Bußgeld für Drogeriekette Müller

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 12.01.2010

Die baden-württembergische Datenschutzbehörde hat der Drogeriekette Müller wegen mehrerer Verstöße gegen den Datenschutz ein Bußgeld in Höhe von insgesamt 137.500 Euro auferlegt. Der Drogeriekette wird in den Bußgeldbescheiden vorgeworfen, über mehrere Jahre hinweg Mitarbeiter planmäßig nach ihrer Rückkehr aus dem Krankenstand nach den Gründen für die krankheitsbedingten Arbeitsausfälle gefragt zu haben. Das sei in dieser pauschalen Weise nicht zulässig gewesen. Gestattet seien solche Gespräche nur in Einzelfällen, etwa um zu beurteilen, ob von einem Beschäftigten eine Ansteckungsgefahr ausgehe oder ob dieser den Anforderungen seines Arbeitsplatzes noch gewachsen sei oder ob sonst allgemeine Gefahren zu beseitigen seien. Solche besonderen Gründe hätten so gut wie nie vorgelegen. Weiterhin moniert die Behörde, daß die Ergebnisse der Gesundheitsbefragungen über längere Zeit rechtswidrig gespeichert und an die Personalabteilung weitergeleitet worden seien. Müller hat das Bußgeld inzwischen akzeptiert und sich einsichtig gezeigt. Seit April 2009 sind sogar betriebliche Datenschutzbeauftragte bestellt worden. Über ähnliche Praktiken ist übrigens in der Vergangenheit auch bei dem Lebensmitteldiscounter Lidl und bei Daimler berichtet worden. Daimer verlangt zudem bei Bewerbern Blutproben und Gesundheitstests. Auch hierauf erwartet man noch eine Reaktion der Datenschutzbehörde. Der Arbeitnehmerdatenschutz steht auch weiterhin auf der Agenda der Regierungskoalition. Wie weit die politische Diskussion und die Ressortabstimmung fortgeschritten ist, ist derzeit nicht auszumachen. Die Opposition spricht sich jedenfalls für ein eigenständiges Arbeitnehmerdatenschutzgesetz aus.

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2 Kommentare

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Also darf man grundsätzlich solche Gespräche führen? Das ist doch für zukünftige Verstöße eine wunderbare Anleitung

"Sehr geehrter Herr x, sie waren ja krankgeschrieben, was hatten sie denn? Vielleicht sind sie ja für die Tätigkeit derzeit nicht geeignet."

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Leser schrieb:
Also darf man grundsätzlich solche Gespräche führen? Das ist doch für zukünftige Verstöße eine wunderbare Anleitung

"Sehr geehrter Herr x, sie waren ja krankgeschrieben, was hatten sie denn? Vielleicht sind sie ja für die Tätigkeit derzeit nicht geeignet."

Man darf nicht nur solche Gespräche führen, sondern man sollte es auch tun. Jedenfalls aus Arbeitgebersicht. Wie will man denn sonst ausschließen, dass Arbeitsunfähigkeiten nicht im betrieblichen Umfeld begründet sind?
Nach der Rspr. des BAG hat der AG nach bloßen Behauptungen des AN nachzuweisen, dass Fehlzeiten nicht auf betriebliche Ursachen zurückzuführen sind. Wenn man dann in der Vergangenheit nicht mal mit dem betreffenden AN gesprochen hat, kann man die Prozessakte gleich zuklappen.
Es kann nicht sein, dass die arbeitsgerichtliche Rspr. Anforderungen an den AG stellt, die der aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erfüllen kann.
Folgerichtig hat das Arbeitsgericht Frankfurt/Main - Aktenzeichen: 6 Ca 7153/96 – entschieden, dass der AG Notizen zu Gesprächen über Fehlzeiten in der Personalakte verwahren darf.
Auch das BAG geht im Urteil vom 12.9.2006 - Aktenzeichen: 9 AZR 271/06 – davon aus, dass Gesundheitsdaten in der Personalakte aufbewahrt werden dürfen (wenn auch besonders geschützt).

Es würde mich daher interessieren, gegen welche Bestimmungen die Drogeriekette genau verstoßen haben soll. M.E. besteht schon aufgrund der arbeitsrechtlichen Rspr. besteht ein schutzwürdiges Interesse der AG an der Erhebung und Speicherung solcher Daten.

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