Verkehrsrecht aus anderen Blogs: Richtervorbehalt - ESO - Außerirdische - Knöllchen - FE-Entziehung - Rütteln - Diebstahl

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 01.05.2010

Sozusagen nur die "Spitze des Eisbergs":

Red Tape: Merkwürdigkeiten beim Autodiebstahl

Joachim Müller: Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis und Rütteln an Polizeifahrzeug strafbar?

Udo Vetters Lawblog: Der nicht unerheblich starke Tatverdacht

Werner Siebers: Wenn das der Ramsauer wüsste!

Detlef Burhoff: 3. Strafsenat des OLG Hamm rüffelt erneut NRW-Justizverwaltung und Geschwindigkeitsmessung mit ES 3.0 – Fehlen der Fotolinie – Unverwertbarkeit der Messung

Kerstin Rueber: ESO 1.0 - das Urteil

Peter Ratzka: Aufgefunden & aufgefallen

RA Melchior: Richtervorbehalt vs. Bayerisches Landesrecht und "Schnabel halten!"

Alexandra Braun: 10 Dinge, an denen du merkst, dass du ein richtiger Verkehrsrechtsanwalt bist

A. Martin: Außerirdische am Amtsgericht?

Jens Ferner: Gilt jetzt alliiertes Verkehrsrecht?

RA Janeczek bei Schadenfix: Tausende Knöllchen wegen Schlamperei ungültig?

Nils Breithaupt: eso ES 3.0 und Rechtsanwalt

 

 Nachtrag wegen Kommentar Nr.1:

Danke an "Jens" - hier der komplette Link: http://blog.tessarakt.de/archiv/2010/04/30/nichtig-kraft-sprachregelung/

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7 Kommentare

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Zur Nichtigkeit der StVO-Novelle ergibt sich aus der "Sprachregelung" folgende Überraschung:

Es ging bei der Warnung vor Klagen nicht nur um Verstöße gegen "alte Schilder", wie manche Zeitungsberichte - aber auch die Pressemitteilung - nahelegen, sondern um Verstöße gegen alle Schilder, weil die Bußgeldbescheide auf falsche Fundstellen in der StVO verweisen. Die nichtige Novelle war eben recht umfangreich.

---- Zitat ----

Die sogenannte Schilderwaldnovelle hat Verkehrszeichen in Anlagen zur StVO verschoben. Daraus resultierende fehlerhafte Angaben im Bußgeldbescheid machen diese sicherlich formal gesehen angreifbar. Da es sich jedoch nur um einen formalen Verstoß handelt, dürfte ein solches Rechtsmittel meines Erachtens keinen Erfolg in der Sache haben.

Deshalb bitte ich die Interessenverbände um eine maßvolle Bewertung der Sachlage. Eine Aufforderung, gegen Bußgeldbescheide vorzugehen, die nur an einem formalen Fehler leiden, schadet der Verkehrssicherheit und der Generalprävention von Bußgeldern. Mein Appell lautet: Seien Sie sich Ihrer weitreichenden Verantwortung bewusst!

---- Zitat-Ende ----

Dann wissen die Rechtsanwälte ja spätestens jetzt, wo sie hinlangen könnten.

 

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Die Fehlerkorrektur ist theoretisch möglich, aber im Massenverfahren gegen Falschparker kaum durchführbar. Und das gilt schon bei den üblichen Versehen, wenn der Bearbeiter eine falsche Kennziffer eingetipt hat. Bei massenhaft eingereichten Einsprüchen müßte das dann schon softwaregesteuert korriegiert werden. Da sehe ich aber eher die Verjährung kommen als irgendwelche Korrekturen.

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