Anwaltszwang für Bezirksrevisoren ?

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 06.08.2010

Der BGH hat sich im Beschluss vom 07.07.2010 – VII ZB 149/10 - mit der Frage beschäftigt, ob eine Bezirksrevisorin im Rahmen einer Rechtsbeschwerde vor dem BGH postulationsfähig ist. Nach dem BGH ist die bisherige Rechtsprechung, die im Verfahren der Rechtsbeschwerde den Bezirksrevisor unmittelbar für postulationsfähig ansah, durch das am 01.07.2008 in Kraft getretene Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts und die hieran anknüpfenden Regelungen des FamFG überholt. § 114 Abs. 3 Satz 2 FamFG erfordere die Befähigung zum Richteramt. Das Amt des Bezirksrevisors werde Rechtspflegern übertragen, diese verfügten regelmäßig nicht über die Befähigung zum Richteramt.

 

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