Volkstümliche Irrtümer im Familienrecht (II)
von , veröffentlicht am 08.05.2010Gegen den Willen des anderen ist eine Scheidung nur nach dreijähriger Trennung möglich.
Falsch!
Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. (was - nebenbei bemerkt - der einzige Scheidungsdgrund ist).
Eine Ehe gilt als gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen (§ 1565 I BGB)
Nach drei Jahren Trennung wird das Scheitern (lediglich) unwiderleglich vermutet (§ 1566 II BGB).
Vor Ablauf des ersten Trennungsjahres kann die Ehe nur geschieden werden, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde.
Nach einjähriger Trennung kann gegen den Willen des anderen geschieden werden, wenn der /die Antragsteller/in den Richter davon überzeugt, dass es zu einer Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft auf keinen Fall mehr kommen wird.
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
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5 Kommentare
Kommentare als Feed abonnierenLilly kommentiert am Permanenter Link
LG
Hans-Otto Burschel kommentiert am Permanenter Link
wenn der/die Antragsteller/in auf Nachfrage angibt, ein erneutes Zuammenleben mit dem Ehepartner sei für ihn/sie absolut ausgeschlossen, ist bei realistischer Betrachtungsweise nicht mit einer Wiederaufnahme der ehelichen Lebensgemeinschaft zu rechnen - und dann ist, wenn kein Härtefall vorliegt, zu scheiden.
Dass eine Seite sich gegen die Scheidung wehrt, kommt selten vor (<10%)
Dass dieses Wehren Erfolg hat, kommt nie vor
Lilly kommentiert am Permanenter Link
Aha, danke :)
Wenn ein Sichwehren niemals Erfolg hat, wieso sieht dann das Gesetz vor, dass man Einwände gegen die Scheidung vorbringen kann?Hans-Otto Burschel kommentiert am Permanenter Link
von vorfristig gestellten Scheidungsanträgen und falschen Angaben zur Trennung abgesehen, ist mir kein Fall bekannt, in dem ein Scheidungsantrag wegen Nichtscheiterens der Ehe abgewiesen worden wäre
Tourix kommentiert am Permanenter Link
Also keine Beweise nötig in Form von ärztlichen Attesten über die Beulen auf dem Kopf des Mannes ...