Die Öko-Scheidung

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 13.08.2010
Rechtsgebiete: ScheidungFamilienrecht2|2255 Aufrufe

Der Online-Scheidung stand ich ja bislang bekanntermaßen kritisch gegenüber.

Aber dieses Argument hat mich nun doch überzeugt.

 

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2 Kommentare

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An einem mündlichen Verhandlungstermin vor Gericht kommt aber auch dieser Rechtsanwalt dann nicht vorbei. Und so ergibt sich dann die Situation, dass dieser Kollege, der, nehmen wir einmal an, in Hamburg ansässig ist, eine Scheidung vor dem Familiengericht in München betreibt, dann von Hamburg nach München fahren muss, was die ganze Öko-Bilanz hinfällig macht.

Aber nein: Es gibt da ja die Möglichkeit, eine/n Kollegin/en vor Ort einzuschalten und damit sich das ganze für diesen Kollegen, der der/n Kollegin/en vor Ort die Mandate wegnimmt, dann auch lohnt, soll die/er Kollegin/e vor Ort mit einer Art Mindestgebühr (€ 200,00) abgespeist werden.

Das ist die Kehrseite dieser öko-bilanzierten Betrachtungsweise.

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