Lebensaltersstufen im öffentlichen Tarifrecht - Diskriminierung wegen des Alters?

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 20.05.2010

Der 6. Senat des BAG hat den EuGH in zwei ähnlich gelagerten Fällen um eine Vorabentscheidung zur Vereinbarkeit von Entgeltregelungen im Tarifrecht des öffentlichen Dienstes mit dem Verbot der Altersdiskriminierung ersucht. Im ersten Fall (BAG vom 20.5.2010 - 6 AZR 319/09) fühlt sich die Klägerin durch den neuen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) diskriminiert. Zwar kennt dieser anders noch als der Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) keine Lebensaltersstufen mehr. Jedoch wurde bei der Überleitung der Angestellten aus dem BAT in den TVöD die im alten System erreichte Lebensaltersstufe im Wege der Besitzstandswahrung voll berücksichtigt. In dem zweiten Verfahren (BAG vom 20.5.2010 - 6 AZR 148/09) geht es um das Tarifrecht des Landes Berlin. Dort hatte der BAT mit seinen Lebensaltersstufen im Wesentlichen noch bis zum 31.3.2010 gegolten. Streitig sind hier Ansprüche aus der Zeit vor Inkrafttreten des neuen Tarifrechts. Im Wege der Vorabentscheidung nach Art. 267 AEUV soll nun vom EuGH geklärt werden, wie der Konflikt zwischen dem primärrechtlich gewährleisteten allgemeinen Gleichheitssatz und dem ebenfalls primärrechtlich gewährleisteten Recht der Tarifvertragsparteien auf Kollektivverhandlungen, welches auch deren Tarifautonomie beinhaltet, zu lösen ist. Konkret geht es darum, ob die auf Lebensaltersstufen bezogene Grundvergütung des BAT das Verbot der Altersdiskriminierung (jetzt Art. 21 Abs. 1 GRC) in seiner Konkretisierung durch die Richtlinie 2000/78/EG verletzte, ob sich eine solche Altersdiskriminierung im TVöD fortsetzt und ob und wie eine solche Altersdiskriminierung von den Tarifvertragsparteien gegebenenfalls auch rückwirkend beseitigt werden könnte. Die Vorlagen geben den EuGH Gelegenheit, seine Rechtsprechung zur Altersdiskriminierung zu präzisieren und zu den Folgen etwaiger Verstöße Stellung zu nehmen. Für die öffentlichen Haushalte geht es um viel Geld.

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