AAK statt BAK?
von , veröffentlicht am 28.06.2010Es gibt Themen, die scheinen verschollen...und dann tauchen sie wieder auf. Vor einigen Tagen war das so mit dem Fahrverbot als Hauptstrafe im Strafrecht. Nun wird wieder einmal erwogen, die Blutalkoholprobe im Strafverfahren (also insbesondere in Fällen der §§ 315c, 316 StGB) zur Ausnahme zu machen zugunsten der Atemalkoholprobe. Hier ein Bericht der SZ dazu.
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
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2 Kommentare
Kommentare als Feed abonnierenDetlef Burhoff kommentiert am Permanenter Link
das ist aber ein alter Hut, über den an anderen Stellen schon vor einem Monat in der Presse berichtet worden ist; vgl. http://blog.strafrecht-online.de/2010/05/die-volksseele-kocht/
Marc Kössler kommentiert am Permanenter Link
Ich frage mich nur ernst warum solche Vorschläge immer von Herrn Doktor Wolf kommen. Frau Müller-Piepenkötter wäre da ja auch mal zu hören. Die könnte ja glatt Gelder im Justitzhaushalt einsparen, weil Sie Richtern kein Notdiensthandy mehr zu Verfügung stellen muss.
Hoffentlich bringe ich Sie hier nicht auf Ideen.