Eine aufmerksame und besorgte Leserin

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 03.08.2010
Rechtsgebiete: elterliche SorgeFamilienrecht2|3387 Aufrufe

Eine aufmerksame Leserin der SZ hatte dort heute folgenden Satz entdeckt:

Die Karlsruher Richter erklärten die bisherige Regelung des Sorgerechts für verfassungswidrig, wonach verheiratete Väter nur mit Zustimmung der Mutter eingemeinsames Sorgerecht für die Kinder erhalten können

Besorgt hat sie bei mir nachgefragt:

Haben wir jetzt ganz italienisch festgestellt, dass er seine Mutter nicht mehr fragen muss, ob er Kinder haben darf? Oder ist es ein lex baiuvaris (Seehofer, Beckenbauer), in der es um Väter geht, die zwar verheiratet sind, aber nicht mit der Frau, mit der sie das zur Debatte stehende Kind gemacht haben? Oder hat sich die SZ einfach nur um schlappe 12 Jahre rückwärts vertan?

Ich konnte Sie beruhigen. Es handelte sich um einen Druckfehler. Die SZ hat zwischenzeitlich ein un hinzugefügt.

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2 Kommentare

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Ganz richtig wird die Aussage aber auch mit dem "un-" nicht: Ob der Vater unverheiratet ist, ist nicht entscheidend. Entscheidend ist, dass er nicht mit der Kindesmutter verheiratet ist ...

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Und von Kindesmutter steht dort auch nichts. Der Satz läßt ebenso die Zustimmung der Mutter des (un)verheirateten Vaters gelten.

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