Fahrradabschleppen leicht gemacht...
von , veröffentlicht am 23.04.2010Rechtsgebiete: OrdnungswidrigkeitenAbschleppenWNFahrräderHalteverboteVerkehrsverwaltungsrechtVerkehrsrecht5|3825 Aufrufe
Große Aufregung in den Zeitungen des Münsterlandes: Die FDP fordert ein deutlich erleichtertes Abschleppen von Fahrrädern. Es soll vor allem eigene Halte- und Parkverbote für Fahrräder geben. Ich denke, Münster wäre dann sicher voll von derartigen Schildern, oder? Hier zu dem Thema ein Bericht der WN.
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5 Kommentare
Kommentare als Feed abonnierenJens kommentiert am Permanenter Link
Ja, Münster ist voll von allem, was fahrradfeinlich ist.
Detlef Burhoff kommentiert am Permanenter Link
na, wo ist denn mein Kommentar von heute Morgen? Ich hatte Jens gefragt, was daran eigentlich "fahrradfeindlich" ist, wenn versucht wird, ein wenig Ordnung in das Chaos zu bringen? Er kann sich das gerne hier in Münster mal ansehen; vor allem am HBF ist kaum ein Durchkommen.
Jens kommentiert am Permanenter Link
Ich meinte mit "fahrradfeindlich" vor allem die vielen blauen Schilder dort.
DrFB kommentiert am Permanenter Link
Auch die Stadt Lüneburg hatte sich eine entsprechende Änderung der StVO gewünscht. Damals (2004) unterstützte sogar das niedersächsische Innenminististerium die Stadt und es erlaubte einen Versuch über ein Jahr, den das VG Lüneburg aber schnell wieder einkassierte (Urteil des VG Lüneburg vom 14.12.2005 - 5 A 51/05, NJW 2006, 1609). Also sollte eine entsprechende Änderung der StVO helfen (Schilder-Entwürfe gab es auch schon). Diese ganzen Hampeleien haben damals die (inzwischen als nichtig bezeichnete) StVO-Novelle dann wieder mal für ein paar Monate verzögert. Wenn die „neue Blitzidee“ jetzt in die Aufräumarbeiten zu § 53 Abs. 9 StVO gerät, wird die Hängepartie nach Herrn Ramsauers Auftritt vom 14.04.2010 sicher noch ein paar Jahre dauern.
Die Gerichte behelfen sich derweil mit dem Rückgriff auf § 1 Abs. 2 StVO um nicht die gröbsten Missstände absegnen zu müssen. Aber – und das ist der Witz – bisher blieb es in soweit bei Hinweisen auf die Rechtslage (obiter dictum), weil Behinderungen und Belästigungen gar nicht festgestellt wurden – weder in Lüneburg noch in Münster noch sonstwo (z.B. Göttingen). Deshalb ist auch in keinem aktuellen Fahrrad-Fall die Frage beantwortet worden, ob die detaillierten Regelungen des ruhenden Verkehrs einen Rückgriff auf § 1 Abs. 2 StVO ausschließen (vgl. dazu Rebler SVR 2009, 349, 350, Fußnote 17 m.w.N.)
DrFB kommentiert am Permanenter Link
Die Münstersche Zeitung meldet heute übrigens unter dem Titel:
"Lex Leeze" muss Ehrenrunde drehen
das Folgende:
"Das Parkverbot für Leezen hat es dann doch nicht ganz nach oben auf die Tagesordnung geschafft: Der von der FDP Münsterland eingebrachte Antrag "Rechtssicherheit für das Fahrradparken" ist auf dem Kölner Bundesparteitag der Liberalen am Wochenende nicht beraten worden."
siehe: http://www.muensterschezeitung.de/lokales/muenster/Muenster-Lex-Leeze-mu...
Dafür soll sich die FDP-Bundestagsfraktion damit befassen, d.h. der Antrag ist nun den richtigen "Experten" (das Wort hat wenigstens hier einen gewissen Beiklang) vor die Füße gefallen.
Vielleicht ist inzwischen auch besser, wenn die StVO einmal in Gänze durch den Bundestag gebracht wird, um gewisse Zweifel an der Gültigkeit zu zerstreuen (so hat man's inzwischen im Recht der Behilfe für Beamte gemacht). WIr sind also gespannt. Aber Regelungen zum Fahrradparken wird's dann auch nicht geben. Das Problem ist von einer gewissen Entfernung aus betrachtet einfach zu klein.