Münster: Keine Polizeifahrräder mit Video - Datenschutz!

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 12.03.2010

Wenn es um Verkehrsverstöße geht, die zu beurteilen sind, helfen Fotos und Videos ungemein - das weiß jeder Praktiker. Das Thema der per Video dokumentierten Messungen ist hier - auch im Blog - so auch seit Monaten präsent. Nun bremsen Datenschutzgründe die Polizei in Münster aus, die eigentlich Verkehrsverstöße per Kamera (die an Polizeifahrrädern angebracht ist) festhalten wollte. Der Bericht hier. Meine Frage: Gibt`s Blogleser, die Näheres hierzu wissen?

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3 Kommentare

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Zitat aus dem verlinkten Artikel:

"Verhalte sich ein Radler falsch, sei die Zeugenaussage eines Polizeibeamten, der einen Verstoß beobachtet hat, vollkommen ausreichend."

Und die Aussage des Radlers, die der des Polizeibeamten widerspricht, ist irrelevant?

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Wieso "verhalte sich ein Radler falsch"? Was haben Biermischgetränke und deren Verhalten damit zu tun? Und wäre es nicht viel effektiver, Autofahrer aufzunehmen, die zB zu eng überholen?

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