Kinderwegnehmer oder Kinderretter?

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 06.08.2010

Weil eine Gefährdung des Kindeswohls anders nicht abzuwenden war, haben die Gerichte in Deutschland im Jahr 2009 in rund 12 200 Fällen den vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge angeordnet. In rund 9 500 Fällen übertrugen die Gerichte das Sorgerecht ganz oder teilweise auf die Jugendämter, in den übrigen Fällen einer Einzelperson oder einem Verein.
 
Bei der Übertragung des teilweisen Sorgerechts an ein Jugendamt wurde in 2.300 Fällen (24%) nur das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen. 

 Die Zahl der gerichtlichen Maßnahmen zum Sorgerechtsentzug ist deutschlandweit gegenüber 2008 leicht zurückgegangen (– 0,7%). In den einzelnen Bundesländern gab es dagegen teilweise gravierende Veränderungen. Rückgängen zwischen 25% und 36% in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen und Berlin stehen Anstiege zum Beispiel in Bayern (14%), Schleswig-Holstein (16%), Brandenburg (18%) und dem Saarland (31%) gegenüber.

Quelle: Statistisches Bundesamt

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5 Kommentare

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Gibts auch irgendwo eine Statistik, wie oft das wieder rückgängig gemacht wurde - also in wievielen Fällen die Eltern das SR zurück bekommen haben? Oder kommt sowas so gut wie nie vor?

Was die Überschrift angeht - beides, je nach Seite des Betrachters.

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Mir ist keine solche Rückkehrerstatistik bekannt. Die Zahl dürfte jedoch gering sein.

Es kommt hinzu, dass sich zwischen Kind und Pflegeeltern oft eine ausgesprochen gute Beziehung entwickelt. Dann kommt eine Verbleibensanordnung nach § 1632 IV BGB in Betracht.

Gibt es Urteile die sich darauf berufen ein Kind komplett aus der Familie zu nehmen weil die getrennt lebenden Eltern außer Stande sind miteinander zu kommunizieren?

Solches wurde mir erst letzte Woche angedroht. Obwohl Erziehungsfähigkeit attestiert wird und ansonsten keinerlei Notwendigkeit vorliegt.

"Weil eine Gefährdung des Kindeswohls anders nicht abzuwenden war, haben die Gerichte in Deutschland im Jahr 2009 in rund 12 200 Fällen den vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge angeordnet."

 

Sehr lobenswert, dass ein Amstgerichtsdirektor hier behauptet, dass in allen 12.200 Fällen korrekt gearbeitet worden sei, dass die Gerichte nur im Sinne des Kindeswohls eingegriffen haben.

Deutsche Richter sind eben gutherzig, verantwortungsbewusst und gesetzestreu, das wird ja schließlich durch die richterliche Unabhängigkeit sichergestellt.

Zum Glück hat Richter Burschel hier für Klarheit gesorgt, denn es gibt - gerade im Internet - ja viele Stimmen, die von "Kinderklau" usw. reden!

 

 

 

 

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Wie oft wurde bereits unmittelbar nach der Entbindung noch in der Klinik ohne Gerichtsentscheid, das Neugeborene einer schwer traumatisierten pschyschisch kranken Mutter vom Jugendamt wegenommen ?

 

 

 

 

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