Münster: Keine Polizeifahrräder mit Video - Datenschutz!
von , veröffentlicht am 12.03.2010Wenn es um Verkehrsverstöße geht, die zu beurteilen sind, helfen Fotos und Videos ungemein - das weiß jeder Praktiker. Das Thema der per Video dokumentierten Messungen ist hier - auch im Blog - so auch seit Monaten präsent. Nun bremsen Datenschutzgründe die Polizei in Münster aus, die eigentlich Verkehrsverstöße per Kamera (die an Polizeifahrrädern angebracht ist) festhalten wollte. Der Bericht hier. Meine Frage: Gibt`s Blogleser, die Näheres hierzu wissen?
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3 Kommentare
Kommentare als Feed abonnierenPatrick Kaster kommentiert am Permanenter Link
Es handelt sich um Daueraufzeichnung und nicht um Dokumentation von Verkehrsordnungswidrigkeiten. Daher die Bedenken der Datenschützer.
Siehe auch: http://www.badische-zeitung.de/die-freiburger-polizei-mottet-ihr-video-f...
ck kommentiert am Permanenter Link
Zitat aus dem verlinkten Artikel:
"Verhalte sich ein Radler falsch, sei die Zeugenaussage eines Polizeibeamten, der einen Verstoß beobachtet hat, vollkommen ausreichend."
Und die Aussage des Radlers, die der des Polizeibeamten widerspricht, ist irrelevant?
Jens kommentiert am Permanenter Link
Wieso "verhalte sich ein Radler falsch"? Was haben Biermischgetränke und deren Verhalten damit zu tun? Und wäre es nicht viel effektiver, Autofahrer aufzunehmen, die zB zu eng überholen?