SWIFT II - Datentransfer in die USA zur Verfolgung von Terroristen
von , veröffentlicht am 03.08.2010Das Thema "SWIFT" haben wir schon mehrfach im Blog gehabt. Am 1.8.2010 trat das äußerst umstrittene EU/US SWIFT II nun in Kraft. Das bietet mir Gelegenheit, auf einen sehr lesensweren Artikel mit zahlreichen Links auf der Webseite der MMR zu diesem Thema hinweisen:
http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?sessionid=846054F015534434B5FAC35617058408&site=MMR
Einen besonderen Hinweis verdient das Interview mit Frau Professor Dr. Herta Däubler-Gmelin, Bundesjustizministerin a.D. zu diesem Thema (ebenfalls in dem Artikel zitiert).
Weiterhin zu dem Thema bereits hier im Blog: http://blog.beck.de/2010/07/19/swift-eu-us-datenaustausch-zur-terroristenverfolgung-auskunftsanspruch
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
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5 Kommentare
Kommentare als Feed abonnierenSeidl kommentiert am Permanenter Link
Die Verlinkungen zum SWIFT-Bericht von cenjur sind jetzt online gestellt und hier abrufbar:
http://www.cenjur.de/europa/swift/swiftfraant.htm - enthält die gestellten Fragen von cenjur (Antworten dort verlinkt)
Das Spezialinterview mit Herta Däubler-Gmelin ist hier direkt aufrufbar:
http://www.cenjur.de/europa/swift/pi_hdgp.pdf
Lutz kommentiert am Permanenter Link
Vielen Dank! Das Interview ist sehr interessant.
Seidl kommentiert am Permanenter Link
Dem Spezialinterview lagen die Fragen und Antworten an/von BMJ, BMI, BfDI sowie der Europa-Abgeordneten von CDU, SPD und Grüne ebenfalls zugrunde, wie alle Fakten um das Abkommen selbst. Es ist ein Spezialinterview das sich mit allen Befragten und daraus resultierenden weiteren Fragen von cenjur auseinandersetzt und Stellung nimmt. cenjur wollte eine objektive Diskussionsgrundlage für das neue EU-eigene Abkommen schaffen. Solche Foren wie dieses hier ermöglichen nun auf dieser Grundlage sicher eine Vielfalt an Diskussionen.
Gudrun Seidl kommentiert am Permanenter Link
Ja wie, keine Kommentare zu dem, was da über das SWIFT II-Abkommen zu lesen ist? Alles Friede, Freude, Eierkuchen?
Das Abkommen missachtet unsere Gewaltenteilung, kein nationales Gericht wird über Streitigkeiten aus/zu diesem Abkommen entscheiden dürfen, höchstens, wenn angerufen, einmal das Bundesverfassungsgericht, ist das etwa nichts? cenjur
Seidl kommentiert am Permanenter Link
Auf 2 Aussagen aus dem Interview mit der Bundesjustizministerin a.D., Frau Däubler-Gmelin, möchte ich besonders aufmerksam machen:
Aussage 1: das SWIFT–Abkommen betrifft nicht Handlungen deutscher Behörden, deshalb gibt es auch keinen – deutschen – Rechtsweg gegen solche Handlungen.
Aussage 2: Ganz offensichtlich stand die EU stark unter dem politischen Druck, den USA nicht zu viele ihrer Forderungen abzuschlagen.
Die Frage konnte cenjur nicht beantwortet werden, also wurde sie der Bundesjustizministerin a.D. gestellt. Ihre Antwort im Interview:
Leider definiert das SWIFT–Abkommen die Praxistauglichkeit aus der Sicht der US-Geheimdienste, nicht aus dem Interesse des Schutzes der Grund- und Freiheitsrechte der Bürger. Das ist das Problem.
Der Berichterstatter Alvaro (FDP) teilt in seiner Pressemeldung mit:
http://www.europarl.europa.eu/pdfs/news/expert/infopress/20100707IPR7805...
Wenn also in der zweites Hälfte dieses Jahres mit Arbeiten für ein EU-eigenes Datenverarbeitungssystem begonnen werden kann, innerhalb von 12 Monaten in Angriff genommen werden soll, soll das EU-eigene Abkommen ebenfalls wieder aus der Feder des Bereichs Inneres, statt Justiz kommen?