Von den Vorteilen einer anwaltlichen Gebührenordnung
von , veröffentlicht am 23.01.2010Die Vorteile einer anwaltlichen Gebührenordnung (z.B. RVG) und hierauf abgestimmten prozessualen Kostenerstattungsvorschriften werden an einer Entscheidung des EuG - Beschluss vom 30.11.2009 - T-56/02 OP-DEP - besonders augenfällig; der EuG hatte nämlich zu entscheiden, ob wie von der Antragstellerin verlangt nach einem Verfahren die erstattungsfähigen Kosten auf 160.598,07 € festzusetzen sind oder - wie von der Kommission beantragt - nur auf 26.010 €. Der EuG entschied sich zur Festsetzung von 28.500 €, somit auf knapp 18 % des geforderten Betrags. Offenbar es keine Rechtssicherheit ohne feste Gebührenordnung in der Frage der Kostenerstattung oder?
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
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