Volkstümliche Irrtümer im Familienrecht (II)

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 08.05.2010
Rechtsgebiete: ScheidungTrennungTrennungsjahrFamilienrecht5|8285 Aufrufe

Gegen den Willen des anderen ist eine Scheidung nur nach dreijähriger Trennung möglich.

Falsch!

Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. (was - nebenbei bemerkt - der einzige Scheidungsdgrund ist).

Eine Ehe gilt als gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen (§ 1565 I BGB)

Nach drei Jahren Trennung wird das Scheitern (lediglich) unwiderleglich vermutet (§ 1566 II BGB).

Vor Ablauf des ersten Trennungsjahres kann die Ehe nur geschieden werden, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde.

Nach einjähriger Trennung kann gegen den Willen des anderen geschieden werden, wenn der /die Antragsteller/in den Richter davon überzeugt, dass es zu einer Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft auf keinen Fall mehr kommen wird.

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5 Kommentare

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Quote:
Nach einjähriger Trennung kann gegen den Willen des anderen geschieden werden, wenn der /die Antragsteller/in den Richter davon überzeugt, dass es zu einer Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft auf keinen Fall mehr kommen wird.
Stelle ich mir nicht leicht vor - wie oft kommt denn soetwas tatsächlich vor, kann man das irgendwie in Prozent ausdrücken?

LG

 

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Lilly schrieb:

Stelle ich mir nicht leicht vor - wie oft kommt denn soetwas tatsächlich vor, kann man das irgendwie in Prozent ausdrücken?

wenn der/die Antragsteller/in auf Nachfrage angibt, ein erneutes Zuammenleben mit dem Ehepartner sei für ihn/sie absolut ausgeschlossen, ist bei realistischer Betrachtungsweise nicht mit einer Wiederaufnahme der ehelichen Lebensgemeinschaft zu rechnen - und dann ist, wenn kein Härtefall vorliegt, zu scheiden.

Dass eine Seite sich gegen die Scheidung wehrt, kommt selten vor (<10%)

Dass dieses Wehren Erfolg hat, kommt nie vor

Aha, danke :)

Hopper schrieb:
Dass eine Seite sich gegen die Scheidung wehrt, kommt selten vor (<10%)

Dass dieses Wehren Erfolg hat, kommt nie vor

Wenn ein Sichwehren niemals Erfolg hat, wieso sieht dann das Gesetz vor, dass man Einwände gegen die Scheidung vorbringen kann?

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Lilly schrieb:

Wenn ein Sichwehren niemals Erfolg hat, wieso sieht dann das Gesetz vor, dass man Einwände gegen die Scheidung vorbringen kann?

von vorfristig gestellten Scheidungsanträgen und falschen Angaben zur Trennung abgesehen, ist mir kein Fall bekannt, in dem ein Scheidungsantrag wegen Nichtscheiterens der Ehe abgewiesen worden wäre

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