So geht´s: Abstellen eines Automatik-PKW (Urteilsbesprechung!)

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 10.08.2010

Im Beck-Fachdienst Straßenverkehrsrecht findet sich unter FD-StrVR 2010, 306022 eine Besprechung von LG Detmold, Urteil vom 14.04.2010 - 10 S 150/09 (AG Lemgo), BeckRS 2010, 15855. Es geht um die Schadensersatzpflicht bei einer Schadensverursachung durch ein abgestellten Automatikfahrzeug. Hier findet man die Besprechung von RA Ottheinz Kääb "für lau". Den "Fachdienst"-Leitsatz hab ich mal nachfolgend eingefügt:

Die Haftung nach § 7 StVG endet, wenn der Pkw auf einem Privatgrundstück verkehrsmäßig ordnungsgemäß abgestellt ist. Dazu genügt nach einer Entscheidung des Landgerichts Detmold bei einem Pkw mit Automatikgetriebe grundsätzlich die Einstellung der Parkposition «P» und das Feststellen der Handbremse. Weiter haben die Richter entschieden, dass allein aus dem Abstellen eines Fahrzeugs auf einer möglicherweise eis- oder schneeglatten Fläche an einem Gefälle kein schuldhaftes Verhalten zu folgen ist.

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