Polizei nicht gerufen? BGH zur Obliegenheitsverletzung nach Unfall mit Mietwagen

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 18.02.2010

Im beck-fachdienst Straßenverkehrsrecht - FD-StrVR 2009, 297478 findet sich mal wieder eine Besprechung von RA Ottheinz Kääb. Es geht um die versicherungsrechtliche Entscheidung BGH, Urteil vom 02.12.2009 - XII ZR 117/08 (OLG Hamburg), BeckRS 2010, 00873. Der Bundesgerichtshof hat hierin entschieden, dass gegen die von einem Autovermieter seinen Mietern auferlegte Obliegenheit, nach einem Unfall mit dem Mietwagen die Polizei zu verständigen nichts einzuwenden ist. Unterlässt ein Mieter diese Benachrichtigung, so kann eine vereinbarte Haftungsbeschränkung wegfallen.

Schauen Sie mal rein.

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