Landgericht Köln und StrassenfotosInhalt abgleichen

Experte: Prof. Dr. Thomas Hoeren

09.02.2010

Das Landgericht Köln hatte über www.bilderbuch-koeln.de zu befinden. Dort wird Google Maps eingesetzt;

die Fotos stammen von diversen Nutzern. Das Gericht befand mit Urteil vom 13. Januar 2010 (28 O 578/09):

1. Wer im Netz Fotos von Strassenzügen mit Informationen zu Hintergründen von Stadtgeschichte oder Architektur
verbindet, kann sich auf das Medienprivileg des § 41 BDSG berufen.

2. Losgelöst davon ist eine Verwendung des Bildmaterials nach § 29 Abs. 2 BDSG unter Berücksichtigung der insoweit vorrangigen
Kommunikationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) zulässig.

 

Ein m.E. wichtiges Urteil im Streit um Google Streetview.

 

Volltext unter

http://www.telemedicus.info/urteile/Datenschutzrecht/982-LG-Koeln-Az-28-...

Siehe auch:

Kommentare

Kommentare:
Nemo

09.02.2010

Der Volltext der Entscheidung (http://www.telemedicus.info/urteile/982-28-O-57809.html) ist nebst Anmerkungen (http://telemedicus.info/a/1643.html) bei Telemedicus zu finden.

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Kommentar und Ergänzung meines Textes haben sich überschnitten. Trotzdem Dank für den Tip!

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Dr. Klaus Graf

09.02.2010

Siehe auch http://archiv.twoday.net/stories/6181514/

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Zum Thema Google Street View liegt seit kurzem (4.2.) ein ausführliches Gutachten von Prof. Dr. Johannes Caspar vor, der zu ähnlichen Abwägungsergebnissen wie das LG Köln kommt.

http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl16/umdrucke/3900/umdruck-16-3924...

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Hendrik Wieduwilt

10.02.2010

Das Gutachten ist von 2009! Was zeigt, dass die Argumente schon länger auf dem Tisch liegen.

Das blödsinnige Einbrecher-Argument hat mich gestern so aufgeregt, dass ich dazu mal die Polizei befragt habe - mit den (zugegeben) gewünschten Ergebnissen: http://bit.ly/boKAHS

 

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Micha

11.02.2010

Hoeren hat heute noch was ganz Nettes veröffentlicht - bei Spiegel-Online - eine Glosse zu Professorenkindern. Mal was anderes als Google Street View :-))

 

http://www.spiegel.de/unispiegel/jobundberuf/0,1518,675502,00.html

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NR

23.02.2010

Da hat wohl jemand den Jahreswechsel verpasst. :-)

Das Caspar-Gutachten ist aus dem Jahr 2009.

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