Verkehrsrecht aus anderen Blogs: Vetter - Merkblatt - IPhone - Schlacht gewonnen - Bußgeldprüfstelle - Verwarnung - Vorfahrt - Hund - Regelfahrverbot - Blinder
von , veröffentlicht am 09.02.2010Rechtsgebiete: ballmannBurhoffVetterMelchiorHoenigRueberFernerSiebersNeubertLintenVerkehrsrecht2|3026 Aufrufe
Mal wieder ein Überblick über nette Blogbeiträge der letzten Tage:
- Ballmann hat einmal mehr Herrn Vetter zum Thema
- Herr Hoenig findet das Bielefelder Merkblatt für Rechtsanwälte eine tolle Idee
- Rechtsanwälte Linten pp. haben einen BAK-Rechner auf ihrem IPhone
- Bei Herrn Burhoff klingt`s kämpferisch: Richtervorbehalt/Blutprobe/Beweisverwertungsverbot – Schlacht ggf. gewonnen, aber noch nicht den Krieg………..
- Herr Melchior hat bei Ballmann `ne Bußgeldprüfstelle gefunden - über deren Tätigkeit sit leider nichts weiter bekannt - sie ist wohl schon wieder abgeschaltet
- Herr Neubert berichtet über OWi-Verwarnung jetzt mit Foto
- Jens Ferner warnt vor dem "dicken Maxen":http://www.ferner-alsdorf.de/2010/02/aber-ich-hatte-doch-vorfahrt/
- Frau Rueber hatte mit `nem Regelfahrverbot zu tun...und dieses abgewendet: http://strafverfahren.blogspot.com/2010/02/absehen-vom-regelfahrverbot-und-es-geht.html
- Bei Herrn Vetter gehts im lawblog um einen überfahrenen Hund: http://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/02/01/polizei-uberfahrt-hund-und-rechnet-ab/
- Herr Siebers berichtet über einen Blinden, der betrunken Auto gefahren ist: http://strafprozess.blogspot.com/2010/01/blinder-fahrt-betrunken-auto.html
(wie man sieht habe ich wieder mal mit der Verlinkung gekämpft)
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
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2 Kommentare
Kommentare als Feed abonnierenRochus Wessels kommentiert am Permanenter Link
Im weitesten Sinne "Verkehrsrecht aus anderen Blogs" (in diesem Fall Fefe):
http://www.westfaelische-nachrichten.de/lokales/muenster/nachrichten/126...
Zusammenfassung: Nach einem Ampelausfall zeigten alle Ampeln grün(!)
Kommt hier eigentlich §319 StGB (Baugefährdung) in Betracht? Ich würde eine Straße durchaus als Bauwerk und eine Ampelanlage als technische Einrichtung im Sinne von Absatz 2 ansehen.
Rochus Wessels kommentiert am Permanenter Link
PS: Der Hintergrund meine Frage ist, dass hier ja keine Beschädung oder Zerstörung nach §315b vorliegt, sondern der Mangel möglicherweise schon beim Bau der Ampelanlage verursacht wurde. Falls keine dieser beiden Vorschriften passt: Was dann?