Spielzeugautos
von , veröffentlicht am 18.01.2010Nur kurz noch ein Hinweis auf Beck-Aktuell - Nachricht über die Entscheidung BGH, 14.01.2010 - I ZR 88/08: Spielzeugautos mit «Opel-Blitz» verletzen Markenrechte der Adam Opel GmbH nicht. Hat zwar nichts mit Verkehrsrecht im eigentlichen Sinne zu tun, ist aber doch auch für Blogleser sicher interessant.
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben