SWIFT II - Datentransfer in die USA zur Verfolgung von Terroristen

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 03.08.2010
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Das Thema "SWIFT" haben wir schon mehrfach im Blog gehabt. Am 1.8.2010 trat das äußerst umstrittene EU/US SWIFT II nun in Kraft. Das bietet mir Gelegenheit, auf einen sehr lesensweren Artikel mit zahlreichen Links auf der Webseite der MMR  zu diesem Thema hinweisen:

http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?sessionid=846054F015534434B5FAC35617058408&site=MMR

Einen besonderen Hinweis verdient das Interview mit Frau Professor Dr. Herta Däubler-Gmelin, Bundesjustizministerin a.D. zu diesem Thema (ebenfalls in dem Artikel zitiert).

Weiterhin zu dem Thema bereits hier im Blog:  http://blog.beck.de/2010/07/19/swift-eu-us-datenaustausch-zur-terroristenverfolgung-auskunftsanspruch

 

 

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5 Kommentare

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Die Verlinkungen zum SWIFT-Bericht von cenjur sind jetzt online gestellt und hier abrufbar:

http://www.cenjur.de/europa/swift/swiftfraant.htm - enthält die gestellten Fragen von cenjur (Antworten dort verlinkt)

 

Das Spezialinterview mit Herta Däubler-Gmelin ist hier direkt aufrufbar:

http://www.cenjur.de/europa/swift/pi_hdgp.pdf

 

 

Dem Spezialinterview lagen die Fragen und Antworten an/von BMJ, BMI, BfDI sowie der Europa-Abgeordneten von CDU, SPD und Grüne ebenfalls zugrunde, wie alle Fakten um das Abkommen selbst. Es ist ein Spezialinterview das sich mit allen Befragten und daraus resultierenden weiteren Fragen von cenjur auseinandersetzt und Stellung nimmt. cenjur wollte eine objektive Diskussionsgrundlage für das neue EU-eigene Abkommen schaffen. Solche Foren wie dieses hier ermöglichen nun auf dieser Grundlage sicher eine Vielfalt an Diskussionen.

Ja wie, keine Kommentare zu dem, was da über das SWIFT II-Abkommen zu lesen ist? Alles Friede, Freude, Eierkuchen?

Das Abkommen missachtet unsere Gewaltenteilung, kein nationales Gericht wird über Streitigkeiten aus/zu diesem Abkommen entscheiden dürfen, höchstens, wenn angerufen, einmal das Bundesverfassungsgericht, ist das etwa nichts? cenjur

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Auf 2 Aussagen aus dem Interview mit der Bundesjustizministerin a.D., Frau Däubler-Gmelin, möchte ich besonders aufmerksam machen:

Aussage 1:
  das SWIFT–Abkommen betrifft nicht Handlungen deutscher Behörden, deshalb gibt es auch keinen – deutschen – Rechtsweg gegen solche Handlungen.
Aussage 2:  Ganz offensichtlich stand die EU stark unter dem politischen Druck, den USA nicht zu viele ihrer Forderungen abzuschlagen.

  • Kann (darf) es in einer freiheitlich demokratischen Grundordnung Schlimmeres geben, als wenn unter politischem Druck derartige Abkommen herauskommen?
  • Wenn politischer Druck trotzdem derartige Abkommen, vorbei an der nationalen Gerichtsbarkeit, hervorzubringen vermag, lohnt es da nicht die Hintergründe zu hinterfragen und aufzudecken?

 

  • Warum verhandelte dieses Abkommen innerhalb Europas die EU-Kommissarin für Inneres, Cecilia Malmström, warum nicht die EU-Kommissarin für Justiz, Viviane Reding?
  • Warum ist in Deutschland für rechtliche Fragen aus dem Abkommen des Bundesinnenministerium zuständig und nicht das Bundesjustizministerium?

 

Die Frage konnte cenjur nicht beantwortet werden, also wurde sie der Bundesjustizministerin a.D. gestellt. Ihre Antwort im Interview:

Leider definiert das SWIFT–Abkommen die Praxistauglichkeit aus der Sicht der US-Geheimdienste, nicht aus dem Interesse des Schutzes der Grund- und Freiheitsrechte der Bürger. Das ist das Problem.

Der Berichterstatter Alvaro (FDP) teilt in seiner Pressemeldung mit:

  • dass die EU mit den Arbeiten zu einem Europäischen Datenverarbeitungssystem, das die Massenübertragung von Daten in die USA ausschließt, in der zweiten Hälfte dieses Jahres beginnen könne;
  • der Schlüssel für das Abkommen war für das Parlament die letztendliche Abschaffung von "Massen"-Übertragungen von Daten. Im Gegenzug für die Unterstützung des Abkommens haben die Abgeordneten das Projekt, mit den Arbeiten zur Einrichtung eines europäischen Äquivalents zum US-"Terror Finance Tracking Program (TFTP)" zu beginnen, gewonnen. Dieses würde die Notwendigkeit für Massenübertragungen von Daten ausschließen und soll innerhalb von 12 Monaten in Angriff genommen werden. Sobald Europa ein System hat, das es ermöglicht, Daten auf ihrem eigenen Gebiet zu analysieren, brauchen nur noch Daten im Zusammenhang mit bestimmten terroristischen Hinweisen übertragen werden.

http://www.europarl.europa.eu/pdfs/news/expert/infopress/20100707IPR7805...

Wenn also in der zweites Hälfte dieses Jahres mit Arbeiten für ein EU-eigenes Datenverarbeitungssystem begonnen werden kann, innerhalb von 12 Monaten in Angriff genommen werden soll, soll das EU-eigene Abkommen ebenfalls wieder aus der Feder des Bereichs Inneres, statt Justiz kommen?

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