Kachelmann - voreilige Anklageerhebung?

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 06.06.2010

Wenn stimmt, was Spiegel-Online heute berichtet (Quelle), hat der zuständige Staatsanwalt vor Eingehen des Ergebnisses des von ihm selbst veranlassten Glaubhaftigkeitsgutachtens Anklage erhoben. Er hat wohl Beschleunigungsgründe dafür angeführt. Nicht auszuschließen ist aber, dass sich die Mannheimer Staatsanwaltschaft durch ihre PR-Arbeit (wenig substantiiertes Gerede von hoher Verurteilungswahrscheinlichkeit) selbst in Zugzwang gebracht hat. Das ist psychologisch nachvollziehbar, aber genau deshalb ist meiner Ansicht nach das Ermittlungsverfahren gesetzlich als nicht öffentliches Verfahren ausgestaltet. Obwohl es Presseleute, Staatsanwaltschaften und teilweise auch Strafverfahrensrechtskommentatoren gern so hätten: Es gibt keine Rechtsgrundlage für eine staatsanwaltliche PR-Arbeit unter Belastung der Beschuldigten. Ich bin allerdings guter Hoffnung, dass dieser Fall zu einem gewissen Umdenken führt - egal wie es nun ausgeht.

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

18 Kommentare

Kommentare als Feed abonnieren

Bitte, bitte, bitte: Glaubhaftigkeitsgutachten die Aussagen betreffend, kein Glaubwürdigkeitsgutachten die Person betreffend. Wenigstens hier sollte man das unterscheiden, wenn es schon in der populären Presse nicht geschieht.

0

Da stimme ich Tilman zu: jeder noch so kleine Staatsanwalt möchte mal im Rampenlicht stehen (seine 15 Minuten Ruhm ernten), da wird es kein Umdenken geben. Zumindest solange dem nicht von irgendeiner Stelle Einhalt geboten wird. Der Tauss-Prozess wäre beispielsweise eine gute Möglichkeit gewesen...

0

Litigation auf beiden Seiten

die eine ungeschickt - die andere geschickt

Neben einem Strafverteidiger hat Herr Kachelmann auch den bekannten Medienrechtler Prof. Höcker verpflichtet ....

-> abwarten

Hm, mit welcher Begründung wird Kachelmann denn überhaupt noch festgehalten? Müßte er nach diesem Glaubhaftigkeitsgutachten nicht umgehend freigelassen werden? Wie lange kann man denn bei so schwacher Beweislast festgehalten werden?

0

Man muss  gewiss vorsichtig sein, denn - wie schon Herr Burschel andeutet - derzeit wird die Öffentlichkeit über Spiegel Online primär seitens der Verteidiger informiert. Aber wahrscheinlich (wenn zumindest ansatzweise zutrifft, was hier berichtet wird) wird man die Sachlage im Zwischenverfahren gerichtlich neu beurteilen müssen. Ob dann die Aufhebung des Haftbefehls folgt oder gar die Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens wird das Gericht unter Berücksichtigung der gesamten Aktenlage beurteilen. Ob die Beweislage tatsächlich so "schwach" ist, das kann man aus fachlicher Sicht ohne Aktenkenntnis kaum sagen.  Normalerweise aber birgt das Zwischenverfahren wenig Überraschungen - das könnte hier womöglich anders sein.

Würden die Gerichte das Zwischenverfahren ernst nehmen und nicht wie in der Praxis üblich, alles was halbwegs vertretbar ist, eröffnen (ausserrechtliche Handlunsnorm) , dann wäre an einer eiligen Anklageerhebung nichts auszusetzen. Im Gegenteil: Es kommt endlich Schwung ins Verfahren. Alles in der Schwebe zu lassen, da noch "weitere Ermittlungen für notwendig erachtet werden" ist, jedenfalls aus Sicht des Angeklagten, häufig ein viel belastender Zustand. Der Beschleunigungsgrundsatz dient ja nicht zuletzt dem Schutz des Angeklagten. Ich würde mich daher über eilige Anklagen sehr freuen. Sie als "vor"eilig zu bezeichnen, prognostiziert ja bereits den Ausgang des Verfahrens, was man lieber den unsäglichen Spiegel-Online-Redaktueren überlassen sollte. Interessant ist doch vielmehr, wie rückratlos die Medien mit den vagen Tatsachen umgehen. Am Anfang sprach einiges gegen den Angeklagten. Schwups: Man hatte den "Schuldigen" gefunden. Die Unschuldsvermutung würde über Bord geworfen. Jetzt kommen auf einmal Zweifel auf. Schwups: Nun wird die StA an den Pranger gestellt . Gewiss ist doch nur eins: Eine objektive Prüfung des Falls durch ein Gericht hat bisher noch nicht stattgefunden. (Nur von der "objektivsten Behörde der Welt" - so die meisten StPO-Lehrbücher über die StA -). Statt das Verfahren in der Schwebe zu lassen, sollte wir dies eher mit den Meinungen über dasselbe tun. Mein Kriminiologieprofessor hat immer gesagt, er äussert sich nicht in den Medien, bevor er nicht die Akten genau studiert hat. Da diese nie vorlagen, äusserte er sich auch nie! Ich halte das für eine gute Grundhaltung, an der man auch im Zeitalter von Web 2.0 und Blogosphäre festhalten sollte . Ob es tatsächlich ein öffentliches Interesse an dem Verfahren Kachelmann gibt, kann damit nämlich dahingestellt bleiben. Denn jenes besteht allenfalls darin, erst informiert zu werden, wenn die Tatsachen genau überprüft wurden. Ein Recht auf Spekulationen, Mutmaßungen, oder Behauptungen kann und darf es nicht geben!

0

Sehr geehrter Herr Sirob,

an Spekulationen über Schuld oder Unschuld in diesem Fall habe ich mich nicht und werde ich mich nicht beteiligen. Die "Voreiligkeit" bezog sich nicht auf die Frage, ob der Anklagevorwurf stimmen mag oder nicht, sondern darauf, ob es seitens der Staatsanwaltschaft richtig war, sich recht deutlich in der Öffentlichkeit festzulegen und Anklage zu erheben, bevor die von ihr selbst beauftragte Gutachterin ihr Gutachten erstattet hatte. Im Übrigen stimme ich zu, dass ein langes Ermittlungsverfahren (insbesondere ohne die Ermittlungen voranzutreiben) eine hohe Belastung darstellt. Mutmaßungen und Spekulationen in der Presse und im Internet wird man wohl nicht verhindern können, aber ein Anfeuern derselben durch Behörden schon. Die Staatsanwaltschaft muss sich aber schon Kritik gefallen lassen, wenn sie selbst an die Öffentlichkeit geht und Akteninhalte darlegt. 
Zur Rolle des Zwischenverfahrens stimme ich Ihnen völlig zu.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

 

Es gibt aber durchaus Richter, die das Zwischenverfahren ernst nehmen, weitere Sachaufklärung betreiben und die Eröffnung des Hauptverfahrens auch mal ablehnen. Wenn die weiteren Ermittlungen jedoch dazu führen, daß sich der Tatverdacht erhärtet oder Staatsanwaltschaft erfolgreich Beschwerde gegen die Nichteröffnung einlegt, hat man sich doppelte Arbeit gemacht.

 

Vielleicht winken deshalb soviele Richter Anklagen ohne viel Federlesen durch. Ist einfacher, als einen Nichteröffnungsbeschluß zu schreiben. Dann darf man sich aber auch nicht beschweren, wenn es in der Hauptverhandlung Anträge hagelt.

 

 

0

Sehr geehrter Herr Prof. Henning Ernst Müller,

 

es war nicht meine Absicht Kritik an Ihrem Beitrag zu äussern. Zumal Sie selbst darauf hingewiesen haben, dass Sie sich ohne Akteninhalt kein Urteil über den Fall Kachelmann bilden wollen. Ihre Kritik an dem Informationsverhalten der StA teile ich uneingeschränkt. In meiner Zeit als Referendar sollte ich ein kurzes Rechtsgutachten in einem Ermittlungsverfahren fertigen, dessen Gegenstand mit dem Fall Kachelmann vergleichbar ist. Auch der Beschuldigte war eine Person der "absoluten Zeitgeschichte" (schrecklicher Rechtsbegriff). Ich hatte das Gefühl, dass derartige Verfahren für die Sta nicht einfach zu handhaben sind. Auf der Gegenseite stehen in der Regel erfahrene Anwälte, die betreffend Personal, Ressourcen usw., mitunter weit überlegen sind. Ähnliches kennt man aus dem Wirtschaftsstrafrecht. Hinzu kommen die Journalisten, die in Ihrer Funktion, die "vierte Staatsgewalt" wahrzunehmen, nicht selten kontraproduktiv agieren und für weiteren Druck sorgen. Hier eine Balance zu finden, zwischen der Befriedigung des öffentlichen Interesses, der Rechtsfertigung der eigenen Entscheidungen (U-Haft etc) und dem Grundsatz eines fairen Verfahrens, ist sicher nicht einfach. Auch die RistBV macht hier keine klaren Angaben. Ich halte daher solche Verfahren aus der Sicht der Sta für sehr fehleranfällig und erkenne eine allgemeine Unsicherheit, die vielleicht auch von der Rechtswissenschaft bisher vernachlässigt wurde.

 

 

0

Auf einen Artikel in der Zeit, der sowohl an der Staatsanwaltschaft als auch  an der Verteidigung Kritik übt, darf ich hinweisen. Für den Fall, dass der Beschuldigte tatsächlich, wie es danach den Anschein hat, zu Unrecht beschuldigt wird, werden hier schon einmal schonungslos Fehler beider Seiten analysiert. (Zeit-Online)

 

Der oben verlinkte Artikel wird in den Blogs diskutiert, etwa  mit dem wichtigen Hinweis, dass ohne Aktenkenntnis das Verhalten des Verteidigers kaum vernünftig kritisiert werden kann - vgl.  die Blogeinträge von Hoenig (Kanzlei Hoenig-Blog)  und von Burhoff (lexis-nexis-Strafrecht).

Die Kritik an einer (angeblichen) Leisetreterei der Verteidigung Kachelmanns erscheint mittlerweile ohnehin zum Teil überholt, denn nunmehr wurde - unter Rücknahme des Haftprüfungsantrags (vgl. § 117 Abs.2 S.1 StPO) - doch Beschwerde gegen den Haftbefehl beim OLG eingelegt (siehe hier).

Das LG Mannheim hat - im Ergebnis erwartungsgemäß  - den dringenden Tatverdacht und auch die anderen U-Haft-Voraussetzungen  gegen Kachelmann bestätigt. Die Akte liegt jetzt beim OLG Karlsruhe. Die Entscheidung wird in einer Pressemitteilung ungewöhnlich ausführlich begründet (Quelle), wohl wegen der öffentlichen Diskussion. Entscheidend ist wohl dieser Absatz:

" Die Kammer führt zur Voraussetzung des dringenden Tatverdachts aus, dass die Aussage des mutmaßlichen Opfers zur Tat sowie zum Geschehen vor und nach der Tat nach Aktenlage glaubhaft sei. Demgegenüber wirke die Einlassung von Herrn Kachelmann zum Ablauf des Geschehens am mutmaßlichen Tatabend u.a. im Hinblick auf das sich aus den Akten ergebende Bild seiner Persönlichkeit und der Persönlichkeit des mutmaßlichen Opfers sowie der Eigenart ihrer Beziehung als wenig plausibel." (Hervorhebung nicht im Orig.)

Da von früherer Gewalttätigkeit Kachelmanns nichts bekannt ist, wie wird da wohl ein über den Tatvorwurf entscheidendes "Bild seiner Persönlichkeit" aus den Akten geschlossen? Weil er seine Geliebte belogen hat, lügt er auch, wenn er eine Vergewaltigung abstreitet - ist das die Logik des Gerichts? Trotz aller gebotenen Zurückhaltung hinsichtlich der - nach wie vor offenen - Frage des gerechten Verfahrensausgangs: Diese Begründung der Kammer  erscheint mir dünn.

 Update: Möglicherweise bezieht sich die Angabe zur "Persönlichkeit" von Kachelmann auch auf das Glaubhaftigkeitsgutachten. Angeblich soll darin nämlich auch etwas zur Persönlichkeit Kachelmanns  geäußert worden sein, siehe näher hier.


Guten Tag

Herr Prof. Müller,

 

es ist m.E. richtig & wichtig, daß Sie aufs sog. "Glaubhaftigkeitsgutachten" zum (damals) Angeschuldigten, der inzwischen wenn ich Sie recht verstand vorschnell zum Angeklagten wurde, abheben.

Aus meiner Zeit als ehrenamtlicher Richter erwächst meien Skepsis gegenüber solcher scheinwissenschaftlichen Gutachterei. Ich habe unabhängig davon bisher nur überhaut zwei solcher Guachten von Dutzenden gelesen, die wiss. Kriterien erfüllen.

Aus der Behandlung der (zu erwartenden? schon gestellten?) Anträge betr. Besorgnis der Befangenheit, bei denen das Konditionalis gilt, läßt sich sowohl die fair-trail-Problematik beurteilen als auch der Gerichtsspruch voraussagen,

 

freundliche Grüße

 

Richard Albecht

http://eingreifendes-denken.net

0

Kommentar hinzufügen