Einsturz der Eissporthalle Bad Reichenhall - BGH hebt Freispruch auf

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 13.01.2010

Im Fall der eingestürzten Eissporthalle in Bad Reichenhall hat der BGH auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft und mehrerer Nebenkläger mit Urteil vom 12. Januar 2010 (1 StR 272/09) den Freispruch des angeklagten Bauingenieurs vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung und Körperverletzung wegen Rechtsfehlern bei der Beweiswürdigung aufgehoben (Pressemitteilung; die Urteilsgründe liegen noch nicht vor).

Dabei rücken jetzt neben dem Angeklagten, dessen Fehlverhalten nicht beim Unterlassen, sondern auch bei einem positiven Tun liegen könne, wenn er über das Unterlassen der "handnahen Untersuchung" hinaus den Zustand des Daches ausdrücklich als gut bezeichnet habe, verstärkt die Verantwortlichen der Stadt Bad Reichenhall in den Fokus des Verfahrens. An den Verantwortlichen der Stadt übte der BGH Kritik: Wegen des "geringen Umfangs" des in Auftrag gegebenen Gutachtens liege es "nicht ganz fern", das seitens der Stadt ein "mangelnder Einsatzwille" bei der Baubetreuung und damit bei der Gefahrenvermeidung bestanden habe.

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