beck-blog zitieren

von Ralf Zosel, veröffentlicht am 19.01.2010
Rechtsgebiete: beck-blogZitierungVerlag2|8465 Aufrufe

Ende 2008 ließ mir der Kollege Hans-Georg Bumiller eine Ablichtung des Aufsatzes von Stefan Kramer, Gestaltung einer Freistellung von der Arbeit, Der Betrieb 2008, 2538 zukommen. In Fußnote 27 heißt es:

BSG vom 24.9.2008 - B 12 KR 22/07, a.a.O. (Fn. 25), vgl. hierzu Rolfs, NZA-Blog, Beitrag vom 27.10.2008, 12:41 unter www.blog.beck.de/category/arbeitsrecht/ im Internet.

Bei der Systemumstellung von Wordpress auf Drupal hatten wir darauf geachtet, dass alle URLs erhalten bleiben und so funktioniert auch dieser Link heute noch. Man muss dann nur etwas zurückblättern, besser wäre der direkte Link auf den Beitrag gewesen: http://blog.beck.de/2008/10/27/fortbestand-des-beschaftigungsverhaltnisses-trotz-freistellung-von-der-arbeit - aber das nur nebenbei.

Das war die erste Zitierung des beck-blog in der wissenschaftlichen Literatur, die mir aufgefallen war. Erwähnt wird das Blog natürlich regelmäßig auch im sog. Mantelteil verschiedener Zeitschriften (JuS, NJW, NStZ, BRZ usw.), es gab einen Aufsatz im JuS-Magazin 3/09 S. 9 von mir und Florian Knauer ist in seinem Aufsatz "Neue juristische Publikationsformate im Internet" in NJOZ 2009, 3004 (frei zugänglich hier) umfangreich auf das beck-blog eingegangen. Aber dass unser Blog en passant als Zitat in einem ganz anderen Kontext (hier: Arbeitsrecht) erwähnt wird, das war neu.

In jüngster Zeit sind weitere Zitate aufgetaucht. So schreibt Dr. Michael Karger in einem Kommentar vom 13.01.10:

Im Januar-Heft des ITRB ist der Blogbeitrag tatsächlich erwähnt (ITRB 2010, 18, 22 Fußnote 35): Wie schön, wir sind also jetzt nachweislich zitierfähig ;)

Und Carsten Krumm freut sich in seinem Beitrag "eso ES 3.0, das OLG Koblenz und das Beck-Blog Verkehrsrecht" von gestern (mit kritischem Kommentar von Jens Müller):

Und dann geht es noch um die Frage der Auswertung und die im Blog hier bereits diskutierte Frage der Eichung der Auswertesoftware. Hier hatte sich der Verteidiger auf das Beck-Blog berufen! Echt cool!

Ich habe mal ein bisschen nachgeforscht und noch in folgenden Aufsätzen bzw. Anmerkungen Verweise auf das beck-blog gefunden:

  • Christian Stücke, Anmerkung zu LG Hamburg 308 O 66/07 (Taugliche Beweismittel zur Ermittlung von Filesharern), CR 2008, 401
  • Andreas Schwartmann, Anmerkung zu KG Berlin, 8 U 151/07 (Verlust des Schlüssels), MietRB 2008, 360
  • Jan Spoenle, Netzsperren und Stolperfallen, AnwZert ITR 17/2009, Anm.2 (zitiert nicht sich selbst!)
  • Henning Krieg, Impressumsflicht bei Twitter, AnwZert ITR 10/2009, Anm. 3
  • Dieter Frey, Matthias Rudolph, Zugangserschwerungsgesetz: Schnellschuss mit Risiken und Nebenwirkungen, CR 2009, 644
  • Alexander Roßnagel, Silke Jandt, Christoph Schnabel, Kulturflatrate - Ein verfassungsrechtlich zulässiges alternatives Modell zur Künstlervergütung? MMR 2010, 8

Mich freut das natürlich sehr, dass sich nicht nur die Blogger mit der Fachliteratur auseinandersetzen, sondern der Gedankenaustausch auch in der anderen Richtung in Schwung kommt (vgl. hierzu auch schon meinen Vortrag bei der IRIS 2009).

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2 Kommentare

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Was unternimmt Beck denn, damit sich diese Zitate auch noch in zehn Jahren auflösen lassen? Wenn das Beck-Blog nicht mehr mit Drupal sondern mit GoogleAllInOne läuft?

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Eine "Ewigkeitsgarantie" wird es wohl für kein digitales Medium und die zugrundeliegende Technologie geben. Aber das "digitale Erbe" soll ja auch bei der Deutschen Nationalbibliothek gesichert werden:

http://blog.beck.de/2008/10/24/deutschlands-digitales-erbe-ab-jetzt-gilt...

Den aktuellen Stand zu diesem Projekt kenne ich allerdings nicht.

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