Keine PKH für Klage gegen Überwachungsmaßnahmen im Straßenverkehr

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 01.06.2010

Ein Blogleser hat mir eine Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen VG, Beschl. v. 17.5.2010 - 3 B 63/10 zugemailt. Er wollte erreichen, dass er nicht im Rahmen von  Verkehrsüberwachungsmaßnahmen in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt wird. Das VG hat aber mangels ausreichender Erfolgsaussichten keine PKH gewährt. Auf dem hochgeladenen Bild findet sich die Begründung des Beschlusses. 

 

 

 

 

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Wenn doch nur mal ein Gericht diese vielfach angegebene Rechtsgrundlage sauber und ausführlich herleiten würde und dabei auch alle -vereinzelt bis vielfach- vorgebrachten Gegenargumente nachvollziehbar und unbestreitbar (zumindest das geht ja eh nicht) wiederlegen würde. Ach wär das schön.

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