu steuern." Die Frage ist natürlich, wie diese "Überprüfung" statt fand - ging es um Grundlagen oder wurde genauso geprüft wie bei der Prüfung? Ein durchschnittlicher Berliner Stadt-Fahrer dessen Prüfung schon einige Zeit zurückliegt, wird sich vermutlich nicht sofort erinnern, wieviele Meter man vor einem Andreaskreuz nicht parken darf oder welche Geschwindigkeit gilt wenn man mit Anhänger auf einer Landstrasse fährt, oder was die Mindestgeschwindigkeit (!) auf der Autobahn ist.

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sic!

16.08.2010

Ha, eine Fangfrage ^^

Es gibt keine allgemeine Mindestgeschwindigkeit auf deutschen Autobahnen. Es gibt nur eine Beschränkung der Fahrzeuge, die auf einer Autobahn fahren dürfen (die ominösen 60 km/h eingetragene Höchstgeschwindigkeit).

Z 275 wäre eine echte Mindestgeschwindigkeit, aber die ist nur selten auf Autobahnen zu finden, und beträgt nicht selten 30km/h auf der rechten Spur dann.

Wobei man letztendlich dann wieder kleinlich sein könnte, und auf den §3 StVO verweisen könnte, der aber auch wieder nur eine Relation zieht, und keine Mindestgeschwindigkeit anspricht.

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Rechtsgrundlage

16.08.2010

Da dies ein juristisches Blog ist:

 

Auf welcher Rechtsgrundlage kann eine solche nachträgliche Überprüfung und Entziehung stattfinden?. Was sind die Anforderungen an den möglicher Weise benötigten "Anfangsverdacht"?

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