Streit um Mitschuld von Polizei und Gericht an der Ermordung der Ägypterin Marwa El-Sherbini im LG Dresden geht weiter

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 11.01.2010

Die Familie der im LG Dresden ermordeten Ägypterin Marwa El-Sherbini hat gegen die Einstellung der Ermittlungen gegen einen Polizisten und zwei Richter Beschwerde eingelegt. Das bestätigte der Berliner Rechtsanwalt Andreas Schulz am 05.01.2010 der dpa. Begründen könne er die Anträge an die Staatsanwaltschaft aber erst später. Es gehe darum, die Entscheidungen inhaltlich prüfen zu lassen. Die Dresdner Staatsanwaltschaft hatte im Zusammenhang mit der Bluttat gegen einen Bundespolizisten ermittelt, der den Mann des Opfers versehentlich anschoss. Weitere Verfahren richteten sich gegen den Gerichtspräsidenten und einen Richter.

Bei der Berufungsverhandlung am 01.07.2009 hatte der angeklagte Russlanddeutsche Alex W. die schwangere Marwa El-Sherbini vor den Augen ihres kleinen Sohnes erstochen und ihren Mann mit dem Messer lebensgefährlich verletzt. Der zu Hilfe eilende Bundespolizist hatte dem Ägypter irrtümlich in den Oberschenkel geschossen. Alex W. hatte die Kopftuch tragende Frau auf einem Spielplatz als «Islamistin» und «Terroristin» beschimpft. Die Ägypterin hatte daraufhin Strafanzeige gestellt. Der Spätaussiedler wurde am 11.11.2009 wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt - bei gleichzeitiger Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.

Der Witwer hatte nach der Tat Strafanzeige wegen unterlassener Hilfeleistung und fahrlässiger Tötung gegen den Gerichtspräsidenten und den damaligen Vorsitzenden Richter gestellt. Wegen mangelnder Sicherheitsvorkehrungen in dem Gebäude seien sie mitschuldig am Tod der jungen Mutter. Die Familie ist seit einigen Wochen mit dem Freistaat Sachsen im Gespräch über eine Entschädigung. Gegen den Bundespolizisten waren die Ermittlungen von Amts wegen eingeleitet worden. Aus Sicht der Ermittler kann ihm aber weder eine vorsätzliche noch eine fahrlässige Körperverletzung angelastet werden.

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