Folgen der Trunkenheitsfahrt: Keine Ernennung zum Soldaten auf Zeit

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 26.04.2010

Diese Meldung ist keine aus dem echten Verkehrsrecht, steht aber hiermit in Zusammenhang. Beleuchtet werden die Folgen der Trunkenheitsfahrt im Berufsleben, die oft unterschätzt werden. Beck-Aktuell meldet nämlich:

Ein zum Elektroniker ausgebildeter Soldat hat wegen einer Fahrt unter Alkoholeinfluss derzeit keinen Anspruch auf eine Ernennung zum Soldaten auf Zeit. Dies folgt aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 14.04.2010 (Az.: 2 K 1319/09.KO). Damit bestätigt das Gericht die Einschätzung der Bundeswehr, dass es einem Soldaten an charakterlicher Eignung fehle, so lange ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs laufe (VG Koblenz, Urteil vom 14.04.2010 - 2 K 1319/09.KO).

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