AG Wuppertal: Schwarz-Surfen über unverschlüsseltes WLAN ist keine Straftat

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 12.08.2010Das Thema WLAN hatten wir schon einige Male im Blog ( z.B. http://blog.beck.de/2010/05/14/bgh-haftung-bei-ungesichertem-wlan-anschluss-privater).   Hier etwas Neues aus strafrechtlicher Sicht: Das Amtsgericht Wuppertal hat in einem  Beschluss vom 3.8.2010 (Az. 20 Ds- 10 Js 1977/08-282/08) den Antrag auf Eröffnung eines Hauptverfahrens wegen Einloggens in ein unverschlüsseltes WLAN - sog. "Schwarz-Surfen"  -  abgelehnt.   Es handele es sich beim "Schwarz-Surfen" nicht um eine Straftat.  Insbesondere sei die automatisch erfolgenden Zuweisung einer IP-Adresse im Rahmen eines "Logins"  in das WLAN keine abgefangene Nachricht i.S.d. § 89 S.1 TKG. Auch der § 44 I i.V.m. § 43 II Nr.3 BDSG  sei nicht erfüllt, da es sich bei den IP-Daten nicht um personenbezogenen Daten handele.   Anscheinend ist das eine Abkehr von früher Rechtsprechung des Gerichts.      Wie sehen Sie das?    Denn Volltext finden Sie hier - Danke an den Kollegen Jens Ferner für den Hinweis: http://www.schwarz-surfen.de/urteile/ag-wuppertal-beschluss-20-ds-10-js-197708-28208-03-08-2010/  
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8 Kommentare

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Sehr schöne Entscheidung, die erste Entscheidung des AG Wuppertal war ja auch etwas skurril und strotzte vor Unverständnis bzgl. der technischen Vorgänge. Soweit juristisch die Bewertung.

In anderen Blogs las man schon, dass mit der fortschreitenden Angst vor Abmahnungen / Ermittlungsverfahren aber wohl die Verschlüsselung von Wlan-Netzen zunehmen wird, sodass der kostenlose Mailcheck über ein fremdes Wlan zur Seltenheit wird.

 

Ich genieße es immer wieder in den USA, in einer x-beliebigen Mittel-/Großstadt nach nur 30 Sekunden Fußweg ein "Linksys"  "Belkin" oder "default" gefunden zu haben, welches mir einen kurzen Blick in meine Mails ohne Kosten erlaubt.

 

Grüße

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In Wuppertal fahren die Schwebebahnen auch immer hin und her... Wie dem auch sei,  das Schwarz-Surfer Fangen dürfte schwieriger werden. Viellecht doch kein guter Anschlussjob für die tausend oder mehr GEZ-Gebühreneintreiber gegen Schwarzseher, die vermutlich aus anderen Gründen entlassen werden? :-)

http://www.focus.de/kultur/medien/gebuehrenreform-gez-mitarbeiter-muessen-um-job-zittern_aid_518723.html

Juristisch ist dem nicht m.E. nichts mehr hinzuzufügen. Rechtspolitisch ist es jedoch höchst erfreulich, dass der Meinung, jedes vermeintlich sozialwidrige Verhalten sei strafbar, entgegengewirkt wird. Ich frage mich schon welches Verhalten hier eigentlich strafbar sein soll. Dem Eigentümer des W - LAN - Netzwerkes entsteht kein zusätzlicher Schaden, da wohl die allermeisten Router mittels einer sog. Flatrate das Internet nutzen und dadurch keine weiteren Kosten entstehen. Darüber hinaus wird bei offenen W - LAN Netzwerken keine Sperre bzw. technisches Hindernis überwunden, so dass man weder an das Verhalten noch einen Erfolg anknüpfen könnte.

Als rein akademisches Problem: Nehmen wir mal an, die erste Entscheidung des AG Wuppertal wäre juristisch korrekt, würde ich mich dann strafbar machen, wenn mein Mobiltelefon sich automatisch in ein W - LAN einwählt? Ich habe dann doch mit der Aktivierung des W - LAN zumindestens billigend in Kauf genommen, dass die Möglichkeit besteht, dass ich mich einwähle?! Natürlich bestehen hier in der Praxis Beweisprobleme.

 

Mit besten Grüßen,

 

Kant :-)

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In Spanien stellen unter dem Motto "Internet für Jedermann" viele öffentl. Einrichtungen (Gemeinden) unverschlüsselte WLAN-Zugänge zur Verfügung. Darüberhinaus gibt es in sehr vielen Bibliotheken Computer zur allgemeinen Benutzung und dazu kostenlosen WLAN-Zugang. Auch in vielen Einkaufszentren wird auf eine WLAN-Zone hingewiesen.

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Eine wirklich gute Entscheidung. Meiner Meinung hätte es aber gar nicht soviel "juristischer" Argumentation bedurft, man muss sich einfach mal die technischen Vorgänge vor Augen führen:

Die betrachte "Einwahl" in ein WLAN-Netz erfolgt in ihrer einfachsten Weise schlicht über die Zuweisung einer IP-Adresse im jeweiligen Netzwerk. Das passiert aber nur dann automatisch, wenn der Betreiber des Netzwerkes auch einen sog. DHCP-Server (Dynamic Host Configuration Protocol) betreibt, der an die einzelnen Clients eben diese IP-Adresse vergibt. Jeder handelsübliche Router verfügt über einen solchen DHCP-Server, der in der Grundkonfiguration auch regelmäßig eingeschaltet ist.

Charakterisierend für einen solchen einfachen DHCP-Server ist es nun, dass jedes Gerät, also auch jedes unbekannte Gerät, das eine IP anfordert, diese sofort und ohne weitere Autorisierung durch den DHCP-Dienst zugewiesen bekommt. Der Client (bisher ohne IP) sendet dazu eine DHCPDISCOVER-Anfrage auf die sich ein DHCP-Server in einem WLAN in Reichweite mit DHCPOFFER zurückmeldet. Daraufhin sendet der Client wiederum den DHCPREQUEST auf den der Server mit den Konfigurationsdaten antwortet. Der Client hat nun eine IP-Adresse im lokalen WLAN. In der Regel wird zudem ein DNS-Server (Domain Name System zur Auflösung von Netzwerkadressen) bekannt gemacht (ggf. über Forwarding, d.h. DNS Anfragen werden übern den Router an einen im Internet erreichbaren DNS weitergereicht). Dies alles geschieht vollständig im Rahmen der gewünschten Betriebsweise eines DHCP-Servers. Mit anderen Worten, hier ist nichts "schwarz". All das hat auch überhaupt nichts mit Eindringen in ein fremdes WLAN, Wardriving, Hacking oder sonst was zu tun. Als Betreiber eines DHCP-Server wünsche ich ja sogar eben diesen technischen Ablauf, damit auch meine eigenen, dem Netzwerk unbekannten Geräte, ohne manuelle Konfigurationsarbeit einen Netzwerkzugang bekommen.

Daraus ergibt sich, dass sämtliche Signale für JEDEN potentiellen Nutzer im Rahmen der gewählten Betriebsart des Netzwerkes bestimmt sind. Warum man bei dieser technischen Sachlage überhaupt auf die Idee einer Straftat gekommen ist, bleibt mir völlig unerklärlich.

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Wenn man einen Schwarzsurfer in seinem Netzwerk hat, ist man aber auch irgendwie selber schuld, man kann sein Netzwerk ja sichern. Das ist wie die Haustuere immer offen zu haben und sich wundern, wenn mal wer einbricht.

Ich glaube eher, dass das Gericht das Problem darin sieht, dass der Schwarzsurfer was anstellen kann. Wenn er Mist baut, oder etwas illegal runter laedt, ist automatisch der Besitzer des Wlan-anschlusses dran, der dann bloed aus der Waesche guckt.

Ich bin grade in den USA und geniesse es auch, immer und ueberall wlannetzwerke zu haben. Viele Laeden und Einrichtungen bieten einen freien Zugang an

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