Amphetaminfund = Fahrerlaubnisentzeihung

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 10.03.2010

An dieser Stelle kurz ein Hinweis auf Beck-Aktuell - VG Mainz, Beschluss vom 25.02.2010 - 3 L 69/10.MZ :

Die Fahrerlaubnis darf mit sofortiger Wirkung entzogen werden, wenn bei dem Betroffenen in der Hosentasche Amphetamin gefunden wurde und er sich weigerte, sich einem deswegen angeordneten Drogenscreening zu unterziehen. Dies hat das Verwaltungsgericht Mainz mit jetzt mitgeteiltem Beschluss vom 25.02.2010 in einem Eilverfahren entschieden. Schon ein einmaliger Konsum von Amphetamin, das zu den so genannten harten Drogen gehöre, schließe die Fahreignung aus. Ein Zusammenhang zwischen dem Konsum und der Teilnahme am Straßenverkehr sei dabei nicht erforderlich (Az.: 3 L 69/10.MZ).

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11 Kommentare

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Hast Du Amphi in den Taschen, hast Du immer was zu naschen. ;-)

Aber ernsthaft:  "Ein Zusammenhang zwischen dem Konsum und der Teilnahme am Straßenverkehr sei dabei nicht erforderlich." Mal abgesehen von der doch erheblichen Fragwürdigkeit dieser These: Ein Zusammenhang zwischen Amphi in der Tasche und Konsum derselben wird aber zwanglos unterstellt, oder wie?

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Tja, wenn man die Begründung ließt fragt man sich was man von der Gabe von Dexedrin (Dextroamphetamin) an US Kampfjetpiloten halten soll? Ob das auch die Flugeignung im Luftraum von Deutschland ausschließt, schließlich gibt es auch einige Gerüchte, das sog. "Friendly Fire" in Afghanistan würde auf den Konsum dieser stimulierenden Droge zurückzuführen sein und selbst wenn nicht, dann schätze ich das Gefährdungspotential eines u.U. voll aufmunitionierten Kampfjets der von Piloten geflogen wird (der u.U. gerade drauf ist oder vorher diese Substanz konsumiert hat) etwas höher ein als das von jemanden in dessen Tasche Amphetamin gefunden worden ist.

 

bombjack

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"Schon ein einmaliger Konsum von Amphetamin, das zu den so genannten harten Drogen gehöre, schließe die Fahreignung aus"

Ist das nicht ein bisschen sehr weltfremd? Wie erklärt man denn einem Gast aus den USA, der das dort als Medikament verschrieben bekommt?

 Im Krankenhaus bekomme ich hier doch auch jede Menge harte Drogen. Wenn ich die einmal genommen habe, dann ist meine Fahreignung hin?

Das kann ja nicht sein.

Also muss der Richter meinen, ein einmaliger Konsum in Absicht eine berauschende, nicht medizinisch wirksame Wirkung herbeizuführen schließt die Fahreignung aus ?

Und die Fahreignung kann man neuerdings aus dem Hosentascheninhalt schliessen?

Das scheint mir fortschrittlich, das ich da nicht mehr folgen kann..

 

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Sehr geehrter Werner,

1.) vielleicht sollten Sie zunächst die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) (insbesondere § 46 I i.V.m. III sowie die §§ 11- 14) studieren. Wenn Tatsachen (hier: Mitführen von illeg. Btm/ sog. "Hartdrogen") begründen, dass der Inhaber einer Fahrerlaubnis zum Führen eines Kfz. ungeeignet erscheint (der Besitz deutet nun einmal auf den Konsum hin; egal ob 0,3 Gramm in der Hosentasche oder 7 kg auf dem Gepäckträger!!), kann die Verwaltungsbehörde (= Fahrerlaubnisbehörde) ein ärztliches Gutachten in Form des o.g. Drogenscreenings anordnen. Hier besteht ausdrücklich kein Ermessensspielraum ! ! !

Ein Vergleich mit der Beweislastregel (keine aktive Mitwirkung) im strafr. Ermittlungsverfahren ist auch nicht gegeben.

2.) Auch Amphetamin wird wie u.a. Kokain, Heroin und Methamphetamin den so genannten harten Drogen zugeordnet, so dass ein einmaliger Konsum die Fahreignung ausschließt. (siehe auch die ständige Rechtsprechung bzgl. der Kokainkonsumenten)

3.) Sollten der Konsum bzw. das mitgeführte "Präparat" jedoch bestimmungsgemäß, also ärztlich verordnet sein, kann dies natürlich problemlos durch den Betroffenen nachgewiesen werden. (so ja auch die Vorschriften i.R.d. § 24a StVG nebst Anlagen)

Ihre Bedenken bzgl. Medikamentös behandelter Krankenhauspatienten und/ oder etwaiger Touristen sind also unbegründet.

 

 

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Haha, früher (dh bevor es für illegal erklärt wurde) haben die Rennfahrer regelmäßig Speed eingeworfen. Deshalb sind die alten Straßenrekorde (finde den Spiegel Bericht dazu gerade nicht) auch heute nicht mehr zu knachen. 15 Stunden konzentriert Höchstgeschwindigkeit fahren ist halt ohne Drogen schwierig.

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@ Tacheles:

Gratulation, das ist genau die Schiene, wie man Gesetzestexte hinbiegt:  Das Mitführen von Mitführen von Btm ist zwar eine Tatsache, aber ob diese wirklich "begründet, dass der Inhaber einer Fahrerlaubnis zum Führen eines Kfz. ungeeignet erscheint" (man beachte übrigens das "erscheint" anstatt "ist"), das ist hier doch gerade die Frage.

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@ RA JM:

.. und genau deswegen hat der Betroffene auch die Möglichkeit, im Rahmen eines Drogenscreenings das Gegenteil zu beweisen! Erst dann folgt ggf. die Entziehung der Fahrerlaubnis.

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Tacheles schrieb:

@ RA JM:

.. und genau deswegen hat der Betroffene auch die Möglichkeit, im Rahmen eines Drogenscreenings das Gegenteil zu beweisen! Erst dann folgt ggf. die Entziehung der Fahrerlaubnis.

und das Drogenscreening weist natürlich wunderbar nach ob jemand die Absicht hat unter dem Einfluß von Drogen ein Kfz zu führen?

LOL kann ich da nur sagen.....aber was will man anderes von einem Präventionstaat erwarten......

 

 

bombjack

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Was aber wenn jener sich nicht weigerte sondern aus anderen wichtigen Gründen nicht an besagtem Drogenscreeing teilnehmen konnte...?

Hätte dann nicht ein neuer Termin vereinbart werden müssen? man hat in dem fall ja den FS entzogen weil er der forderung nicht nach kam bzw die gründe nicht ausreichend waren. meines wissens dürfen die nur nach weigerung sofort entziehen...

Traurig finde ich das man in diesem Land mittlerweile immer mehr verstärkt seine unschuld beweisen muss anstatt, so wie früher einem die schuld bewiesen werden musste...

armes armes deutschland

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@ hanswurstl

vielleicht sollten wir das Urteil zunächst lesen, bevor wir wild spekulieren. ich gehe davon aus, dass sich das Gericht auch über diese Problematik entsprechende Gedanken gemacht haben dürfte.

Bedenklich finde ich, dass Sie Strafverfahrensrecht, Verwaltungsrecht usw. anständig durcheinander bringen und dann von ungewünschten Entwicklungen in der BRD sprechen.

 

@ bombjacke

Sie haben's wohl nicht verstanden. Abgesehen von einer bestimmungsgemäßen Einnahme (s.o.) von illeg. Btm. ist es völlig egal, ob nun jmd. "absichtlich" ein Kfz. führen will!

Wenn also ein entsprechender Befund i.R.d. Drogenscreenings nachgewiesen wird und die Person keinen bestimmungsgemäßen Konsum belegen kann (z.B. Behandlung mit Antidepressiva pp.), wird die Ungeeignetheit zum Führen eines Kfz. im öffentl. Straßenverkehr eben auf Grund der Gefährlichkeit der zu Grunde liegenden Droge unterstellt.

 

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Tacheles schrieb:

Wenn also ein entsprechender Befund i.R.d. Drogenscreenings nachgewiesen wird und die Person keinen bestimmungsgemäßen Konsum belegen kann (z.B. Behandlung mit Antidepressiva pp.), wird die Ungeeignetheit zum Führen eines Kfz. im öffentl. Straßenverkehr eben auf Grund der Gefährlichkeit der zu Grunde liegenden Droge unterstellt.

 

Ich habe das verstanden.....und schön wenn jemand Leuten das unterstellt....allerdings habe ich meine Zweifel ob diese Unterstellung wirklich so fundiert ist, wie die Behörde das gerne haben möchte.....daher auch das Beispiel in dem anderen Posting von den US-Piloten die ein Amphetaminderivat nehmen und Flugzeuge im deutschen Luftraum führen und komme mir da keiner mit bestimmungsgemäßigen Konsum, denn ich glaube kaum dass diese Piloten krank sind und ihnen das "Speed" zur Behandlung von Krankheiten verabreicht worden ist.

Btw. wenn so ein Pilot per Kfz auf deutschen Straßen unterwegs ist, wie schaut es dann aus, wenn er positiv auf Amphetamin-Abbauprodukte getestet wird?

 

bombjack

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