F E S T H A L T E N !

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 13.01.2010

Da kann sich sicher jeder Leser reinversetzen: Gerade ist man in die Bahn eingestiegen und diese angefahren, da legt der Fahrer der Bahn schon eine Bremsung hin. Beck-Aktuell meldet hierzu eine Entscheidung des AG München (AG München, Urteil vom 03.02.2009 - 343 C 27136/08):

"...Grundsätzlich hat ein Fahrgast sich in öffentlichen Verkehrsmitteln ausreichend festzuhalten. Tut er dies nicht, kann er keinen Schadenersatz verlangen, wenn er bei einer Abbremsung der Straßenbahn zu Fall kommt. Das hat das Amtsgericht München in einem kürzlich veröffentlichten Fall klar gestellt. Allerdings gebe es Ausnahmen von diesem Grundsatz. So würde es beim Einsteigen in eine volle Bahn zum Beispiel einige Zeit dauern, bis jeder sicher steht. Auch beim Entwerten der Fahrkarte müssten die Hände frei sein. Komme es in dieser Zeit aufgrund einer Vollbremsung zum Sturz, hafte der Halter der Straßenbahn, so das Gericht..."

 

Der Fahrgast bekam seine Brille ersetzt und wegen einer Kopfplatzwunde 100 Euro Schmerzensgeld...

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