Berechnung der Auslagenpauschale bei Prozesskostenhilfe - eine Frage von grundsätzlicher Bedeutung?

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 23.01.2010

Die  Frage von vermeintlich grundsätzlicher Bedeutung, ob die Auslagenpauschale bei Prozesskostenhilfe auf der Basis der Regelvergütung oder der PKH-Vergütung zu berechnen ist, wurde dem OLG Nürnberg -Beschluss vom 13.10.2009 - 6 W 377/09 -  vorgelegt. Aus formalen Gründen hob das Gericht die Ausgangsentscheidung auf und legte in einem ausführlichen obiter dictum eingehend dar, dass die Rechtsprechung, die die Auslagenpauschale für Beratungshilfe nicht nach den fiktiven gesetzlichen Regelgebühren bemisst, sondern nach den niedrigeren Festgebühren für Beratungshilfe, nicht auf die Berechnung der Auslagenpauschale bei Prozesskostenhilfe zu übertragen ist. Vielmehr lasse sich bei der Prozesskostenhilfe die Auslagenpauschale widerspruchsfrei nur auf der Grundlage der Regelgebühren berechnen.

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

2 Kommentare

Kommentare als Feed abonnieren

Ich frage mich, warum Anwälte solche BerH- und PKH-Mandate überhaupt noch annehmen. Erst sollen sie für einen Hungerlohn qualitativ hochwertige Dienste leisten und anschließend müssen sie sich mit den Kostenbeamten über die Pfennige streiten.

0

Kommentar hinzufügen