OLG Hamm: Bezugnahme auf Video im Urteil "nur wegen der Einzelheiten"

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 06.01.2010

Spannendes Thema: Wie weit reicht die Möglichkeit der Verweisung im tatrichterlichen Urteil nach § 267 Abs. 1 S. 3 StPO auf ein sich bei der Gerichtsakte befindliches Video? Hiermit hat sich gerade hier das OLG Hamm, Beschl. v. 9.12.2009 - 3 Ss OWi 948/09 beschäftigt. Der Tatrichter hatte nach einer Provida-Messung auf das Tatvideo verwiesen - so hatte es auch die Entscheidung OLG Zweibrücken VRS 102, 102 nahegelegt. Das OLG Hamm hat hierbei aber nicht mitgemacht, sondern weitere Darlegungen verlangt. Es könne nicht wegen der gesamten Tat auf das Video verwiesen werden, sondern nur wegen Einzelheiten. Bei Probida sei insbesondere wichtig die Art des gewählten Messbetriebs zu benennen.   

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