Der Traum aller Schüler: Lehrerin verbessert Abiturarbeiten - aber leider als Urkundenfälschung strafbar

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 21.03.2010

Was war passiert? So viele Rechtschreibfehler wie in der Abiturklausur 2008 hatten die acht Teilnehmer des Englisch-Grundkurses einer gütigen 62-jährigen Bonner Studienrätin noch nie produziert. Deshalb machte sie sich daran, die Fehler mit Kuli oder Füller zu korrigieren, anstatt sie rot anzustreichen und für Fehler Punkte abzuziehen. Der Zweitkorrektorin eines anderen Gymnasiums fielen diese Manipulationen jedoch auf. Das Bonner Amtsgericht stellte nach ausführlicher Beweisaufnahme das Verfahren wegen Urkundenfälschung am 12.3.2010 gegen eine Geldauflage in Höhe von 1800 € ein. Nach Ansicht des Gerichts hätten die Manipulationen der Lehrerin im Bereich orthografischer Fehler auf die Endnote der Abi-Arbeiten keine große Auswirkung gehabt. Zudem habe sich die Angeklagte in einem persönlichen Ausnahmezustand befunden.

Die geständige Studienrätin erklärte im Prozess ihr Handeln damit, dass der Druck beim ersten Zentralabitur in Nortrhein-Westfalen sehr groß gewesen sei. Sie schäme sich für ihr gravierendes Fehlverhalten sehr und entschuldige sich bei ihrer Schule.

Wer sich rechtlich für die Fragen der Urkundenfälschung interessiert, wenn der Lehrer die Arbeit verbessert oder einer strafunmündigen Schülerin erlaubt, eine Schulaufgabe nach Abschluss der regulären Prüfungszeit zu ändern, dem empfehle ich bei AG Pfaffenhofen a.d. Ilm NStZ-RR 2004, 170 mit sehr lesenswerter Besprechung von Kudlich JuS 2004, 1119 nachzulesen.

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