Spurenakten zum RAF-Mord an Generalbundesanwalt Buback vernichtet

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 22.05.2010

Der RAF-Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback verbunden mit den unermüdlichen Bemühungen seines Sohnes Michael Buback um endgültige Aufklärung beschäftigen mich, nicht nur im Blog, seit ich sein Buch "Der zweite Tod meines Vaters" mit Betroffenheit gelesen habe.

In der vergangenen Woche bestätigte der Sprecher des Generalbundesanwalts, dass das Bundeskriminalamt 1994 die Spurenakten nicht zuletzt wegen "Platzprobleme bei der weiteren Lagerung" vernichtet habe, die nach damaliger Einschätzung "für das Ermittlungsverfahren ohne jede Relevanz" gewesen seien.

Mir ist unverständlich, wie bei einem zeitgeschichtlich so bedeutsamen Verfahren, bei dem die rechtskräftige Verurteilung keineswegs eine endgültige Klärung der Tatbeteiligten und des Tathergangs brachte, so achtlos mit den Spurenakten bereits im Jahr 1994 umgegangen werden kann. Die Spurenakten mögen für das damalige Ermittlungsverfahren nicht relevant gewesen sein. Wer kann aber abschätzen, ob nicht bei neuen Ermittlungsansätzen diese Spurenakten Bedeutung erlangen können; von möglichen Wiederaufnahmeanträgen der Verurteilten  ganz abgesehen. Nun steht das Verfahren gegen Verena Becker an und vielleicht hätten die vernichteten Spurenakten auch in diesem Verfahren zur näheren Sachaufklärung beitragen können. Allein, dass diese Fragen nun im Raum stehen, zeigt wie unglücklich die vom Bundeskriminalamt getroffene Entscheidung war, wenn sich nicht jetzt Verschwörungstheorien anschließen.

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3 Kommentare

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Unterlagen, die in der Verwaltung nicht mehr benötigt werden, sind vor ihrer vernichtung dem zuständigen Archiv (hier: Bundesarchiv) anzubieten, es sei denn es liegt eine Vernichtungsgenehmigung des Archivs vor. 

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Bei allem Respekt vor Herrn Buback und seinem Verlust: aber mich nervt es schon ein wenig, mit welcher Penetranz er die Strafverfolger kritisiert und sich als Angehöriger eines Mordopfers fortwährend öffentlich äußert. Es gibt in diesem Land Tausende Menschen, deren Angehörige Opfer eines Tötungsdelikts geworden sind. Diesen wird nicht ein Bruchteil dieser Aufmerksamkeit zuteil, weder durch die Medien noch durch die Strafverfolgungsbehörden. Der Umstand, daß sein Vater der Generalbundesanwalt war und - neben vielen anderen hochrangigen Vertretern des "Staates" - von der RAF vor mehr als 30 Jahren ermordet worden ist, rechtfertigt es aus meiner Sicht nicht, daß sich die Strafverfolgungsbehörden fortwährend gedrängt sehen, dem Fall Buback eine erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken. Auch andere RAF-Verbrechen - ganz zu schweigen von zahlreichen "normalen" Tötungsdelikten - sind bis heute unaufgeklärt. Herr Buback kann von den Ermittlungsbehörden kein Sonderengagement verlangen.

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hallo,

ohne die vielen "normalen" morde abwerten zu wollen, handelt es sich bei den raf morden dennoch um eine ganz andere kategorie von verbrechen.
gerade im rueckblick auf die verfahren die zu den verurteilungen fuehrten und die art und weise wie der staat, die medien und menschen auf diese taten reagierten, werden folgende generationen bewerten, wie es um deutschland stand. deshalb finde ich es schon schlimm informationen zu diesen ereignissen zu vernichten auch wenn sie gerade mal nicht zu gebrauchen sind. spaeter koennten sie durchaus wertvoll werden. stellen wir uns einmal vor, die aufnahmen der alten nz schauprozessen oder die dokumentation der nuernberger prozesse waeren vernichtet worden.

just my 2c

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