Neue Düsseldorfer Tabelle - jetzt vollständig -

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 06.01.2010
Rechtsgebiete: Düsseldorfer Tabelle 2010Familienrecht|7049 Aufrufe

Die ab 01.01.2010 geltende Düsseldorfer Tabelle kann jetzt vollständig samt Anmerkungen hier abgerufen werden. Nebenan findet sich eine Vergleichsberechnung zu den Erhöhungen.

Die Selbstbehalte sind unverändert geblieben, jedoch ist insoweit mit einer Entscheidung des BVerFG noch in diesem Jahr zu rechnen.

Bemerkenswert ist, dass gemäß Anm. 1 die Bedarfsbeträge jetzt auf zwei (früher drei) Unterhaltsberechtigte zugeschnitten sind. Daraus folgt:

Ist nur 1 Kind vorhanden, findet eine Höherstufung des Pflichtigen nur noch um eine Gehaltsgruppe (nicht wie früher um zwei) statt.

Sind 2 Berechtigte vorhanden, ändern sich die Tabellenbeträge nicht.

Sind 3 Berechtigte vorhanden, so erfolgt eine Herabstufung um eine Gehaltsgruppe

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